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Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?

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Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?

Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?

Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt - und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.

Worum geht es?

Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.

Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze. Also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.

Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher - und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.

Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?

Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.

  1. Wenn das zwischen Januar 2001 und dem 30.06.2014 war, erhalten Sie demnächst 7,5 Prozent mehr. Dauerhaft.
  2. Fiel der Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente auf einen Zeitpunkt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, gibt es 4,5 Prozent mehr.

Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.

Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?

Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?

Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht - das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.

Und jetzt - da das Gesetz endlich verabschiedet wurde - dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.

Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?

Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-,  sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.

Fazit

Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den "Bestand" in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur "ehemaliger" Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.


Kommentare (196)

  • user
    Diana Neumann
    am 28.04.2024

    Hallo, ich erhielt von 1999 Erziehungsrente die auf Grund Erwerbsunfähigkeit 2016 in eine EU Rente umgewandelt wurde.Wie verhält es sich mit der Sonderzahlung Regelung hier . Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 29.04.2024

      Hallo Diana, das kann ich Ihnen so nicht beantworten, weil wir uns dazu Ihre Unterlagen ansehen müssten. Fragen Sie am besten direkt bei der DRV nach. Aber: Falls Sie Anspruch auf diese Sondererhöhung haben, bekommen Sie das Geld ohnehin automatisch.

  • user
    Karl
    am 24.04.2024

    Meine Frau geht am 1 Oktober in Rente , bekommt zählt die Rentenerhöhung vom Juli 2024 auch

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2024

      Ja, die Erhöhung ändert den Rentenwert. Und der gilt auch für zukünftige Renten.

  • user
    Franke, Martina
    am 24.04.2024

    Guten Tag. 2019 beantragte ich eine Erwerbsminderungs Rente, die mir bewilligt wurde, aber auf 07. 2018 zurück datiert wurde. Ich bekam damals somit nur 1 Monat Zurechnungszeit. Ab Mai 2022 ging die EU Rente in die Regelaltersrente über. Meine Frage dazu : Bekomme ich ab Juli 2024 auch den Zuschlag für Erwerbsminderungs, auch gehabte ? Und zusätzlich zur Rentenerhöhung ? Und wie hoch wäre der Zuschlag?

    Ich bedanke mich für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2024

      Hallo Martina, das sieht nach einer zusätzlichen Erhöhung aus. In Ihrem Fall wären das 4,5 Prozent, weil die Rente im Jahr 2018 offiziell gestartet ist.

  • user
    Reimund Knaf
    am 09.04.2024

    Hallo. Bekomme seit 1.10.2017 volle Erwebsminderungsrente. Beziehe noch keine regelaltersrente. Profitiere ich trotzdem von der EMR erhöhung ab 1.7.2024.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.04.2024

      Natürlich. 4,5 Prozent mehr. Ab Juli 2024.

  • user
    Vorst Maria Anneliese
    am 27.03.2024

    Rentenantrag auf EU Rente 1999. nach einem langen Prozess wurde eine EU Rente unbegrenzt 2003 erstmalig gezahlt.

    Die Nachzahlung wurde einbehalten weil ich zu der Zeit mit den Kindern von Sozialhilfe lebte. Diese Nachzahlung ging

    dann an das Sozialamt.

    Habe ich ein Anrecht auf einen Zuschlag von zusätzlich 7,5%? Erhalte auch Witwenrente zu meiner eigenen Rente

    Bin da etwas verwirrt und kenne mich nicht aus. Vielen Dank für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 27.03.2024

      Für die EM-Rente erhalten Sie nur den Sonderzuschlag, wenn diese OFFIZIELL nach dem Jahr 2000 begonnen hat. Das klingt bei Ihnen anders, da eine Nachzahlung zwar gewährt, aber einbehalten wurde. Aber genau sagen kann man Ihnen das nur, wenn man sich die Unterlagen anschaut.

      Falls Sie Anspruch haben, gibt es das Geld aber ohnehin automatisch. Sie müssen nichts beantragen - und werden auch nicht vergessen.

    • user
      Vorst Maria Anneliese
      am 27.03.2024

      Antrag auf EU Rente wurde 1999 gestellt. Es gab eine Gerichtsverhandlung.

      Daraufhin wurde erstmalig die EU Rente 2003 jeden Monat gezahlt. Die EU Rente wurde vor einigen Jahren in Altersrente umgewandelt.

      Die Nachzahlung zwischen Antrag und Bewilligung ging fast komplett an das Sozialamt,was rechtens war.

      Es stellt sich mir die Frage, ob die Antragsstellung 1999, oder die Bewilligung 2003 maßgebend ist.

      Es wäre toll wenn ich etwas abbekommen würde. Danke für eine Rückantwort

  • user
    Silvia
    am 23.03.2024

    hallo

    ich habe seit 1991 erwerbsunfähigkeitsrente und bin 2022 in die altersrente.

    bekomme ich eine erhöhung von 7,5 oder 4,5?

    mir geht es finanziell schlecht und meistens habe ich die letzte woche eines monats nichts mehr im kühlschrank. ich könnte das sehr gut gebrauchen vielen dank für ihre antwort im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 26.03.2024

      Hallo Silvia, die Sondererhöhung bekommen Sie nicht. Nur die "normale" Rentenanpassung im Juli. Vielleicht steht Ihnen aufstockend Grundsicherung zu, das sollten Sie unbedingt prüfen lassen.

  • user
    maus
    am 20.03.2024

    Hallo, ich bezog ab 1 Oktober 2018 eine Teilerwerbsminderungsrente, die ab 1 April 2019 in eine Vollerwerbsminderungsrente umgewandelt worden ist, weil der Teilzeitarbeitsmarkt geschlossen war. Habe ich deswegen einen Anspruch auf eine zusätzliche Erhöhung meiner Rente, oder doch nicht?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2024

      Auch die halbe EM-Rente wurde ja mit der "alten" Zurechnungszeit berechnet. Also bekommen Sie auch den Bonus in Höhe von 4,5 Prozent.

  • user
    ursula
    am 19.03.2024

    Hallo, ich 1955 geboren, bekomme seit 1993 Erwerbsminderungsrente, seit 2020 Altersrente wegen Schwerbehinderung . Steht mir auch eine Zuschlag zu ? Da meine Rente damals mit der Zurechnungs zum 55 Lebenesjahr berechnet wurde?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2024

      Nein, leider nicht.

  • user
    Ilse
    am 17.03.2024

    Ich hatte eine Volle Erwebsminderungrende von.2009-2011.Bin dann wieder arbeiten gegangen,weil die Weiterbezahlung abgelehnt wurde.Habe jetzt wieder einen Antrag gestellt.Wiederspruchverfaren làuft.Bekomme ich eine Nachzahlung .Danke schon mal.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2024

      Das kommt drauf an, ab wann die neue Erwerbsminderung festgestellt wird. Falls der Zeitpunkt in der Vergangenheit liegt, würde es eine Nachzahlung geben.

