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Neue Hinzuverdienstgrenze in der gesetzlichen Rente ab 2023

Aktuelles Rente Behinderung Armut

6300 Euro. So hoch war bis zum Beginn der Corona-Krise die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten und vorgezogenen Altersrenten. Alles, was darüber lag, sorgte unter dem Strich für eine Kürzung Ihrer Rente. Doch damit soll bald Schluss sein. Denn die Bundesregierung plant eine kräftige Anhebung dieser Richtwerte.

Neue Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rente ab 2023

Neben der gesetzlichen Rente hinzuverdienen, ist seit jeher möglich. Und ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie auch keine Angst davor haben, dass Sie - zumindest teilweise - umsonst arbeiten. Denn ab diesem Zeitpunkt werden sowohl Erwerbseinkommen als auch die Rente komplett ausgezahlt. Ohne dass etwas gekürzt wird.

Erhöhte Hinzuverdienstgrenze in der Corona-Krise

Doch das gilt nicht bei vorgezogenen Altersrenten oder einer Rente wegen Erwerbsminderung. Bis vor Kurzem durften Sie in diesem Fall lediglich 6300 Euro pro Jahr verdienen. Lag Ihr Einkommen darüber, sorgte das automatisch für eine Rentenkürzung.

Um während der Corona-Pandemie Personalengpässe aufzufangen, hat der Gesetzgeber bereits 2021 eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze verabschiedet. Zumindest bei der vorgezogenen Altersrente. So wurden aus 6300 Euro satte 46.060 Euro.

Woher diese Zahl kommt? Hierbei handelt es sich um das 14-fache der "monatlichen Bezugsgröße". Diese wird jedes Jahr festgelegt und spiegelt das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Allerdings nur in den alten Bundesländern.

Zurück auf 6300 Euro soll es nun nicht mehr gehen. Stattdessen soll es ab dem Jahr 2023 gar keine Hinzuverdienstgrenze mehr in der vorgezogenen Altersrente geben. Ab dem Bezug einer Altersrente können Sie also so viel verdienen, wie Sie möchten. Ohne dass es zu einer Kürzung Ihrer Rente kommt.

Deutlich höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten auch bei EM-Rente

Doch nicht nur in der vorgezogenen Altersrente wird es Veränderungen geben. Auch wenn Sie eine EM-Rente beziehen, können Sie in Zukunft deutlich mehr durch einen Nebenjob hinzuverdienen.

Denn bei voller Erwerbsminderungsrente gilt ab 2023 ein Wert von 3/8 dieser Zahl. Aktuell sind das 17.272,50 Euro. Also ein Vielfaches von der aktuellen Grenze von 6300 Euro. Bei der teilweisen EM-Rente dürfen Sie 2023 doppelt so viel verdienen - also 34.545 Euro.

Achtung: Selbstverständlich müssen Sie bei der Erwerbsminderungsrente immer Ihr sogenanntes "Restleistungsvermögen" auf dem Schirm haben. Das bedeutet: Mehr als 15 Stunden in der Woche dürfen Sie dauerhaft nicht arbeiten, ansonsten gefährden Sie Ihre Rentenzahlungen. Die deutlich höheren Grenzwerte werden in der Praxis also nicht für alle Rentnerinnen und Rentner eine entscheidende Rolle spielen.

Fazit

An die großzügigen Werte bei der vorgezogenen Altersrente haben wir uns mittlerweile gewöhnt - deren Verstetigung war zu erwarten. Wirklich neu sind die neuen Hinzuverdienstdeckel für die EM-Rente - insbesondere für die volle Erwerbsminderungsrente.


Kommentare (156)

  • user
    Doris von Zedlitz-Hebel
    am 04.10.2023

    ich habe meine Altersrente ab März 2024 erreicht.

    Mein jetziger Arbeitgeber würde mich aber gerne

    weiterbeschäftigen.

    Wie viel Stunden darf ich pro Woche arbeiten und wie viel

    darf ich dazuverdienen.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2023

      So viel Sie wollen. Das beschreiben wir ja im Artikel, in der gesetzlichen Rente gibt es keine Begrenzungen mehr.

  • user
    Reinhard
    am 22.09.2023

    Hallo,

    also ich steig bei den erlaubten Stunden bei einem Nebenjob nicht durch.

    Einmal Wird hier geschrieben man darf 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden die Woche arbeiten . Dann wieder man darf keine 3 Stunden am Tag arbeiten, am besten nur 2,5 Stunden. Das verwirrt mich komplett.

    Kann es sein das ihr hier nicht raffe für wen was gilt? Also Beispiel:

    Volleerwerbsminderungsrente = unter 3 Stunden bzw. dann auch unter 15 Stunden die Woche .

    Teilerwerbsminderungsrente 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden die Woche.

    Also gibt es Unterschiede die magische Stundenzahl anhand der Rentenart?

    Ich habe volle Erwerbsminderung unbefristet bis Altersrente. Nach meinen Beispiel darf ich also keine 3 Stunden bzw. 15 Stunden die Woche arbeiten. Korrekt?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Reinhard, bei voller EM-Rente darf man bis zu drei Stunden arbeiten. Also weniger als drei Stunden.

  • user
    Gabriele
    am 27.08.2023

    Wenn man bei Bezug einer EM-Rente einen Hinzuverdienst von den erlaubten 17.000 € hat, wirkt sich das dann überhaupt auf die spätere Altersrente aus oder wird das mit den Zurechnungszeiten verrechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2023

      Die genaue Regelung kenne ich nicht aus dem Stehgreif. Aber es erfolgt in jedem Fall eine Verrechnung mit der Zurechnungszeit.

  • user
    Andreas
    am 24.07.2023

    Hallo,

    bin Baujahr 1962 - Beginn meiner Regelaltersrente 12.2028 - also 66 J. und 8 Monate.

    kann ich auch mit Abzügen 12.2026 in Rente gehen??

    Wie hoch wären die Abzüge ?? - Danke schön vorab für EURE Informationen

  • user
    Annika
    am 20.07.2023

    Hallo Herr Schulz,

    Ich bin fix und fertig, nur noch am heulen.

    Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle EU-Rente und habe im Dezember '22 einen Minijob angefangen. Zunächst auf 450€,die ich auch nicht überschritten habe. Dann wurde die Firma von einer anderen Firma übernommen, da ich in der Probezeit war,musste ich bei "den neuen" einen neuen Vertrag unterschreiben. Ich ließ mich auch auf 520€ einstellen. Seit März '23 bin ich jetzt vertraglich bei dieser Firma und keine Lohnabrechnung war korrekt. Meine Chefin vor Ort rechnet die Stunden aufwendig aus,da diese Firma mir auch noch Sonn-und Feiertagszuschläge zahlt, für uns nur kompliziert. So zum Punkt: trotz der Rückversicherung meiner Chefin kam ich 3x in Folge über die 520€. Ich bin fix und fertig, habe riesige Angst, aufgrund derer Fehler meine Rente zu verlieren. Obendrein bekam ich meine Abrechnung von Juni (rückwirkend),sie überwies 142€ für den ganzen Monat❗️und die gute Frau sagt,da ich über die 520€ 3x drüber kam,hätte sie mich für irgendwelche Monate steuerpflichtig angemeldet, weil die Minijob zentrale das so vorgibt. Im März habe ich 40€ mehr,April 99€ und Mai 37€. Müssten denn nicht wenn überhaupt nur die 37€ versteuert werden, weil ich doch ohnehin 2x das doppelte dazu verdienen darf,oder einmal. Sie hat ganze Löhne versteuert, weil sie nur darauf achtet, was die Minijob Zentrale vorgibt. Was stimmt nun? Mir geht es gar nicht gut.

