Ist meine Altersrente höher oder niedriger als die Erwerbsminderungsrente?
Niedriger fällt sie nicht aus, zumindest nicht wenn beide Rentenarten nahtlos ineinander übergehen. Denn für diesen Fall gilt eine Art Schutzwall, der dafür sorgt, dass Sie nicht weniger in der Tasche haben als zu Zeiten der EM-Rente.
Ob die Altersrente höher ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist zum einen, wie lange Sie bereits krankheitsbedingt ausfallen. Wer viele Jahre nicht arbeiten konnte und dementsprechend nur geringe Entgeltpunkte gesammelt hat, hat nur eine geringe Altersrente zu erwarten. Doch in den meisten Fällen treten Erwerbsminderungsrenten in einem fortgeschrittenen Alter auf. Zu einem Zeitpunkt, an dem das Rentenkonto bereits auf ein mitunter stattliches Volumen angewachsen ist.
Dieses Prozedere führt in der Regel zu einer höheren Altersrente. An dieser Stelle sollten Sie jedoch Folgendes wissen: Etwaige Abschläge, die bei der Erwerbsminderungsrente leider noch gang und gäbe sind, werden beim nahtlosen Wechsel in die Altersrente übernommen.
Kann man auch eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, wenn man aktuell Erwerbsminderungsrentner ist?
Ja, auch das ist möglich. Allerdings gibt es in der Praxis einige Stolpersteine, die genau das verhindern – insbesondere bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese können Sie nur beziehen, wenn Sie auf insgesamt 45 Versicherungsjahre kommen. Zeiten der Erwerbsminderungsrente zählen hier allerdings nicht mit. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder der Rente nach 35 Versicherungsjahren kann Ihnen die EM-Rente in dieser Beziehung übrigens keinen Strich durch die Rechnung machen. Hier sind es eher die zu erwartenden Abschläge, die viele Menschen vor einer vorgezogenen Altersrente zurückschrecken lassen.
Was ist mit einem Minijob neben der Erwerbsminderungsrente? Kann ich den auch im Rahmen der Altersrente ausüben?
Auf jeden Fall. Falls Sie bereits als Erwerbsminderungsrentner einen Minijob hatten, können Sie diesen behalten. Beginnen Sie im Rahmen der Regelaltersgrenze Ihren Ruhestand, wird es jetzt sogar noch einfacher für Sie: Ab diesem Zeitpunkt können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Nutzen Sie eine Form der vorgezogenen Altersrente, bleibt ein Einkommen bis 450 Euro im Monat ohne Folgen. Rechnen müssen Sie, wenn Sie mehr verdienen – dann gilt die Flexirente.
Kommentare (208)
Andrea Igelhorst
am 27.04.2022Guten Tag,
ich frage für einen Bekannten.
Geboren 1959, volle Erwerbsunfähigkeitsrente seit 2014.
Regulärer Rentenbeginn wäre der 01.06.2025.
Zwei Fragen, wäre eine frühere Altersrente wegen Schwerbehinderung (liegt vor) ohne Abschläge möglich.
Und, wird die Regelaltersrente höher sein als die Erwerbsunfähigkeitsrente?
Herzlichen Dank für eine Info
LG
Christian Schultz
am 27.04.2022Hallo Andrea, beides kann man nur seriös beantworten, wenn man den Versicherungsverlauf kennt. Die EM-Rente ist aber in aller Regel höher als die zu erwartende Altersrente - und dann greift ja der Bestandsschutz.
Karin
am 24.04.2022Hallo. Ich bin Okt. 1958 geboren, seit 2009 bin ich in Teilerwerbsminderungsrente und seit 3/2017 nahtlos in voller Erwerbsminderungsrente. Inwzischen erhalte ich auch den Zuschlag(Grundrente) für Langzeitversicherte, seit letztem Jahr. Schwerbehinderung von 90 Prozent liegt incl. Merkzeichen g, aG und B vor. Ein Zuverdienst gab es während des Rentenbezugs nicht.
Auf der Seite der DRV Bund lese ich nun zwei versch. Zeiten für die mögliche Umwandlung in eine reguläre Altersrente: Bei Schwerbehinderung Nov 2011, bei Langzeiversicherten Nov. 2024.
Meine Frage ist welches Datum nun für eine abschlagsfreie Umwandlung für mich maßgebend wäre. und ob die Rente sich eventuell verringern könnte. Da ich aufstockend wegen einer niedrigen Em-Rente auch noch Grundsicherung beziehe denke ich wäre selbige nicht erfreut wenn ich eine eventuell niedrigere Rente selbst verschuldet auslöse.
