Verschlimmerungsantrag: Darauf müssen Sie VORHER achten
Rente Behinderung Armut Gesundheit
Michael P. hat seit sechs Jahren eine amtlich festgestellte Behinderung. Er ist gerade 60 geworden, in wenigen Jahren möchte er in Altersrente gehen. Sein gesundheitlicher Zustand ist mit der Zeit nicht besser geworden. Deswegen spielt er mit dem Gedanken, einen Änderungsantrag zu stellen.
Verschlimmerungsantrag = Änderungsantrag
Gemeinhin spricht man in diesem Fall von einem „Verschlimmerungsantrag“. Der korrekte Begriff lautet jedoch „Änderungsantrag“, denn das Landesamt für soziale Dienste soll nun prüfen, ob eine Änderung beim Grad der Behinderung (GdB) und möglicherweise den Merkzeichen vorgenommen werden muss. „Ich sage unseren Mitgliedern in einem solchen Fall aber immer: Jeder Änderungsantrag birgt auch das Risiko einer Herabstufung“, warnt Helga Menzel, Rechtsschutzsekretärin beim Sozialverband Schleswig-Holstein.
Grundsätzlich kann ein Änderungsantrag zwei verschiedene Gründe haben. Im ersten Fall ist eine neue Krankheit bzw. Behinderung dazu gekommen. Alternativ kann sich die bestehende Behinderung verschlechtert haben. Helga Menzel: „Maßgeblich für die Festlegung des GdB sind aber die tatsächlichen Funktionseinschränkungen, nicht die Diagnose einer Erkrankung.“
Diese drei Fragen sollten Sie sich unbedingt vor einem Änderungsantrag selbst stellen
Wenn Sie einen Verschlimmerungs- oder Änderungsantrag einreichen, ist das Landesamt für soziale Dienste verpflichtet, Ihren Gesundheitszustand zu prüfen.. Deswegen sollten Sie sich vor dem Antrag über drei Punkte im Klaren sein:
Frage 1: Was genau würde mir eine Heraufsetzung konkret bringen?
Ein Antrag auf Neufeststellung macht nur Sinn, wenn er die persönliche Lage des Antragstellers verbessern kann. Rechtsschutzsekretärin Helga Menzel spricht aus Erfahrung: „Es kommt immer wieder vor, dass Mitglieder, für die wir einen höheren GdB oder ein Merkzeichen durchsetzen konnten, später bei mir anrufen. Die fragen dann, was sie mit dem neuen GdB anfangen können. Dies sollte man vorher erfragen. In vielen Fällen macht ein Antrag nämlich überhaupt keinen Sinn.“
Frage 2: Gibt es aktuelle Befundberichte von Ihren Ärzten?
„Das A und O sind die Befundberichte“, weiß Helga Menzel aus der Kieler Rechtsberatung des SoVD. „Denn die alten Gutachten kennt das Landesamt für soziale Dienste bereits. Die Frage ist, was im aktuellen Fall neu von Ihren Ärzten dokumentiert werden kann.“
Wenn Sie letztlich einen Änderungsantrag stellen, sollten Sie Ihre Ärzte darauf hinweisen, dass die Befundberichte möglichst konkret ausgefüllt werden. Sämtliche Funktionseinschränkungen und Behinderungen im Alltag müssen dokumentiert werden. Andernfalls wird die Behörde nicht in der Lage sein, Ihren Antrag in Ihrem Sinne zu bearbeiten. „In den meisten Fällen untersucht das Landesamt für soziale Dienste die Antragsteller nicht persönlich", so Helga Menzel. „Darum sind die Berichte Ihrer Ärzte auch so wichtig. Hier muss genau beschrieben werden, was Ihnen fehlt und welche Auswirkungen das im Alltag hat.“
Frage 3: Haben Sie sich vor dem Verschlimmerungsantrag durch eine Beratung abgesichert?
Zunächst sollten Sie einen Antrag mit Ihren Ärzten besprechen. Hat sich Ihre Erkrankung wirklich so stark verschlimmert, dass ein Änderungsantrag sinnvoll ist? Ist die neu hinzugekommene Behinderung so erheblich, dass der GdB möglicherweise erhöht wird. Helga Menzel rät dazu, die eigene Situation im Verhältnis zu sehen: „Ein GdB von 100 bedeutet die schlimmste Form einer Erkrankung. Wie schlimm ist es im Verhältnis dazu bei Ihnen? Hier kann ein offenes Gespräch mit dem Arzt helfen.“
Wenn Sie sich in diesem Punkt Klarheit verschafft haben, sollten Sie noch eine andere Frage klären lassen: Das Landesamt für soziale Dienste legt den Grad der Behinderung anhand der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ fest. Hierin wird genau beschrieben, welche Krankheit welchen GdB nach sich zieht. Die Versorgungsmedizin-Verordnung ist ständig im Fluss und wird laufend aktualisiert. Mit anderen Worten: Eine Behinderung, die vor fünf Jahren begutachtet wurde, wird heute vielleicht ganz anders bewertet. Ein Bespiel hierfür ist die Diabetes, weiß Helga Menzel: „Früher gab es bei Diabetes immer einen GdB von 50, wenn Insulin gespritzt werden musste. Im Jahr 2010 wurden die versorgungsmedizinischen Grundsätze geändert – seitdem kommt kaum noch jemand mit Diabetes allein auf einen GdB von 50.“
Wird ein Änderungsantrag gestellt, muss das Landesamt für soziale Dienste aber erneut prüfen. Mit dem Risiko, dass der aktuelle Grad der Behinderung herabgestuft wird. Für die Mitglieder des Sozialverbands hat Helga Menzel daher einen Tipp: „Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben und demnächst vorhaben, in Rente zu gehen – lassen Sie die Finger von einem Änderungsantrag! Er birgt die Gefahr, dass Sie den Status der Schwerbehinderung verlieren. Möglicherweise fällt dann Ihre Planung, vorzeitig in Altersrente zu gehen, ins Wasser. Wenn Sie in Rente sind, können Sie den Verschlimmerungsantrag immer noch stellen.“
Mehr Tipps zur Schwerbehinderung
Weitere praxisnahe Tipps zum Schwerbehindertenausweis erfahren Sie in diesem Ratgeber. Zum Beispiel:
Wann und wie Sie frühestens in die Altersrente kommen
Welche Möglichkeiten Sie haben, um einen der begehrten Parkausweise zu erhalten
Welche Vorzüge Ihnen das Merkzeichen "G" bescheren kann
Außerdem erfahren Sie weitere wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (153)
Renate Reif
am 24.06.2022ich habe einen Schwerbehindertenausweis von 90% G mit Begleitperson. Der Ausweis ist unbefristet ausgestellt. Zudem habe ich eine volle EM-Rente (befristet) und Pflegestufe 2, ebenfalls unbefristet.
Ich würde gerne einen Verschlechterungsantrag stellen, damit ich das Merkzeichen AG erhalte, was mir bis jetzt unvertändlicherweise, auch vor Gericht vorenthalten wurde. Nun habe ich Bedenken, dass ich heruntergestuft werden könnte, da das Punktesystem sich deutlich zu ungunsten der Behinderten geändert hat. Meine Schwerbehinderung erhielt ich vor ca. 10 Jahren wegen sehr schwerem Asthma, schwerer Osteoporose mit zahlreichen Rippenbrüchen, Oberarmkopfbruch und Brustwirbeleinbruch (wg. Kortisoneinnahme mit tertziärem Morbus Addison), chron. Borreliose u.a. und kann nur noch mit Gehhilfen, Rollator und E-Rollstuhl mich fortbewegen.
Ist es richtig, dass nur noch EINE Krankheit für den Verschlechterungsausweis angerechnet wird und die anderen Krankheiten werden weggelassen???? Falls ja, bestünde die Gefahr, dass ich unter 50% kommen würde, obwohl es mir gesundheitlich sehr schlecht geht und ohne fremde Hilfe nicht mehr zurechtkommen würde.
Christian Schultz
am 24.06.2022Hallo Renate, das mit der einen Krankheit zur Anrechnung ist nicht korrekt. Ich empfehle Ihnen dennoch, dass Sie sich VOR dem Verschlimmerungsantrag sozialrechtlich absichern. Denn es ist schon möglich, dass die Erkrankungen von damals heute etwas anders beurteilt werden.
Daniel
am 09.06.2022Hallo, kann ein Änderungsantrag wieder zurückgerufen werden, sodass der Status quo bestehen bleibt? Vielen Dank und viele Grüße
Christian Schultz
am 09.06.2022Hi Daniel, nur wenn Sie schnell sind - und dann auch nicht immer. Sobald die Neufeststellung begonnen hat, ist es in der Regel nicht mehr möglich.
Ohebruch
am 20.05.2022Guten Tag, nach einem Wiederspruch auf einen Merkzeichen H möchte das Versorgungsamt wissen ob ein Antrag auf Pflegegrad gestellt wurde. Könne sie mir verraten warum die das wissen möchten ?
Ein Antrag wurde im Jahr 2020 gestellt dieser wurde mit 3 Punkten abgelehnt.
Könnte durch das Gutachten vom MDK welches im Jahr 2020 erstellt wurde der Wiederspruch zu einer Ablehnung führen.
Es liegen Aktuelle Befunde von Fachärzten mit klarer Definition auf Metadaten vor. Welches im Jahr 2020 noch nicht dem MDK bekannt war.