    Herzliche Grüße Annika

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Annika, zum Thema Steuern können wir hier beim SoVD keine Auskünfte geben. Aber beim Hinzuverdienst brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, das schreiben wir ja oben im Beitrag. Wichtig ist, dass Sie in der Woche nicht mehr als 15 Stunden arbeiten.

  • user
    Ulrike Plesser
    am 07.06.2023

    Seit einiger Zeit beziehe ich die volle Erwerbsminderungsrente.

    Aufgrund doch hoher Steuerbelastung meiner Rente und den bleibenden Lebenshaltungskosten möchte ich nun eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen mit max. 8 Stunden pro Woche.

    Diese Tätigkeit werde ich an verschiedenen Wochentagen wahrnehmen. Mal 1 1/2 Stunden, mal zwei oder etwas mehr. Wie muss ich der DRV nachweisen, dass ich die 8 Stunden nicht an einem Tag bzw. zwei Tagen in der Woche ausübe, damit mir nicht unterstellt wird, ich wäre über meinem Restleistungsvermögen von 3 Stunden täglich tätig.

    Danke für eine gelegentliche Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 07.06.2023

      Sie müssen Ihre Arbeitszeit nicht aktiv nachweisen. Die DRV zieht sich die wichtigsten Daten aus den Meldungen des Arbeitgebers. Und wenn Sie pro Tag nicht über drei Stunden kommen, brauchen Sie sich keine Gedanken machen.

      • user
        Ulrike Plesser
        am 11.06.2023

        Vielen Dank Herr Schultz für Ihre prompte Antwort!

        Nun habe ich noch eine weitere Frage: Bei der von mir angesprochenen Tätigkeit von 8 Stunden pro Woche und unter 3 Stunden täglich werden Fahrzeiten auftreten, die eine "Einbindung" meinerseits wahrscheinlich doch über 3 Stunden (wegen der Fahrzeiten zu unterschiedlichen Einsatzstellen) nötig machen. Wie werden hier die Fahrzeiten gewertet, würde mich sehr interessieren = Arbeitszeit oder "privat", also ohne Einfluss auf das Restleistungsvermögen.

        Nochmals herzlichen Dank

        • user
          Christian Schultz
          am 12.06.2023

          Das weiß ich leider nicht. Aber nach meinem Kenntnisstand zählt der Weg zur Arbeit nicht bei den drei Stunden mit - das sollte also kein Problem sein. Wenn Ihnen das nicht reicht, fragen Sie am besten noch einmal direkt bei der DRV nach.

          • user
            Ulrike Plesser
            am 15.06.2023

            Guten Morgen Herr Schultz, vielen Dank nochmals für Ihre Antwort. Inzwischen habe ich auf Ihren Rat hin bei der DRV nachgefragt und ebenfalls eine Antwort bekommen. Gleichzeitig teilt mir diese mit, dass bei jeglicher Aufnahme einer Tätigkeit unter 3 Stunden geprüft wird, ob der Erwerbsminderungsrentenanspruch dadurch weiter besteht oder ob die Rente zu entziehen ist. Wie sind da Ihre Erfahrungen.

            Danke!

            • user
              Christian Schultz
              am 15.06.2023

              Das ist eine Standard-Prozedur. Solange Sie unter den drei Stunden bleiben, brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

  • user
    Ursula
    am 17.05.2023

    Hallo,

    die neue Hinzuverdienstgrenze für teilweise EM ist also 35.000 €. Was ist mit meiner individuell errechneten Hinzuverdienstgrenze? Die ist so niedrig, dass es selbst mit der Rente kaum zum Leben reicht. Gelten für mich die 35.000 oder meine individuellen Zahlen laut Rentenbescheid?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Hallo, ich vermute, dass die individuelle Grenze bis Ende letzten Jahres gültig war. Denn seit Anfang 2023 gelten die deutlich höheren Grenzen. Aber fragen Sie sonst zur Sicherheit noch einmal bei der DRV direkt nach.

  • user
    Hildegard Romanek
    am 27.04.2023

    Lieber Christian Schultz,

    seit 2015 erhalte ich volle Erwerbsminderungsrente. Die hohen Lebenshaltungskosten machen mir das Leben noch schwerer. Ich plane einen

    Minijob 300,- Eur und eine Übungsleiterpauschale der Volkshochschule von 250,- Eur. Dann wäre ich über der 520,- Eur Grenze hinaus.

    Nimmt die Übungsleiterpauschale der VHS eine Sonderstellung ein und wird nicht in die 520,- Eur Grenze mit angerechnet???

    Fordert die Krankenkasse höhere Krankenkassenbeiträge, falls ich die 250,- Übungsleiterpauschale überschreite? (3.000,-/Jahr)

    Die VHS rechnet in Kursblöcken ab, einige Monate verdient man, in anderen nicht, in den Ferien auch nicht. Wird der Jahresverdienst z.B 2.400,-(Übungsleiterpauschale liegt bei 3.000,-/Jahr) durch 12 Monate geteilt und auf den Monat umverlegt z.B 200,-/monatl. oder darf ich jeweils im Veranstaltungsmonat nicht über die Grenze von 250,-Eur, die sozialversicherungs- und steuerfrei ist, hinauskommen ???

    Bitte helfen Sie mir, ich habe große Angst, etwas Falsches zu tun.

    Herzlichen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Hildegard Romanek

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2023

      Hallo Hildegard, wie oben im Beitrag beschrieben: Seit Anfang 2023 können Sie mit voller EM-Rente über 17.000 Euro pro Jahr verdienen. Egal, ob das nun ein Minijob oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ist. Achten Sie nur darauf, dass Sie nicht über die drei Stunden Arbeitszeit pro Tag kommen. Dann machen Sie nichts falsch.

  • user
    Bremerin
    am 26.04.2023

    Mir ist nicht ganz klar, ob man bei voller EMR genau 3 Stunden täglich oder unter 3 Stunden täglich arbeiten darf.

    Vorab besten Dank für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.04.2023

      Sie müssen unter den drei Stunden bleiben.

      • user
        elk
        am 19.10.2023

        unter 3h sind also 2h59m59s arbeitshoechstgrenze pro tag? ist doch verueckt. wer denkt sich diesen unsinn aus?

        danke.

        fg elk

  • user
    Frank Paul
    am 09.04.2023

    Hallo, ich könnte ab 01.08.2024 in vorgezogene Altersrente ohne Abzüge gehen ( Baujahr 03.1960 ) ,Regelaltersgrenze ist 66+4 Monate. Ich möchte aber bis 31.12.2024 weiter arbeiten und dann in Rente gehen. Auf welche Besonderheiten gilt es zu achten?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2023

      Hallo Frank, das kann man so allgemein nicht beantworten. Grundsätzlich sollten keine Probleme entstehen, wenn Sie Ihren Plan umsetzen. Die Rente sollten Sie ca. fünf Monate vor dem gewünschten Start beantragen und dann auch den Arbeitgeber informieren.

