In der Sozialberatung des SoVD in Schleswig-Holstein ist das eine Frage, die sehr viele Menschen umtreibt. Und das ist völlig verständlich. Wenn jemand seit vielen Monaten nicht mehr arbeiten kann, immer wieder zwischen Arzt und Arbeitgeber pendelt – und dazu noch Probleme mit der Krankenkasse aufkommen – dann ist das emotional nur schwer zu verkraften. Nach bald anderthalben Jahren Krankengeld winken dann schnell Existenzängste. Habe ich nach der Aussteuerung kein Geld mehr? Bin ich nach der Aussteuerung überhaupt noch krankenversichert?
In diesem Beitrag wollen wir mit einigen Mythen aufräumen. Wenn Sie sich an unsere Empfehlungen halten, können Sie dem Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld deutlich entspannter entgegen sehen.
Gibt es eine gesetzliche Frist, in der ich mich bei der Arbeitsagentur melden muss, wenn das Krankengeld ausläuft?
Nein, die gibt es nicht. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen Ihrer Beschäftigung beim Arbeitsamt melden – sonst droht eine Sperre. Wenn Sie wegen Krankheit ausgesteuert werden, besteht ein solches Risiko jedoch nicht.
Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie sich erst an dem Tag beim Arbeitsamt melden, an dem das Krankengeld ausläuft, geht Ihr Anspruch nicht verloren.
Kann ich mir mit der Meldung beim Arbeitsamt also ruhig Zeit lassen?
Theoretisch schon. Aber Sie sollten nicht bis auf den letzten Drücker warten. Warum? Da ist zum einen das nicht zu unterschätzende Gefühl von Sicherheit. Stellen Sie sich vor, Sie beziehen seit vielen Monaten Krankengeld. Das bedeutet nicht nur, dass Sie mit einem kleineren Einkommen als früher über die Runden kommen müssen. Sie sitzen außerdem zwischen mehreren Stühlen: Arbeitgeber, Hausarzt, Krankenkasse.
Dann ist da die alles entscheidende Frage, wie es mit Ihnen weitergeht. Zurück in den Job? Weiter abwarten? Erwerbsminderungsrente beantragen? Wäre es da nicht beruhigend, wenn Sie schon vor dem letzten Tag des Krankengeldes Ihre Bewilligung zum Arbeitslosengeld in der Tasche hätten?
Was ist das Schlimmste, das passieren kann, wenn ich erst später zur Arbeitsagentur gehe?
Sobald Sie dem Mitarbeiter im Amt gegenübersitzen, erfolgen zwei Prüfungen. Zum einen geht es um Ihren generellen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weil Sie aber unmittelbar aus dem Krankengeld kommen, müssen Sie auch noch die amtsärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Keine Sorge – Sie müssen sich keinem Gutachter vorstellen. Aber das Arbeitsamt prüft nach Aktenlage, inwiefern Sie nun vor dem Hintergrund Ihrer Erkrankung anspruchsberechtigt sind. Läuft es über die Nahtlosigkeitsregelung oder nicht? Erst wenn auch diese Prüfung abgeschlossen ist, kann das Geld ausgezahlt werden.
Falls Sie also spät dran sind, kann es manchmal vorkommen, dass die Bundesagentur für Arbeit noch eine Weile für Ihren Antrag braucht. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihren Anspruch verlieren oder weniger Geld bekommen. Erstens wird das Arbeitslosengeld ohnehin erst am Ende des Monats überwiesen. Und zweitens bekommen Sie bei eventuellen Verzögerungen nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Nachzahlung.
Und noch eine wichtige Information: Zum Ende des Krankengelds wird Ihre Kasse Sie anschreiben. In dem Brief steht unter anderem, dass Ihr Krankenversicherungsschutz erlischt. Keine Panik. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie automatisch krankenversichert. Außerdem gilt nach der Aussteuerung der sogenannte „Nachversicherungsschutz“. Für einen Monat nach dem Krankengeld sind Sie auf jeden Fall weiter krankenversichert. Diese Angst sind Sie jetzt also auch los.