  • user
    Marielena
    am 03.03.2024

    Ich habe eine halbe EU-Rente ab 2010 bekommen, die dann 2017 in Altersrente umgewandelt wurde!

    Bekomme ich einmalig diese 7,5 % oder gar keine 7,5%, sondern nur die 4,5 ab Juli?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2024

      Das sollte dann die Erhöhung von 7,5 Prozent sein.

  • user
    Manuela O.
    am 02.03.2024

    Hallo Rentenfall ist im Juni 2000 eingetreten...Rente wurde aber erst ab Januar 2001 gezahlt....habe ich Anspruch auf die 7,5%?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2024

      Ich vermute, dass Sie keine Erhöhung bekommen. Denn es geht ja um die Berechnung der Rente.

    • user
      Olaf O.
      am 06.03.2024

      Hallo...ich habe nachgesehen...Rentenantrag hatte ich im Juli 2000 gestellt...Rente wurde ab 01.01.2001 bewilligt...gezahlt ....erst auf Zeit ...dann ab 2002 als volle Rente auf unbestimmte Dauer...habe ich Anspruch auf 7,5% Erhöhung?

      • user
        Christian Schultz
        am 07.03.2024

        Wenn die Rente erst zum Januar 2001 offiziell wurde, sollte es die Erhöhung geben.

  • user
    Markus Pundre
    am 27.02.2024

    Guten. Tag,

    Ich bekomme die EMR seit dem 1.2.2019. Bekomme ich auch die Erhöhung!

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2024

      Nein, weil bei Ihnen schon die bessere Zurechnungszeit berechnet wurde.

  • user
    Heidi
    am 21.02.2024

    Guten Tag,

    wegen der vielen Bespiele frage ich hier für mich exakt nach.

    Ich habe vom Juni 2016 bis einschl. Feb. 2023 volle Erwerbsminderungsrente bezogen.

    Ab 1.3.2023 erhalte ich Regelaltersrente.

    Bekomme ich zusätzlich 4,5% oder 7,5%?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre freundliche Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2024

      Hallo Heidi, dann gibt es 4,5 Prozent extra.

  • user
    Jutta Tietzmann
    am 12.02.2024

    Guten Tag

    Habe seit 2006 die

    Erwerbsminderungsrente, dauerhaft seit

    2010. Ich gehe am 01.05.2024 in die Altersrente. Bekomme ich dann auch die 7,5% Zuschlag Erwerbsminderungsrente.

    Wird es dann ab 01.07..2024 jeden Monat gezahlt. Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 13.02.2024

      Hallo Jutta, den Zuschlag gibt es auch, wenn Sie im Juli 2024 bereits in der Altersrente sind. Der Zuschlag erhöht Ihre Entgeltpunkte, das wirkt sich also dauerhaft aus.

  • user
    Marga
    am 06.02.2024

    Hallo, ich habe erstmal ab 01.12.2005 bis Juli 2009 volle Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Danach wieder ab 2017 unbefristet bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Ab 01.05.2024 beziehe ich dann Altersrente. Muss ich darauf gesondert hinweisen bei der Antragstellung? Welcher Zuschuss steht mir zu? Im Voraus vien Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2024

      Hallo Marga, die Sonderzahlung gibt es automatisch, Sie müssen keinen Antrag stellen. Da Ihre aktuelle Rente seit 2017 läuft bekommen Sie dann 4,5 Prozent mehr.

    • user
      Berta Wanner
      am 08.02.2024

      Guten Tag. Ich habe von Mai 2002 erwerbsminderungsrente bekommen. Seit 2017 bekomme ich meine Altersrente. Bekomme ich die Erhöhung der erwerbsminderungsrente von 7,5% und die altersrenteerhöhung von ca. 3,5% dazu. ? Danke im voraus.

      • user
        Christian Schultz
        am 08.02.2024

        Ja, die "normale" Rentenerhöhung bekommen ja alle Empfänger einer gesetzlichen Rente.

  • user
    Peter Bargmann
    am 30.01.2024

    Hallo, ich war 2013-14 in EM-RENTE, habe dann freiwillig wieder angefangen zu arbeiten. 2021 bin ich dann wieder EM- Rentner geworden, unbefristet. Wie sieht es bei mir mit den 7,5% aus?

    Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2024

      Hallo Peter, diesen Fall hatte ich noch nicht. Aber ich gehe davon aus, dass es in diesem Fall keine Sondererhöhung gibt. Fragen Sie aber gern noch einmal direkt bei der DRV nach.

  • user
    Andrea Schmuck
    am 07.01.2024

    Hallo, ich beziehe seit dem 01.02.2016 volle Erwerbsminderungsrente. Ich bin jetzt 58 Jahre und bis zur Altersrente dauert es ja noch etwas. Zählt für mich auch die 7,5% Regelung?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    Beste Grüße

    Andrea Schmuck

    • user
      Christian Schultz
      am 08.01.2024

      Hallo Andrea, in Ihrem Fall gibt es 4,5 Prozent.

    • user
      Mehtap
      am 28.01.2024

      Hallo!Ich bin 41 alt habe fünf Jahre gearbeitet war Vollzeit beschäftigt und habe seit 2010 volle Erwerbsminderungsrente von 460€wie viel stehen mir eigentlich zu?

      • user
        Christian Schultz
        am 29.01.2024

        In Sachen Sondererhöhung wird es 7,5 Prozent mehr geben.

  • user
    Ellen Hille
    am 03.01.2024

    Hallo! Ich bin seit Dezember 2019 in Altersrente, habe davor vom Mai 2009 bis November 2019 volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Wie hoch wird meine Anpassung sein? LG.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2024

      Hallo Ellen, 7,5 Prozent.

      • user
        Werner
        am 05.01.2024

        Hallo,

        Ich bekam seit 1.10.2001 volle Erwerbsminderungsrente. Davor ab 1999 gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und seit 2016 die Altersrente. Habe ich auch Anspruch auf die Erhöhung?

        Besten Dank!

        • user
          Christian Schultz
          am 08.01.2024

          Hallo Werner, wie das mit dem Wechsel von der BU- zur EM-Rente aussieht, kann ich gerade nicht sagen. Aber allein durch die EM-Rente mit Beginn im Jahr 2001 sollte es eine Erhöhung von 7,5 Prozent geben.

      • user
        Monica
        am 03.03.2024

        Hallo, hier wird immer von einmaliger Zahlung gesprochen, werden die 7,5 % nur einmalig bezahlt?

        Ich habe seit 2010 Erwerbsminderungsrente bekommen diese wurde dann umgewandelt im Januar 2017 in Altersrente!