  • user
    Rüdiger Keil
    am 09.03.2023

    Ich könnte mit 65,2 Jahren meine EM Rente in eine Altersrent umwandeln. Gilt dan auch die Hinzuverdienszgrenze bie zur Regelrente mit 67,2 Jahren, oder kann ich dan ohne Auflagen dazu verdienen? Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Sobald Sie eine Altersrente beziehen, können Sie ohne Begrenzung hinzuverdienen.

  • user
    Elvira
    am 09.01.2023

    Im heutigen Telefonat mit der DRV Hessen sagte man mir, dass die zulässigen Arbeitszeiten mit dem neuen Gesetz ebenfalls geändert würden.

    Zulässig sei ohne Prüfung: 2 Stunden/Tag bzw. 10 Stunden/Woche bei voller Erwerbsminderung

    3-5 Stunden/Tag bei Teil-Erwerbsminderungsrente.

    Eine Arbeitsanweisung, die Flyer wären derzeit noch in Arbeit (?)

    Habe hierzu bislang keinen Hinweis gefunden...(?)

    ???

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2023

      Das höre ich jetzt zum ersten Mal. Kann ich mir auch nicht vorstellen.

    • user
      Elvira
      am 10.01.2023

      Habe nun ein 2.Mal bei der DRV angerufen. Hinsichtlich der Arbeitszeiten und auch Zuständigkeit bekam ich nun von einem anderen Sachbearbeiter eine ganz andere Aussage, die auch mit den bisherigen Bestimmungen übereinstimmen würde. Bis zu 3 Stunden bei voller Erwerbsminderung darf man arbeiten.

      Meine Frage geht nun dahingehend, ob sich diese 3 Stunden auf einen wöchentlichen Durchschnittswert beziehen und ob, inwiefern dies in der Praxis nachgewiesen werden muss...

      • user
        Christian Schultz
        am 10.01.2023

        Ja, 15 Stunden in der Woche dürfen Sie maximal arbeiten. Wie genau die DRV das prüft, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich glaube, das kann anhand der Meldungen durch Arbeitgeber bzw. Krankenversicherung nachvollzogen werden.

  • user
    Benno Hochhaus
    am 03.01.2023

    Hallo! Handelt es sich bei dem Betrag 17.272,50€ um Netto oder Brutto Verdienst?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2023

      Brutto!

  • user
    Liz
    am 29.12.2022

    Hallo, beziehe seit 2015 EMR mit 10,8% Abzüge. Zum 1.1.23 darf ich ja bis zu über 17000€ hinzuverdienen. Mein AG möchte mich als 30% Kraft fest anstellen. Damit würde ich trotzdem die neue Hinzuverdienst Grenze deutlich unterschreiten.

    Meine Frage:

    geht das überhaupt? Wenn ja, auf meine alte Lohnsteuerklasse? Und inwiefern würden sich die Rentenbeiträge auf meine Regelrente begünstigend auswirken?

    Eine adäquate Antwort wäre wünschenswert.

    Grüße & einen guten Beschluss Liz

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Liz, Sie können bei voller EM-Rente auch bei Ihrem alten Arbeitgeber tätig sein. Beachten Sie aber, dass Sie wöchentlich nicht mehr als 15 Stunden arbeiten dürfen. Kommen Sie hier öfter drüber, ist die EM-Rente schnell futsch.

      Wie das mit der Steuerklasse ist, müssen Sie anderswo erfragen. Beim SoVD dürfen wir zu Steuern nicht beraten. Und grundsätzlich sammeln Sie über Ihre Arbeit auch Entgeltpunkte für die Rente. Ob Sie das später in der Altersrente merken, steht aber auf einem anderen Blatt. In der Regel ist die EM-Rente aufgrund der Zurechnungszeiten höher als die Altersrente.

  • user
    Thomas Voigt
    am 27.12.2022

    Ich beziehe Altersrente für schwerbehinderte Menschen ( 12.08.1960 )

    seit 1.1.2022 ! Wieviel h täglich darf ich ohne Anrechnung der Rente arbeiten ? (2,75 h oder weiterhin wie bei Corona Zeit 6 h oder mehr ? )

    Danke für hoffendlich schnelle Antwort Thomas Voigt Lößnitz

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Thomas, seit dem 1. Januar 2023 dürfen Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Die Altersrente wird nicht gekürzt.

  • user
    Ralf
    am 21.12.2022

    Hallo,

    ich bekomme die volle Eu-Rente.

    Wie ich das hier gelesen habe, ist die "Magische Grenze" bei 3 Std. täglich und daher 15 St. wöchentlich.

    Wie ist das aber wenn man 6 Tage i. d. Woche arbeiten möchte, dann wären ja 18 Std. möglich.

    Gibt es dann Probleme ?

    Ich könnte jeden Euro gebrauchen, weil Krankheiten auch Geld kostet.

    Vielen Dank für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Ralf, wichtig ist, dass Sie im Durchschnitt nicht über drei Stunden pro Tag kommen. Wenn Sie aber ganz sicher gehen möchten, fragen Sie einfach noch einmal bei der DRV nach.

    • user
      Melli
      am 04.01.2023

      Natürlich muss man auch unter 15 Stunden die Woche bleiben.

    • user
      Frank
      am 14.01.2023

      Vollkommen Recht gebe ich Ihnen .

  • user
    Kai Steinert
    am 08.12.2022

    Hallo Ich erhalte die EMR und zusätzlich Grundsicherund in der 30% vom Lohn behalten werden darf. Ändert sich etwas an diesen 30%?

    Danke und Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 09.12.2022

      Hallo Kai, an dieser Hinzuverdienstregelung ist nach meinem Kenntnisstand keine Änderung geplant. Auch nicht mit der Einführung des Bürgergeldes.

  • user
    Krista
    am 08.12.2022

    12.61 geboren. Beziehe Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. 450.-/Monat mit max. 15 Stunden/Woche.

    Darf Ich im Jahr 2022 mehr ausgezahlt bekommen, weil "es steuerfrei ist" wie mein Arbeitgeber sagt? (Meine Überstunden sollen mir in Dez. ALLE ausgezahlt weden (...) Dafür würde ich im Jan.23 keinen Lohn bekommen.

    Rechnen sich die 300.- Euro Energiepauschale auf den max. Jahresverdienst drauf? Muss ich da aufpassen?

    Wie verhält es sich mit den 3000.- Inflationspauschale? Darf die schon auf Dez.22 vorgezogen werden?

    Für 2023 wäre das ja kein Problem mehr, wenn mein Arbeitgeber das zahlen würde - was ich sehr bezweifle.

    Danke für eure gute Beratung!

    Die Telefone ALLER Rentenversicherungsberater sind besetzt wie eine Bahnhofstoilette... :-/

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2022

      Hallo Krista, das Energiegeld wird unabhängig der Hinzuverdienstgrenze ausgezahlt. Ansonsten können Sie 2022 ja bis zu 6300 Euro im ganzen Jahr verdienen. Und ab 2023 sogar rund 17.000 Euro, ohne dass Ihre EM-Rente gekürzt wird.

  • user
    Laudel72
    am 04.12.2022

    Hallo,

    Ich verstehe so einiges nicht.

    Ich bekomme die volle EMR bis zur Regelaltersrente.

    Wieviel darf ich ab 2023 hinzuverdienen ohne das man mir die Rente kürzt oder ganz streicht.

    Die drei Stunden am Tag, maximal 15 Stunden die Woche verstehe ich, aber was für ein Stundenlohn wäre das dann bitte. Das glaubt doch keiner.

    Wo ist da der Haken?