Im Falle einer Antwort bedanke ich mich hiermit im voraus!
Christian Schultz
am 25.04.2022Hallo Karin, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie auch mit Abschlag bis zu drei Jahre früher beziehen. Ohne Abschlag fällt diese Rente mit der für besonders langjährig Versicherte zusammen.
Zur Frage, was für Sie persönlich am sinnvollsten wäre, empfehle ich Ihnen dringend eine kostenlose persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Karin
am 25.04.2022Zunächst; natürlich sollte das in meinem ersten Beitrag Nov 2022 und nicht 2011 heißen. Vielen Dank für die Antwort. Eins wurde mir nicht ganz deutlich. Was bedeutet nun genau: Ohne Abschlag (den ich im übrigen doch schon bei der EM-Rente bekommen habe) fällt die Rente mit der für besondes langjährig versicherte zusammen? Bedeutet dies, dass der frühere Zeitpunkt dann maßgebend wäre?
Eine Altersrente mit Abschlägen wäre dann ja bereits Nov 2019 möglich gewesen. Aber da ich das nicht angestrebt hatte ist dies nun unerheblich.
Unabhängig davon, dass ich eine Beratung bei der RV anstrebe würde ich mich über eine erneute Antwort freuen.
Christian Schultz
am 25.04.2022Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie zwei Jahre früher ohne Abschlag beziehen. Genauso wie die nach 45 Versicherungsjahren. Mit Schwerbehinderung können Sie aber auch bis zu fünf Jahre früher in Rente. Das kostet dann allerdings pro Monat 0,3 Prozent Abzug.
Frau Lehmeyer
am 21.04.2022Hallo ich bin 1963 geboren und beziehe seit 1.7.2018 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Schwerbehindertenausweis 60% ohne Merkmale.
Durch Scheidung noch Rentenpunkte bekommen.
Was ist und wie wirkt sich eine Rente für Behinderte aus?
Wann umwandeln in Altersrente?
Fällt Altersrente geringer aus als meine volle Erwerbsminderungsrente?
Vielen Dank für eine Antwort.
Christian Schultz
am 22.04.2022Die Altersrente ist niemals niedriger als die EM-Rente, wenn der Übergang nahtlos ist. Wann genau es für Sie am sinnvollsten ist zu wechseln, muss man sich im Einzelfall anschauen. Da sollten sie einen kostenlosen Beratungstermin bei der DRV ausmachen. Allgemeine Infos zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Edgar Böhme
am 13.04.2022Ich beziehe seit August 1993 eine Erwerbsminderungsrente bei gleichzeitiger Schwerbehinderung von 100% / B / G
In zweieinhalb Jahren erreiche ich Altersrentengrenze von 65 Jahren. Muss ich diesen Übergang in die Altersrente gesondert beantragen?
Christian Schultz
am 14.04.2022Hallo Edgar, normalerweise stellt die Deutsche Rentenversicherung den Wechsel von selbst fest - auch ohne Antrag. Sie können aber gern noch einmal bei der DRV nachhaken, ob Sie irgendetwas unternehmen müssen.
Sokrates
am 11.04.2022Hallo,
mein Erwerbsminderungsantrag läuft, derzeit bin ich im nahtlosen ALG 1.
Heute wurden meine bereits bereitete Frau und ich gerne nach Frankreich ziehen.
Ist das problemlos während des laufenden Verfahrens möglich oder gibt es Nachteile bzw. Verbote?
Christian Schultz
am 12.04.2022Hallo Sokrates, für die Rente sollte das grundsätzlich kein Problem sein. Aber Sie wissen natürlich nicht, ob Sie die EM-Rente am Ende bekommen werden. Es kann sein, dass hierzu noch Besuche bei einem oder mehreren Gutachtern notwendig sein werden. Außerdem wird es Schwierigkeiten geben, das Arbeitslosengeld im Ausland weiterzubeziehen. Ich empfehle Ihnen in dieser Situation, dass Sie das noch einmal mit einem Experten durchsprechen.
Jadranka Neugebauer
am 14.03.2022Hallo!!! Ich bekomme ab 1.11.2021 Altersrente für Schwerbehinderte Menschen...Muss ich neue Antrag stellen wenn ich 66 Jahre bin für reguläre Rente?!danke..gruss
Christian Schultz
am 14.03.2022Hallo Jadranka, nein, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen läuft dann einfach weiter.