Oder möchte sich das Versorgungsamt die Arbeit leichter machen und prüfen ob bereits einen Pflegegrad 3 oder 4 vorliegen welches automatisch zu einem Merkzeichen H führt.
MfG
Christian Schultz
am 23.05.2022Das Landesamt für soziale Dienst benötigt diese Infos zur Erstellung des GdB, jeder Arztbericht ist wichtig. So kann zum Beispiel auch die Einschätzung des MDK-Gutachters für die Bearbeitung sehr aufschlussreich sein. Natürlich in beide Richtungen, aus Ihrer Perspektive.
Héctor
am 19.05.2022Hallo.
Habe gerade GdB 100/G erhalten. Mein Arzt sagt mir, ich müsse auf "aG" bestehen da COPD IV (und 2x Krebs) ihm die Möglichkeit bietet, mir einen Taxischein auszustellen. Die Behörde verlangt nun dafür entweder einen Pflegegrad 3 (läuft im Widerspruch) oder ein ärztl. Attest mit dem Hinweis darauf, dass das Laufen max. 20m möglich ist, ohne Stop. Ist das rechtens?
Christian Schultz
am 20.05.2022Hallo Hector, das können wir hier im Forum nicht beantworten. Dafür müsste man sich Ihre Dokumente und die Arztberichte anschauen.
Petra Venner
am 17.05.2022Hallo,
Ich habe seit 2014 einen GdB von 40% unter anderem wegen Bandscheibenvorfall HWS und Burn Out.Nehme auch immer noch Antideprissiva.Seit dem 13.Lebensjahr bin ich Epileptikerin aber schon seit über 20 Jahren anfallsfrei.Auch hier nehme ich Tabletten damit es so bleibt.
Jetzt habe ich einen Bandscheibenvorfall im LWS.Bin jetzt in der 8.Woche krank.Beruflich bin Postzustellerin und 55 Jahre alt.
Habe ich eine Chance auf mindestens 50%?
Christian Schultz
am 18.05.2022Hallo Petra, das kann man nicht allgemein beantworten, weil es auf die tatsächlichen Beschwerden durch Ihre Erkrankung ankommt. Und natürlich, wie Ihre Ärzte das Ganze im Befundbericht festhalten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Yvette Kuhnen
am 09.04.2022Guten Tag,
ich habe aufgrund eines Vergleiches durch das Sozialgericht erstmal meine bestehenden 50% Schwerbehinderung bis 31.07.23 verlängert bekommen. Danach soll das Versorgungsamt erneut prüfen.
Jetzt hatte ich letztes Jahr einen Arbeitsunfall und habe aufgrund des Bruches der BWS 7 und des Knöchels eine Minderung von 20% und eine Rente erhalten. Natürlich auch nur für 1 Jahr befristet.
Hier werde ich nun einen Verlängerungsantrag stellen.
Lohnt es sich aufgrund dieser Tatsache einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt vor Ablauf der Befristung zu stellen?
Ich bin 58 Jahre alt, also noch nicht in unmittelbaren Rentenanspruch. Mein Ziel ist es den Grad 50% zumindest für die nächsten 5 Jahre zu erhalten.
Vielen Dank schon vorab.
Christian Schultz
am 10.04.2022Hallo Yvette, solch einen Antrag sollten Sie IMMER mit einem Profi besprechen. Und zwar vorher, das sagen wir ja auch ganz deutlich im Beitrag. Ohne Einsicht in die Unterlagen Ihrer Ärzte kann Ihnen auch kein Fachmann seriös beantworten, ob in Ihrer Situation ein "Verschlimmerungsantrag" sinnvoll wäre.
Anne Nok
am 21.03.2022Hallo,
ich habe seit Ende 2020 einen befristeten GdB 80 (Heilungsbewährung nach Krebserkrankung).
Die Funktionsstörungen bestehen auch weiterhin (Polyneuropathie, Fatigue, OP-Folgen, usw.).
Jetzt kam noch eine weitere Krebserkrankung hinzu, die laut Tabelle für sich allein genommen mit einem GdB 50 für 5 Jahre bewertet wird.
Riskiere ich bei zwei gleichzeitigen, gelisteten Erkrankungen von GdB 80 und GdB 50 mit einem Änderungsantrag tatsächlich eine Herabsetzung des GdB 80?
Mein Ziel wäre eine längere Geltungsdauer sowie eine Höherstufung aus steuerlichen Gründen.
Am Ende der jetzigen Geltungsdauer könnte ich schon von der EM-Rente in SB-Rente wechseln. Das möchte ich natürlich nicht auf‘s Spiel setzen.
Vielen Dank für eine Antwort!
Christian Schultz
am 21.03.2022Hallo Anne, eine Herabsetzung ist in Ihrem Fall extrem unwahrscheinlich. Ich empfehle Ihnen denn - wie immer, wenn es um den "Verschlimmerungsantrag" geht - eine persönliche Beratung anhand der Berichte Ihrer Ärzte.
Claudia
am 28.02.2022Guten Tag. 2019 bekam ich ohne jegliche Vorlage von Befunden und nur mit der Erwähnung von 3 Krankheiten, grad 30.
In der Zwischenzeit hat sich mein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert und es haben sich andere Krankheiten gehäuft und eine der anerkannten deutlich verschlechtert. Ich stellte einen Antrag auf Schwerbehinderung mit sämtlichen Befunde und einen ausführlichen Bericht, wie die Krankheiten mein Leben beeinträchtigen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil laut dem Versorgunsamt die Krankheiten für sich allein keinen Einzel-GdB von wenigsten 10 bedingen... (toll wie die das nach Nase beurteilen...) Ich legte Widerspruch ein. Jetzt wurde der wieder abgelehnt. Aus dem Schreiben und dem vorherigen, kann man sogar richtige klare Beurteilungsfehler entnehmen und sie widersprechen sich. Unglaublich!
Frage: Lohnt es es sich vor Gericht gehen oder hat man das Recht nach "X" Zeit wieder einen Antrag auf Verschlechterung einzureichen. Wenn ja, nach wie vielen Monaten oder Jahre?
Vielen Dank im Voraus
MFG
Christian Schultz
am 28.02.2022Hallo Claudia, ob sich der Weg zum Sozialgericht lohnt, muss man immer individuell bewerten. Sie haben nach sechs Monaten die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Ich empfehle Ihnen aber, vorher einen Profi drauf gucken zu lassen - zum Beispiel bei meinen Kollegen. Denn es kann sein, dass das Landesamt für soziale Dienste korrekt gehandelt hat.
Heiko Möller
am 22.02.2022Ich hab Depressionen, Bluthochdruck, Diabetes typ 2, Schlafstörungen muss jetzt ins Schlaflabor. Ich würde gern auch einen Antrag stellen; aber was versteht man unter Einschränkungen fürs Leben die man begründen soll / muss? Wer kann mir dabei helfen Begründungen aufzustellen
Christian Schultz
am 23.02.2022Hallo Heiko, am besten ist es immer, wenn Ihre Ärzte genau aufschreiben, was Ihnen fehlt. Und wie sich das im Alltag bemerkbar macht. Die Schlafstörungen sind ja eine ganz praktische Einschränkung in Ihrem Leben, sicherlich mit weiteren gesundheitlichen Folgen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gern an die Sozialrechtsberatung des SoVD wenden: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Kostas Kalfas
am 01.01.2022Ich habe 50% GdB sind dazu mehere krankheiten zugekommen.
Polyneuropathie
asthma
Incontinent
Cauda syndrom
prostata vergroserung.
schlaf störungen wegen nachts aufstehen zum Pinkel.
Kann ich Antrag auf verschlimerung stellen ?das ich höhere GdB nd Pflegegrad kriege.
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Kostas, individuelle Anfragen können wir hier im Forum nicht klären. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Frank
am 11.11.2021Ich habe aufgrund einer Speiseröhrenkrebsoperation im Jahre 2007 und fehlender Milz 40% GdB. Die Gründe für den GdB haben sich nicht geändert. Doch jetzt habe ich im April eine neue Hüfte bekommen, danach wurden Keime aufgrund der OP festgestellt, weshalb ich über ein halbes Jahr insgesamt 7 OPs hatte. Jetzt ist die neue Hüfte zwar drin, aber ich habe Schmerzen, die nicht besser werden, zugleich durch die Fehlstellungen der neuen Hüfte Schmerzen im gesunden Bein, im Rücken und weiterhin dauerhaft Physio und Lymphdrainage. Mein Orthopäde sagt, das würde sich auch in Zukunft kaum ändern, weil einfach zu viel ausgeräumt werden musste und zerschnitten wurde. Er ist der Meinung, dass die normalen 20% Minimum sind, er schätzt aufgrund des Leidensweges eher mehr. Wichtig für mich wäre, dass ich von 40% zumindest auf 50% käme, um früher in Rente gehen zu können. Ich merke schon jetzt nach der Wiedereingliederung, ich bin 57, dass ich mich wahrscheinlich später in die Vorzeitige Rente retten muss. Wie sehen Sie die Chancen, diese zusätzlichen 10% zu erreichen. Was schlagen Sie vor jetzt zu tun?