    Kann man die Rente wieder abgeben und im schlimmeren Fall, wenn es doch nicht geht,wieder neu beantragen. Mit Verlusten auf die Regelaltersrente ist dann zu rechnen?

    Lg Laudel72

    • user
      Christian Schultz
      am 05.12.2022

      Sie können die EM-Rente theoretisch jederzeit wieder "abgeben", wenn es Ihnen besser geht. Allerdings müssen Sie dabei bedenken, dass der Weg zurück nicht immer ganz stolperfrei ist. Bei voller EM-Rente dürfen Sie ab dem kommenden Jahr rund 17.000 Euro dazu verdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Mit einem einfachen Minijob bei höchstens drei Stunden täglich ist das natürlich illusorisch - daher werden nicht viele Menschen davon profitieren.

      • user
        Frank
        am 02.01.2023

        Grins.... es müsste gleich gesagt werden. Das können nur Menschen mit hohem Stundenlohn erreichen.... bei 12 Euro Stundenlohn kommen wir nur höchstens auf 720 euronen monatlich.... Ich würde allerdings auch 30 euronen ca bekommen, Fachkraft ebend, aber das will ich nicht mehr machen...12 reichen auch,obwohl......

        • user
          Mariola
          am 31.01.2023

          Hallo,

          würde von den 720 Euro etwas vom Finanzamt abgezogen werden?

          LG Mariola

          • user
            Christian Schultz
            am 31.01.2023

            Allgemein kann man das nicht beantworten. Aber wenn es noch andere Einnahmen gibt, und Sie über den Steuerfreibeträgen liegen, müsste man diese Einkünfte auch versteuern.

  • user
    Andreas
    am 01.12.2022

    Hallo,

    ich bin (noch) 63 Jahre alt. Seit 1975 stehe ich im Berufsleben und gelte damit bei der RV als "besonders langjährig Versicherter". Demzufolge stand es in meiner Absicht am 01.06.2023 im Alter von 64 Jahren und zwei Monaten in Rente zu gehen. Dafür hätte ich bei meinem Arbeitgeber fristgerecht - Kündigungszeit ein halbes Jahr - kündigen müssen. Nun habe ich bei der RV erfahren, dass ich Rente beantragen und ab 01.06.2023 beziehen kann. Außerdem darf ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber bei vollen Bezügen weiterarbeiten. Dadurch habe ich natürlich bis zum regulären Renteneintritt mit 67 Jahren deutlich erhöhte Bezüge. Welche Nachteile würden mir daraus erwachsen? Z.B. in steuerlicher Hinsicht? Wirken sich die ca. drei Jahre die ich dann weiterarbeite, bis zur Erreichung des 67 Lebensjahres - was die Rentenpunkte angeht - positiv aus? Will heißen, erhöht sich meine Rente durch die Jahre, die ich weiterarbeite?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.12.2022

      Hallo Andreas, ja - Sie zahlen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ganz normal weiter Rentenbeiträge ein, genauso wie Ihr Arbeitgeber. Auch wenn Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen. das wirkt sich natürlich positiv aus. Zu den steuerlichen Aspekten können und dürfen wir hier nicht Stellung nehmen.

  • user
    Joachim Jacobi
    am 30.11.2022

    Guten Tag,

    ich bin seit dem 01.11.2022 als besonders Langzeit Versicherter in Rente gegangen (49,3 Jahre).

    Meine Frage : Ich arbeite noch weiterhin bei meinem Arbeitgeber in Vollzeit, beziehe also noch mein Gehalt zu der Rente, aber muss ich

    auf meinen Lohn noch die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen? Diese Frage kann mir leider keiner

    so richtig beantworten. Krankenkasse und Pflegeversicherung müssen natürlich entrichtet werden, ganz klar.

    Mir geht es nur um die RV und AV.

    M.F.G

    J. Jacobi

    • user
      Christian Schultz
      am 01.12.2022

      Hallo Joachim, solange Sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind Sie sowohl in der Arbeitslosen- als auch der Rentenversicherung pflichtversichert.

      • user
        Thomas
        am 20.01.2023

        Frage: Wenn ich noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht habe, aber dennoch bereits vorzeitig in Rente gegangen bin, kann ich unbegrenzt hinzuverdienen, muss aber für diesen Hinzuverdienst in die gesetzliche RV, AV, KV und PV die aktuellen Beitragssätze einzahlen sowie den Hinzuverdienst-Betrag, als auch meine vorgezogene Rente, versteuern. Erhöht sich durch die zusätzliche Einzahlung in die Sozialkassen somit auch mein aktueller Rentenanspruch für jeden Monat den ich durch das Hinzuverdienen einzahle?

        • user
          Christian Schultz
          am 23.01.2023

          Ja, natürlich.

  • user
    Alfred
    am 24.11.2022

    Hallo, bekomme eine Berufsunfähgkeit Rente seit 1994 und arbeite halbtags vier Stunden. Ändern meine Hinzuverdienstgrenzen auch? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2022

      Handelt es sich um eine BU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Sind sie vor 1961 geboren? Ich habe das Gesetz gerade nicht vor mir - daher kann ich die Frage leider nicht beantworten.

      • user
        Alfred
        am 25.11.2022

        Danke für die schnelle Antwort, ja die BU Rente ist von der gesetzlichen Rentenversicherung, geboren bin ich 1969. Bis jetzt habe ich immer einen Freibetrag, den ich zwei mal überschreiten darf. Wenn ich ein drittes Mal drüber bin, muss ich die Rente zurückzahlen. Betrifft das neue Gesetz meinen Fall dann auch? Danke!

        • user
          Christian Schultz
          am 25.11.2022

          Das ist dann eine Erwerbsminderungsrente. Ja, das betrifft Sie auch.

  • user
    Wolfgang
    am 21.11.2022

    Ich bin jetzt 63 Jahre habe 47 Jahre schon gearbeitet, würde gerne die Flexi-Rente inanspruch nehmen und weiter Arbeiten bis Ende 2024

    ohne den Arbeitgeber zu informieren. geht das? was muss ich bearchten?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Wolfgang

    • user
      Christian Schultz
      am 21.11.2022

      Hallo Wolfgang, den Arbeitgeber müssen Sie informieren, weil sich mit Rentenbezug einiges in Ihren Sozialversicherungsbeiträgen ändert.

  • user
    stephanie
    am 21.11.2022

    Eine Frage zur Hinzuverdienstgrenze bei voller EM Rente

    Ich habe einen Minijob 1,5 Stunden täglich.

    Ich habe noch nie geschafft, 6.300,00 im Jahr zu verdienen, da ich meistens unter die 450,00 Euro verdiene.

    Einmal im Jahr darf man ja 900,00 steuerfrei verdienen, das ist bei mir auch weniger.

    Meine Frage ist:

    Seit Oktober darf man ja 520,00 Euro steuerfrei verdienen und ab Januar 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze

    von 6.300,00 auf 17.823,50 angehoben.

    Angenommen ich verdiene monatlich mehr als die 520,00 Euro, also 20,00 Euro oder 50,00 Euro mehr.

    Im Jahr die 17.823,50 Euro aber nicht überschreite und sogar noch darunter verdiene, ist das dann in Ordnung?

    Mein Arbeitgeber meinte das wäre dann kein Minijob mehr und müsse mich anmelden.

    Stimmt das?

    Können sie mir bitte darauf eine Antwort geben.