        Was bekomme ich wann und wieviel Prozent ❓

        • user
          Christian Schultz
          am 04.03.2024

          Ihre Rente wird im Sommer einmalig um diese 7,5 Prozent angehoben. Und dann bleibt die Erhöhung natürlich bestehen.

  • user
    Anders Wolfgang
    am 02.01.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Habe seit 2009 eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen die wurde zum 1. 1. 2020 eine volle Erwerbsminderungsrente Umgewandelt.

    Zum 1. 7. 2024 gehe ich dann in die normale Rente.

    Meine Frage dazu bekomme ich auch die 7,5 % Erhöhung

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Wolfgang, das kommt darauf an, ob Ihre volle Rente als "Neurente" oder nicht betrachtet wird. Ich vermute, dass Sie die Erhöhung erhalten. Aber sicher kann ich Ihnen das aus der Ferne nicht beantworten.

  • user
    Willi
    am 24.11.2023

    Hallo,

    warum wirkt sich ein Antrag auf Änderung der Altersrente auf eine Teilrente zu 99,99% noch nicht aus und wird

    stattdessen nur mit 99% im Bescheid bewertet?

    Beste Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 27.11.2023

      Hallo Willi, ohne Einsicht in Ihre Unterlagen kann man das unmöglich beantworten. Am einfachsten ist es, wenn Sie direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Regina
    am 15.11.2023

    Hallo,

    Ich bin zum 01.09.2022 in Erwerbsminderungsrente gekommen.

    Gibt es auch für mich eine übliche EM-Erhöhung... wie bei einer regulären Rente 2024 oder ?

    Danje

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2023

      Hallo Regina, die hier beschriebene Extra-Erhöhung bekommen Sie nicht. Aber natürlich profitieren Sie von der jährlichen Rentenanpassung im Juli.

  • user
    gerhard braun
    am 25.10.2023

    meine frau geb.08.03 1948,bekommt seit 01.04.2008 rente wegen schwerbehinderung.erhält sie ab juli 2024 auch die erhöhung von 7,5 prozent gruß gerhard.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Nein, es geht hier ausschließlich um die Erwerbsminderungsrente.

    • user
      Kai Richter
      am 18.11.2023

      Hallo Herr Braun,

      Ich hänge mich einmal bei ihrer Anfrage an, um eine Ungewissheit meinerseits zu klären. Ich würde im Juni 2006 zunächst temporär und dann in 2011 endgültig in eine EU Rente versetzt aufgrund langer Krankheit. Frage jetzt mit Blick auf Herrn Brauns Anfrage - Wo liegt der Unterschied bei der Verrentung wie oben bei Herrn Brauns Frau und einer Erwerbsminderungsrente? Verstehe den Unterschied dazu nicht wirklich! Ist dies auch wieder ein Winkelzug der Politik, um Zahlungen einzusparen? Vielen Dank für eine Aufklärung!

      • user
        Christian Schultz
        am 20.11.2023

        Hallo Kai, Sie erhalten doch seit 2006 die volle EM-Rente. Dann bekommen Sie im Juli 2024 auch die Sondererhöhung von 7,5-Prozent.

  • user
    Heike Zahn
    am 15.10.2023

    Hallo liebe Experten,

    Ich beziehe seit Februar 2001 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich wollte damals noch nach dem alten Recht die Rente beziehen und die Rentenversicherung hat mir damals die EU Rente nach altem Recht bewilligt. Irgendwo stand da auch, dass meine Rente so berechnet wurde, als ob ich bis zum 56. Lebensjahr gearbeitet hätte. Da ich die Rente aber erstmals im Februar 2001 bezogen habe, weiss ich jetzt nicht, ob ich nicht vielleicht doch im Juli 2024 in den Genuss einer 7,5 prozentigen Erhöhung komme. In meinen jährlichen

    Rentenanpassungsschreiben ist immer die Rede von einer Erwerbsminderungsrente. Was ist Ihre Meinung? Werde ich die 7,5% bekommen, oder werde ich leer ausgehen. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Heike, ohne Ihren Fall genau zu kennen, würde ich sagen, dass Sie die Erhöhung erhalten. Aber ganz genau kann Ihnen nur die DRV eine Antwort geben. Denn nur hier liegen alle Informationen beisammen.

      • user
        Heike
        am 26.10.2023

        Vielen Dank trotzdem schon einmal für die Antwort. Ich warte es einfach mal ab.

  • user
    Alex.D
    am 04.10.2023

    Hallo! Ich bin seit November 2022 in Altersrente, habe davor vom August 2013 bis Oktober 2022 volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Wie hoch wird meine Anpassung sein? LG.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2023

      Hallo Alex, in dem Fall sollte es sich um 7,5 Prozent handeln.

      • user
        Alex.D
        am 07.10.2023

        Danke für die Schnelle Antwort! Und Reguläre Erhöhung gibt es extra oben drauf?

        • user
          Christian Schultz
          am 09.10.2023

          Ja, die gibt es für alle.

  • user
    Michael Wardy
    am 22.09.2023

    Hallo, guten Tag.

    Ich bin seit 01.01.2017 in ALtersrente, habe davor vom 01.10.2006 bis 31.12.2016 volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Wie hoch wird meine Anpassung sein? Muß ich diese Anpassung beantragen oder bekomme ich die automatisch ab Mitte 2024 zugerechnet? Vielen Dank im voraus für ihre Mühe.

    Grüße,

    Michael Wardy

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Michael, Sie müssen nichts beantragen. Im Juli 2024 wird Ihre Altersrente automatisch um 7,5 Prozent erhöht.

  • user
    Robi
    am 21.09.2023

    Hallo meine Frage ist 2024 der sonder Zuschlag von Beispiel 7,5%

    Ich bekomme netto 950 Euro Rente

    Was wäre meine Erhöhung kann man rechnen 950€ + 7,5 % rechnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2023

      Ja, die Erhöhung bezieht sich auf Ihre Entgeltpunkte - und damit auf Ihre Bruttorente.

  • user
    Inga
    am 14.09.2023

    Guten Tag,

    ich bin seit 2006 EU Rentner und bekomme also in 2014 die Anpassung der PEP um 7,5%.

    Nun wurde das ja schon in 2022 beschlossen und 2023 genehmigt.

    Nun frage ich mich, wie sich das dann berechnet.

    Werden erst die EP angepasst und dann die normale Rentenanpassung vollzogen. (mehr Geld)

    oder wird es zeitgleich passieren.

    Vielen Dank schon einmal für eine Antwort

    MfG

    Inga

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2023

      Hallo Inga, die technischen Einzelheiten kennen wir nicht. Da müssen Sie sich direkt an die DRV wenden.