Christian Schultz
am 12.11.2021Hallo Frank, wie groß die Chancen auf die 50 sind, können wir ohne Einsicht in die medizinischen Berichte nicht beurteilen. Mit einem GdB von 40 haben Sie jedoch nicht viel zu verlieren, da kann ein Antrag auf Neufeststellung sinnvoll sein.
Ramo
am 08.11.2021Hallo
Ich habe letzte Woche Bescheid bekommen
30 gdb unberfristet für Depresion und Migrene
Ich bin von Reha arbeitsunfähig entlassen unter 3 Std für alle berufliche
Tätigkeiten
Macht Sinn wenn ich wiederspruch für höhere Gdb machen?
Kann sein das ich nach dem wiederspruch noch kleineres Gdb bekommen?
Danke
Christian Schultz
am 08.11.2021Eine Überprüfung birgt immer die Gefahr, dass der GdB herabgesetzt wird. Aber mit einem Grad der Behinderung von 30 haben Sie nicht viel zu verlieren.
Manuela Leitner
am 21.10.2021Hallo ich habe auf Lypolymphödeme und Asthma Bronchiale 30 %
Bin seit März an Covid 19 erkrankt hatte sehr schweren verlauf. Mit Lungenembolie saß im Rollstuhl uvm. Linker Arm Sehnenanriß
Kann uch eunen neuantrag stellen Damir ich auf 50 % komme ?
Christian Schultz
am 22.10.2021Hallo Manuela, ohne die Befundberichte zu kennen, lässt sich das nicht klar beantworten. Aber es ist gut möglich, dass Sie nun einen höheren GdB erhalten könnten. Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten.
Bert
am 12.10.2021Hallo,
ich habe einen GdB von 30 und vor 2 Monaten auf Grund weiterer degenerativer Veränderungen im Wirbelsäulenbereich einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Nun schlagen (zum Glück) zwei Therapien positiv an, die mich voraussichtlich auf dem Niveau 30% stabilisieren. Muss/ soll ich den Antrag zurück ziehen?
Vielen Dank vorab für die Möglichkeit diese tolle Seite zunutzen.
Christian Schultz
am 13.10.2021Hallo Bert, gefährlich ist ein unvorbereiteter "Verschlimmerungsantrag" vor allem, wenn Sie einen GdB von 50 oder mehr haben. Dann droht die Gefahr, den Schwerbehindertenstatus zu verlieren. Beim GdB 30 sehe ich für Sie kein großes Risiko.
Franca Marks
am 06.10.2021Hallo, ich habe 40 GdB nun habe ich Diabetes, und Bahnscheibe vor Wölbung 2/3/4 und Bluthochdruck .macht es Sinn ein Enderungantrag zu stellen MFG Franca
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Franca, es kommt nicht auf die Diagnose, sondern auf die Einschränkungen für Ihr Leben an - und was genau die Ärzte im Bericht schreiben. Daher kann ich Ihnen das nicht allgemein beantworten.
Heidemarie Köhler-Geißbarth
am 08.06.2021Hallo, ich bin 67 Jahre alt und hatte 1976 einen Sportunfall. Zur Zeit habe ich auf die Einschränkungen die zurückgeblieben sind 50 % und ein G, unbefristet. Da ich nach dem Unfall 1976 noch ab Polimyalgia Rheumatika (2008) und Brustkrebs (2009) erkrankt bin, habe ich gesamt 70 % und G. Da sich die Schmerzen am Fuß und damit die Beschwerden an der LWS und HWS verschlimmert haben, hat mir der Rheumatologe empfohlen einen Antrag zur Erhöhung des GdB zu stellen und ein aG zu beantragen, um einen Parkausweis beantragen zu können. Habe ich eine Chance, dass das genehmigt wird?
Christian Schultz
am 08.06.2021Hallo Heidemarie, das "aG" ist zu bekommen, ist mit sehr hohen Hürden verbunden. Bitte lassen Sie sich vor einem erneuten Verschlimmerungsantrag persönlich, anhand Ihrer Unterlagen, beraten. Zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Stefan
am 14.05.2021Hallo,ich hatte 1987 einen Arbeitsunfall und hatte mir 2 Lendenwirbel und 1 Brustwirbel gebrochen,seit dem habe ich ein GdB von 50.Ich bin jetzt 56 Jahre und bekomme seit 2 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente.Kann ich jetzt ohne Bedenken einen Verschlechterungsantrag stellen?
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo Stefan, die Frage lautet immer: Bringt der Antrag etwas? Wenn sich Ihre Erkrankung verschlechtert hat, kann der Verschlimmerungsantrag sinnvoll sein. Ich rate aber immer dazu, vor solch einem Schritt mit einem Experten für Sozialrecht zu sprechen.
Tatjana
am 06.05.2021Hallo, ich habe seit 2020 ein Behinderungsgrad von 70 %, wegen Mamacarzinom. Op und Therapie durch gemacht . Und im Januar 2021 wurde Eierstöcke entfernt wegen gutartigen Tumor , aber auch wegen meine Vorgeschichte. Es wurde auch Fatigue Syndrom festgestellt und ich bin seit einem Jahr im Psychologischen Behandlung. Wäre es sinnvoll ein Verschlechterungsantrag zu stellen oder nicht ?
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana
Christian Schultz
am 06.05.2021Hallo Tatjana, das muss man sich immer anhand der Details ansehen. Aber ich denke nicht, dass Sie mit einem Neufeststellungsantrag eine Verbesserung erzielen würden. Da es sich um eine Krebserkrankung handelt, sollte Ihr GdB ohne auf fünf Jahre begrenzt sein. Da sollte man eher in ein paar Jahren noch mal draufschauen.
Eva Herzogenrath
am 10.04.2021Guten Tag,
Herr Schultz hat mir sehr geholfen mit seinen Beiträgen, als ich mein Buch schrieb "Vom Rollstuhl zum Rollbrett - Die Senioren-WG. Kann ich bei Ihnen auch Mitglied werden, wenn ich in Köln wohne? Was kostet eine Mitgliedschaft?
Freundliche Grüße
Eva Herzogenrath
Christian Schultz
am 12.04.2021Hallo Frau Herzogenrath, ich erinnere ich an Ihre Anfrage :). Theoretisch können Sie auch beim SoVD Schleswig-Holstein Mitglied werden. Aber ich empfehle Ihnen, dass Sie den SoVD NRW auswählen. Falls Sie einmal sozialrechtlich beraten werden müssen, geht das vor Ort deutlich besser: www.sovd-nrw.de/1
Serpil Uran
am 09.04.2021Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für die vielen hilfreichen Information.
Bin am 1995 ,an Morbus Behçet erkrankt .! Und seit 1997 EU Rentnerin...!
Ich habe seit dem 24.02.2005 eine anerkannte unbefristete Schwerbehinderung Grad 90, nun hatte ich auch in 2017 im Ausland Akuteschmerzen und wurde an Meniskus riss in Krankenhaus am Knie OP . Seitdem bin ich aber schwierigkeiten( beim Treppen steigen , Gehen , usw.) und kann aus diversen Gründen kaum noch laufen (Gehstock ).Hab mittlerweiler 2 Hörgearete ,und Sehstearke nur noch 40% ein Auge (Muss dem neachtst zum OP ) In 2020 habe ich Pflegegrad 2 erhalten. Gerade wurde auch Arthrose an beiden Daumen Festgestellt. Ich überlege nun eine Änderungsantrag zu stellen. Macht das Sinn? Für eine Antwort wäre ich dankbar. LG Serpil
Christian Schultz
am 12.04.2021Hallo Serpil, bevor Sie solch einen Antrag zur Überprüfung stellen, sollten Sie sich immer fragen: Würde mir das irgendetwas bringen? Und das geht am besten mit einem Fachmann - bitte wenden Sie sich hierfür an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Stefan Riesling
am 26.03.2021Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für die vielen hilfreichen Information.
Ich habe ein GdB von 50% mit aktueller Nachprüfung.
Auf Grund der gesundheitlichen Situation ist keine Besserung zu erwarten, daher möchte ich schriftlich um eine unbefristete Gewährung des GdB bitten.
Ist das dasselbe wie ein Änderungsantrag/Verschlimmerungsantrag? Ich möchte kein Risiko eingehen und möchte daher auch keinen höheren GdB, lediglich eine Anerkennung ohne Gesundheitsprüfung.
Herzlichen Dank
Stefan Riesling
Christian Schultz
am 29.03.2021Hallo Stefan, Sie wurden also von der zuständigen Behörde angeschrieben, weil Ihr befristeter GdB bald ausläuft. Streng genommen ist das dann kein Verschlimmerungsantrag - den stellt man ja quasi aus freien Stücken.
Da Ihr GdB bald ausläuft, müssten Sie ohnehin gegenüber der Behörde nachweisen, dass Ihr SB-Status weiterhin Gültigkeit hat. Da sind auch wieder die Einschätzungen Ihrer Ärzte wichtig.
Vanessa Gericke
am 02.03.2021Hallo,
wenn ich einen Änderungsantrag stelle, um feststellen zu lassen, ob mir ein weiteres Merkzeichen (aG) zusteht, muss ich dann die bereits vorhandenen Merkzeichen (G, H, B) erneut mit ankreuzen?
Und können mir die Merkzeichen weggenommen werden, wenn sich meine Situation nicht verändert hat?
