Direkt zu den Inhalten springen

Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?

Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?

Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt - und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.

Worum geht es?

Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.

Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze. Also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.

Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher - und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.

Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?

Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.

  1. Wenn das zwischen Januar 2001 und dem 30.06.2014 war, erhalten Sie demnächst 7,5 Prozent mehr. Dauerhaft.
  2. Fiel der Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente auf einen Zeitpunkt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, gibt es 4,5 Prozent mehr.

Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.

Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?

Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?

Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht - das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.

Und jetzt - da das Gesetz endlich verabschiedet wurde - dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.

Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?

Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-,  sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.

Fazit

Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den "Bestand" in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur "ehemaliger" Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.


Kommentare (37)

  • user
    Marina Thörmer
    am 29.03.2023

    Hallo, ich bin seid 2006 Eu Rentne, mein Mann war seid 2009 EU Rentner. Mein Mann ist dann 2015 verstorben.Ich beziehe somit seit 2015 eine große Witwenrente, bekomme ich für diese Witwenrente auch die 7,5 % Rentenerhöhung? MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2023

      Hallo Marina, ja - die Erhöhung gibt es auch für "folgende" Renten.

  • user
    Bianca wurz
    am 28.03.2023

    Hallo ich bin im Oktober 2004 in Erwerbsminderungsrente gegangen. Im Bescheid steht das ich bis ich 67 bin gerechnet. Bekomme ich auch den Zuschlag?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2023

      Ja, bekommen Sie. Weil Ihre EM-Rente im Jahr 2004 begonnen hat.

  • user
    Vera Josipovic
    am 22.03.2023

    Hallo,

    ich beziehe seit August 2000 eine halbe Erwerbsrente und seit Mai 2020 die volle Erwerbsrente. Werde ich im Jahr 2024 keine Rentenerhöhung bekommen. Ich werde in diesem Jahr 56 und habe die 100-prozentige Schwerbehinderung und das Merkzeichen G.

    Beste Grüße

    Vera

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2023

      Hallo Vera, da Sie die EM-Rente bereits seit dem Jahr 2000 beziehen, werden Sie voraussichtlich keine Erhöhung bekommen.

  • user
    M. Stolley
    am 22.03.2023

    Hallo,

    mir wurde seit dem 28.06.2012 die volle Erwerbsminderung anerkannt, jedoch erhalte ich die Erwerbsminderungsrente erst seit Januar 2019.

    Kommen mir Erhöhungen zugute, falls ja, in welcher Höhe?

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Stolley

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2023

      Schauen Sie bitte einmal in Ihren Rentenbescheid. Wenn mit dem Rentenstart 2019 die Zurechnungszeit bis zur damaligen Regelaltersgrenze berechnet wurde, bekommen Sie keinen Zuschlag. Denn dann ist Ihre Rente schon höher als die Zahlungen der sogenannten "Bestandsrentner".

  • user
    Elke
    am 21.03.2023

    Hallo, ich bekomme seit dem 01.01.2022 die volle Erwerbsminderungsrente. Bekomme ich auch diese Erhöhung ?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Hallo Elke, Sie bekommen 2024 keine spezielle Erhöhung. Denn zum Beginn Ihrer EM-Rente wurde diese bereits so hochgerechnet, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten. Das bedeutet: Sie sind immer noch besser gestellt als all diejenigen, die 2024 einen Zuschlag erhalten.

  • user
    Ines Schröder
    am 21.03.2023

    Ich bekomme seit 2013 volle Erwerbsunfähigkeitsrente!

    Ich zähle also nicht zu der Erhöhung?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Doch, steht doch oben im Beitrag. Alle, die ihre EM-Rente erstmals zwischen 2001 und Ende 2018 erhalten haben.

  • user
    Uwe Friedrich
    am 20.03.2023

    Hallo,

    Ich hatte ab 2012 eine Teilerwerbsminderungsrente und bin seit 2022

    in voller Erwerbsminderungsrente.

    Bekomme ich auch eine Erhöhung und wieviel?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Hallo Uwe, auch Sie bekommen die Erhöhung. Weil die EM-Rente erstmals 2012 gezahlt wurde, handelt es sich um 7,5 Prozent.

  • user
    Claus
    am 20.03.2023

    Hallo, das heißt, das wir dieses Jahr keine Erhöhung bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Natürlich gibt es trotzdem die übliche Rentenerhöhung zum Juli. Das hat mit der Regelung im Juli 2024 nichts zu tun.

  • user
    Sebastian
    am 19.03.2023

    Hallo. Habe ich das richtig verstanden ich biñ 2015 erwerbsunfähig geworden. Daheisst 4,5 % mehr Rente. Bekomme ich 6üsätzlich die. Prozente die 2024 gezahlt werden. Also. Mal angenommen 4,5 Ost? Das wären dann quasi 9 % mehr em Rente ??

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Hallo Sebastian, ja - natürlich. Die Rentenerhöhung 2024 bekommen alle Menschen, die eine gesetzliche Rente beziehen. Dazu dann noch der einmalige Zuschlag wegen der Gesetzesänderung.

  • user
    Claudia
    am 19.03.2023

    Ich hätte Anspruch auf 7,5 % Erhöhung. Wird die damalige Eu-Rente als Berechnungsgrundlage genommen, oder meine heutige Altersrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Ihre heutige Rente.