  • user
    W.R.
    am 13.09.2023

    Hallo, wird diese Erhöhung der Rentenpunkte, da ich bereits Altersrentner bin, voll versteuert wie jede zukünftige Rentenerhöhung

    oder mit dem Steuersatz zum Beginn der Altersrente, da diese Leistung ja aus der Vergangenheit herrührt.

    Beste Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2023

      Hallo, beim SoVD können und dürfen wir zum Thema Steuern keine Auskunft erteilen. Aber ich gehe davon aus, dass diese Rentenerhöhung wie jede andere behandelt wird.

  • user
    Kekskrümel
    am 06.09.2023

    Hallo

    Ich habe ein paar Fragen.

    Bekommt man die 7.5% einmalig oder dann jeden Monat zur Rente?

    Wenn es 2024 eine reguläre Erhöhung gibt, gibt es die extra oben drauf?

    z.B. 900 Rente + 7.5% + 4% Ost

    Wenn man 2008 in volle EMR befristet gegangen ist, welche 2019 umgewandelt wurde in unbefristet. Was zählt da als Datum? 2008 oder 2019 bei der Erhöhung.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2023

      Hallo, der Zuschlag ist dauerhaft, nicht einmalig. Und er wird zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung gezahlt. Als Datum zählt die erstmalige Zahlung der EM-Rente.

  • user
    Ro G. Bo
    am 05.09.2023

    Hallo,

    meine Frau bekommt seit Febr 2001 EU-Rente, ist noch keine Altersrentnerin. Was bekommt sie dann ab Juli 24 genau. 7,5 % mehr EU und die normale Rentenerhöhung, die auch wieder im Juli anliegt ?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2023

      Ja, genau so ist es.

  • user
    Rene Hemmer
    am 03.09.2023

    Is das richtig es gibt nur rentenerhöhungen und keine Nachzahlungen in welcher Rente auch immer lg

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Das stimmt leider.

  • user
    Raimund
    am 31.08.2023

    Hallo, wollte mal in Erfahrung bringen, ab wann ich Steuern auf meine Rente zahlen muß.

    Im Steuerrechner wird einfach gesagt: geben Sie das Eintrittsjahr ein.

    Ja, welches Jahr ist denn gemeint ?

    a). der EM-Eintritt von 2015

    oder

    b). der Regelalters-Eintritt von 2019.

    Habe Beides versucht. Ergebnis des Schnellrechners: a). kein Steuerbescheid nötig u.

    keine Steuern.

    Im Fall b). Steuerbescheid muß (!!!!!! ) abgeben werden, aber noch keine Steuern.

    Was ist denn nun richtig u. was muß ich dringend beachten ?!

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2023

      Hallo Raimund, zum Thema Steuern können und dürfen wir beim SoVD nicht beraten. Am besten direkt an die Rentenversicherung oder das Finanzamt wenden.

  • user
    Raimund ,,, Bj. 1953
    am 30.08.2023

    Hallo, soweit habe ich alles verstanden. Bin im Sept´15 in EM-Rente gekommen

    ( Rückwirkend ab April ´15 EM-ANTRAG ). Dann Übergangslos 1.7.´19 Regelaltersrente.

    ( 65+7 ). Macht: 4,5% ab 1.7.´24.

    Aber jetzt,,,,, eimaliger Zuschlag oder ist der dauerhaft/fortlaufend.

    Bedeutet: 4,5% + eventuelle Rentenapassung ca. 5% wie jedes Jahr.

    = ca. 9,5% ,,,,,,,, bei mir etwa 105€ Butto mehr.

    Alles Richtig ?!..... MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2023

      Hallo Raimund, die einmalige Steigerung bleibt natürlich bestehen. Sie bekommen diese im nächsten Jahr zusammen mit der generellen Rentenanpassung.

  • user
    Cano
    am 29.08.2023

    Hallo, seit 2021 dauerhafte eu rente bekommen bis in die Regelaltersrente Ich bin 1963 geb.,wie ist das nun mit 7,5% und 4,5 % ? Danke im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2023

      Hallo Cano, Sie bekommen keinen Sonderzuschlag. Das gilt nur für EM-Rente, die bis spätestens Ende 2018 erstmals ausgezahlt wurden.

  • user
    Gisbert Knabe
    am 26.08.2023

    Hallo,habe 2011 eine halbe eu rente bekommen und 2016 in die altersrente gegangen bin 1953 geb.,wie ist das nun mit 7,5% und 4,5 %

    Danke für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2023

      Hallo Gisbert, Sie bekommen die EM-Rente ja seit 2011 - demzufolge steht Ihnen eine Erhöhung von 7,5 Prozent zu.

  • user
    Bergemann
    am 14.08.2023

    Hallo!

    War ab 2005 Erwerbsunfähig (Rentner) und nun seid ein paar Jahren in der Regelaltersrente(Juli1954 geboren)

    Wenn ich das richtig lese,erhalte ich ab Januar 2024 7,5% mehr an Rente unabhängig von Rentenerhöhung im Juli2024!

    Sind das 7,5% auf die derzeitige Altersrente (2024)oder eine Nachzahlung der jeweiligen EU Rente für die gesamten Jahre zusätzlich?

    Bsp.:

    Für 16 Jahre durchschnittlich insgesamt 170000€ EU Rente erhalten plus 7,5% ,wären 12750€ Nachzahlung!??

    Was ich mir zwar nicht vorstellen kann könnte aber so verstanden werden.

    Oder bspw. derzeitige Rente zZt 1200€ plus 7,5%? Wären dann 90€ zusätzlich,also 1290€ bis zur nächsten Rentenerhöhung im Juli2024!

    Danke im Voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo. die Erhöhung bezieht sich genau genommen auf Ihre Entgeltpunkte. Und damit auf die Rente, die Sie aktuell erhalten.

  • user
    Hannelore Weiner
    am 11.08.2023

    Warum so viel Ungerechtigkeit. Ich habe seit 1992 eine EU Rente erhalten und seit 2011 bekomme ich Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

    Gehe aber leer aus bei Erhöhung der anderen EU rentner. Ich kann so etwas gar nicht glauben - warum - . Als kranker Mensch ist man immer doppelt und dreifach gestraft.

    Lore

    • user
      Schroppa Alexander
      am 24.08.2023

      Hallo und guten Tag,

      das Problem habe ich auch, echt eine Sauerei!

      Ich bin wegen Krankheit und konnte seit ich in EU- Rente gegangen bin nichts mehr tun.

      Man hat mich nur bis 56,8 Jahren aufgerechnet und nicht bis 65 Jahre, dadurch erhalte ich natürlich weniger Rente, ich bin am 01.08.2000 in Rente gegangen und bekomme auch keine Erhöhung und 4 Monate später gibt es eine Änderung hätte ich das gewusst?

      Was können wir machen ?