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 02.03.2021Hallo Vanessa, in der Regel prüft die Behörde selbstständig, welche Merkzeichen Ihnen zustehen. Es schadet aber auch nicht, wenn Sie diese noch einmal mit ankreuzen.
Beim Antrag auf Neufeststellung besteht immer das Risiko, dass der Gesamt-GdB herabgesetzt oder ein Merkzeichen gestrichen wird. Daher sollte man sich vorher immer persönlich beraten lassen.
Jürgen Warnecke
am 01.03.2021hallo,
habe wegen verschiedener Krankheiten, unter anderem 4 Herzinfakte und einen Schlaganfall, einer GdB von 40 mit Gleichstellung. Im Januar hatte ich meinen 5 Herzinfakt . Ausserdem habe ich eine Hörbehinderung bei beiden Ohren ( rechts total, links höre ich nur tiefe Töne) . der HNO empfiehlt ein Implatat da Hörgeräte nicht wirken. Ist ein Verschlimmerungsantrag zu empfehlen? was bedeutet die Gleichstellung?
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Jürgen, eine Gleichstellung macht nur im beruflichen Umfeld Sinn. Sie führt u.a. zum erweiterten Kündigungsschutz. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/grad-der-behinderung-von-30-diese-vorteile-koennen-sie-nutzen
Ob an dieser Stelle ein Verschlechterungsantrag angebracht wäre, muss man sich immer im Einzelfall anschauen, das kann ich ohne weitere Infos nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich an die Kollegen aus der Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Fero
am 12.02.2021Hallo habe GDB 30 und jetzt wurde Morbus Bechterew festgestellt wieviel Prozent würde ich bekommen wenn ich ein Verschlechterungs Antrag stelle.
Und wäre das ratsam.
Und bekommt man das G bei Morbus Bechterew.
Christian Schultz
am 12.02.2021Hi Fero, das kann man nicht allgemein sagen. Diese entzündlich-rheumatischen Erkrankungen können GdBs zwischen 10 und 100 mit sich bringen. Es kommt auf die Schwere und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag an.
Das mit dem Merkzeichen "G" müsste man sich ebenfalls im Detail anschauen. Ich halte es aber für unwahrscheinlich.
Regina Hoffmann
am 12.02.2021Eine Freundin hat Blasenkrebs ( Entfernung und künstlichen Ausgang ) mit Metastasen. Eine Chemotherapie folgt. Das Versorgungsamt hat für 5 Jahre 100 % bestätigt, jedoch ohne Kennzeichen. Meine Frage ist, lohnt sich ein Einspruch für das Kennzeichen G?
Christian Schultz
am 12.02.2021Hallo Regina, die Einschätzung der Behörde richtet sich nie allein nach der Diagnose, sondern vor allem nach den Funktionseinschränkungen. Und die können wir ein und dieselbe Erkrankung sehr unterschiedlich dokumentiert sein - es kommt hier vor allem auf die Ärzte Ihrer Freundin an: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Ob ein Widerspruch Sinn macht, kann man also ohne Einblick in die Unterlagen nicht sagen.
Katrin Lüdecke
am 19.01.2021Guten Tag,
Wenn ich einen Antrag auf Verschlimmerung stelle und ich den Erstantrag in einem anderen Bundesland gestellt habe, muss ich dann alle Unterlagen vom Erstantrag wieder einreichen?
Christian Schultz
am 19.01.2021Hallo Katrin, das weiß ich leider nicht. Vielleicht gibt es bestimmte Abkommen zwischen den Behörden, dass solche Daten geteilt werden können. Aber da sollten Sie direkt bei der zuständigen Behörde anrufen.
Martin Roth
am 25.12.2020Hallo Christian,
ich erlitt letztes Jahr im November vermutlich einen Kontrastmittelallergieschock mit Herzstillstand und anschließendem Multiorganversagen. Ich hatte schon davor einen dauerhaften SBG von 70% wegen Diabetes mell. 1, Bandscheibenvorfall, zwei Schulterbrüchen.. Letztes Jahr stellte ich einen Verschlechterungsantrag, da ich zunächst pflegebdürftig war und am Rollator ging. Dieser wurde damals abgelehnt, da vermerkt wurde, dass dies kein Dauerzustand sei. Dies war auch richtig, da ich seit April auch wieder voll arbeite. Es haben sich auch alle Organe wieder erholt bis auf die Leber. Meine Leberwerte steigen sogar unaufhörlich an. Daher ist mein Zucker ständig viel zu hoch und bin ständig müde und benötige auch viel mehr Insulin als davor. Sollte ich daher nochmals einen Verschlechterungsantrag stellen oder ist dies aussichtslos?
Viele Grüße
Martin
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Martin, die wichtigste Frage lautet doch. Bringt Ihnen das was? Sie haben schon den SB-Status und können irgendwann vorzeitig in Rente, haben Sonderurlaub und Kündigungsschutz.
Daher ist es fraglich, ob ein Verschlechterungsantrag sinnvoll wäre. Wenn Sie zweifeln, sollten Sie sich individuell beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Marion Sicking
am 03.12.2020Mein Lebenspartner hat aufgrund von Asthma 30%. 2017 wurden ihm 50 cm vom Darm entfernt, 2019 war er 8 Wochen in einer Klinik,Diagnose Depression! Wird das jetzt natürlich noch anerkannt. Aktuell bekommt er ein Hörgerät, weswegen er einen Verschlimmerungs Antrag stellen will.
schneider
am 27.11.2020Das schlimmste sind die Ärzte. Selbst als Privatpatient hört man "Das ist subjektiv - kann ich nicht aus medizinischer Sicht bestätigen. Ich kenne Sie nicht ausreichend lange". Tja... Letztlich sind auch Gutachter auf die wahren Aussagen des Patienten angewiesen. Es werden NUR Befunde verfasst ohne jede Beschreibung der Alltagsbeschränkungen. Aber jeder sollte Klagen und vor einem gerichtlich bestellten Gutachter sich nochmals "ausheulen" oder per "Jammerlappen-Brief" seine Leiden aufzählen! Schlimmer darstellen.
Marcella Koch
am 21.10.2020Hallo Britt , wir haben gerade mit dem VdK gegen ein Gutachten geklagt - erfolglos !
Obwohl meine Mutter COPD 4 hat , zwei neue Herzklappen und eine 90%ige asymptomatische A. carotis interna Stenose , welches der VdK nicht mit aufgeführt hatte.
Ich bin mir nicht sicher, ob der VdK wirklich so gut ist.
Alles Gute trotzdem!
Kirsten Lindner
am 16.09.2020Das stimmt leider nicht.
"Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche, § 208 Absatz 1 SGB IX). ... Bei einer Gleichstellung besteht demgegenüber kein Anspruch auf Zusatzurlaub (§ 151 Absatz 3 SGB IX)."
Christian Schultz
am 10.09.2020Wenn Sie noch keinen GdB haben, können Sie problemlos einen Antrag stellen. Sie haben ja nichts zu verlieren.
Mehmet Gözübüyük
am 10.09.2020Hallo Christian, ich bin 48 Jahre alt, arbeite in bekannteste online Versand Handel.. 37,5 Std. in der Woche.. und habe keine GdB...
mfg Mehmet
Margret Wagner
am 09.09.2020Merkzeichen G70 mit B unbegrenzt möchte wegen essentieller tremor an Armen und Beinen AG
Christian Schultz
am 08.09.2020Hallo Mehmet, diese Frage kann ich nicht allgemein beantworten. Die Antwort hängt zum Beispiel davon ab, welchen GdB Sie jetzt schon haben und in welcher Lebenssituation Sie sich befinden. Falls Sie zum Beispiel kurz vor der Rente stehen und bereits offiziell schwerbehindert sind, rate ich dringend von einem Neufeststellungsantrag ab: www.sovd-sh.de/2020/03/17/verschlechterungsantrag-kurz-vor-der-rente/
Mehmet
am 05.09.2020Hallo,
ich bin von beiden Knie operiert ( Meniskus Op) , eine vor 2 Jahren andere vor 2 Monaten. Weis jeder unter viel Belastung Schmerzen bleibt immer.. und ein Schulter hat auch immer schmerzen...
wollte wissen kann ich auch Verschlimmerungsantrag stellen.. ?
Christian Schultz
am 03.09.2020Hallo Lothar, die wichtigste Frage, die Sie sich stellen sollten: Würde Ihnen eine Höherstufung etwas bringen? Falls Sie diese Frage nicht eindeutig mit "ja" beantworten, sollten Sie keinen "Verschlimmerungsantrag stellen". Es würde nur Sinn machen, wenn Sie durch die Neufeststellung ein für Sie wichtiges Merkzeichen bekämen. Ob das der Fall wäre, können wir allerdings nicht hier im Blog klären. Dazu müsste man sich in Ruhe Ihre Befundberichte ansehen.
Lothar Ziemke
am 03.09.2020Ich habe z.Z. einen GdB von 60%.
1. Endarmerkrankung in Heilungsbewährung ( Darmop. 25.4.2018)
2.. LWS-Op. 2002, Halswirbelsäulensyndrom.
3. Durchblutungsstörung des Gehirns.
4. Neigung zu Herzrhytmusstörungen, Bluthochdruck mit kombiniertem Herzklappenfehler.
5. Schwerhörigkeit und Ohrgeräusche.
6. Prostatavergrösserung.
Ich habe z.Z. einen GdB von 60%.