    Herzlichen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.11.2022

      Hallo Stephanie, bei der EM-Rente müssen Sie zwei Grenzen beachten: Die zur maximalen Arbeit von drei Stunden am Tag - oder 15 Stunden in der Woche, so scharf wird das nicht kontrolliert. Und darüber hinaus die Hinzuverdienstgrenze. Da sollten Sie auch im Rahmen des Minijobs bleiben. Der liegt seit Oktober übrigens bei 520 Euro. Da die Grenze ab dem Jahr 2023 aber ohnehin deutlich angehoben wird, brauchen Sie sich an dieser Stelle keine Gedanken mehr zu machen.

  • user
    Maria
    am 19.11.2022

    Hallo,bin Jahrgang '59 und kann ab Jan. eine vorgezogene Altersente mit 11,4 % Abschlag bekommen. Ich werde weiter arbeiten und Rentenbeitrag einzahlen. Dadurch wird nach einem Jahr noch einen Rentenpunkt - aktuell 36,02EUR erreicht, nach 2Jahren noch 2 Rentenpunkte, mit 66 Jahren 3 Rentenpunkte, d.h. 3x36,02 = 118,06EUR. Korrekt?Wird diese Summe voll zu Rente addiert oder wird mit der Abschlag 11,4% gekürzt?

    Vielen Dank,

    • user
      Christian Schultz
      am 21.11.2022

      Hallo Maria, Sie zahlen natürlich weiterhin Rentenbeiträge ein. Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben - mit 66 und zwei Monaten - werden diese Entgeltpunkte Ihrem Konto gutschrieben. Ohne zusätzliche Abschläge.

  • user
    Karin
    am 17.11.2022

    Hallo, ich bekomme seit 03/2022 vorzeitige Rente ohne Abzüge und arbeite noch bis zur Regelrente 03/2024 in Teilzeit weiter. Muss ich zum Ende der Teilzeit der Rentenversicherung Bescheid geben, dass ich ich nicht mehr arbeite und in die Regelrente gehen möchte oder läuft das dann automatisch weiter? Vielen Dank für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 17.11.2022

      Hallo Karin, normalerweise müssen Sie an dieser Stelle nicht tätig werden. Das ist nur dann der Fall, wenn Sie Ihre Rente als Teilrente beziehen. Und es hier eine Änderung geben soll.

    • user
      Joachim
      am 18.11.2022

      Ich bin freiwillig versichert mit Geburtstag 02.1961. Zum 01.01.2023 möchte ich EM Rente beantragen. Wenn ich weiter freiwillige Rentenbeiträge bezahle kann ich dann den Rentenabschlag verringern?

      • user
        Christian Schultz
        am 21.11.2022

        Ja, da gibt es Möglichkeiten. Aber ich empfehle Ihnen eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Ellen
    am 15.11.2022

    Ich habe für 2023 meine Regelaltersrente beantragt. Wieviel darf ich dazu verdienen???

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2022

      Bei der Regelaltersrente gab und gibt es keine Begrenzung. Sie können so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.

  • user
    Andrea
    am 05.11.2022

    Ich möchte die teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen, da ich auf Grund meiner Erkrankung nicht mehr voll arbeiten kann.

    Wieviel darf ich brutto/netto hinzuverdienen?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2022

      Ab 2023 rund 35.000 Euro pro Jahr.

  • user
    Björn
    am 04.11.2022

    Hallo,

    gibt es auch Verbesserungen bei Teilerwerbsminderungsrenten hinsichtlich des Hinzuverdienstes? Bei vollen Renten und Altersrenten ist das klar nachvollziehbar. Aber ich finde leider nichts zu Teilerwerbsminderungsrenten. Haben Sie hier ggfs. Zahlen? Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2022

      Hallo Björn, hier liegt die Grenze ab 2023 bei der doppelten Größe im Vergleich zur vollen EM-Rente - also knapp 35.000 Euro pro Jahr.

  • user
    Buchwald
    am 24.10.2022

    Darf ich dann zukünftig bei voller EM Rente zwei 520 Euro Jobs machen wenn ich die 15 Stunden pro Woche weiterhin unterschreite?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Klar, das würde gehen.

      • user
        Uiuiui
        am 21.11.2022

        2 Minijobs zu 520 Euro

    • user
      pleindespoir
      am 03.01.2023

      Zwei Minijobs gleichzeitig ist grundsätzlich nie möglich.

      Wenn das rauskommt, gibt das kräftige Nachzahlungen und zusätzlich strafrechtliche Verfolgung wegen Sozialgesetzverstoß.

      Weiterhin können beide Arbeitgeber Zivilklage gegen den AN anstrengen, weil der jeweils andere Minijob nicht angegeben wurde und Ersatz für die Nachzahlungen der Beiträge fordern.

      Und eines ist sicher: Es wird früher oder später herauskommen !

  • user
    Udo Müller
    am 24.10.2022

    Ich beabsichtige ab dem 01.01.2023 in vorgezogene Altersrente zu gehen, ich habe einen GdB von 50 meine Renteneintritt ist ab 09/2023 ohne Abzüge möglich. Wegen einer schweren Erkrankung meiner Frau würde ich die 2,4% Abzüge in Kauf nehmen. Mein Arbeitgeber hat signalisiert das eine 50% stelle zur Vorgezogenen Altersrente möglich ist. Wann wird die Entscheidung der Bundesregierung hierzu Rechtskräftig?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Das Gesetz wurde noch nicht verabschiedet. Wir rechnen aber zum Ende des Jahres damit - dann gilt das Gesetz ab dem 01.01.2023.

  • user
    löschel
    am 20.10.2022

    Ich möchte nächstes aufgrund der Neuregelung des Hinzuverdienstes vorzeitig in den Ruhestand gehen und trotzdem weiterarbeiten.

    Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Und wenn ja, warum? Es geht ihm doch nichts an!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.10.2022

      Wenn Sie in die vorgezogene Rente gehen, muss Ihr Arbeitgeber natürlich informiert werden. Denn das hat dann Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Erkundigen Sie sich am besten in Ihrer Personalabteilung.

    • user
      löschel
      am 21.10.2022

      Das heißt, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung endet mit Ablauf des Monats wenn der Mitarbeiter die Regel Altersrente erreicht hat, oder eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund bezieht.

      Wenn ich eine vorzeitige Rente beantrage, kann mir passieren, dass mein Arbeitsvertrag endet, bzw. wenn ich den Arbeitgeber vorab frage, kann er die Zustimmung einer Weiterbeschäftigung verweigern, bzw. ich müsste mir schriftlich bestätigen lassen das er mich weiterbeschäftigt.

      Sehe ich das so richtig?

      • user
        Christian Schultz
        am 21.10.2022

        Im Arbeitsrecht können wir Sie beim SoVD nicht beraten. Wie es mit der Rente läuft, ist dann eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, empfehle ich Ihnen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Michael Ullrich
    am 18.10.2022

    Hallo, ist der komplette Entfall der Hinzuverdienstgrenze für Besonders Langzeit Versicherte schon verbindlich festgelegt oder momentan nur in Planung. Wenn ja, beginnt dieser ab 01.01.23 oder ist das Datum noch nicht sicher? Gibt es keine Problem, wenn ich den Rentenantrag schon dieses Jahr einreiche oder darf der Antrag dann auch erst 2023 eingereicht werden? Vielen Dank für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.10.2022

      Hallo Michael, soweit ich weiß, ist der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet - er wird aber kommen und dann zum 01.01.2023 gültig sein. Ab 2023 können Sie also auch mit vorgezogener Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Den Rentenantrag dürfen Sie natürlich auch schon in diesem Jahr stellen.