      LG Alexander

      • user
        Christian Schultz
        am 25.08.2023

        Hallo Alexander, rechtlich können Sie da leider nichts machen, weil die Politik das so beschlossen hat.

  • user
    Cornelia Winter
    am 31.07.2023

    Guten Tag,

    welcher Bruttobetrag wird für die 7,5% Erhöhung angesetzt: der aktuelle oder der zu Rentenbeginn?

    Freundliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Hallo Cornelia, natürlich die aktuelle Brutto-Rente.

  • user
    Josefcak Ingrid
    am 26.07.2023

    Ich bekam seit 01.01.2007 volle EM Rente und bin seit 01.04.2015 in Altersrente.

    Bekomme ich auch die Erhöhung.

    Mit freundlichen Grüßen und danke für eine Benachrichtigung

    Ingrid Josefcak

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Ja, Sie bekommen die einmalige Erhöhung.

  • user
    Frank
    am 25.07.2023

    Hallo,

    bekomme seit 1998 Zeitrente EM und ab 2004 unbefristet EM Rente .

    wie sieht es da aus?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Frank, da Ihre EM-Rente mit der Zurechnungszeit bereits vor dem Jahr 2000 berechnet wurde, gehe ich davon aus, dass Sie nicht die einmalige Erhöhung bekommen.

  • user
    Claudia
    am 25.07.2023

    Liebes Team vom Sozialverband,

    ihrem Beitrag entnehme ich, dass die EM-Rente im Juli 2024 angepasst wird, was auch vollumfänglich erklärt wurde.

    Jetzt meine Frage. Greift die jährliche Rentenanpassung zusätzlich oder entfällt diese Erhöhung aufgrund der Erhöhung der EM-Rente?

    Freundliche Grüße

    Claudia

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Claudia, die jährliche Rentenerhöhung - für alle gesetzlichen Renten - wird von der Einmalzahlung nicht tangiert. Die würde es also zusätzlich geben.

  • user
    Dieter höster
    am 17.07.2023

    War seit 2005 halbe Erwerbsminderungsrenter. Seit 2013 Altersrenter Bekomme ich auch die Erhöhung von 7,5 Prozent. Und bekomme ich bescheid von der LVA. Danke für ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2023

      Ob es einen gesonderten Bescheid gibt, weiß ich gerade nicht. Vermutlich wird man Sie zum Sommer 2024 informieren, wenn die Erhöhung kommt. Sie erhalten auf jeden Fall den Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.

    • user
      Angelika Böttjer
      am 25.07.2023

      Guten Tag

      Ich hatte seit 2010 volle Erwerbsminderungsrente, seit 2017 bekomme ich Schwerbehindertenrente. Bekomme ich auch die 7,5% ab 7.24?

      Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

      • user
        Christian Schultz
        am 28.07.2023

        Hallo Angelika, ja - Sie erhalten nächstes Jahr die einmalige Erhöhung.

  • user
    T.G
    am 16.07.2023

    Hallo,können Sie mir bischen erklären ab welche Zeit rechnet sich bei die EMRente ,das ich 7,5%oder 4,5%in 2024 bekomme?

    Ab 01.01.2015 bekomme EMR Geld.Rückwirkend ab 01.012014,zurechnungszeit ab 11.06 2014 bis 62 jahre(geb.1962).

    Danke für Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2023

      Dann gibt es 7,5 Prozent, Sie liegen ja vor dem 30.06.2014.

  • user
    Michelle
    am 15.07.2023

    Hallo,

    Ich bin am 17.09.1966 geboren und beziehe seit dem 21.09.2010 die volle Erwerbsminderungsrente, diese wurde alle zwei Jahre verlängert und seit dem 09.11.2016 wurde die Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung als Dauerbrenner weitergeführt. Diese wird längstens bis zum 30.9.2033 des Rrreichens der Regelaltersgrenze gezahlt. Diese ist am 16.09.2033 erreicht.

    Darf ich mit der Erhöhung 2024 von 7,5 Prozent rechnen und mich darauf freuen, oder gehe ich diesmal erneut leer aus.

    Mit lieben Gruß

    Michelle

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2023

      Hallo Michelle, Sie bekommen die EM-Rente ja bereits vor dem 30.06.2014. Also erhalten Sie dann nächstes Jahr 7,5 Prozent mehr.

      • user
        Michelle
        am 18.07.2023

        Darauf freue ich mich sehr, vielen Dank für Ihre Antwort.

        Mit lieben Gruß

        Michelle

  • user
    Norbert Kohl
    am 08.07.2023

    Moin,

    ich bekomme Seit Anfang 2016 eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente die 2020 in einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente

    umgewandelt wurde. Kann ich mit 4,5 Prozent im Juli 2024 rechnen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2023

      Ja, davon gehe ich aus. Denn Ihre "Ur-EM-Rente" beruht ja auf einer Hochrechnung von 2016.

  • user
    Gargano nicola
    am 02.07.2023

    Ich bin in April 2011 mit EM.in.rente gegangen in Oktober 2013 bin in Altersrente gegangen.bekomme.ich auch 2024 die 7.5 %zuschlag? Und wenn ja ist.diese zuschlag rückwirkend bis 2024 oder nur für die Zeit die ich in EM.war.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.07.2023

      Sie bekommen den Zuschlag. Einmalig im kommenden Juli 2024, darüber hinaus wird nichts rückwirkend gezahlt.

  • user
    T.G
    am 21.06.2023

    Hallo,ich bekomme em rente ab 1.01.2015,aber zurechnungszeit ab 11.06 2014.Bekomme ich 7.5%oder 4.5 % in 2024?

    Danke für Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 21.06.2023

      Diese Konstellation verstehe ich nicht. Bitte direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Lothar morsbach
    am 06.06.2023

    Hallo, ich beziehe seit dem o5/ 2020 volle erwerbsminderungsrente schwerbehindertengrad 100% GB mit welcher Erhöhung darf ich rechnen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.06.2023

      Hallo Lothar, in diesem Fall erhalten Sie keine Sondererhöhung. Das gilt nur, wenn die EM-Rente das erste Mal zwischen 2001 und 2018 gezahlt wurde. Sie bekommen dann im nächsten Jahr wie gewohnt "nur" die reguläre Rentenerhöhung.

  • user
    Sibel kökner
    am 24.05.2023

    Hallo ich beziehe seit 4.7.2014 die volle erwerbsminderungrente wie ist das denn bei mir der stichtag war ja der 30.6.2014 .

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2023

      Hallo Sibel, Sie erhalten dann eine Erhöhung von 4,5 Prozent.