Sonja
am 23.02.2022Hallöchen, ich werde im Juni 56 Jahre alt, musste 1996 mit 30 Jahren in die Erwerbsunfähigkeitsrente. Damals wurde mir gesagt; das meine Altersrente so berechnet würde, als ob ich bis zum 65. arbeiten gewesen wäre. Meine Frage: „Stimmt das so.“
Ich finde nicht darüber im Internet, nur Bestimmungen ab 2021 aber von damals nicht.
Christian Schultz
am 24.02.2022Hallo Sonja, die Berechnung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt nach dem Beginn Ihrer EM-Rente. Wenn Sie diese schon vor Juli 2014 erhalten haben, bedeutet das eine Zurechnungszeit bis 60. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-kommt-jetzt-auch-endlich-mehr-geld-fuer-den-bestand
Jürgen
am 06.02.2022Hallo,
ich bin 1957 geboren und habe die volle Erwerbsminderungsrente seit dem 1.10.2019 unbefristet.
Ich habe eine Gdb von 60 und spiele mit dem Gedanken die Rente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Abzüge sollte es ja nicht geben.
Habe ich sonst wie finanzielle Nachteile wenn ich diese Rente beantrage?
Jürgen
Jürgen
am 20.04.2022Ich frage mich warum hier einige Fragen unbeantwortet bleiben.
Gibt es eine Art von Zensur?
Die Fragesteller brauchen vielleicht unterstützung und haben sicherlich nicht aus Spaß hier eine Frage gestellt.
Christian Schultz
am 20.04.2022Hallo Jürgen,
wir hatten Anfang Februar eine technische Umstellung. In dieser Zeit habe ich keine Benachrichtigungen erhalten, wenn neue Kommentare eingegangen sind. Deswegen gab es auch keine Antwort - daher danke, dass Sie hier daran erinnern.
Auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es Abschläge. Es kommt darauf an, in welchem Alter Sie diese beantragen möchten. Richtig ist aber: Bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze gibt es keine Abzüge. Mehr zu dieser Rentenart finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Es kann Situationen geben, in denen Abschläge der EM-Rente auf die Altersrente übertragen werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich noch einmal kostenlos bei der DRV beraten lassen, wie es in Ihrer Situation aussehen würde.
Fuchs Liane
am 02.02.2022Hallo, ich bin im August 1961 geboren und habe eine Schwerbehinderung von 50%. Seit 01.10.2021 bekomme ich nun eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Auf dem Rentenbescheid wurde der Regelaltersrentenbeginn mit 15.02.2028 angegeben, d.h. ich bin dann 66,5 Jahre alt. Im Moment habe ich einen Hinzuverdienst von 450,-- Euro monatlich. Besteht die Möglichkeit, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung meine Altersrente bereits früher beantragen kann und damit auch unbegrenzt dazu verdienen darf? Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon heute.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 20.04.2022Hallo Liane, Sie können mit Ihrem Jahrgang sogar schon mit 61 und 6 Monaten eine Altersrente beziehen, dann mit 10,8 Prozent Abschlag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Der unbegrenzte Hinzuverdienst ist jedoch erst ab der Regelaltersgrenze möglich. Vorher unterliegen Sie der dann gültigen Deckelung. Normalerweise sind das 6300 Euro im Jahr, aktuell gelten aber deutlich großzügigere Regelungen.
Anne Klein
am 16.01.2022Mein Lebenspartner (54 Jahre) bekommt seit ca. 12 Jahre volle EM Rente, unbefristet bis zur Altersrente. Er ist ein Bestandrentner. Ein Minijob wird ausgeübt. Aktuell liegt ein Angebot des Arbeitgebers vor etwas mehr zu arbeiten, (Fachkräftemangel) bei sehr gutem Verdienst. Die erlaubten Hinzuverdienstgrenzen würden nicht eingehalten werden können, deshalb dann kein Bezug mehr der EM Rente. Schwerbehinderung 50 GdB
Ohne Hinzuverdienst reicht es nicht zum leben.
wenn man einen Versuch starten würde die letzten 10 Jahre regulär zu arbeiten, welche Nachteile/Vorteile gibt es ?
Dank im Voraus Anne
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Anne, das Für und Wider müsste man sich genauer anschauen. Sollte es nicht klappen, müsste die EM-Rente im Anschluss wieder neu beantragt werden. Am besten lassen Sie sich persönlich beraten.