Berlin Mir wurde am 21.8.2020 in der Martiniklinik in Hamburg-Eppendorf.
die Prostata mit Lymphknoten entfernt.
Ist es sinnvoll eine Änderung mittels eines Verschlimmerungsantrages zu stellen?Lothar Ziemke
Bärbel Bublitz
am 01.09.2020Hallo,sie können einen Antrag auf Gleichstellung stellen.Dann haben die die Gleichen Rechte als wenn sie 50%hätten.Das heißt auch 5 Tage mehr Urlaub.
Chris Gödde
am 18.08.2020Ich bin bereits mit 90% Schwerbehindert RF
Allein noch Wirbelsyndrom. Ich bin Multiallergiker und jetzt wurden Neuropathische Schmerzen, Polyneurographie festgestellt. Aufgrund der Gangschwierigkeiten bin ich gestürzt und habe einen Kniescheibenbruch erlitten. Ich habe einen OBERSCHENKELHALSBRUCH. SCHWERE Kyphose BWS, Vertikal, Spondylose, Osteochondrose, Osteoporose, Rheuma Arthritis, Artrose, ständige Stürze. Schuppenpflechte, Bluthochdruck, Asthma. Alles geerbt. Hatte Brustkrebs. Schlaganfall, bin stšndig Herz,,- und Schlaganfall gefährdet. Meine Hörfähigkeit hat sich sehr verschlechtert.Arzt wollte Implantate einsetzten. Kann am öffentlichen Leben nicht teilnehmen.
Als Mieterin habe ich über mir Schwierigkeiten mit Fernseher, der mein Lebenspartner ist für die Außenwelt. Habe schon eine Abmahnung. Es ist schon so jede Sendung eine Ratesendung. Den Ärger kann ich nicht mehr vertragen. Denke mir stehen 10o% mit G zu. Bin von Grundsicherung abhängig, warte seit dem ,1.2.20 auf Mehrbefarf. Alles Pervers. Ich bin 80 und habe alles verloren. Sozialamt haben mich mehrfach betrogen.
Rauch
am 11.08.2020Einfach frech von denen was sie mit uns machen. So ist es mir auch ergangen.
Habe auch alles alleine gemacht weil mein Arzt immer nur sagte, das wird schon wieder. Bekam nur 20 GDB auf meine COPD 2. Sofort Widerspruch erhoben und dann Dauerhaft 30 GDB bekommen. Nur nichts gefallen lassen von denen, verlieren kannst nur du, sie müssen ja nicht für die Kosten dafür aufkommen, du allerdings ja auch nicht.
Mit COPD 3 musst du 50 GBD bekommen.
Christian Schultz
am 03.08.2020Hallo Rainer, ein Neufeststellungsantrag könnte hier sinnvoll sein, da die Bandscheibenvorfälle das Gehen vermutlich weiter erschweren. Ich rate Ihnen dennoch, sich vor dem Antrag persönlich beraten zu lassen.
Rainer Klös
am 31.07.2020Ich habe eine Angeborene Klumbfuß beidseitig. Mit 18 wurde eine gbd von 30 vestgestelt. Ich habe mittlerweile zwei Bandscheiben Vorfälle. Eine Gleichstellung wurde mit 21 festgestellt. Bin 1959 geboren. Das laufen fällt mit immer schwerer. Lohnt es ein Verschlechterung zu beantragen
Ibrahim Girgin
am 29.07.2020Too Kommentar. So ist es.
Christian Schultz
am 16.06.2020Hallo, eine Überprüfung kann in Ihrem Fall sinnvoll sein. Dennoch lege ich Ihnen dringend ans Herz, sich vor dem Neufeststellungsantrag sozialrechtlich beraten zu lassen.
Kleine-Weber
am 16.06.2020Ein schönen guten Tag,
ich habe mit 18 Jahren schon eine Grad der Behinderung von damals 75% bekommen, als die Wende kam und ich geprüft wurde, hat man mich auf 50% herab gestuft auf Grund dessen das meine Unterlagen für meine Wachstumsstörung nicht mehr erbracht werden konnten. Ich habe auch eine Nierentransplantation (die 2.) und ich habe eine Hepatits C ausserdem wurde ein leichter Herzfehler diagnstiziert, darauf hin habe ich beim hießigen Versorgungsamt eine Änderung beantragt, da wurde ich auf 60% hoch gestuft. Meine Hüfte welche durch die Wachstumsstörung geschädigt wurde ( Behandlngsfehler) macht sich jetzt mit 50 Jahren bemerkbar. Ausserdem sind Knieprobleme dazu gekommen. Jetzt wollte ich erneut den Grad der Behinderung ändern lassen. Ist das ratsam? Ich denke das ich mit der orthopädichen Angelegenheit genug Einschränkung habe, das sich eine Erhöhung des GdB rechtfertigt.
Christian Schultz
am 08.06.2020Hallo Anke, wenn Sie keine Gleichstellung nutzen, haben Sie mit dem GdB von 30 eigentlich nichts zu verlieren. Höchstens einen geringen Pauschbetrag. Es kann also sinnvoll sein, einen "Verschlechterungsantrag" zu stellen.
Anke Steffen
am 06.06.2020ich habe seit 2013 30% anerkannt wg diverser Erkrankungen (Epilepsie...)mittlerweile haben sich andere Erkrakungen eingestellt, Bandscheibenvorfälle und eine bestätigte Ösophagitis, die schwer therapierbar ist. Lohnt es sich einen Antrag auf Höherstufung zu beantragen?
Christian Schultz
am 02.06.2020Hallo Daniela, leider können wir das ohne Einsicht in Ihre Befundberichte nicht seriös beantworten. Wichtig ist auch die Frage: Würden Sie durch einen vielleicht etwas höheren GdB überhaupt echte Vorteile erlangen? Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung.
Daniela Schmauder
am 29.05.2020Hallo! Ich bin an Brustkrebs erkrankt, habe während der chemo den Antrag gestellt und 60% bis 2024 bekommen. Ich habe allerdings erst die chemo und dann die op bekommen! Die haben mir die Brust komplett ausgeräumt und sie mit einem Stück aus meinem Bauch wieder aufgefüllt!
Ich bin nach 2 Jahren immer noch relativ schlapp und bin dadurch eingeschränkter als vorher!
Lohnt es sich da ein Änderungsantrag jetzt schon zu stellen oder sollte ich warten bis meiner ausläuft ?
Christian Schultz
am 29.05.2020Hallo Melanie, ist denn die Hörminderung beim letzten Antrag überhaupt nicht berücksichtigt worden? Gab es keine Befundberichte dazu? Dann könnte es vielleicht tatsächlich sinnvoll sein, einen Neufeststellungsantrag zu stellen. Ich empfehle in dieser Situation jedoch immer zur Sicherheit eine sozialrechtliche Beratung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Melanie
am 28.05.2020Kleine Berichtigung: der Bescheid mit dem Grad der Behinderung von 40 kam im Herbst 2019.
Melanie
am 28.05.2020Ich habe im Herbst 2020 einen Grad der Behinderung von 40 zuerkannt bekommen, da ich eine Sprachstörung habe. Jetzt wollte ich beim HNO-Arzt einen Hörtest machen lassen, da ich die hohen Töne entweder gar nicht höre oder nur sehr schlecht (wahrscheinlich habe ich eine Hörminderung). Das wurde als Kind schon festgestellt, es gibt aber keine Behandlung deswegen. Deswegen möchte ich einen aktuellen Hörtest und den Bericht einreichen. Ist hier ein Änderungsantrag sinnvoll, um auf den Grad der Behinderung von 50 zu kommen? Wird die Sprachstörung nochmal überprüft, obwohl der Bescheid erst im Herbst 2020 zugegangen ist und somit aktuell ist? Oder konzentriert sich das Amt nur auf die neue Krankheit?
Christian Schultz
am 25.05.2020Hallo Sabine, aus medizinischer Sicht kann ich nicht einschätzen, ob Sie mittlerweile einen höheren GdB "erzielen" würden. Aber mit dem aktuellen GdB von 40 haben Sie kaum etwas zu verlieren. Oder sind Sie gleichgestellt?
Sabine Hinrichsen
am 24.05.2020Hallo habe auf Grund einer Autoimmunhepatitis (seit2001) und chronischer Polyathritis (seit min. 1994) 40% seit 4 Jahren . Leider geht es mir inzwischen körperlich deutlich schlechter , bin kaum noch wirklich belastbar und durch Nebenwirkungen der Medikamente auch ständig unter Schmerzen. Habe an beiden Füßen einen fersensporn, der wieder deutlich schlimmer wird.Habe 2011 zwei große OPs gehabt , zunächst wurde ein 1,4 Kg großer Borderlinetumor (Eierstock Zyste)entfernt und anschließend Eine Total op durchgeführt , durch die ich direkt mit erheblichen Wechseljahrsbeschwerden zu tun hatte, die bis heute anhalten. Dazu kommt das sich auch meine Psyche deutlich verändert hat, aus einem Menschen den mal nichts erschüttern konnte ist ein ängstlicher , trauriger und verzweifelter Mensch geworden . Musste meine Arbeitszeit von 4 auf 3 Tage reduzieren und benötige im Haushalt Hilfe ....
Würde einen Verschlimmerungsantrag stellen wollen, um zumindest auf 50% zu kommen, habe die da wohl Erfolg mit ?