  • user
    rotraut de oliveira
    am 20.05.2023

    ich beziehe seid 2021 eu rente 194.24 euro habe dazu grundsicherung in höhe von 193.76 euro wie kann man damit leben jetzt wo alles teurer wird ich habe manchmal am monatsende keinen zent mehr wenn man bei der grundsicherung fragt ob man ein Darlehn bekommen kann heist es mit dem was sie habe müssen sie auskommen.aber wie ich bin schon einige zeit ohne geld

  • user
    Eml
    am 20.05.2023

    Beziehe seit September 22 emr bekomme ich auch Erhöhung Juli 23 o. 24

  • user
    Sabine M.
    am 15.05.2023

    Hallo,

    ich beziehe seit 1996 eine teilweise BU-Rente, welche erst später aufgrund der Gesetzesänderung in eine teilweise Erwerbsminderungsrente für BU umgewandelt wurde. Bin 1960 geboren und werde demnächst in die vorgezogene Altersrente wechseln. Mit welcher Erhöhung kann ich im Sommer 2024 rechnen? In der Erklärung steht allerdings, wer schon vor dem 1.1.2001 Erwerbsminderungsrente bezog, geht hier leer aus. Zählt da jetzt meine BU Rente dazu?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2023

      Hallo Sabine, davon gehe ich aus. Denn bei der einmaligen Erhöhung geht es ja immer um die erstmals gezahlte Rente, die dann möglicherweise auf nachfolgende Renten übertragen wird. Aber fragen Sie gern noch einmal bei der DRV direkt nach - und melden Sie sich am besten auch mit der Antwort in diesem Forum. Dann haben wir alle etwas davon.

  • user
    Heidi pohlmannheidi006@gmail.com
    am 06.05.2023

    Mein Mann erhielt 2014 die volle EM Rente. Starb im September 2021. Bekomme seitdem die große Witwenrente. Er starb mit 67 Jahren. Bekomme ich trotzdem 2024 eine Erhöhung? Danke für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 08.05.2023

      Wenn Ihr Mann vor seinem Tod die EM-Rente bezogen hat, erhalten Sie 2024 eine Erhöhung auf die Witwenrente.

  • user
    M. Schuemichel
    am 04.05.2023

    Hallo!

    Ich bekomme seit 01.09.2004 Teilerwerbsunfähigkeitsrente, seit 01.12.2014 volle EU-Rente, die am 01.05.2019 in Altersrente umwandelt wurde.

    Bekomme ich nun 7,5 oder nur 4,5% mehr?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 04.05.2023

      Wenn die Übergänge nahtlos waren, gehe ich von der Erhöhung von 7,5 Prozent aus.

  • user
    Klaus Sieber
    am 02.05.2023

    Hallo, auf meinem erstmaligen EM-Rentenbescheid steht;

    Für die Zeit ab 01.06.2014 beträgt die monatliche Rente ..... EUR

    ausgezahlt bekomme ich die Rente seit jeher aber einen Monat später.

    Welcher Fall trifft für mich zu? Inzwischen bekomme ich Altersrente.

    Danke im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.05.2023

      Hallo Klaus, ich gehe davon aus, dass Sie die Erhöhung von 7,5 Prozent erhalten. Offizieller Beginn der Rente ist ja der 01.06.2014.

  • user
    Geyersbach, Christian
    am 01.05.2023

    Hallo, ich bekomme seit den 1.03.2021 rückwirkend Erwerbsminderungsrente und diese ist erstmal befristet bis 06. 2024, bekomme ich eine Erhöhung

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Geyersbach

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Christian, die Erhöhung für den "Bestand" im Juli 2024 erhalten Sie nicht. Dafür ist Ihre Rente zu "neu", und Sie profitieren von den deutlich höheren Zurechnungszeiten.

  • user
    Anja Weber
    am 28.04.2023

    Hallo ,

    Ich bekomme seit März 2011 volle Erwerbsminderungsrente . Nun könnte ich durch meine Schwerbeschädigung eigentlich schon in diesem Jahr, Mai 2023 in Altersrente gehen mein regulärer ohne Ausweis wäre 1.5.2025 . Möchte ich natürlich auch von den 7,5 % Erhöhung im Juli 2024 profitieren. wenn ich nächstes Jahr also nach dem Juli 2024 meine Altersrente beantrage bekomme ich dann die 7,5 % oder wie ist das da geregelt?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2023

      Hallo Anja, siehe oben im Beitrag:

      "Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche."

  • user
    Herbert
    am 26.04.2023

    Hallo, ich beziehe seit 2002 eine Teilerwerbsminderungsrente und werde im August 2024 in vorgezogene Altersrente gehen (Schwerbehinderung 50 %) Erhalte ich die 7,5 % Zuschlag im Juli 2024 aud die halbe Erwerbsminderungsrente und greift dann ein Bestandsschutz, wenn ich im August 2024 in Altersrente gehe ? Vielen Dank für Ihre Auskunft

    • user
      Christian Schultz
      am 26.04.2023

      Hallo Herbert, die Erhöhung von 7,5 Prozent erhalten Sie auch, wenn Sie vor 2014 eine halbe EM-Rente bezogen haben. Und der Bestandsschutz beim Wechsel von der EM-Rente in die Altersrente greift immer, wenn maximal 24 Monate dazwischen liegen.

  • user
    Ines Brix
    am 25.04.2023

    Hallo ich beziehe Erwerbsminderungsrente seit 2015 aber Rückwirkend zum 01.01.2014 wie sieht es da aus?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2023

      Offiziell besteht die EM-Rente ja seit Januar 2024 - also werden Sie die 7,5-Prozent-Erhöhung erhalten.

  • user
    Norbert Bisgiel
    am 20.04.2023

    Ich bin 1956 Geboren seit 1998 EM Rente und seit 2022 in Altersrente.

    Wie sieht es bei mir aus ?

    Bekomme ich die 7.5 % Erhöhung ?

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2023

      Nein, weil Sie Ihre EM-Rente bereits vor dem Jahr 2001 bezogen haben.

  • user
    Nico
    am 14.04.2023

    Hey Hallo,

    mein Erstbezug war am 01.06.2014 auf Zeit, seit 2020 unbefristet. Da ich noch sehr jung bin fällt meine EU Rente gering aus, würde mich also über 7,5% riesig freuen.

    Demnach sollte ich doch auch 7,5% bekommen?

    Hab dazu bisher nix gefunden, ab wann kann denn mit bescheiden dazu zurechnen sein? Letze Frage dazu 2024 kommt aber die normale Erhöhung noch zusätzlich obendrauf oder wird es dann keine geben?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2023

      Hallo Nico, die reguläre Rentenerhöhung im Juli bekommen alle Bezieher einer gesetzlichen Rente - also auch Sie. Und nach Ihren Angaben bekommen Sie dann 2024 die 7,5 Prozent mehr.