  • user
    Yvonne
    am 11.10.2022

    Wie wird meine volle EU Rente ab 2023 berechnet, wenn ich statt der erlaubten 15 Stunden pro Woche, 24 Stunden arbeite?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Am "Restleistungsvermögen" ändert sich ja nichts. Wenn Sie dauerhaft mehr als 15 Stunden arbeiten, wird Ihnen die EM-Rente schnell aberkannt.

  • user
    Udo Gettkandt
    am 09.10.2022

    Wie ist das wenn man in der Flexirente krank wird, bekommt man weiter Lohn, beziehungsweise bei über 6 Wochen Krankengeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Grundsätzlich geht das. Aber da sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenkasse melden und eine schriftliche Auskunft zu den Bedingungen einholen.

  • user
    Michael R.
    am 02.10.2022

    Ich hatte geplant, da ich als besonders Langzeitversicherter ab 01.11.23 in Rente gehen kann, noch bis 30.04.24 Vollzeit zu arbeiten (dann 25 Jahre in der Firma beschäftigt), ohne vorher Rente zu beantragen. Wenn die neuen Regelungen 2023 und 2024 so greifen, wie erklärt, kann ich dann die Rente zum 01.11.2023 doch beantragen und trotzdem bis 30.04.2024 weiter voll arbeiten, ohne das ich Abzüge bei der Rente hätte?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2022

      Hallo Michael, ob sie auch in der vorgezogenen Altersrente in Ihrer Firma weiterarbeiten können, hängt von Ihrem Chef ab. Theoretisch können Sie nun ab 2023 unbegrenzt hinzuverdienen - auch in der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ob das sinnvoll ist, müsste man sich natürlich im Detail anschauen.

  • user
    Evy
    am 29.09.2022

    Hallo, ich beziehe seit 2014 eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun befinde ich mich seit Juni 22 für die nächsten 2 Jahre in einer beruflichen Reha und erlerne einen neuen Beruf. Hierfür bekomme ich weiterhin monatlich meine Rente, Übergangsgeld in Höhe von 56€, Fahrgeld in Höhe von 132€ und eine Mittagessenpauschale in Höhe von 70,30€. Wie würde es sich verhalten wenn ich nun in einem Monat, durch eine über 4 monate vorangegangene Tätigkeit 5000 € ausgezahlt bekomme? Würde dies auf 12 Monate verteilt berechnet werden und hätte es Auswirkungen auf die Rente, das Übergangsgeld, die Mittagessenpauschale oder dem Fahrgeld? Ich freue mich auf eine Rückmeldung. Viele Grüße, Evy

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2022

      Hallo Evy, leider kann ich diese spezielle Frage nicht beantworten. Da sollten Sie am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Martina G.
    am 25.09.2022

    Ich bekomme seit 2016 nach langem Kampf mit der Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente. Diese war befristet und wurde dieses Jahr entfristet. Daraufhin bin ich bei meinem letzten Arbeitgeber (von vor der EM-Rente) ausgeschieden und bekam im Frühjahr Urlaub von 2020, 2021 und anteilig 2022 ausgezahlt. Nun wurde meine EM-Rente wegen Überschreitung der 6300 € Hinzuverdienstgrenze gekürzt. Und jetzt wird ab 2023 diese Grenze angehoben aufgrund von Corona etc. Aber das hätte man eigentlich schon ab 2021 machen sollen. Es ist doch ungerecht, zumal Corona und die Auswirkungen ja nicht erst ab 2023 spürbar sind. Natürlich sehe ich das nicht ganz uneigennützig. Mir bleibt von meinem Urlaubsgeld, auf was ich eigentlich Anspruch habe, nach Steuer und RV-Kürzung fast nichts übrig.

  • user
    Rainer Götze
    am 20.09.2022

    Ich bin ab den 01.07.22 Altersrentner für Schwerbehinderte, wieviel Geld darf ich dazu verdienen ohne Abzug von meiner Rente.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2022

      In diesem Jahr bis zu 46.060 Euro. Ab 2023 gibt es dann keine Begrenzung mehr, da hat es wieder eine Änderung zum ersten Gesetzentwurf gegeben.

  • user
    Frank
    am 15.09.2022

    Hallo, als Folge einer Long-Covid-Erkrankung soll ich zu 100% Erwerbsminderungsrente bekommen. Mit der Gesetzesänderung steigen auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten, was natürlich prima ist. Meine Frage: Muss der Hinzuverdienst zwingend aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stammen oder darf ich auch Einkünfte aus einer bereits seit langem praktizierten (nebenberuflichen) freiberuflichen Tätigkeit erzielen?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2022

      Hallo Frank, das geht natürlich auch bei einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.

      • user
        Rainer Götze
        am 26.09.2022

        Vielen Dank

  • user
    Henning
    am 09.09.2022

    Ich arbeite mit der vollen EU Rente noch 13 Std. /Woche um meinen Lebensunterhalt zu sichern und einen Sinn im Leben zu haben.

    Kann man die EU Rente auch in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umwandeln ?

    Falls der RV etwas nicht gefallen würde wegen Arbeitszeiten/Hinzuverdienst, würde sie dann die volle EU Rente in eine teilweise EU Rente umwandeln, oder wird ganz plötzlich der Rentenanspruch total entfallen?

    Danke, Henning.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Eine Rente wegen voller in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umzuwandeln: Das ist theoretisch möglich. Die Entscheidung hängt aber an Ihrem sogenannten "Restleistungsvermögen" - also der Anzahl von Stunden, die Sie pro Tag arbeiten können.

      • user
        Henning
        am 14.09.2022

        Danke.

    • user
      Henning
      am 14.09.2022

      Prüft die RV durch einen Medizinischen Dienst/Begutachtung, ob die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung in eine Rente wegen Teil Erwerbsminderung umgewandelt wird? Oder machen die es so ohne Med. Dienst?

      Danke,

      Henning.

      • user
        Christian Schultz
        am 15.09.2022

        Das ist unterschiedlich, häufig werden Sie aber zu einem Gutachter-Termin eingeladen.

  • user
    Edgar
    am 07.09.2022

    Wird die Zuverdienstgrenze für die vorgezogene Altersrente nun ab 2023 komplett abgeschafft?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Nein, wie im Beitrag beschrieben. Neue Hinzuverdienstgrenze wird dann die Bezugsgröße sein - aktuell also 46.060 Euro pro Jahr.

      • user
        Kevin
        am 14.09.2022

        Falsch!

        Im Gesetzesentwurf vom 30.08.22 wird angegeben dass die Hinzuverdienstgrenze komplett entfällt.

        Der entsprechende Teil des Paragraph 34 soll komplett entfallen.

  • user
    Carsten Theile
    am 05.09.2022

    Guten Tag, ich beziehe seit 15 Jahren die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Darüber hinaus habe ich mit Grundsicherung "aufgestockt". Wie sieht das jetzt zum 01.01.23 aus? Im Internet finde ich nur eine sehr waage Auskunft.

    "Abgewandelte, vereinfachte Voraussetzungen gelten für Personen, die sich im gesetzlichen Rentenalter befinden oder absehbar für mehr als sechs Monate erwerbsunfähig sind."

    Was heißt das jetzt konkret? Bekomme ich mehr Geld? Muss ich irgendwo einen Antrag stellen?

