Heute beschäftigen wir uns ausschließlich mit folgender Situation: Das Krankengeld ist nach 72 Wochen ausgelaufen, Sie wurden von der Krankenversicherung bereits „ausgesteuert“. Ihren Job haben Sie zwar noch, Sie sind aber weiterhin krank geschrieben. Ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente kommt für Sie noch nicht in Frage – Sie hoffen, dass es irgendwann wieder zurück in den alten Job gehen kann.
Aber von irgendwas müssen jetzt die laufenden Kosten bezahlt werden. Miete, Strom, der wöchentliche Einkauf. Krankengeld gibt es nicht mehr, Ihr Chef muss schon lange nicht mehr zahlen. Die Lösung ist die Agentur für Arbeit.
Trotz Job zum Arbeitsamt
Sie haben sich nicht verlesen. Tatsächlich sollten Sie sofort prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in der Firma sind oder zuvor in einem anderen Betrieb tätig waren, haben Sie ziemlich sicher Anspruch auf wenigstens zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Doch jetzt kommt der Teil, mit dem viele unserer Mitglieder Probleme haben. Wenn Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen, wird man Ihnen einige Fragen stellen. Dabei wird auch die Tatsache zur Sprache kommen, dass Sie eigentlich eine Arbeit haben. Sie sind ernsthaft erkrankt, haben 72 Wochen lang Krankengeld bezogen und möchten nun Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen.
Kommentare (75)
Tanja Kinder
am 04.07.2019Christian Schultz
am 05.07.2019hola
am 22.07.2019Christian Schultz
am 05.08.2019Annett
am 12.08.2019Christian Schultz
am 13.08.2019Johann
am 14.09.2019Hilfe! Bei mir in Brief von Arbeitsagentur Bochum steht drin, dass nach Gutachten die Voraussetzungen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nicht erfüllt sind. Was muss ich jetzt machen? Ich aber von Arzt weiter krank geschrieben.
und bis seit 20.12.2017 bis zum 7.10.2019 + krankgeschrieben bim am 12.12.2018 Ausgesteuert worden und habe bis Heute kein Geld bekommen am 11.01.2019 war ich im Amt alles Unterlagen nochmals abgeben . und am 5.09.2019 erst wieder Post bekommen und am 10.09.2019 sagte mein Laut Ihn mein Sachbearbeiter ich muß mich den Arbeitsmarkt zur verfügungstellen sondt bekomme ich kein Geld vom Amt weill der Amtsrzt die Nachhaltigkeit auch nicht fest gestellt hat habe den Arzt nie gesehn. was soll ich machen ?
Christian Schultz
am 16.09.2019Ilona Stahr
am 30.09.2019Christian Schultz
am 30.09.2019Ihre detaillierteren Fragen können wir im Rahmen des Blogs leider nicht beantworten. Kommen Sie damit bitte in unsere Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Frank Heiderstädt
am 14.11.2019Christian Schultz
am 14.11.2019Ich
am 15.11.2019Ich bin ausgesteuert und nun arbeitslos gemeldet hab Erwerbsminderung Rente beantragt und habe einen Behinderung Ausweis von 50%
Die Erwerbsminderung rennte ist abgelehnt worden habe einspruch erhoben Arbeitsfeld läuft noch haben aber auf Grund der Ablehnung noch mal nachgefragt über eine ärztliche Untersuchung hab das alles offen gelegt so das die schauen können was mir fehlt
Ich bin sehr übergewichtig hab meinen Rücken kaputt Herzschwäche keine Luft hoch Blutdruck geh am Rollator kann meinen jop nicht mehr ausüben bin aber noch bei meiner Arbeit beschäftigt nun wollte ich fragen kann ich kündigen da ich nicht mehr dort arbeiten kann gesundheitlich aber die leute von der erwärbsminderung, s rennte sagten ich kann bis zu 6stunden Arbeiten ich frag mich im ernst mit dem Rollator und ich hab eine ordopädische Strumpfhose an wegen die lyümpfodeme und er wund Rose die ich auch noch konisch habe mir steht auch noch ürlaubs geld zu soll ich kündigen sonst verfällt dasgeld
Christian Schultz
am 18.11.2019Wonsik,Erwin
am 03.01.2020Christian Schultz
am 03.01.2020Angela Becker
am 20.02.2020ausgesteuert seit 2018, kann im August diesen Jahres Rente beantragen (63 +10). Wie geht es weiter? Werde ich "zwangsverrentet" ?