  • user
    Frank
    am 09.04.2023

    Hallo, Ich beziehe seit August 2018 die EM-Rente. So viel habe ich begriffen: Ab Juli 2024 gibts damit 4,5 % mehr. Wie sieht es aber mit der regulären Rentenerhöhung aus. Bekomme ich diese dann auch oder nicht ? Dies wird hier teils sehr missverständlich dargestellt. Meine Altersrente, da Schwerbehindert kann mit 64,6 Jahren beginnen, also Ende 2024. Vielen Dank für gelegentliche Antwort. Frank

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2023

      Hallo Frank, die reguläre Rentenerhöhung gibt es für Sie natürlich auch. Die bekommt jeder Rentenbezieher.

  • user
    Manfred
    am 08.04.2023

    Hallo,

    Ich ich beziehe seit April 2014 eine halbe , und seit Juli 2019 die volle Erwerbsminderungsrente.

    Was trifft in meinem Fall zu?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2023

      Hallo Manfred, relevant ist der erstmalige Bezug (ohne Unterbrechung) Ihrer EM-Rente. Das kann auch die halbe sein. Also bekommen Sie 7,5 Prozent mehr Geld.

  • user
    Pascal cobi
    am 07.04.2023

    Guten tag habe seit 2014 die erwirbsminderungsrente kriege ich auch die Erhöhung und wenn ja wieviel prozent kriege ich

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2023

      Hallo Pascal, siehe oben. Wenn die Rente schon vor Juli 2014 gelaufen ist, bekommen Sie 7,5 Prozent mehr Rente.

  • user
    Susanne Reinhuber
    am 07.04.2023

    Hallo ich bin Jahrgang 61 und seit 12/1993 EU Rentner. Diese EU Rente wurde ca. 2008 in EM Rente umgewandelt.

    Steht mir dann die Erhöhung zu?

    Vorab danke für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2023

      Hallo Susanne, das weiß ich nicht. Ich gehe aber nicht davon aus, fragen Sie bitte einmal direkt bei der DRV nach.

  • user
    Bianka
    am 05.04.2023

    Hallo würde gerne wissen ob ich ebenfalls die 7,5% erhalten würde, bekomme eine Erwerbsminderungsrente seit 2009 inzwischen unbefristet.

    Liebe Grüße

    Frau Tempel

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2023

      Hallo Bianka, Sie bekommen auch den Zuschlag.

    • user
      Bigi
      am 07.04.2023

      Ich beziehe erwerbsminderungsrente seit 2015 Juli wieviel Prozent sind es bei mir und ab 2024

      • user
        Christian Schultz
        am 11.04.2023

        4,5 Prozent.

  • user
    Kerstin Stelmaczyk
    am 31.03.2023

    Hallo....ich bitte um Hilfe,

    ich bekomme schon seit 1987 ( in der DDR bewilligt und in West Rente umgewandelt....Auffüllbetrag ist schon seit ein paar Jahrenabgebaut) Erwerbunsfähigkeits-Rentne. In diesem Jahr, Juli 2023, gehe ich in die Altersrente. Bekomme ich 2024 auch die. 7,5 % Rentenerhöhung?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft!

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Kerstin, ich weiß nicht, ob es besondere Regelungen bei "Ost-Renten" gibt. Aber rein von den Zahlen - Beginn 1987 - hätten Sie keinen Anspruch auf den Zuschlag im Sommer 2024.

  • user
    Wolfgang
    am 31.03.2023

    Hallo, ich beziehe seit Oktober 1998 Erwerbsunfähigkeits Rente und sei 10 Jahren Alterrente !

    Bin ich da auch dabei, ca. 7.5 % ???

    Für eine Antwort schon jetzt DANKE !!

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Wolfgang, Sie erhalten den Zuschlag nicht, da Ihr Rentenbeginn bereits vor 2001 lag.

  • user
    Marina Thörmer
    am 29.03.2023

    Hallo, ich bin seid 2006 Eu Rentne, mein Mann war seid 2009 EU Rentner. Mein Mann ist dann 2015 verstorben.Ich beziehe somit seit 2015 eine große Witwenrente, bekomme ich für diese Witwenrente auch die 7,5 % Rentenerhöhung? MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2023

      Hallo Marina, ja - die Erhöhung gibt es auch für "folgende" Renten.

  • user
    Bianca wurz
    am 28.03.2023

    Hallo ich bin im Oktober 2004 in Erwerbsminderungsrente gegangen. Im Bescheid steht das ich bis ich 67 bin gerechnet. Bekomme ich auch den Zuschlag?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2023

      Ja, bekommen Sie. Weil Ihre EM-Rente im Jahr 2004 begonnen hat.

  • user
    Vera Josipovic
    am 22.03.2023

    Hallo,

    ich beziehe seit August 2000 eine halbe Erwerbsrente und seit Mai 2020 die volle Erwerbsrente. Werde ich im Jahr 2024 keine Rentenerhöhung bekommen. Ich werde in diesem Jahr 56 und habe die 100-prozentige Schwerbehinderung und das Merkzeichen G.

    Beste Grüße

    Vera

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2023

      Hallo Vera, da Sie die EM-Rente bereits seit dem Jahr 2000 beziehen, werden Sie voraussichtlich keine Erhöhung bekommen.

  • user
    M. Stolley
    am 22.03.2023

    Hallo,

    mir wurde seit dem 28.06.2012 die volle Erwerbsminderung anerkannt, jedoch erhalte ich die Erwerbsminderungsrente erst seit Januar 2019.

    Kommen mir Erhöhungen zugute, falls ja, in welcher Höhe?

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Stolley

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2023

      Schauen Sie bitte einmal in Ihren Rentenbescheid. Wenn mit dem Rentenstart 2019 die Zurechnungszeit bis zur damaligen Regelaltersgrenze berechnet wurde, bekommen Sie keinen Zuschlag. Denn dann ist Ihre Rente schon höher als die Zahlungen der sogenannten "Bestandsrentner".

  • user
    Elke
    am 21.03.2023

    Hallo, ich bekomme seit dem 01.01.2022 die volle Erwerbsminderungsrente. Bekomme ich auch diese Erhöhung ?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Hallo Elke, Sie bekommen 2024 keine spezielle Erhöhung. Denn zum Beginn Ihrer EM-Rente wurde diese bereits so hochgerechnet, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten. Das bedeutet: Sie sind immer noch besser gestellt als all diejenigen, die 2024 einen Zuschlag erhalten.

  • user
    Ines Schröder
    am 21.03.2023

    Ich bekomme seit 2013 volle Erwerbsunfähigkeitsrente!

    Ich zähle also nicht zu der Erhöhung?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Doch, steht doch oben im Beitrag. Alle, die ihre EM-Rente erstmals zwischen 2001 und Ende 2018 erhalten haben.