    Vielen Dank für ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.09.2022

      Hallo Carsten, Anspruch auf Grundsicherung werden Sie voraussichtlich auch weiterhin haben. Wobei hier mit dem Bürgergeld eine weitere Neuerung auf uns wartet, da müssen wir mal schauen. Stand heute müssen Sie jedoch nichts veranlassen.

  • user
    Jan
    am 01.09.2022

    Darf ich als Rentner mit voller Erwerbsminderung im jahre 2023 mehr als 9 stunden wöchentlich arbeiten...wenn das neue gesetz beschlossen wird?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2022

      Nein, nur die Hinzuverdienstgrenze steigt. Bei voller EM-Rente dürfen Sie ja gar nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten.

    • user
      Tina
      am 01.09.2022

      bei voller Erwerbsminderung "unter 15 Stunden wöchentlich"

  • user
    Conny Franke
    am 01.09.2022

    Ich gehe am 01.08.2023 in vorgezogene Altersrente (63+14 Monate). Kann ich dann also rein theoretisch 46.060 € hinzuverdienen?

    Ich würde noch weiter arbeiten wenn das so wäre. Könnte das ja dann meinem Arbeitgeber mitteilen. Ist das schon Gesetz oder kommt das noch?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2022

      Hallo Conny, bisher handelt es sich nur um einen Referentenentwurf, das Gesetz ist noch nicht durch. Aber wenn alles so kommt, dann dürfen Sie nächstes Jahr 46.060 Euro zur Rente hinzuverdienen.

      • user
        Ursula Köhne
        am 12.09.2022

        Zum Beispiel.

        Ist man in Altersrente also 65 + 6 mon. Und verdient 1100 eur. Und hat eine Rente von 1100 Euro

        Werden bei der Steuererklärung beides zusammen gelegt und hat eine steuernachzahlung bei den 22000 eur. Verstehe ich das richtig

        Bis jetzt mußte ich immer ca. 800 Euro Steuer nachzahlen

        • user
          Christian Schultz
          am 14.09.2022

          Das mit der Steuer können wir leider nicht beantworten. Als SoVD dürfen wir dazu nicht beraten.

    • user
      Kochloeffel
      am 05.09.2022

      Guten Tag , wie ist die neue Regelung für 2023 für diejenigen die Witwenrente beziehen und eigene Rente erhalten . Bin seit 2019 in Rente wegen Schwerbehinderung . Danke

      • user
        Christian Schultz
        am 06.09.2022

        Da liegt uns zurzeit nichts über eine Änderung vor.

  • user
    Linda
    am 01.09.2022

    Hallo

    Ich erfülle alle Anforderungen am 01.01.2023 in Rente zu gehen würde dann aber normal weiter arbeiten und könnte dann wann ich will aufhören und Abschläge mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Sowie ich das verstehe hätte ich dann keine Abschläge zu erwarten da ich ja weiter Rentenbeiträge zahle und den Rest mit einer Einmalzahlung ausgleiche.

    Ist das so? Es hört sich einfach zu gut an wo ist der Hacken.

    Schönen Tag noch Grüße Linda

    • user
      Erwin Bollien
      am 05.09.2022

      Hallo Linda,

      ich habe mich im vergangen Jahr über die Einmalzahlung informiert. Mir wurde vom Versicherungsältesten mitgeteilt, dass man für 5,- € mehr Rente im Monat = 1000,- € Einmalzahlung leisten müsste. Da bin ich der Meinung, dass man das Geld lieber auf dem eigenen Konto lassen sollte und solange weiterarbeiten, bis die Abschläge wegfallen. Wenn man nämlich nur z. B. 3 Jahre Rente bezieht und dann stirbt, ist das ganze Geld weg. So haben die Hinterbliebenen wenigstens noch was davon.

  • user
    Vera Freudig
    am 30.08.2022

    Guten Tag, ich beziehe volle EM Rente und habe einen Minijob - 450€.

    Wenn die Grenze erhöht wird, falle ich dann in die SV Bzw. Steuerpflicht?

    Danke für die Info

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2022

      Hallo Vera, das hat mit der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen nichts zu tun.

  • user
    Darko
    am 30.08.2022

    Ich soll anfang nächstes jahr eine ewerbsminderungs rente voll kriegen habe 50% schwerbehinderung,kann ich dann wen das neue gesetz durch ist 17000 euro im jahr dazu verdienen.?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2022

      Wenn Sie so viel Geld innerhalb von drei Stunden täglich verdienen können, wäre das möglich.

      • user
        Frank
        am 28.09.2022

        Hallo. Na, ich dachte ich bin blöd schon... EU Rentner sollen oder dürfen mehr verdienen... Aber nicht mehr als 3 Stunden... lach... Stundenlohn von mehreren hundert Euro...Das bekommt ja nochnicht mal im horizontalen Gewerbe... oder kapier ich nun garnichts mehr.. Bin seit 15 Jahren in EU Rente..Habe nie dazuverdient. Allerdings jetzt bekomme ich auch Schnappatmung bei den Preisen....Jetzt noch mal für dumme... Wieviel darf ich dazuverdienen bei Mindeslohn?

        Liebe Grüße Frank

        • user
          Christian Schultz
          am 29.09.2022

          Aktuell 6300 Euro pro Jahr. Das ist in etwa im Rahmen des Minijobs. Ab 2023 dann rund 17.000 Euro.

        • user
          Uiuiui
          am 21.11.2022

          Was haben Sie da gerechnet, das sind gerade mal 22 € pi mal Daumen

  • user
    Matti Knido
    am 29.08.2022

    Die geänderte Regelung ist für EU Rentner weniger relevant.

    Maximale Arbeitszeiten von 15 Stunden pro Woche, davon maximal 3 Stunden täglich sind die Bedingungen der DRV.

    Das sind selbst bei Mindeststundenlohn nur ca 750 Eur im Monat. Aber immerhin sind 300 Eur mehr möglich, als nach der alten Regelung.

    Wenn es gesundheitlich möglich ist, kann man das natürlich machen. Aber es ist schon bedenklich, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist und dennoch wieder beruflich einsteigen will um ein Teilzeit Gehalt zu beziehen. Das ist nicht der Grundgedanke einer Erwerbstätigkeitsrente.

    • user
      Ralle Matten
      am 01.09.2022

      Zusätzlich können aber auch Betrieblich Steuerfreie Leistungen hinzukommen. Zbspl. Nachtarbeitszuschlag (max25%). Und in Zukunft kann es zu dem Anpassungen auf Betriebliche Sozial - oder Geldwert Vorteile geben.

  • user
    Ralf kunkel
    am 29.08.2022

    Hallo,

    Wie soll es ab 2024. Was ist da die Berechnungsgrundlage, bzw. Woraus ergibt die sich?

    Herzlichen Dank im voraus für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2022

      Da wird dann die im Text genannte Bezugsgröße genommen. Das wird sich in einem ähnlichen Bereich wie aktuell bewegen.

  • user
    Diana G.
    am 29.08.2022

    Thema Hinzuverdienst 2023, wie verhält sich das bei einer Schwerbehindertenrente mit 10,8 % Abzug ?

    Beste Grüße !

    • user
      Christian Schultz
      am 29.08.2022

      Auch da können Sie dann aktuell bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

  • user
    Isaak Wall
    am 28.08.2022

    Hallo, ich muss noch zwei Jahre arbeiten bis zur Vollrente. Wie sage ich das meinem Arbeitgeber das ich vorzeitig in Rente gehen will und vorhabe weiter zu arbeiten. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis 2024.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.08.2022

      Einfach ansprechen. Die meisten Arbeitgeber sind hier sehr entgegenkommend.