Christian Schultz
am 20.02.2020Kümmele
am 25.03.2020Christian Schultz
am 25.03.2020Wicke, Martin
am 13.04.2020Dieses wurde jedoch abgelehnt.
Jetzt zu meinem Problem, ich bin nach beidseitiger Fußop mit starken Schmerzen fast bzw. stark eingeschränkt mit dem laufen.
Amtsarzt hat Nahtlosigkeit abgelehnt, auch der Widerspruch wurde abgelehnt.
Ich kann kaum Wege erledigen, wenn ich jetzt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann.
Wie geht's dann weiter.
Ich habe zurzeit noch ein Auto, wenn das wegfällt, sitze ich Zuhause fest.
Wie gesagt, selbst mit Krücken max. Gehweg 500m und dann ist Ende für den gesamten Tag.
Kein Arzt kann mir weiterhelfen oder stellt ein Gutachten in Aussicht.
Einzige Aussage ist dazu, tragen sie ihre Einlagen, das mache ich nur hilft kein Stück.
Christian Schultz
am 14.04.2020Nadine
am 09.07.2020Danke im Vorraus
Mario
am 09.07.2020Vielen Dank
Mikla-Stahl Ecaterina
am 10.07.2020Vielen dank
Christian Schultz
am 20.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020El
am 25.07.2020Zu meiner Situation:
Ich war bis zum 30.Juni 2020 arbeitsunfähig geschrieben. Ich erhielt jedoch nur bis zum 08.06.2020 Krankengeld und wurde anschließend von der Krankenkasse ausgesteuert, da ich zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal aufgrund der gleichen Diagnose Krankengeld erhalten hatte.
Am 01. Juli 2020 erfolgte mein beruflicher Wiedereinstieg bei demselben Arbeitgeber wie vor meiner Erkrankung (mein Arbeitsvertrag blieb also während meiner Erkrankung unverändert bestehen und läuft auch jetzt noch fort).
Auf Anraten der Krankenkasse habe ich für die besagten 22 Tage zwischen Aussteuerung und beruflichem Wiedereinstieg ALG-1 beantragt. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente war nicht nötig, da das Ende der Arbeitsunfähigkeit ja bereits absehbar war.
Mir wurde impliziert, dass sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf meine ehemalige Tätigkeit bezog und so gab ich bei meinem Antrag schriftlich wie mündlich am Telefon an, dem Arbeitsmarkt während meiner Arbeitslosigkeit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen und mich bei Bedarf einer ärztlichen Leistungsprüfung zu unterziehen.
Leider wurde mein Antrag auf ALG nun mit der Begründung abgelehnt, dass ich arbeitsunfähig geschrieben gewesen sei, der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden hätte und somit (nach § 138 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch) nicht arbeitslos gewesen sei.
Haben Sie einen Ratschlag, wie ich nun am besten vorgehen kann? Ist die Begründung des Ablehnungsbescheids rechtens? Ist die Zuständigkeit der Arbeitsagentur für solche Fälle gesetzlich irgendwo geregelt? Und v.a.: Auf welche Gesetzgebung kann ich mich bei einem Widerspruch ggf. berufen?
Haben Sie allerbesten Dank für jeden Hinweis!
Christian Schultz
am 28.07.2020Hasan
am 06.08.2020ich bin seit dem 29.07.20 aus dem Krankengeld ausgesteuert und weiterhin krankgeschrieben. Ich habe im Juni bereits den Antrag für ALG 1 gestellt und mich dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Ich habe bisher keinen Antrag für die Erwerbsminderungsrente gestellt, da ich hoffe, bald in den Beruf zurück zu kehren. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin. Durch ein Telefongespräch mit meiner Vermittlerin wurde mir mitgeteilt, dass ALG1 mir nur zusteht wenn ich kein Arbeitsverhältnis habe. Ist das so richtig?
Meine Frage bezieht sich nicht auf ALG1 wegen Nachtlosigkeit.
Christian Schultz
am 06.08.2020Mona
am 06.08.2020Ich war wegen Depression krankgeschrieben bis 30.06 dan ausgesteuert.
Ich beziehe keine job mehr und von 1.07 bin ich arbeitslos gemeldet, im rahmen meine mogklikeiten.'
Geld noch nicht bekommen weil wir warten noch auf Antwort von amtsartz .