Ronja Oden
am 19.05.2020Interessant, dass man, wenn sich am gesundheitlichen Zustand nichts ändert einen Änderungsantrag beziehungsweise Verschlimmerungsantrag stellen kann. Bei diesem Antrag wird dann also der Grad der Behinderung neu bewertet, wenn beispielsweise wie bei mir eine Knie- und Hüftprothese dazu gekommen ist. Danke für den Tipp, dass ich mir vor Antragsstellung schon Gedanken darüber machen sollte, was ein neuer GdB für Auswirkungen auf mein Leben haben könnte.
Christian Schultz
am 20.04.2020Hallo Herbert, die erste Frage, die Sie sich stellen sollten: Würde Ihnen eine Höherstufung etwas bringen? Ein neues Merkzeichen, das Sie brauchen? Wenn nicht, ist ein Neuantrag zu diesem Zeitpunkt wenig sinnvoll. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/03/17/verschlechterungsantrag-kurz-vor-der-rente/
Herbert Augustin
am 17.04.2020Ab Mai 2014 habe ich den Schwerbehinderten Ausweis mit dem Merkzeichen G und einem GdB von 70. Die Gültigkeit ist unbefristet da ich an Multiple Sklerose MS. leide. Mein Neurologe ist der Meinung ich sollte einen Änderrungsantrag beim Landesamt für soziale Dienste stellen da meine Bewegungsfreiheit immer schlechter wird. Ich muss mich mehrfach im Jahr beim Arzt vorstellen. Durch meine Krankheit kam ich in Frührente. Meine Frage wär Welche Aussicht habe ich wenn ich einen Änderrungsantrag stelle oder soll ich alles so lassen wie es Bisher ist ?
Eveline Windecker
am 09.03.2020Ich würde an Ihrer Stelle auf jeden Fall den VDK einschalten und Einspruch einlegen.
Christian Schultz
am 09.03.2020Hallo Kai, wir können solche Auskünfte leider nicht in unserem Blog beantworten. Bitte besuchen Sie uns persönlich in unserer Sozialberatung und bringen Sie die aktuellen Befundberichte Ihrer Ärzte mit: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Kai Kirschnick
am 08.03.2020Guten Tag,
Habe seit 2009 einen Schwerbehintertenausweis mit einem GdB von 50 mit Merkzeichen G unbefristet.
Seitdem wurde ich bis heute nochmals 8 mal Operiert und zudem Ein Neurostimulator eingesetzt. Dennoch werden meine Beschwerden und das Laufen immer schlimmer. Wollte jetzt das Merkzeichen AG beantragen. Wäre das eine Option für mich ? Danke schon einmal im Voraus für eine Antwort.
Michael Eckhardt
am 22.01.2020Hallo Ida,
da du ja einen GDB von 40 hast und auf Dauer rate ich dir kläre mit deinem Facharzt genau ab was an neu dazukommende bleibende Schäden durch den Unfall hinzugekommen sind und gehe genau in dich : kann ich seit dem Unfall nicht richtig laufen oder fällt dir dies oder das auf Dauer schwer dann macht es Sinn einen Veränderungsantrag zu stellen. Bitte vor Antrag Stellung gehe genau in Dich fühle ob es nur momentan nicht gut geht oder ob es auf Dauer ist.
Gruß Michael
Christian Schultz
am 15.01.2020Hallo Margret, der Verschlimmerungsantrag kann eine Chance sein. Sind Sie gleichgestellt? Wenn nicht, hätten Sie zumindest kaum etwas zu verlieren. Wie in jedem Kommentar weise ich jedoch darauf hin, dass Sie sich vor dem Antrag unbedingt beraten lassen sollten. Nur ein Fachmann kann Ihnen verlässlich sagen, ob der Verschlimmerungsantrag Sinn machen würde.
Margret
am 15.01.2020Ich habe seit 35 Jahren GDB 30
Schiefstellung der Hüfte und auf dem linkn Auge eine angeboren Sehschwäsche wo man nichts dran machen kann. Jetzt würde festgestellt das ich Facettenarthrose l4/5- ich habe schmerzen im linken Bein (gehen+sitzen) Bandscheiben Vorfall HWS, 2 Venen Op's hatte ich in den letzten 10 Jahren. Hat es Sinn einen Verschlimmerungsantrag zu stellen? (62 Jahre)
Mfg
Gabriele Unger
am 06.01.2020Meine Behinderungen sind inzwischen vermehrt. Die Osteochondrose ist mit der verringerten Höhen der Bandscheiben schmerzhafter, dazu kommt Wirbelgleiten von Rechts nach Links und umgekehrt,ich habe keinen Uterus mehr, rechts eine neue Hüfte, und nun auch noch Gehprobleme,kann kaum noch Einkaufen, für die meisten Dinge brauche ein Taxi. Hatte 2 Brüche, rechts Sprungelenk gebrochen, 2tes Wirbelgelenk LWS gebrochen, vor wenigen Jahren
da gabs noch Schnee unde Eisglätte.
schnee und Eisglätte.
och schmerzhafter
Gabriele Unger
am 06.01.2020.Meine "alte" Chondrose geringe Bandscheiben, .Wirbelgleiten,Keinen Uterus mehr, eine neue Hüfte und schon länger Gehrehprobleme. kann inzwischen fast nichtmehr Einkaufen und brauche ein Taxi
Habe inzwischen mehrBehinderungen.
Christian Schultz
am 03.01.2020Hallo Karin, das kommt immer darauf an. Haben Sie bereits Merkzeichen? Bei Knieprothesen ist die Vergabe des GdB in den letzten Jahren strenger geworden. Wie oben im Artikel beschrieben sollten Sie sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen. Bitte vor dem Antrag.
Karin Rivet
am 15.12.2019Hallo ich habe 60 Prozent jetzt und bin durch einigen Krankheiten Erwerbsunfahig beschränkt auf 3 jahre erst mal, jetzt wurde mir ein künstliches Kniegelenk (prothese) rein gemacht, rentiert es sich einen Änderungsantrag zu stellen,
Ute Grönheim
am 06.12.2019Hallo Herr Schultz, ich glaube sie können dieses Forum schließen und folgenden Satz an alle schreiben: "Ich empfehle Ihnen, sich an unsere Sozialberatung zu wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/" Alles andere ist wohl Zeitverschwendung.
Christian Schultz
am 11.11.2019Hallo Gerd, wir können und dürfen an dieser Stelle keine verbindlichen Informationen zu individuellen Fragen des Feststellungsverfahrens machen. Ich empfehle Ihnen, sich an unsere Sozialberatung zu wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Gerd Kaubisch
am 09.11.2019Der Neurologe hat bei mir ein schweres sensomotorisches Polyneuropathie-Syndrom mit
symptomatischen Restless legs festgestellt.Im Rahmen der Erkrankung besteht eine ausgeprägte
Gangstörung mit Gangunsicherheit und Fallneigung sowie rezidivierend auftretenden Stürzen.
Weiterhin bestehen erhebliche Einschränkungen der Gefühlswahrnehmung an den Füssen bzw.
an den Fußsohlen.In diesen Rahmen findet sich eine depressive Stimmungslage,Antriebsminderung
und Minderung der affektiven Schwingungsfähigkeit.Frage:Wie hoch wäre der Schwerbehinderten
Grad . mit freundlichen Gruß Kaubisch
Christian Schultz
am 21.10.2019Hallo Carmela, ob sich ein Antrag in Ihrem Fall lohnt, lässt sich ohne Einblick in die Befundberichte nicht sagen. Bei einem GdB von 40 haben Sie aber nicht viel zu verlieren. Oder liegt eine Gleichstellung vor?
Carmela
am 19.10.2019Hallo habe seit 10 jahre 40 prozent wegen rucken op im november mus ich an der schulter operiert werden sehnenris athrose hab ich auch kann ich eine verschlimmerung antrag stellen?
Christian Schultz
am 14.10.2019Hallo Christine, ob in Ihrem Fall das Merkzeichen "G" möglich ist, können wir ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Christine Gödde
am 14.10.2019Eigentlich habe ich selbst ein Problem, bin knapp 80 Jahre chrnisch Krank . Rheuma Artritis , Artrose, Schultergelenken, Spondylose, Osteochondrose, Osreoporise, scwere Kyphose, Wirbesydrom, Obeschenkenhalsbruch und diverse andere Bruche. Hatte Sclaganfall, Brustkrebs, Bluthochdruck, Astma Bluthichdruck nicht einstellbar wegen Schuppenpflechte Multiallergiker Heuschnupfen, irre Schlaflosigkeit Medikamenzenunverträglichkeiten, 1 Pille 5 neue Krankheiten, 90 % Schwerbehindert, brauche G, Pflegegrad 3. Was kann ich tun? Muss alles selbst an alternativer Medizin kaufen, teils Schmertherapie selbst zahlen 265.-€, habe außerdem Grundsicherung. Bin nur Pleite . Manische Depressionen.