  • user
    Uwe Friedrich
    am 20.03.2023

    Hallo,

    Ich hatte ab 2012 eine Teilerwerbsminderungsrente und bin seit 2022

    in voller Erwerbsminderungsrente.

    Bekomme ich auch eine Erhöhung und wieviel?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Hallo Uwe, auch Sie bekommen die Erhöhung. Weil die EM-Rente erstmals 2012 gezahlt wurde, handelt es sich um 7,5 Prozent.

  • user
    Claus
    am 20.03.2023

    Hallo, das heißt, das wir dieses Jahr keine Erhöhung bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Natürlich gibt es trotzdem die übliche Rentenerhöhung zum Juli. Das hat mit der Regelung im Juli 2024 nichts zu tun.

  • user
    Sebastian
    am 19.03.2023

    Hallo. Habe ich das richtig verstanden ich biñ 2015 erwerbsunfähig geworden. Daheisst 4,5 % mehr Rente. Bekomme ich 6üsätzlich die. Prozente die 2024 gezahlt werden. Also. Mal angenommen 4,5 Ost? Das wären dann quasi 9 % mehr em Rente ??

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Hallo Sebastian, ja - natürlich. Die Rentenerhöhung 2024 bekommen alle Menschen, die eine gesetzliche Rente beziehen. Dazu dann noch der einmalige Zuschlag wegen der Gesetzesänderung.

  • user
    Claudia
    am 19.03.2023

    Ich hätte Anspruch auf 7,5 % Erhöhung. Wird die damalige Eu-Rente als Berechnungsgrundlage genommen, oder meine heutige Altersrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Ihre heutige Rente.

  • user
    S.Gj.57
    am 16.03.2023

    Hallo,

    Ich habe die letzten 10 Jahre EM Rente bekommen und seit ein paar Monate Altersrente .Da möchte ich gern wissen ob von neuen Regeln in nächste Jahr ,2024 auch profitiere werde.LG

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2023

      Hallo, die Antwort darauf finden Sie oben im Beitrag, ich zitiere: "Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche."

    • user
      Helmut
      am 19.03.2023

      Hallo zusammen,

      seid 2005 bekomme ich eine volle Erwerbsunfàhigkeitsrente. Bin ich von der Nachzahlung auch betroffen, wenn ich seid 2021 schon die Altersrente erhalte?

      Bekommt man von der Rentenversicherung automatisch Bescheid oder muss man selber aktiv werden?

      Danke und viele Grûsse

      • user
        Christian Schultz
        am 20.03.2023

        Hallo Helmut, wie im Beitrag beschrieben: Sie erhalten die Erhöhung auch dann, wenn Sie bereits die Altersrente beziehen. Beantragen müssen Sie nichts.

  • user
    Maike Linke
    am 13.03.2023

    Hallo, ich erhalte seit dem 05.12.2018 volle EM-Rente. D.h. ich bekomme 4,5 % mehr Rente? Und zudem noch die Rentenanpassung für 2024? Beides? Richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2023

      Hallo Maike, genauso ist es. Die Rentenanpassung im Juli gilt ja ohnehin IMMER für alle Rentenarten. Und oben drauf gibt es dann den einmaligen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Der bleibt dann auch bestehen.

  • user
    Hein Zieglhard
    am 10.03.2023

    Hallo,

    gibt es auch Nachzahlungen vom Termin des Eintritts in die Erwerbsminderungsrente, oder zu mindest vom Zeitpunkt der 3x erhöhten und nicht erhalten Erhöhung der Erwerbsminderungsrente?

    Gruß Hein

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Hein, nein - rückwirkende Zahlungen wird es leider nicht geben.

  • user
    Liebmann
    am 05.03.2023

    Werden auch am 1.Juli 2024 , Nachzahlung geleistet von der Gesetzesänderung bis zur Auszahlung Juli 2024.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Diese Frage habe ich nicht verstanden.

  • user
    Günther Klein
    am 23.02.2023

    Sehr geeehrte Damen und Herren

    Meine Erfahrung ---man muss alles einklagen in Deutschland beim Sozialgericht ----Rente--Pflege -Schwerbehinderung --Grad der Behinderung

    Parkerleichterung ---usw. ohne geht nicht .

  • user
    Angelika
    am 23.02.2023

    Muss ich die Nachzahlung zur EM- Rente anfordern, oder wird sie antragslos ausgezahlt, im Juli 2024?

    Gruss Angelika

    • user
      Christian Schultz
      am 24.02.2023

      Das geht ausnahmsweise einmal ohne Antrag und ganz automatisch.

  • user
    Jens Quade
    am 22.02.2023

    Hallo ,

    wenn ich im nächsten Leben , zusammen mit IM-Erika - Der Kanzlerin der Herzen als Wiedergänger zurück komme , docke ich

    beim Propagandaministerium an . Da darf man , sofern man das Blöde Volk von Hacke bis Nacke betrügt , ganz , ganz weit

    vorne am Schweine-Trog sich anstellen um sich die Taschen zu füllen .

    Da benötige ich dann weder 7,5 % noch 4,5 % oder sonst welche Almosen mehr .

    Denn so wie beim Bock von Babelsberg , Sudel-Ede , Qualitätsmedien der Bundesdeutschen Propaganda Maschine , ist

    man dort bestens aufgehoben , bestens !

    Mr. Jens Quade - Landgraf -

    • user
      Uschi
      am 23.02.2023

      @Jens Quade

      Echt jetzt, hat sich hier auch ein ekelhafter Reichsbürger & Querdenker herverirrt ... :(

  • user
    Gerlinde Teubner
    am 13.02.2023

    Hallo, Sie schreiben oben:

    "Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.

    Also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.!"

    Und darunter ist die Grafik der Regelaltersgrenze, die suggeriert das die Zurechnungszeit bei einem z.B. 1963 geborenen Menschen bis 66 Jahre und 10 Monate angerechnet wird.

    Aber ist es nicht so, das es auf die Berechnung der Zurechnungszeit auf das Jahr der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ankommt und so eine kürzere Zurechnungszeit entsteht, als von Ihnen oben vorgetragen?

    Beispiele: Beginn der EM-Rente in 2021 Zurechnungszeit bis 65 Jahren und zehn Monate.

    Beginn der EM-Rente in 2022 Zurechnungszeit bis 65 Jahren und elf Monate, usw.

    Ein 1963 geborener Mensch, der 2022 in die EM-Rente geht, hätte dann nur eine Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 11 Monate und das wären 11 Monate weniger als in ihren Ausführungen.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.02.2023

      Hallo Gerlinde, Sie haben recht. Das kann vielleicht falsch verstanden werden. Es gilt immer die Zurechnungszeit für das jeweilige Jahr des Rentenbeginns. Welche das genau ist, steht im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__253a.html

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