Kommentare (19)
Lara
am 27.12.2020Wie läuft denn die Überprüfung auf einen „leidensgerechten Arbeitsplatz“ ab, wenn man seine Diagnosen und Krankheitsgründe nicht dem Arbeitgeber gegenüber offenbaren möchte?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Lara
Christian Schultz
am 04.01.2021Enrico Galla
am 04.01.2021Wie lange vor der Aussteuerung oder dem Arbeitslosenantrag sollte man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
Mfg.enrico
Christian Schultz
am 05.01.2021Lina
am 11.01.2021mein Krankengeld läuft in ein paar Wochen aus, eine Benachrichtigung diesbezüglich habe ich von der KK allerdings noch nicht erhalten. Ich wurde im Krankengeldbezug gekündigt. Heißt das also, dass ich mich mit Ende des Krankengeldes ganz normal arbeitslos melde und dann weiterhin krank schreiben lasse, da ich weiterhin arbeitsunfähig bin, die AU dann aber bei der Agentur einreiche und nicht mehr, wie zuvor, bei der KK? Wenn ich dann nach dem Krankengeldbezug Zahlungen von der Agentur bekomme, wird das wie das Alg 1 berechnet?
Gruß Lina
Christian Schultz
am 11.01.2021Was mit den Krankmeldungen passiert, hängt davon ab, unter welcher Voraussetzung Sie dann bald Arbeitslosengeld bekommen. Lesen Sie dazu am besten diesen Artikel: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen
Ramona Schulz
am 23.01.2021Ich wurde während des Krankengeldbezuges gekündigt.
Bin aber noch in der Kündigungsfrist.
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Wie wird das Arbeitslosengeld bei langem vorherigen krankengeldbezug berechnet?
Danke vorab
Christian Schultz
am 25.01.2021Beim Arbeitsamt müssen Sie sich spätestens melden, wenn Sie ein Schreiben der Krankenkasse über die baldige Beendigung erhalten.
Karola
am 16.02.2021ich war zum ersten Mal 2018 krankgeschrieben, dann hat die Kasse gemeint, diese Krankheit war schon mal, und hat mir mit einer Frist von ca. 5 Arbeitstagen mitgeteilt, dass ich vor Ablauf der 78 Wochen ausgesteuert werden. Es hat gerade noch fürs Arbeitsamt gereicht, da ich zu der Zeit im Krankenhaus lag.
Es kam eine neue Krankheit, wegen der ich erneut langfristig krankgeschrieben bin. Am
Samstag kam ein Brief der Krankenkasse, dass sie wieder eine doppelte Krankheit entdeckt haben und ich eigentlich schon seit 22.01 keinen Anspruch mehr hätte. Aber die Kasse würde aufgrund ihres Versäumnissen noch zahlen und ab 19.02. wäre ich dann ausgesteuert und ohne Krankenversicherung.
Ist das in Ordnung, dass die Kasse das jetzt bereits zum zweiten Mal so kurzfristig macht?
Mir bleiben gerade mal 5 Arbeitstag, um alles zu klären und dann war wg. Fasching auch
fast niemand zu erreichen?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 04.03.2021Andrea
am 22.03.2021ich kann ob meiner Krankheit nicht persönlich beim Arbeitsamt vorstellig werden. Muss ich für die Vorlage des Aussteuerungsscheins bereits einen gesetzlichen Vertreter schicken oder geht auch per Email oder postalisch?
Besten Dank!
Christian Schultz
am 22.03.2021Heidi
vor 3 Wochenseit ich ausgesteuert bin bezog ich erst ALG 1 und nun schon mehrere Jahre ALG2. Ich hab zweimal einen Antrag auf EM-Rente gestellt und beide wurden abgelehnt.
Was mach ich falsch?
Ich habe 60 GdB und soll laut ärztlichen Dienst von der Arbeitsagentur "nicht schwer heben, keinen Schichtdienst machen und keine Arbeit unter Stress ausüben."
Nach dem gestrigen Telefonat mit der Richterin vom Sozialgericht München bin ich frustriert und demotiviert.
Christian Schultz
vor 3 WochenMartina
vor 2 WochenIch werde in 2 Monaten ausgesteuert, bin aber noch weiterhin krank.Musste von den Krankenkasse vor 6 Wochen einen Rehaantrag stellen, der wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich die letzte die letzte Reha erst vor 3 Jahren beendet habe, ich könnte hier noch einen Widerspruch einlegen, aber ist das sinnvoll?
Ich weiß nun nicht was besser ist, beim Arbeitsamt einen normalen Antrag auf Alg 1 zustellen oder einen Nahtlosigkeitsantrag?
Ich weiß das ich es nicht schaffe in meinem alten Beruf 8 Std. zu arbeiten....unmöglich.
Alles sehr kompliziert, über eine Antwort würde ich mich freuen.
Christian Schultz
vor 2 WochenAber wie ich in dieser Situation immer empfehle: Lassen Sie sich individuell beraten. Auf jeden Fall.
Saskia
vor 1 WocheChristian Schultz
vor 1 WocheSaskia
vor 1 Woche