Christian Schultz
am 26.09.2019Hallo Gabriele, siehe oben: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir solch individuelle Anfragen nur anhand der schriftlichen Befundberichte im Rahmen unserer Sozialberatung beantworten können: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Gabriele Jäger
am 25.09.2019Hallo,
ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis, Grad 70, Merkzeichen G, unbegrenzt, wegen einiger Beeinträchtigungen. Hauptsächlich aber wegen COPD, Stufe II, Lungenemphysem und Asthma. Seit Mitte des Jahres wurde meine COPD-Erkrankung auf Stufe III erhöht und ein Sauerstoffgerät mit mobiler Einheit verordnet. Macht es Sinn einen Verschlimmerungsantrag z. B. auf aG zu stellen?
Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 17.09.2019Hallo Britt, es ist uns leider auch nicht möglich zu beurteilen, ob das Amt in Ihrem Fall einen Fehler gemacht hat. Wir kennen Ihre Unterlagen nicht. Wenn Sie bereits Mitglied im VdK oder dem SoVD sind, sollten Sie sich dort Hilfe holen.
Britt
am 16.09.2019Habe vor 10 Jahren 30%auf Ashema bekommen.Jerzt habe ich einen Änderungsantrag gestellt Habe COPD3 mit schwere Atem Not
Schlafausetzer
Bluthochdruck
Banfscheobenvorfall
Adrose in den Händen und Rücken
Antrag wurde abgelehnt.
Habe Einspruch einlegen weiß nicht ob es sich lohnt
Man hört ja immer wieder das alles abgelehnt wird
Bis jetzt habe ich alles alleine gemacht soll ich es der VDK übergeben
Wie kann man nach 10 Jahren behaupten das mein allgemein Zustand sich nicht verschlimmert hat ohne mich zu untersucht gehabt zu haben .
Christian Schultz
am 03.09.2019Hallo Sara, Ihre Frage können wir ohne Kenntnisse der medizinischen Befundberichte nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Sara
am 02.09.2019Ich bin Leber- und Nierentransplantiert. Leber arbeitet einwandfrei, aber die Niere hat stark abgebaut und mittlerweile eine dauerhafte Einschränkung. (Krea liegt grundsätzlich bei 2,8-3,0). Derzeit habe ich einen GdB von 60% und möchte aufgrund der Niereninsuffizienz einen Verschlimmerungsantrag stellen. Wäre das angebracht?
Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 30.08.2019Hallo Ida, wenn Sie bereits in Rente sind, keine wichtigen Merkzeichen verlieren können und den SB-Status von GDB 50 noch nicht erreicht haben, gehen Sie kein großes Risiko ein. Es schadet aber nie, sich bei einem Fachmann beraten zu lassen. Je nachdem wo Sie wohnen, empfehle ich entweder den VdK oder eben uns: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ida Herzog
am 30.08.2019Schönen guten Tag, ich hatte im August 2018 eine schweren Verkehrsunfall und bin immer noch in Bahndlung. Und spiele natürlich auch mit dem Gedanken ein Veränderunsantrag zu stellen, einen GDB von 40 % habe ich vorher schon gehabt auf dauer. Nun lese ich den Artikel und Frage mich ob es für mich richtig ist den Antrag zu stellen. Ich bin jetzt 66Jahre alt und weiss nicht genau ob ich es machen sollte.
Christian Schultz
am 15.08.2019Hallo Günter, das können wir ohne Einblick in Ihre Unterlagen nicht sagen. Grundsätzlich sollten Sie sich immer die Frage stellen: Würde mir eine Höherstufung etwas bringen? Etwa ein neues Merkzeichen, das Sie benötigen? Ist dem nicht so, lassen Sie am besten die Finger vom Neufeststellungsantrag.
Günter Gassmann
am 15.08.2019Hallo ich habe einen Grad von 60 für immer.Jetzt habe ich aber ein Prostatacarzinom ,eine Neue Hüfte
und eine Gallenentfernung sowie Ein Pflgegrad 2 seid Juli 2019.Darin ist aufgeführt das ich ohne Hilfe nicht zurecht komme.ist ein Erhöhungsantrag sinnvoll?
Klaus - Peter Ditscheid
am 02.07.2019Hallo Christian, vielen Dank für die Antwort und die Auskunft, ich würde gerne auf ihr Angebot als Absicherung mit ihnen in Kontakt zu treten zurück kommen. Heute war ich nochmals im Krankenhaus um eine weitere OP an der LWS auszuschließen, wenn ich zu dieser Untersuchung einen Befund habe würde ich mich dann einmal unter dem Link bei der Sozialberatung melden. VG Klaus - Peter
Christian Schultz
am 02.07.2019Hallo Klaus-Peter, bitte sprechen Sie vor einem erneuten Antrag mit Ihrem Hausarzt. Der kann in der Regel zumindest ein wenig einschätzen, ob ein höherer GdB in Betracht kommt. Außerdem sollten Sie sich noch einmal beim VdK oder uns absichern: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Klaus - Peter Ditscheid
am 28.06.2019Hallo,
ich habe seit dem 15.09.2016 eine anerkannte unbefristete Schwerbehinderung Grad 60, nun hatte ich aber in 2018 bei 4 Krankenhaus Aufenthalten 3 OP's, die letzte und schwierigste nach einem 3fachen Bandscheibenvorfall der LWS wurden 2 Vorfälle operiert. Seitdem bin ich aber auf Hilfe unterhalb der Knie angewiesen (waschen, anziehen usw.) und kann aus diversen Gründen kaum noch laufen (Gehstock oder Rollator). In 2019 habe ich Pflegegrad 1 erhalten. Ich überlege nun eine Änderungsantrag zu stellen. Macht das Sinn? Für eine Antwort wäre ich dankbar. VG Klaus
Ralf Glaus
am 26.04.2019Herr Schultz , mit kommt alles hoch bei ihren Antworten
Christian Schultz
am 08.04.2019Hallo Stefan, bitte haben Sie Verständnis, dass wir solche individuellen Anfragen nicht über unsere Website beantworten können. Wir helfen Ihnen gern persönlich in unserer Sozialberatung weiter: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Regina H.
am 08.04.2019Ja genau! Wenn die Ärztin aus Zeitmangel kaum zuhört und kaum Notizen in der Patientenakte macht, da kann man keine sachlich angemessene Diagnose für's Versorgungsamt erwarten.
Stefan
am 07.04.2019Guten Morgen,
Ich habe seit 2010 eine Knieprothese und 30 % bekommen, seit 2017 habe ich nun noch Diabetes Typ 2 bekomme insulin.
Macht es Sinn einen Veränderungsantrag zu stellen oder eher nicht?
Christian Schultz
am 03.04.2019Hallo Marina, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, einen Änderungsantrag zu stellen, können wir Ihnen nur persönlich in unserer Sozialberatung sagen. Alles andere wäre unseriös: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Marina Schulz
am 03.04.2019Hallo, ich habe seit Januar 2019 einen GdB von 20 wegen Bronchialasthma und Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule. Im Antrag hatte ich zudem die von meinem Hausarzt diagnostizierte Fibromyalgie incl. sämtlichen damit verbundenen Einschränkungen angegeben. Diese wurde aber nicht berücksichtigt. Nun werde ich noch diverse weitere Behandlungen und Untersuchen bei Fachärzten bzgl. der Fibro haben. Soll ich mit einem Veränderungsantrag noch warten, und wenn ja, wie lange? Macht es denn Sinn für mich, einen Veränderungsantrag zu stellen? Die Fibro-Symptome sind mal mehr mal weniger, aber immer da und beeinträchtigen mich schon in meinem regulären Tagesablauf.
Christian Schultz
am 25.03.2019Hallo Nani, bitte wenden Sie sich mit Ihren aktuellen Befundberichten an eine unserer Sozialberatungsstellen: www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/
Nani
am 22.03.2019Hallo,
ich habe GdB 50 wegen verschiedener Krankheiten. Nun plagen mich seit zwei Jahren massive Rückenschmerzen. Befund MRT ergab Spinalkanal Stenose. Der Neurochirurg meint es gäbe auch einen alten Bandscheibenvorfall und Verschleiß. LWS
Habe nun epidurale Injektion bekommen. Hat etwas gelindert aber Schmerz en bleiben. Habe ich die Chance auf Merkzeichen G ?freundliche Grüße Nani
Christian Schultz
am 04.03.2019Hallo Stephanie, wenn die Behörde tatsächlich mauert und auf Ihre Fragen nicht antwortet, ist ein Rechtsbeistand zu empfehlen. Das geht über einen Anwalt oder über unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Stephanie
am 03.03.2019Hallo, ich hatte ein Gutachten . Der Gutachter hatte 20 einzeln GDB für mein re. Handgelenk gegeben. Die Behörde berücksichtigt dies nicht ,begründet nicht . Meine Fragen werden nicht beantworte bzw. völlig ignoriert . Was soll ich tun?
Christian Schultz
am 11.02.2019Hallo Barbara, Sie können einen Antrag grundsätzlich immer zurückziehen. Wenn die Behörde bereits ermittelt, ist es allerdings schwierig. Daher sollten Sie dies so schnell wie möglich angehen.
Barbara Krämer
am 10.02.2019Kann ich einen Merkzeichenantrag zurückziehen und wie lange
Christian Schultz
am 18.12.2018Hallo Christa, ob sich solch ein Antrag lohnt, können wir nur in unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/sozialberatung/ Wenn Sie aber nach der Operation bzw. Reha wieder laufen können, würden Sie für diese Behinderung auch keinen Grad der Behinderung (GdB) erhalten.
