Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?
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Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?
Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt - und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.
Worum geht es?
Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.
Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze. Also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.

Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher - und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.
Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?
Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.
- Wenn das zwischen Januar 2001 und dem 30.06.2014 war, erhalten Sie demnächst 7,5 Prozent mehr. Dauerhaft.
- Fiel der Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente auf einen Zeitpunkt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, gibt es 4,5 Prozent mehr.
Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.
Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?
Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?
Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht - das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.
Und jetzt - da das Gesetz endlich verabschiedet wurde - dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.
Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?

Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.
Fazit
Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den "Bestand" in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur "ehemaliger" Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.
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Kommentare (37)
Marina Thörmer
am 29.03.2023Hallo, ich bin seid 2006 Eu Rentne, mein Mann war seid 2009 EU Rentner. Mein Mann ist dann 2015 verstorben.Ich beziehe somit seit 2015 eine große Witwenrente, bekomme ich für diese Witwenrente auch die 7,5 % Rentenerhöhung? MfG
Christian Schultz
am 30.03.2023Hallo Marina, ja - die Erhöhung gibt es auch für "folgende" Renten.
Bianca wurz
am 28.03.2023Hallo ich bin im Oktober 2004 in Erwerbsminderungsrente gegangen. Im Bescheid steht das ich bis ich 67 bin gerechnet. Bekomme ich auch den Zuschlag?
Christian Schultz
am 28.03.2023Ja, bekommen Sie. Weil Ihre EM-Rente im Jahr 2004 begonnen hat.
Vera Josipovic
am 22.03.2023Hallo,
ich beziehe seit August 2000 eine halbe Erwerbsrente und seit Mai 2020 die volle Erwerbsrente. Werde ich im Jahr 2024 keine Rentenerhöhung bekommen. Ich werde in diesem Jahr 56 und habe die 100-prozentige Schwerbehinderung und das Merkzeichen G.
Beste Grüße
Vera
Christian Schultz
am 22.03.2023Hallo Vera, da Sie die EM-Rente bereits seit dem Jahr 2000 beziehen, werden Sie voraussichtlich keine Erhöhung bekommen.
M. Stolley
am 22.03.2023Hallo,
mir wurde seit dem 28.06.2012 die volle Erwerbsminderung anerkannt, jedoch erhalte ich die Erwerbsminderungsrente erst seit Januar 2019.
Kommen mir Erhöhungen zugute, falls ja, in welcher Höhe?
Mit freundlichen Grüßen
M. Stolley
Christian Schultz
am 22.03.2023Schauen Sie bitte einmal in Ihren Rentenbescheid. Wenn mit dem Rentenstart 2019 die Zurechnungszeit bis zur damaligen Regelaltersgrenze berechnet wurde, bekommen Sie keinen Zuschlag. Denn dann ist Ihre Rente schon höher als die Zahlungen der sogenannten "Bestandsrentner".
Elke
am 21.03.2023Hallo, ich bekomme seit dem 01.01.2022 die volle Erwerbsminderungsrente. Bekomme ich auch diese Erhöhung ?
Christian Schultz
am 21.03.2023Hallo Elke, Sie bekommen 2024 keine spezielle Erhöhung. Denn zum Beginn Ihrer EM-Rente wurde diese bereits so hochgerechnet, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten. Das bedeutet: Sie sind immer noch besser gestellt als all diejenigen, die 2024 einen Zuschlag erhalten.
Ines Schröder
am 21.03.2023Ich bekomme seit 2013 volle Erwerbsunfähigkeitsrente!
Ich zähle also nicht zu der Erhöhung?
Christian Schultz
am 21.03.2023Doch, steht doch oben im Beitrag. Alle, die ihre EM-Rente erstmals zwischen 2001 und Ende 2018 erhalten haben.
Uwe Friedrich
am 20.03.2023Hallo,
Ich hatte ab 2012 eine Teilerwerbsminderungsrente und bin seit 2022
in voller Erwerbsminderungsrente.
Bekomme ich auch eine Erhöhung und wieviel?
Christian Schultz
am 21.03.2023Hallo Uwe, auch Sie bekommen die Erhöhung. Weil die EM-Rente erstmals 2012 gezahlt wurde, handelt es sich um 7,5 Prozent.
Claus
am 20.03.2023Hallo, das heißt, das wir dieses Jahr keine Erhöhung bekommen?
Christian Schultz
am 21.03.2023Natürlich gibt es trotzdem die übliche Rentenerhöhung zum Juli. Das hat mit der Regelung im Juli 2024 nichts zu tun.
Sebastian
am 19.03.2023Hallo. Habe ich das richtig verstanden ich biñ 2015 erwerbsunfähig geworden. Daheisst 4,5 % mehr Rente. Bekomme ich 6üsätzlich die. Prozente die 2024 gezahlt werden. Also. Mal angenommen 4,5 Ost? Das wären dann quasi 9 % mehr em Rente ??
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Sebastian, ja - natürlich. Die Rentenerhöhung 2024 bekommen alle Menschen, die eine gesetzliche Rente beziehen. Dazu dann noch der einmalige Zuschlag wegen der Gesetzesänderung.