Heute ich habe eine Einladung termin von arbeitsamt gehabt, telefonisch. Die habe mir gesagt dass ich mich arbeit suchen und bewerben 2 mal pro Woche und jede Monat Bewerbungen beweisen .
Dass kommt ergenwie swer fur mich weil ich noch nicht gesund bin.
Wie kann ich mich richtig verhalten bei arbeitsamt mit diese Bewerbungen jeder Monat,?
Danke
Christian Schultz
am 06.08.2020Mona
am 06.08.2020Die Chance, dass es zu einer
Einstellung gegen 0 kommen wen ich mich so viel im Monat bewerben muss
Dennis
am 07.08.2020Hasan
am 10.08.2020Heute habe ich einen Brief von der Rentenversicherung erhalten, mit dem Antrag für die Erwerbsminderungsrente. Muss nach der Aussteuerung ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden um ALG1 beziehen zu können?
Christian Schultz
am 10.08.2020Es ist aber auch denkbar, dass die Arbeitsagentur nach der Aussteuerung zahlen muss, wenn Sie keinen Antrag zur EM-Rente stellen. Wie sich diese Situation verhält, wird im Beitrag oben erläutert.
Mona
am 15.08.2020Uff , ich habe so viel stres und ich weiß nicht was ich machen.
Nach meine 78 woche krankengeld zum Arbeitsamt
Sind 1,5 Monate vorbei und habe ich noch keine bescheid von amtsartz und auch keine bescheid fur arbeitlosengeld
Aber trotzdem die haben mir eine EGV geschickt und eine bewerbungtraining vollzieht, 8 Wochen lang ab Montag.
Was soll ich machen?
Soll ich dort gehen ?
Soll ich EGV unterschreiben?
Obwohl ich noch keine bescheid bekommen .
BERND S.
am 15.08.2020Christian Schultz
am 17.08.2020Britt König
am 29.08.2020Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 31.08.2020Nina
am 05.09.2020Nach 78 Wochen Krankengeld bin ich nun seit 15.8.2020 ausgesteuert. Ich habe 60 GdB, der Arbeitsvertrag ruht. EMR ist beantragt, wurde abgelehnt und ich bin mit RA in Widerspruch. Hausarzt & Gutachter haben bestätigt, daß ich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück kann, dies möchte ich auch nicht.
Nun bekomme ich ALG1.
Muß ich weiterhin eine AU beim Arbeitgeber abgeben oder brauche ich diese nicht mehr vom Arzt einholen?
Vielen Dank & Grüße
Christian Schultz
am 08.09.2020Da Sie aber nach wie vor um Ihre Erwerbsminderungsrente kämpfen, sollten Sie sich in jedem Fall weiter krankschreiben lassen. Besprechen Sie das am besten noch einmal mit Ihrem Rechtsanwalt.
Mandy
am 09.09.2020Kai
am 18.09.2020txp
am 19.09.2020vielen Dank für die bereitgestellten Informationen.
Eine Frage zur Aufklärung hätte ich dazu:
Am 1.9. wegen Krankheit x nach 78 Wochen ausgesteuert, ab 2.9. keine weitere AU für diese Krankheit x vom Arzt, ab 2.9. ALG 1.
Einige Tage später wegen Krankheit y eine AU vom Arzt, besteht ein Anspruch bis max. 78 Wochen wegen Krankheit y ?!
Krankheit y darf natürlich nicht im Zusammenhang mit x stehen.
Danke!
Gruß & Gruß
Christian Schultz
am 21.09.2020Christian Schultz
am 21.09.2020Stephanie B.
am 01.10.2020als Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit muss ich hier einmal meinen Unmut über bestimmte Formulierungen des Textes und des Bildes, was hier von der Agentur für Arbeit gezeichnet wird, äußern.
Sicher kann ich nicht meine Hände für ALLE Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ins Feuer legen, aber Formulierungen wie folgende legen nahe, dass der überwiegende Teil der Mitarbeiter inkompetent und dem Kunden nicht wohl gesonnen ist - und das ist definitiv falsch:
"Die Chance ist groß, dass die Mitarbeiterin bei der Arbeitsagentur Sie wieder wegschickt." (übrigens arbeiten bei uns auch hin und wieder Männer...)
oder
"Lassen Sie sich außerdem nicht darauf ein, sich dem Arbeitsmarkt nur in Teilzeit zur Verfügung zu stellen. Die Argumente der Mitarbeiterin in der Arbeitsagentur mögen überzeugend klingen. "
Welches Bild wollen Sie hier eigentlich vermitteln? Das vom verbohrten Bürokraten, der die Kunden prinzipiell erstmal abweist oder dann versucht, Ihnen das mühsam eingezahlte Arbeitslosengeld wieder aus der Tasche zu leiern....