Elsbeth Knauff
am 17.12.2018Ich habe 50 GB wegen meinen Knochen ,Fibromyalgie und der Psyche . Da ich in keiner Behandlung mehr bin wegen der Psysche ,soll ich nur noch 30 GBYTE bekommen. Meine Osteoporose wird nicht gerechnet.
Christa
am 13.12.2018Hallo, ich habe einen Gdb von 20% wegen mehrerer gesundheitlichen Einschränkungen diese Woche bekommen, auch nur durch ein Widerspruch.
Bin im Oktober am Sprunggelenk operiert worden, seit dem krank geschrieben und noch nicht arbeitsfähig. Kann ich jetzt einen Änderungsantrag stellen?
Christian Schultz
am 13.12.2018Hallo, das sollten Sie immer VOR dem Antrag klären lassen. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt. Danach mit jemanden, der sich im aktuellen Sozialrecht auskennt, z.B. beim Sozialverband: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Berack Christian
am 13.12.2018Hallo, ich habe einen Gdb von 40% wegen mehrerer gesundheitlichen Einschränkungen. Nun bekommme ich nächste Woche Hörgeräte wegen einer Hörminderung von 80 Prozent. Also ich glaube ich kann nur zu 80% hören. Probleme habe ich ohne Hörgeräte zum Beispiel bei der Arbeit, da ich auch mit Publikumsverkehr zu tun habe.
Lohnt sich da ein Verschlimmerungsantrag um auf einen Gdb von 50% zu kommen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Christian Schultz
am 15.11.2018Hallo Petra, bei einem Neufeststellungsantrag oder "Verschlimmerungsantrag" ist das Amt verpflichtet, den kompletten Gesundheitsstand neu zu überprüfen.
Petra Kuester
am 14.11.2018Ich habe einen GdB von 40. Nunmehr ist Meniskopathie Grad IV sowie Mediale Gonarthose Grad II und Retropatellaarthrose Grad III hinzugekommen. Muss ich nur das angeben und schreiben das kommt hinzu, oder müssen alle bisherigen Erkrankungen auch angegeben werden? Wird dann alles komplett neu geprüft oder nur das neue? Ich bin 50 Jahre und schon mehrere Jahre wegen diverser Erkrankungen krank geschrieben. Auf EU Rente wird geklagt
Christian Schultz
am 01.11.2018Hallo Benno, ja - geben Sie bitte Ihre kompletten Daten an. Das zuständige Amt ist verpflichtet, den GdB komplett festzustellen.
Benno
am 31.10.2018Hallo,
wenn ich einen Verschlimmerungsantrag stelle - neue Beschwerden habe -muss ich dann alle alten Krankheiten im Antrag angeben?
Christian Schultz
am 11.10.2018Hallo Birgit, das Merkzeichen "G" kann auch bei COPD in Frage kommen. In der Regel geht es hier um eine Wegstrecke von zwei Kilometern. Wenn diese aufgrund der schwachen Lungenfunktion nicht in 30 Minuten zurückgelegt werden kann, kann man über das Merkzeichen "G" reden. Aber fragen Sie am besten in unserer Sozialberatung nach: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Birgit Messlin
am 11.10.2018Hallo.
Ich habe seit 9 Jahren COPD nach Gold 3. In der Selbsthilfegruppe war ein Vortrag vom Niedersächsischen Landesamt in dem gesagt wurde das ein COPD Patient auch das Merkzeichen G bekommen kann. Bei mir wurde es abgelehnt. Welche Kriterien muss man erfüllen?
Birgit
Uwe
am 31.12.2020Ab COPD 3 bekommt man normalerweise G und B Widerspruch einlegen und Unterlagen mit einreichen und begründen. Z.B. das man keine Einkaufstüten mehr alleine tragen kann. Gehtest!! Nicht klagen, es dauert zu lange, lieber immer wieder neu beantragen. Dazu hat man das Recht!
Christian Schultz
am 09.10.2018Hallo Conni, sozialrechtliche Hinweise im Einzelfall können wir nur im Rahmen unserer Sozialrechtsberatung erteilen: www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/
Conny
am 08.10.2018Hallo, mein GDB von 30 habe seit 3 Jahren nun war in in Reha wegen Depression und würde nach 14 Tagen von den Ärzten arbeitsunfähig entlassen. Nun soll ich Rente beantragen. Macht es sind einen Änderungsantrag wegen Depression zustellen ?
Christian Schultz
am 04.10.2018Hallo Bärbel, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir solche Anfragen nicht hier im Forum beantworten können. Sie können Ihren individuellen Fall gern in unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/
Bärbel Kohn-Thieme
am 03.10.2018Hallo, ich habe einen gdb 30 wegen Versteifung oberes/unteres Sprunggelenk, HWS und LWS. 2017 war ich wegen noch laufenden Gerichtsverfahren Erwerbsminderungsrente beim Gutachter für Psychiatrie der mir bescheinigte nicht mehr als 3 Stunden zu arbeiten danach war ich 9 Wochen Tagesklinik Psychiatrie wo festgestellt wurde ich habe Depressionen ich bin seit April 2018 auch in psychiatrischer Behandlung , ist es ratsam einen Antrag auf Erhöhung gdb 50 zu stellen.lg
Christian Schultz
am 26.09.2018Hallo, wir empfehlen Ihnen zunächst ein Gespräch mit Ihrem Arzt. Der kann meistens recht gut einschätzen, ob ein neuer Antrag auf im SB-Ausweis positive Auswirkungen hätte. Falls der Arzt den Änderungsantrag für sinnvoll hält, sollten Sie noch einmal zum VdK oder SoVD gehen, um sich abzusichern.
Zimmer
am 25.09.2018Hallo, derzeit habe ich einen GdB von 70. Im Februar habe ich nach einem Schlaganfall eine neue Herzklappe bekommen. Zusätzlich bin ich an Polyneuropathie erkrenkt und kann deshalb nur sehr schlecht laufen. Wünschenswert ist ein G um die Wege zu unserem PKW so kurz wie möglich zu halten und ggf. Hilfe bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu haben. Ist ein Änderungsantrag sinnvoll?
Christian Schultz
am 30.07.2018Guten Tag Herr Sajak, wir empfehlen Ihnen tatsächlich ein kurzes Gespräch in unserer Beratungsstelle. Wenn die Kollegen dort einen Änderungsantrag befürworten, kann der dann immer noch schnell aufgesetzt werden.
Volker Sajak
am 30.07.2018Schönen guten Tag, ich hatte im Januar eine schweren Verkehrsunfall und bin immer noch in Bahndlung. Und spiele natürlich auch mit dem Gedanken ein Veränderunsantrag zu stellen, einen GDB von 50 % habe ich vorher schon gehabt auf dauer. Nun lese ich den Artikel und Frage mich ob es für mich richtig ist den Antrag zu stellen. Ich bin jetzt 62 Jahre alt und weiss nicht genau ob ich es machen sollte. Ebenso bin ich seit Jahren im SoVD SH die schon sehr gut geholfen haben. Natürlich steht auch die Frage im Raum ob ich eher in Rente gehen sollte auch wenn ich Fehlzeiten von 6 Jahren haben oder ob ich bis 65 machen sollte.
Dirk Scholte
am 28.03.2018Es spart natürlich an Kosten für SoVD wenn Widerspruch eingelegt wird.
Insofern halte diesen Artikel für nicht sehr hilfreich.
Nennen sie doch bitte ein paar Alternativortschläge bevor sie mit der Keule zuschlagen.
Nicht alle sind Diabetiker und könnten nun abgeschreckt sein ihre Beratung in Anspruch zu nehmen sowie ihre berechtigten Ansprüche anzumelden.
Christian Schultz
am 28.03.2018Hallo Patricia, hier können Sie sich zum Newsletter anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe
PATRICIA Bussmann
am 27.03.2018Bitte für die Newsletter anmelden.
Erdmanski, Horst
am 27.03.2018Hallo,
genau so ist es.
Ein Änderungsantrag sollt sehr bebacht sein. Ein Punkt ist aber, daß die angegebenen Ärzte nicht die Behinderung (Auswirkung) richtig schildern.
Viele Grüße aus Dortmund
1. Vorsitzender SoVD OV Mengede-Nord
Horst Erdmanski
Michael Wegner
am 21.01.2021Hallo, ich habe seit 2015 ein Schwerbehindertenausweis vorher unbefristet gültig bei meiner Adressenänderung 2021 wurde mir ein neuer Ausweis geschickt da aber die Gültigkeitsdauer bis auf 30.09.2022 festgesetzt nach meinem Anruf wurde mir mitgeteilt, das ist eben so.Ich möchte nun ein Verschlimmerungsantrag stelle.? Ich habe 100% und das G im Ausweis.
Können Sie mir da weis zu sagen ? Ich bin bei der Geschäftsstelle in Dortmund gemeldet und bin von Herne nach Hagen gezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wegner
Christian Schultz
am 21.01.2021Hi Michael, was erhoffen Sie sich von einem Neufeststellungsantrag? Das "aG"? Nur wenn das in Aussicht ist, würde sich der Antrag bei Ihnen überhaupt lohnen. Zumindest auf Basis der Infos, die Sie hier geteilt haben.
Aber da hilft alles nichts: Wenn Sie Klarheit benötigen, können wir das nur im Rahmen unser Sozialberatung machen.
Neuen Kommentar schreiben