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Schwerbehindertenausweis und Umzug: Wo muss ich mich melden?

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Der Schwerbehindertenausweis wird von der jeweiligen Landesbehörde ausgestellt, in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste zuständig. Doch was ist zu tun, wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland ansteht? Bei wem muss ich mich melden, damit der "Behindertenausweis" auch weiterhin gültig ist?

Schwerbehindertenausweis und Umzug - wo muss ich mich melden?

Schwerbehindertenausweis - wer ist zuständig?

Wenn Sie zum ersten Mal eine Schwerbehinderung feststellen lassen möchten, müssen Sie sich an eine bestimmte Behörde in Ihrem Bundesland wenden. Früher sprach man vom "Versorgungsamt", heute tragen die jeweiligen Landesbehörden in der Regel andere Bezeichnungen. Wir in Schleswig-Holstein arbeiten mit dem Landesamt für soziale Dienste (LAsD) zusammen.

Beim LAsD reichen Sie Ihren Antrag und - ganz wichtig - die Befundberichte Ihrer Ärzte ein. Anschließend wird Ihr Anliegen überprüft, in sehr seltenen Fällen geht es auch noch einmal zu einem persönlichen Termin beim Gutachter. Das LAsD ist nicht nur bei Erstanträgen zuständig. Auch wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis haben und überprüfen lassen möchten, ob eine Höherstufung in Frage kommt, wenden Sie sich an diese Behörde. Doch hier ist Vorsicht angebracht, dazu mehr in folgendem Video.

Umzug in ein anderes Bundesland

In jedem Bundesland gibt es also eine Behörde, die für alle Angelegenheiten rund um den Schwerbehindertenausweis zuständig ist. Doch was passiert, wenn Sie nun das Bundesland wechseln müssen? Bleibt Ihr Grad der Behinderung (GdB) bestehen? Prüft das Amt im neuen Bundesland Ihren Schwerbehindertenstatus von der Pike auf neu, so dass Sie Gefahr laufen, Ihren Ausweis zu verlieren?

Erst einmal tief durchatmen. Denn wichtig zu wissen ist: Schwerbehindertenrecht ist Bundesrecht. Alle 16 Bundesländer arbeiten auf Basis ein und derselben Gesetzesgrundlage. Auch die berühmt-berüchtigte Versorgungsmedizin-Verordnung wird in allen Teilen Deutschlands anhand der gleichen Kriterien angewendet.

Mit anderen Worten - wenn Ihr Schwerbehindertenausweis in Baden-Württemberg ausgestellt wurde, dann ist das Dokument und alles, was dazugehört, auch in Mecklenburg-Vorpommern gültig. Nicht nur für den Urlaub, auch wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein anderes Bundesland verlegen.

An wen muss ich mich wenden?

Fakt ist aber auch: Nach dem Umzug ist die Behörde im neuen Bundesland für Sie zuständig. Wenn Ihre Schwerbehinderung also nur befristet ist, entscheidet das neue Amt über die Weiterbewilligung.

Ein Beispiel:

Waldemar aus Kassel (63) ist über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in den Ruhestand gewechselt. Da er an einer chronischen Lungenkrankheit leidet, beschließt er, seinen Lebensmittelpunkt nach Nordfriesland zu verlegen. Waldemar zieht von Kassel nach Sankt Peter-Ording in Schleswig-Holstein, wo der Wind immer weht und die Luft besser ist.

Zwar verfügt der 63-jährige über einen unbefristeten SB-Ausweis - wenn nun aber etwas mit der Schwerbehinderung geklärt werden muss, ist das Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein der richtige Ansprechpartner.

Aus diesem Grund empfehlen wir, dem bisher zuständigen Amt über Ihren Umzug Bescheid zu geben. Dann kann Ihre Akte mit allen darin befindlichen Unterlagen an die Kolleginnen und Kollegen im neuen Bundesland verschickt werden. Wenn nun über einen Antrag entschieden werden muss, liegt bereits alles Wichtige dafür vor.

Fazit

Auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland behält der Schwerbehindertenausweis Gültigkeit. Das liegt daran, dass Schwerbehindertenrecht auf Bundesebene geregelt ist. Die Behörde im neuen Bundesland wird Ihren aktuellen GdB also nur dann neu prüfen, wenn ein befristeter Grad der Behinderung ausläuft. Oder wenn Sie selbst einen Antrag auf Neufeststellung einreichen.


Kommentare (11)

  • user
    Ln
    am 13.02.2024

    Hallo

    Ich möchte gerne ein Schwerbehinderten Ausweis beantragen

    Ich bin umgezogen habe mich noch nicht umgemeldet und der soziale Dienst im Krankenhaus wo ich grade bin möchte den Antrag auf Schwerbehinderten Ausweis weg schicken muss ich dafür im gemeldet sein

    • user
      Christian Schultz
      am 14.02.2024

      Das weiß ich gerade auch nicht. Aber eine Ummeldung ist ja ohnehin erforderlich. Daher sollten Sie das so schnell wie möglich beantragen. Dann kann der Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht auch gleich mit der aktuellen Adresse versehen werden.

  • user
    schirmel hannelore
    am 21.01.2024

    webitte neuen behinderungsausweiis da verschlimmerung

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2024

      Lassen Sie sich dazu bitte persönlich beraten.

  • user
    Stefan
    am 19.01.2024

    Vielen Dank für die vielen ausführlichen Informationen.

    Wie sieht es bei einem vorübergehenden Wegzug ins Ausland aus?

    Wenn ich mich in Deutschlnad abmelde und nach einem Jahr wieder anmelde, habe ich dann direkt wieder den selben Status wie vor der Abmeldung? Es geht hauptsächlich um die Wertmarke zum Fahren im öffentlichen Verkehr. Der SB-Ausweis ist unbefristet. Wird bei einer Abmeldung in Deutschland der Versand der Wertmarke automatisch eingestellt?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2024

      Hallo Stefan, der SB-Ausweis bleibt in Deutschland natürlich gültig. Wie das mit der Wertmarke läuft, weiß ich leider nicht. Bitte fragen Sie direkt im Landesamt für soziale Dienste nach.

  • user
    Timm
    am 19.09.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Schwerbehinderung in Österreich von 50% GdB unbefristet. Muss ich, wenn ich nach Deutschland ziehe, das komplette Prozedere mit der Anerkennung wieder durchziehen? Oder gibt es hier eine Anerkennung?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.09.2023

      Hallo Timm, soweit ich weiß, gibt es da keine Verträge zwischen den Ländern wie bei der Rentenversicherung. Ich denke, dass Sie den Antrag in Deutschland neu stellen müssen. Aber fragen Sie bitte direkt beim Landesamt für soziale Dienste nach.

  • user
    Dagmar
    am 26.08.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich verfüge über einen GdB von 50 unbefristet. Bei uns steht ein Umzug in ein anderes Bundesland an. Ich hatte aus Angst vor der Überprüfung im neuen Bundesland schon überlegt, mich weiter bei Freunden im alten Bundesland „anzumelden“, obwohl ich inzwischen kränker bin als bei Feststellung. Ist meine Angst unbegründet und ich bin sicher?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2023

      Hallo Dagmar, Ihre Schwerbehinderung ist unbefristet. Da wird nichts überprüft - auch nicht, wenn Sie umziehen.

      • user
        Dagmar
        am 29.08.2023

        Vielen Dank für Ihre beruhigenden kompetenten Worte!

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