Dann schon mal herzlichen Dank! Eine solche negative Grundeinstellung und Vorbehalte seitens unserer Kundschaft erschwert uns tagtäglich eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.
Ich kann Ihnen und den Lesern versichern, dass der Großteil der Mitarbeiter der Arbeitsagentur sehr kunden- und dienstleistungsorientiert ist und seine Arbeit nach besten Wissen und Gewissen im Sinne des Kunden (aber natürlich unter Wahrung der Gesetze) erledigt.
Kein solcher Mitarbeiter würde einen ausgesteuerten Kunden wegschicken und ihm die Arbeitslosmeldung verwehren und schon gar nicht zu Teilzeit überreden ohne ihn auf die leistungsrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.
Nun erlaube ich mir noch einen fachlichen Hinweis, auf den Sie leider nicht eingegangen sind, der aber für einen ausgesteuerten Erkrankten bei der Arbeitslosmeldung sehr wichtig ist:
Der Kunde wird bei der Meldung gefragt, ob
- er die letzte Tätigkeit noch ausüben kann
- er eine andere realistische Tätigkeit im Umfang von min 15 Stunden/Woche ausüben kann
Wird eine dieser Fragen mit ja beantwortet, liegt kein Nahtlosigkeitsfall nach §145 vor, da die Leistungsfähigkeit nicht auf unter 15h wöchentlich eingeschränkt ist.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht trotzdem, aber nach §138 SGB III (allgemeine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt) und nicht nach §145 SGB III.
Damit Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit nach §145 SGB III gezahlt wird, müssten beide Fragen mit nein beantwortet werden und der Kunde lediglich erklären, dass er sich im Rahmen seines Restleistungsvermögens zur Verfügung stellt.
Dieses wird dann mittels Gutachten durch die Agentur für Arbeit (oder den Rententräger) geprüft.
Stellt sich heraus, dass der Kunde für vss. mehr als 6 Monate unter 15h wöchentlich leistungsfähig ist, erhält er trotz fehlender Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld bis der Rententräger über eine Erwerbsminderung entschieden hat.
Die „Nahtlosigkeitsregelung“ schließt also bei angenommener Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers eine Versorgungslücke bis zu dessen Entscheidung über die Erwerbsminderung.
Nachlesen kann man das alles sehr detailiert in unserer Geschäftsanweisung zum §145 SGB III, die wir natürlich auf unserer Homepage für jeden veröffentlicht haben.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba015152.pdf
Selbstverständlich können Sie sich für eine direkte Klärung und Beratung zu Ihrer Situation gern an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort wenden.
Herzliche Grüße
Stephanie B.
Birgit Jende
am 15.10.2020Anna
am 26.10.2020Bitte um Hilfe. Außerdem kämpfe Ich mit dieser Institution schon sehr lange und sehr viele were zum erzählen. Ich bin erschöpft, traurig und sehr gestresst, weil die ständig die mir sorgen um meine Geld machen.