Erika Ertl
am 07.01.2022Hallo, ich bin 1960 geboren, beziehe seit 2014 die volle Erwerbsminderungsrente und habe seitdem einen 450 € Job. Hier zahle ich jedes Monat in die Knappschaft Rentenbeiträge. Meine Frage , wird dadurch die Altersrente erhöht
Viele Grüße Ertl Erika
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Erika, ja - diese Beiträge erhöhen Ihre Rente.
TC
am 02.01.2022Hallo,
ich habe eine Frage,die meine Frau und mich schon lange beschäftigt.
Meine Frau ist seit 2017 voll Erwerbsunfähig und bezieht eine Vollerwerbsunfähigkeitsrente. Sie ist 42 und wird steuermässig somit mit dem Satz für 2017 besteuert,da war ja ihr Rentenbeginn.
Was passiert nun,wenn sie ihre Regelatersgrenze erreicht hat und in die "normale Rente" wechselt,wie wird diese dann besteuert werden?
Wird der Rentenbeginn von 2017 zu Grunde gelegt oder dann voll Besteuert?
Christian Schultz
am 03.01.2022Zum Thema Steuern können und dürfen wir hier leider keine Auskunft geben.
Marita
am 20.12.2021Ich hätte heut auch mal eine Frage an Sie.
Ich bin Jahrgang 1959.
Ich habe von 2015 bis 6.2021 volle EM- Rente bezogen.
Mein neuer Antrag wurde abgelehnt.
Ich beziehe z. Z. ALG.
Im kommenden Jahr werde ich im Juni 63 Jahre.
Wenn ich dann einen Antrag auf Altersrente stellen würde ( 35 Versicherungsjahre habe ich) , gilt da bei mir auch noch der Bestandsschutz?
Ich hatte 24 Monate gelesen.
Meine Altersrente würde niedriger ausfallen, laut meinem letzten Bescheid.
Vielen Dank im Vorraus.
Christian Schultz
am 21.12.2021Hallo Marita, diese 24-Monats-Regel kenne ich nicht. Das heißt aber nicht, dass es solch eine Regelung nicht gibt. Wenden Sie sich am besten direkt an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Marita
am 28.12.2021Ich bedanke mich bei Ihnen für die schnelle Antwort.
Natürlich kann man nicht alle Paragrafen auswendig wissen.
Ich habe herausgefunden , dass es der § 88 Absatz 1 des SGB VI ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marita
Christian Schultz
am 03.01.2022Vielen Dank!
Arjen Bakker
am 30.11.2021Hallo Rentenberater !
ich bin einer von diesen nicht Benachteilgten.
Geburtsdatum 5. Oktober 1959.
Bei meinem Arbeitgeber bin ich seit dem 1.1. 1989
Arbeitsverhältnis: Laufend.
Hatte 22.Dez.2010 einen Arbeitsunfall, bekomme deswegen
20% Erwerbsminderungsrente der BGU.
Das sind zur Zeit ca. 750 Euro / Monat.
Darf ich die behalten nach Renteneintritt ? Da gibt es sehr viele Meinungen.
Danke und beste Grüsse ... Arjen
Christian Schultz
am 01.12.2021Hallo Arjen, eine Rente der Berufsgenossenschaft kann mit der gesetzlichen Rente verrechnet werden. Ob und in welcher Höhe hängt jedoch vom Einzelfall ab. Am besten wenden Sie sich hier an die Deutsche Rentenversicherung.
Arjen Bakker
am 01.12.2021Bedankt !
Arjen
Biggi
am 30.11.2021Guten Tag, werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Einkommen gerechnet und haben demnach Einfluss auf die Rente? Egal welche Rentenart.
Danke Ihnen für eine Rückmeldung
Freundliche Grüße
Biggi
Christian Schultz
am 01.12.2021Hallo Biggi, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen bei der Erwerbsminderungsrente nicht angegeben werden.
Klaus
am 20.11.2021Hallo,
Ich bin Jahrgang 1959 und war seit Oktober 2018 krank geschrieben. Nach Ende der Lohnfortzahlung hatte ich den Krankengeldanspruch voll ausgeschöpft. Mit Beginn der Arbeitslosigkeit im April 2020 hatte ich durch den Antrag auf medizinische Rehabilitation fiktiv den Antrag auf EM-Rente gestellt. ich bin 70% schwerbehindert und bekomme seit September 2021 volle EM-Rente.