  • user
    andreas
    am 27.08.2022

    Hallo, eine individuelle Hinzuverdienstgrenze durch eine starre Regelung von 6/8 zu ersetzen bedeutet für Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, die vorher als Facharbeiter ein gutes Einkommen erzielt haben, eine deutliche Minderung der Einkünfte und dass unter dem Zeichen "einer deutlichen Verbesserung der Einkommenssituation für Rentner durch dieses Gesetz zu erreichen" Bei mir macht das einige Hundert Euro aus. Kann man dagegen etwas unternehmen?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.08.2022

      Das Gesetz befindet sich noch im Anhörungsverfahren, da kann es also noch Nachbesserungen geben.

    • user
      Frank
      am 10.09.2022

      "eine individuelle Hinzuverdienstgrenze durch eine starre Regelung von 6/8 zu ersetzen"

      Das ist falsch, woher stammt der Quatsch?

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    Nina Eaves
    am 27.08.2022

    Wer Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung bezieht,hat am Ende genauso wenig wie jetzt auch,wird ja beim Amt alles angerechnet und die Grundsicherung gekürzt.

    Als im Juni'22 die Erwerbsminderungsrente erhöht wurden,wurde mir die Grundsicherung gekürzt. Somit hab ich genauso viel wie vorher. Hatte mich auch auf die Erhöhung der Rente gefreut und gedacht,hat man etwas mehr Geld zur Verfügung,aber Pustekuchen!!!

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    Heike
    am 26.08.2022

    ..ich revidiere mich bezüglich der Hinzuverdienstgrenze 2022. Die Zahl steht nicht expliziert unter dem Punkt vorzeitigen Altersrente, sondern im allg. Teil darüber. Das ist wohl etwas unglücklich abgebildet und für mich missverständlich..

    Hier der Auszug dazu:

    Hinzuverdienstgrenzen

    Vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze bei Altersrenten

    Für die Jahre 2021 und 2022 liegt die Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

    Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

    Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten

    Für Altersrente, die in voller Höhe gezahlt werden sollen, gilt die Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 Euro pro Jahr. Diese Grenze gilt bundeseinheitlich.

    Überschreiten der Hinzuverdienst diese Grenze, wird ein Zwölftel des Betrags, der über die 6.300,00 Euro hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

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    Niniane
    am 25.08.2022

    Die Antwort auf die nicht gezahlte Energiepauschale für Rentner…. Lass sie doch einfach wieder mehr arbeiten gehen.

  • user
    Kerstin
    am 25.08.2022

    Und nicht nur die Dollarzeichen in den Augen haben. Ein voller Erwerbsminderungsrentner darf trotzdem nur unter 3 Stunden am Tag arbeiten.

    Das wäre ein ganz schöner Stundenlohn ???? Nicht, dass dann die Rente futsch ist, wenn man den Rahmen ausschöpfen will.

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      Frank
      am 10.09.2022

      24,80 Eur, was ab Techniker nicht selten ist.

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    Susanne
    am 25.08.2022

    Wie sieht es aus für Voll Erwerbsgeminderte in Grundsicherung?

    Minijob ist ja so, das aktuell nur 36€ bei 450€ Job behalten werden darf?

    Immerhin musste ich all mein Erspartes verlieren als Single und bin in komplett Armut.

    Bin in der der härtesten Gesetztgebung von 2001-2013 gefallen

    .

    Darf ich jemals wieder finanziell auf die Beine kommen dùrfen?

  • user
    Astrid Diana Triesch
    am 25.08.2022

    Hallo,

    nachdem ich meine ET-Whg. Im 2. OG. gegen eine behinderten- und altersgerechte Immobilie Wechsel musste, würde ich gerne auch die Pflasterung alters- und behindertengerecht anlegen, um mit Gehilfen, Rollator oder Rollstuhl befahrbar zu sein. Die Gemeinde sieht allerdings nur Rasenfugenpflaster, Mindestfugenabstand 1,5 cm, Rasengittersteine, Schotterrasen, wassergebundene Decken oder Kieselbelag als zulässig vor.

    Mir wäre ein Aussenbodenbelag wichtig, der gefahrlos befahren und begangen werden kann und keine Rillen/Dellen, Löcher, Mulden sowie andere Stolperfallen hinterlässt.

    Durch meine rheumatische Erkrankung und meinen Diabetis Typ1 möchte ich natürlich so lang wie möglich in meinem neuen behindertengerechten Zuhause - zurzeit nur im Innenbereich - so lange wie möglich verbringen.

    Vielleicht können Sie mir helfen und einen Rat geben, wie ich weiter verfahren soll. Ich freue mich sehr auf Ihr Feedback.

    Vielen Dank und beste Grüße

    A.D.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.08.2022

      Hallo Astrid, da können wir leider nicht explizit beraten. Wenden Sie sich am besten an den Pflegestützpunkt in Ihrer Stadt bzw. in Ihrem Landkreis. Die können häufig auch bei so etwas helfen - oder zumindest einen geeigneten Ansprechpartner vermitteln.

  • user
    Konradowski, Klaus
    am 25.08.2022

    Es ergeben sich weitere Fragen bezüglich Hinzuverdienstgrenzen, so z.B. bei Einkommensanrechnungen für Hinterbliebenenrenten, Renten von der Berufsgenossenschaft bei Ermittlung des Grenzwertes usw.

    Da müsssten m.E. auch die Grenzen angehoben werden, um Ungleichheiten zu vermeiden oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.08.2022

      Ich kann Ihr Argument verstehen. Im dem genannten Referentenentwurf werden diese Rentenarten allerdings nicht thematisiert.

  • user
    Martina
    am 23.08.2022

    Eine wirklich erfreuliche Nachricht. Allerdings finde ich dazu nichts auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Deshalb bin ich diesbezüglich etwas irritiert.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2022

      Es handelt sich bisher nur um den Referentenentwurf - das Vorhaben ist aber auch im Koalitionsvertrag genannt. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz so verabschiedet wird: https://www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen/meldungen/referentenentwurf-aenderung-hinzuverdienstgrenzen

      • user
        Heike
        am 26.08.2022

        Guten Tag, ich stimme Martina zu. Auch für 2022 steht davon nichts. Selbst in meiner Rentauskunft Anfang des Jahres stand 6.300 €. Die Dame am Servicetelefon gab auch nur die Auskunft, das sie für die Webseite nicht zuständig sei und ich eben tiefer in die Materie eindringen solle. Ich bin weiterhin irritiert.

        Von der neuen Grenze habe ich durch Zufall über die Stiftung Warentest und jetzt über Ihren Newslette erfahren.

        Danke dafür!

        P.S. Das Wissen über die neue Grenze hat maßgeblich zu meinem Entschluss, Rente zu beantragen, beigetragen.

        • user
          arnold dimmer
          am 15.09.2022

          " Ich bin weiterhin irritiert"

          Ich auch, einfach den Beitrag nochmal langsam lesen, nachdenken & evtl dann verstehen ..... ):

          Das Gesagte ist in "Planung", natürlich steht richtigerweise noch nichts davon in ihren Bescheiden bzw.

          bei der DRV. Ihr Schreiben ist ein Rentenbescheid und kein Horoskop..... -kopf schüttel...- :(

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