Was soll ich tun, wenn Ich arbeiten Null kann?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 27.10.2020Die einzige Möglichkeit, an das Arbeitslosengeld zu kommen, ist tatsächlich die Bereitschaft, dass Sie sich im Rahmen Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Zumindest theoretisch. Da heißt nicht, dass Sie schon nächste Woche einen neuen Job antreten müssen. Aber um an Ihr Geld zu kommen, müssen Sie sich grundsätzlich zur Verfügung stellen. Auch wenn das widersprüchlich klingt, da Sie gesundheitliche Probleme haben.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich professionell beraten lassen - zum Beispiel beim Sozialverband: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Nico
am 04.11.2020Ich bin 58 Jahre alt, und ich habe Krankengeld bekommen für 72 Wochen lang, am 24/08/20 bin wurde ausgesteuert, und davor habe ich eine Reha gemacht, und ich wurde entlassen, dass ich meine alte Arbeit nicht mehr üben kann, aber ich kann bis 6 Stunden oder mehr Arbeiten, ich habe Arbeitsamt angerufen weil konnte wegen Covid-19 nicht persönlich gehen, um zu wissen was soll ich machen? Weil ich habe beim meine Halte Firma noch 2 Monaten Urlaubstage, und ob ich erst meine Urlaubstage machen soll, und danach mich arbeitslos melden, oder nicht? Arbeitsamt sagt mir erst Urlaubstage nehmen und danach soll ich mich Arbeitslos melden, denn gestern wollte ich mich durch website vom Arbeitsamt Arbeitslos melden, aber es steht drinnen eine Fragebogen, ( wann haben Sie ihre Arbeitsverhältnisse gekündigt? ) und die zweiten Frage ( wie sind Sie auf eine Kündigung gekommen?) und sind mehrere Antwort drinnen, einen von diesem Antwort ist ( durch eine Arzt Empfehlung, oder zweite Antwort, durch Einwilligung von Arbeitgeber/Arbeitnehmer? ) und deswegen wollte ich Sie fragen was soll ich dadrin schreiben oder Antwort? Um keine Sperre zu bekommen? Danke
Christian Schultz
am 04.11.2020Mit dem Formular kann ich Ihnen von hier aus nicht helfen. Wenn Sie da Unterstützung benötigen, bitte ich Sie, unsere Sozialberatung zu kontaktieren: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
David Eule
am 12.11.2020Christian Schultz
am 12.11.2020Alternativ bleibt im Notfall erst einmal das Jobcenter.
David
am 12.11.2020Ramo
am 16.11.2020Ich brauche auch Hilfe
Ich bin nach Aussteuerung, seit Juli arbeitslos gemeldet .Im rahmen meine mogklikeiten!
Bis jetz alles ok, ich war auch 2 Monaten zu eine Maßnahme, ich habe mich auch beworben .
Eine antworte von arzliche dienst noch nicht bekommen!
Aber Freitag habe ich von arbeitsamt eine Brief erhalten. Dort steht dass ich weniger als 15 Stunden arbeiten kann und das ist innerhalb einen Monat eine antrag auf Reha stellen.
Sonst bekomme ich keine Geld mehr!
Was soll ich weiter machen weiß ich nicht
Christian Schultz
am 16.11.2020Ramo
am 17.11.2020Dürfen die das?
Ich möchte wie gesagt keine rente oder Reha.
Ich habe vor kurzem eine ambulante Therapie angefangen und ich mochte weiter arbeit suchend sein,im rahmen des möglichen!
Was soll ich am besten machen?
Mila
am 23.11.2020Nah allen durchgelesenen Kommentaren hier habe ich die Schwierigkeit einen Antrag auf ALG 1 zu stellen. Werde am 28.12.2020 von der KK ausgesteuert, bin aber noch im Arbeitsverhältniss. Muss ich bei der Arbeitsagentur überhapt erwähnen, dass ich krankeschrieben bin? Wie soll ich mich mit dem Arbeitgeber vorfahren....soll ich da weiterhin Krankmeldung nachreichen und bei der Arbeisagentur nicht?
vielen Dank im Voraus. Mila F.
Christian Schultz
am 23.11.2020Das mit der Krankmeldung ist eine haarige Sache. Einige Juristen sind der Meinung, man müsste die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach der Aussteuerung unbedingt beim Arbeitsamt vorlegen. Wir haben da allerdings andere Erfahrungen gemacht, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/2020/02/13/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung/
Jeder Fall kann ein bisschen anders sein und hängt auch vom zuständigen Sachbearbeiter ab. Ich empfehle deshalb in dieser komplexen Situation eine individuelle Beratung: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Sonnenengel
am 29.11.2020Christian Schultz
am 30.11.2020Es geht auch nicht unbedingt darum, sich nach der Aussteuerung nicht weiter krank schreiben zu lassen. Es geht darum, der Bundesagentur für Arbeit die Krankmeldung nicht auf die Nase zu binden. Dieses Verhalten kann - nach unserer Erfahrung - die Zahlung des Arbeitslosengeldes gefährden: https://www.sovd-sh.de/2020/02/13/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung/
Lassen Sie sich am besten persönlich, anhand Ihrer Unterlagen, beraten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie keinen gravierenden Fehler machen.
Frank Schwitzkowski
am 11.12.2020ich bin Schwitze und bin 52 Jahre . Ich bin fast 3Jahre zu Hause wegen Krankheit.