Die nach Oktober 2018 an die Rentenversicherung gemeldeten Entgelte meines Arbeitgebers und der Krankenversicherung wurden nicht bei der Berechnung der EM-Rente berücksichtig.
Nachdem ich gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt hatte, erhielt ich von der Rentenversicherung folgende Antwort:
Berücksichtigt werden bei der Rentenberechnung nur die Zeiten bis einschließlich des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist, dies heißt bis zum 31.10.2018.
Die nach diesem Zeitpunkt liegenden rentenrechtlichen Zeiten werden erst bei einem späteren Leistungsfall berücksichtigt, zum Beispiel der einer Altersrente.
Als einzige Rechtsgrundlage wird auf Paragraf 99 Abs. 1 SGB VI verwiesen. In diesem Paragraf ist lediglich der Beginn der Rente geregelt.
Werden die gemeldeten Entgelte für die Beitragszeiten von November 2018 bis März 2020 bei der Berechnung der Altersrente berücksichtig? Ich vermisse dazu die Angabe der Rechtsgrundlage im Schreiben der Rentenversicherung.
Viele Grüße Klaus
Christian Schultz
am 22.11.2021Hallo Klaus, wir können hier im Forum leider keine Rechtsberatung leisten. Aber grundsätzlich ist es so: Bei der Altersrente werden alle Zeiten berücksichtigt, auch die von Kranken- oder Arbeitslosengeld. Wenn Sie das vertiefen möchten, sollten Sie entweder einen Termin bei der DRV machen, das ist kostenlos. Oder Sie wenden sich an eine Beratungsstelle des SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Fred
am 11.10.2021Hallo ans Team,
Ich bin 55 Jahre und beziehe seit Juli 2018 eine volle EMR. Wann würde die Altersrente greifen.
Gruß Fred
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Fred, spätestens beim Erreichen der Regelaltersgrenze. Wann die ist, können Sie in der in der letzten Tabelle in diesem Beitrag sehen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-versicherungsjahre-oder-sb-ausweis-wann-kann-ich-frueher-in-rente
Sylvia
am 06.10.2021Hallo kann man die normale Altersrente schon vorher bekommen , bekomme seit meinem 25 . Lebensjahr volle Erwerbsminderungsrente ich bin jetzt 36 Jahre alt
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Sylvia, die Regelaltersrente nicht. Aber es gibt ja verschiedene Formen der vorgezogenen Altersrente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Klaus
am 14.09.2021Guten Tag,
Seit dem 31.01.2019 erhalte ich eine EM Rente, die bis spätestens zum Erreichen der Regelaltersgrenze (31.10.2031) weiterläuft (Dauerrente).
Zudem bin ich schwerbehindert (60%).
Nun möchte ich 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Die EM Rente würde somit nahtlos in die Altersrente für Schwerbehinderte übergehen. Die 35 Versicherungsjahre hatte ich schon vor beantragter EM Rente erfüllt.
Meine Frage:
Habe ich das richtig verstanden, dass die Rente wegen Schwerbehinderung (ab GdB 50) bei nahtlosem Übergang von EM Rente in Altersrente wegen Behinderung nicht geringer ausfallen kann als die EM Rente, weil die 10,8% Abschlag schon bei der EM Rente erfolgt waren?
Oder:
Wird die Altersrente für Schwerbehinderte dann niedriger als die EM Rente ausfallen (erneuter Abschlag von 10,8%) oder bleibt die Höhe gleich (habe während der EM Rente nichts hinzuverdient und auch sonst keine zusätzlichen Anwartschaften gesammelt) ?
Christian Schultz
am 14.09.2021Hallo Klaus, wenn Sie fünf Jahre früher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, bedeutet das einen Abschlag von 10,8 Prozent. Da kommen Sie nicht drum herum.
Bei der Frage, ob diese vorgezogene Altersrente dann geringer ausfallen könnte, bin ich mir nicht ganz sicher. Lassen Sie sich das am besten einmal kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung vorrechnen.
Mechthild Schulte
am 02.09.2021Hallo,
ich (62) bekomme bis Ende 01.22 volle Erwerbsminderungsrente (3 Jahre)
Ich habe einen Antrag auf Weiterzahlung zugesendet bekommen, sowie einen Antrag zur Feststellung der Erwerbsminderung.
Muß der noch mal komplett gestellt werden wie am Anfang?
mfG Mechthild
Christian Schultz
am 03.09.2021Hallo Mechthild, das müsste man sich anschauen, um Ihre Frage genau zu beantworten. Fragen Sie am besten direkt beim Sachbearbeiter der DRV nach.