Claudia
am 19.03.2023Ich hätte Anspruch auf 7,5 % Erhöhung. Wird die damalige Eu-Rente als Berechnungsgrundlage genommen, oder meine heutige Altersrente?
Christian Schultz
am 20.03.2023Ihre heutige Rente.
S.Gj.57
am 16.03.2023Hallo,
Ich habe die letzten 10 Jahre EM Rente bekommen und seit ein paar Monate Altersrente .Da möchte ich gern wissen ob von neuen Regeln in nächste Jahr ,2024 auch profitiere werde.LG
Christian Schultz
am 16.03.2023Hallo, die Antwort darauf finden Sie oben im Beitrag, ich zitiere: "Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche."
Helmut
am 19.03.2023Hallo zusammen,
seid 2005 bekomme ich eine volle Erwerbsunfàhigkeitsrente. Bin ich von der Nachzahlung auch betroffen, wenn ich seid 2021 schon die Altersrente erhalte?
Bekommt man von der Rentenversicherung automatisch Bescheid oder muss man selber aktiv werden?
Danke und viele Grûsse
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Helmut, wie im Beitrag beschrieben: Sie erhalten die Erhöhung auch dann, wenn Sie bereits die Altersrente beziehen. Beantragen müssen Sie nichts.
Maike Linke
am 13.03.2023Hallo, ich erhalte seit dem 05.12.2018 volle EM-Rente. D.h. ich bekomme 4,5 % mehr Rente? Und zudem noch die Rentenanpassung für 2024? Beides? Richtig?
Christian Schultz
am 14.03.2023Hallo Maike, genauso ist es. Die Rentenanpassung im Juli gilt ja ohnehin IMMER für alle Rentenarten. Und oben drauf gibt es dann den einmaligen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Der bleibt dann auch bestehen.
Hein Zieglhard
am 10.03.2023Hallo,
gibt es auch Nachzahlungen vom Termin des Eintritts in die Erwerbsminderungsrente, oder zu mindest vom Zeitpunkt der 3x erhöhten und nicht erhalten Erhöhung der Erwerbsminderungsrente?
Gruß Hein
Christian Schultz
am 13.03.2023Hallo Hein, nein - rückwirkende Zahlungen wird es leider nicht geben.
Liebmann
am 05.03.2023Werden auch am 1.Juli 2024 , Nachzahlung geleistet von der Gesetzesänderung bis zur Auszahlung Juli 2024.
Christian Schultz
am 09.03.2023Diese Frage habe ich nicht verstanden.
Günther Klein
am 23.02.2023Sehr geeehrte Damen und Herren
Meine Erfahrung ---man muss alles einklagen in Deutschland beim Sozialgericht ----Rente--Pflege -Schwerbehinderung --Grad der Behinderung
Parkerleichterung ---usw. ohne geht nicht .
Angelika
am 23.02.2023Muss ich die Nachzahlung zur EM- Rente anfordern, oder wird sie antragslos ausgezahlt, im Juli 2024?
Gruss Angelika
Christian Schultz
am 24.02.2023Das geht ausnahmsweise einmal ohne Antrag und ganz automatisch.
Jens Quade
am 22.02.2023Hallo ,
wenn ich im nächsten Leben , zusammen mit IM-Erika - Der Kanzlerin der Herzen als Wiedergänger zurück komme , docke ich
beim Propagandaministerium an . Da darf man , sofern man das Blöde Volk von Hacke bis Nacke betrügt , ganz , ganz weit
vorne am Schweine-Trog sich anstellen um sich die Taschen zu füllen .
Da benötige ich dann weder 7,5 % noch 4,5 % oder sonst welche Almosen mehr .
Denn so wie beim Bock von Babelsberg , Sudel-Ede , Qualitätsmedien der Bundesdeutschen Propaganda Maschine , ist
man dort bestens aufgehoben , bestens !
Mr. Jens Quade - Landgraf -
Uschi
am 23.02.2023@Jens Quade
Echt jetzt, hat sich hier auch ein ekelhafter Reichsbürger & Querdenker herverirrt ... :(
Gerlinde Teubner
am 13.02.2023Hallo, Sie schreiben oben:
"Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.
Also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.!"
Und darunter ist die Grafik der Regelaltersgrenze, die suggeriert das die Zurechnungszeit bei einem z.B. 1963 geborenen Menschen bis 66 Jahre und 10 Monate angerechnet wird.
Aber ist es nicht so, das es auf die Berechnung der Zurechnungszeit auf das Jahr der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ankommt und so eine kürzere Zurechnungszeit entsteht, als von Ihnen oben vorgetragen?
Beispiele: Beginn der EM-Rente in 2021 Zurechnungszeit bis 65 Jahren und zehn Monate.
Beginn der EM-Rente in 2022 Zurechnungszeit bis 65 Jahren und elf Monate, usw.
Ein 1963 geborener Mensch, der 2022 in die EM-Rente geht, hätte dann nur eine Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 11 Monate und das wären 11 Monate weniger als in ihren Ausführungen.
Christian Schultz
am 13.02.2023Hallo Gerlinde, Sie haben recht. Das kann vielleicht falsch verstanden werden. Es gilt immer die Zurechnungszeit für das jeweilige Jahr des Rentenbeginns. Welche das genau ist, steht im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__253a.html
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