  • user
    S.Gj.57
    am 16.03.2023

    Hallo,

    Ich habe die letzten 10 Jahre EM Rente bekommen und seit ein paar Monate Altersrente .Da möchte ich gern wissen ob von neuen Regeln in nächste Jahr ,2024 auch profitiere werde.LG

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2023

      Hallo, die Antwort darauf finden Sie oben im Beitrag, ich zitiere: "Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche."

    • user
      Helmut
      am 19.03.2023

      Hallo zusammen,

      seid 2005 bekomme ich eine volle Erwerbsunfàhigkeitsrente. Bin ich von der Nachzahlung auch betroffen, wenn ich seid 2021 schon die Altersrente erhalte?

      Bekommt man von der Rentenversicherung automatisch Bescheid oder muss man selber aktiv werden?

      Danke und viele Grûsse

      • user
        Christian Schultz
        am 20.03.2023

        Hallo Helmut, wie im Beitrag beschrieben: Sie erhalten die Erhöhung auch dann, wenn Sie bereits die Altersrente beziehen. Beantragen müssen Sie nichts.

  • user
    Maike Linke
    am 13.03.2023

    Hallo, ich erhalte seit dem 05.12.2018 volle EM-Rente. D.h. ich bekomme 4,5 % mehr Rente? Und zudem noch die Rentenanpassung für 2024? Beides? Richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2023

      Hallo Maike, genauso ist es. Die Rentenanpassung im Juli gilt ja ohnehin IMMER für alle Rentenarten. Und oben drauf gibt es dann den einmaligen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Der bleibt dann auch bestehen.

  • user
    Hein Zieglhard
    am 10.03.2023

    Hallo,

    gibt es auch Nachzahlungen vom Termin des Eintritts in die Erwerbsminderungsrente, oder zu mindest vom Zeitpunkt der 3x erhöhten und nicht erhalten Erhöhung der Erwerbsminderungsrente?

    Gruß Hein

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Hein, nein - rückwirkende Zahlungen wird es leider nicht geben.

  • user
    Liebmann
    am 05.03.2023

    Werden auch am 1.Juli 2024 , Nachzahlung geleistet von der Gesetzesänderung bis zur Auszahlung Juli 2024.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Diese Frage habe ich nicht verstanden.

  • user
    Günther Klein
    am 23.02.2023

    Sehr geeehrte Damen und Herren

    Meine Erfahrung ---man muss alles einklagen in Deutschland beim Sozialgericht ----Rente--Pflege -Schwerbehinderung --Grad der Behinderung

    Parkerleichterung ---usw. ohne geht nicht .

  • user
    Angelika
    am 23.02.2023

    Muss ich die Nachzahlung zur EM- Rente anfordern, oder wird sie antragslos ausgezahlt, im Juli 2024?

    Gruss Angelika

    • user
      Christian Schultz
      am 24.02.2023

      Das geht ausnahmsweise einmal ohne Antrag und ganz automatisch.

  • user
    Jens Quade
    am 22.02.2023

    Hallo ,

    wenn ich im nächsten Leben , zusammen mit IM-Erika - Der Kanzlerin der Herzen als Wiedergänger zurück komme , docke ich

    beim Propagandaministerium an . Da darf man , sofern man das Blöde Volk von Hacke bis Nacke betrügt , ganz , ganz weit

    vorne am Schweine-Trog sich anstellen um sich die Taschen zu füllen .

    Da benötige ich dann weder 7,5 % noch 4,5 % oder sonst welche Almosen mehr .

    Denn so wie beim Bock von Babelsberg , Sudel-Ede , Qualitätsmedien der Bundesdeutschen Propaganda Maschine , ist

    man dort bestens aufgehoben , bestens !

    Mr. Jens Quade - Landgraf -

    • user
      Uschi
      am 23.02.2023

      @Jens Quade

      Echt jetzt, hat sich hier auch ein ekelhafter Reichsbürger & Querdenker herverirrt ... :(

  • user
    Gerlinde Teubner
    am 13.02.2023

    Hallo, Sie schreiben oben:

    "Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.

    Also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.!"

    Und darunter ist die Grafik der Regelaltersgrenze, die suggeriert das die Zurechnungszeit bei einem z.B. 1963 geborenen Menschen bis 66 Jahre und 10 Monate angerechnet wird.

    Aber ist es nicht so, das es auf die Berechnung der Zurechnungszeit auf das Jahr der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ankommt und so eine kürzere Zurechnungszeit entsteht, als von Ihnen oben vorgetragen?

    Beispiele: Beginn der EM-Rente in 2021 Zurechnungszeit bis 65 Jahren und zehn Monate.

    Beginn der EM-Rente in 2022 Zurechnungszeit bis 65 Jahren und elf Monate, usw.

    Ein 1963 geborener Mensch, der 2022 in die EM-Rente geht, hätte dann nur eine Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 11 Monate und das wären 11 Monate weniger als in ihren Ausführungen.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.02.2023

      Hallo Gerlinde, Sie haben recht. Das kann vielleicht falsch verstanden werden. Es gilt immer die Zurechnungszeit für das jeweilige Jahr des Rentenbeginns. Welche das genau ist, steht im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__253a.html

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.