Ich habe 50% unbefristet Schwerbehinderung. Ich habe am 3,4,5 Wirbel jeweils ein kl. Überbau ,aber dieser wird mir oft zum Verhängnis. Ich habe Therapien und Reha gemacht war alles nur für kurze Dauer wo es mir besser ging. Nun in zwischen habe ich meine 3letzten Berufe da durch Verloren und bin in ein Tiefes Loch gefallen. Es hatte zur Folge bekam und habe noch Depression . Ich habe mir Hilfe geholt wurde betreut und habe an einer Tages Klinik 4 oder 6Wochen teil genommen. Ich wollte nicht bin aber doch hin gegangen und hatte Glück ganz nette und Lieb Menschen Kennen gelernt und stehen immer noch im Kontakt. Nach der Zeit keine Betreuung mehr da meine Zuständige in Schwangerschaft gegangen ist nur Ärztlich noch betreut ,da sie keinen Betreuer ran bekommen. Nun gezwungenermaßen muss ich mich wieder der Arbeitswelt zur Verfügung Stellen. Nun habe ich ja noch mehr Gesundheitliche Probleme Bluthochdruck, Herz schlägt zu schnell. beide Knie 3Grad Knorpelschaden , muss mit ein Schlafgerät Schlafen da ich in der Min. 32 Aussetzer hatte. Ich bin vor kurzem an meine Augen OP. worden grauer Star. Ich muss schon wieder im neuen Jahr ins Krankenhaus und werde am unter Bauch Op. und hoffe da kommt nicht schlechte bei raus. Ich könnte noch einiges auf schreiben aber ist zu viel. Ich habe Erwerbsminderungsrente eingereicht 2mal ab gelehnt. Ich soll Sitzende und wo ich zwischen durch auch auf stehen kann mir Arbeit suchen. Ich darf keine Schicht , keine Maschinen Überwachung machen und nicht auf Leiter gehen keine Schicht Arbeit. Ich kann leider nicht lange stehen ,was mich sehr Ärgert da ich Fußball Fan bin. Bei den letzten 3Spielen wo ich war musste ich nach 20/30min. nach Hause Fahren da meine Beine ,dann Zittern und an Schwellen. Ja meine Wähn Klappen schließen verlangsamt da her muss ich Thrombose Strümpfe tragen. Und es dauert nicht mehr lange ,dann bekomme ich in ferner Zukunft linke Seite ein Hörgerät. Ich versuche mich nicht unterkriegen zu lassen, aber es fällt mir schwer. Ja ich weiß nicht wie es weiter gehen soll, ich habe Angst wenn nicht ein Wunder passiert ,dann bin ich irgend wann so weit. Ich weiß es ist keine Lösung, aber ich komme mir als Ballast vor. Ich würde mich freuen ,wenn es Tipps geben könnte. Mit Eisernen Gruß Schwitze
Kessia
am 14.12.2020Christian Schultz
am 15.12.2020Den Gesundheitsbogen müssen Sie natürlich auch ausfüllen.
Liane Lug
am 19.12.2020Christian Schultz
vor 2 WochenDenise
am 22.12.2020wir haben folgendes Problem.
Mein Mann ist seit Ende 2019 krankgeschrieben ,nach Ablauf des Krankengeld ,ist er für 15 Wochen zur medizinischen Rehabilitation gefahren ,da wurden die alle Kosten von der Berlin Brandenburg Rentenversicherung übernommen.
Er ist seit dem 14.12.2020 wieder zuhause , allerdings von der medizinischen Rehabilitation, arbeitsunfähig geschrieben u von der Hausärztin auch erstmal bis zum 12.2.2021 krankgeschrieben.
Woher sollen wir jetzt Gelder beziehen ,wir sind ratlos
Christian Schultz
vor 2 WochenMonika
am 23.12.2020Nach Aussteuerung bei der KK beziehe ich noch bis Juli 2020 ALG1. Mein Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt, dem ich widersprochen habe. Dazu habe ich noch keine weitere Info bekommen. Ich werde im März 62, bin immer noch krank, allerdings ohne AU. Sollte ich die AU weiter ausstellen lassen? Kann ich vorzeitig in Rente gehen? Oder muss ich ALG2 beantragen? Ich bin etwas ratlos.
Christian Schultz
vor 2 WochenMit 62 können Sie nur vorzeitig eine Altersrente beziehen, wenn Sie einen Schwerbehinderung haben. Ansonsten gelten diese Daten für den Renteneintritt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63