Schwerbehindertenausweis und Umzug: Wo muss ich mich melden?
Aktuelles Behinderung Gesundheit
Der Schwerbehindertenausweis wird von der jeweiligen Landesbehörde ausgestellt, in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste zuständig. Doch was ist zu tun, wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland ansteht? Bei wem muss ich mich melden, damit der "Behindertenausweis" auch weiterhin gültig ist?
Schwerbehindertenausweis - wer ist zuständig?
Wenn Sie zum ersten Mal eine Schwerbehinderung feststellen lassen möchten, müssen Sie sich an eine bestimmte Behörde in Ihrem Bundesland wenden. Früher sprach man vom "Versorgungsamt", heute tragen die jeweiligen Landesbehörden in der Regel andere Bezeichnungen. Wir in Schleswig-Holstein arbeiten mit dem Landesamt für soziale Dienste (LAsD) zusammen.
Beim LAsD reichen Sie Ihren Antrag und - ganz wichtig - die Befundberichte Ihrer Ärzte ein. Anschließend wird Ihr Anliegen überprüft, in sehr seltenen Fällen geht es auch noch einmal zu einem persönlichen Termin beim Gutachter. Das LAsD ist nicht nur bei Erstanträgen zuständig. Auch wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis haben und überprüfen lassen möchten, ob eine Höherstufung in Frage kommt, wenden Sie sich an diese Behörde. Doch hier ist Vorsicht angebracht, dazu mehr in folgendem Video.
Umzug in ein anderes Bundesland
In jedem Bundesland gibt es also eine Behörde, die für alle Angelegenheiten rund um den Schwerbehindertenausweis zuständig ist. Doch was passiert, wenn Sie nun das Bundesland wechseln müssen? Bleibt Ihr Grad der Behinderung (GdB) bestehen? Prüft das Amt im neuen Bundesland Ihren Schwerbehindertenstatus von der Pike auf neu, so dass Sie Gefahr laufen, Ihren Ausweis zu verlieren?
Erst einmal tief durchatmen. Denn wichtig zu wissen ist: Schwerbehindertenrecht ist Bundesrecht. Alle 16 Bundesländer arbeiten auf Basis ein und derselben Gesetzesgrundlage. Auch die berühmt-berüchtigte Versorgungsmedizin-Verordnung wird in allen Teilen Deutschlands anhand der gleichen Kriterien angewendet.
Mit anderen Worten - wenn Ihr Schwerbehindertenausweis in Baden-Württemberg ausgestellt wurde, dann ist das Dokument und alles, was dazugehört, auch in Mecklenburg-Vorpommern gültig. Nicht nur für den Urlaub, auch wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein anderes Bundesland verlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Fakt ist aber auch: Nach dem Umzug ist die Behörde im neuen Bundesland für Sie zuständig. Wenn Ihre Schwerbehinderung also nur befristet ist, entscheidet das neue Amt über die Weiterbewilligung.
Ein Beispiel:
Waldemar aus Kassel (63) ist über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in den Ruhestand gewechselt. Da er an einer chronischen Lungenkrankheit leidet, beschließt er, seinen Lebensmittelpunkt nach Nordfriesland zu verlegen. Waldemar zieht von Kassel nach Sankt Peter-Ording in Schleswig-Holstein, wo der Wind immer weht und die Luft besser ist.
Zwar verfügt der 63-jährige über einen unbefristeten SB-Ausweis - wenn nun aber etwas mit der Schwerbehinderung geklärt werden muss, ist das Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein der richtige Ansprechpartner.
Aus diesem Grund empfehlen wir, dem bisher zuständigen Amt über Ihren Umzug Bescheid zu geben. Dann kann Ihre Akte mit allen darin befindlichen Unterlagen an die Kolleginnen und Kollegen im neuen Bundesland verschickt werden. Wenn nun über einen Antrag entschieden werden muss, liegt bereits alles Wichtige dafür vor.
Fazit
Auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland behält der Schwerbehindertenausweis Gültigkeit. Das liegt daran, dass Schwerbehindertenrecht auf Bundesebene geregelt ist. Die Behörde im neuen Bundesland wird Ihren aktuellen GdB also nur dann neu prüfen, wenn ein befristeter Grad der Behinderung ausläuft. Oder wenn Sie selbst einen Antrag auf Neufeststellung einreichen.
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