Christa
am 19.08.2021Haloo ans team,
Bin emrentner und habe von meinem, mittlerweile, ex-arbeitgeber eine abfindung bekommen... da die steuern darauf exorbitant sind, hätte ich gerne was in die staatliche altersrente eingezahlt um es von der steuer abzusetzen... aber auf antrag paragraph 187 eine ablehnung bekommen !
Darf ich als emrentner eine Basis/Rürup rente/Versicherung abschließen und hier nur für heuer eine Einmalzahlungen leisten ? Falls ja , da ich ausser renten kein einkommen habe , dann den höchstbetrag von 25787 euro zahlen und den zu 92% von der steuer absetzen ??? Sehe ich dass so richtig ???
Mfg Christa
Christian Schultz
am 20.08.2021Hallo Christa, das kann ich Ihnen leider nicht aus dem Stehgreif beantworten. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Marie
am 08.08.2021Hallo,
nach einer Krebsoperation habe ich mit 62 Jahren Schwerbehinderung 50% und beziehe ab 01.08.21 Rente wegen Schwerbehinderung.
Muss aber Abzüge in Höhe von 6,6% in Kauf nehmen.
Jetzt habe ich von der Rentenversicherung (da ich nach der Reha als dauerhaft arbeitsunfähig eingeschätzt wurde) den Hinweis bekommen dass ich Aussicht auf Erhalt einer EU Rente hätte, die nun auch beantragt habe.
Wird sie genehmigt, erhalte ich diese (höhere) Rente statt der genehmigten Rente für Schwerbehinderte.
Allerdings gibt es ja auch hier Abzüge...
Soweit, so gut, wenn es klappt.
Folgende Frage:
Die EU Rente muss dann ja mit 66 Jahren und 2 Monaten (bin Jahrgang 59) in reguläre Rente umgewandelt werden.
Welche Rente sollte ich wann beantragen?
Ich hätte mehrere Möglichkeiten, denke ich:
Reguläre Altersrente: ab 01.06.2025,
also mit 66 Jahren 2 Monate
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
ab 01.04.2024, also ab 65 Jahren
Aber auch wegen Schwerbehinderung 50%:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
ab 01.04.2024
Was wäre für mich das Günstigste?
Christian Schultz
am 09.08.2021Hallo Marie, lassen Sie sich bitte bei der Deutschen Rentenversicherung Ihre prognostizierte Rentenhöhe für die jeweiligen Varianten vorrechnen. Eine Entscheidung kann man nur auf dieser Basis treffen.
Kati Frey
am 03.08.2021Hallo und guten Tag,
Ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und hoffe Sie können mir behilflich sein. Ich bin Okt.1958 geb. (also in 2 Monaten 63 Jahre) und habe die volle Erwerbsminderungsrente seit 2017 rückwirkend seit April 2016 mit 10,8% Abschlag längstens bis 01.November 2024 . Ab da bekäme ich die altersrente ( Die 35 Jahre habe ich voll ( mit voll und Teilzeit Arbeit) ! Meine frage: Wäre es möglich jetzt schon die altersrente zu beantragen und die EM Rente zu beenden ( geht das überhaupt mit nur 30% Beeinträchtigen) oder wäre es sinnvoller noch zu warten?? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Antwort! (Ich trau mich nicht die Rentenversicherung zu fragen)
Vielen Dank im voraus!
Kati Frey.
Christian Schultz
am 03.08.2021Hallo Kati, Sie können theoretisch die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen - ab dem 63. Geburtstag. In Ihrem Fall wären das dann dauerhaft 10,8 Prozent Abzug. Ob es sinnvoll ist, muss man sich aber immer im Gesamtkontext anschauen. Das können wir hier im Forum nicht leisten, nur in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Fritz Döhler
am 01.08.2021Hallo ich beziehe rückwirkend ab dem 1.8.2019 eine EM Rente befristet für 2 Jahren. Ab dem 1.8.2021 wurde Sie mir weiter für 2 Jahren gegeben.
Das heist ich muß 2023 wieder verlänger vielleich bekomme ich das wieder 2 Jahren.
Ich bin März 1963 geboren und könnte mit 61 Jahren und 10 Monaten in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderten was ich auch bin.
Meine frage ist bei der EM Rente wurde mir 10,8 % Abschläge abgezogen bekomme ich bei der vorgezogende Altersrente noch mal zusätzlich 10,8 % Abschläge abgezogen oder gibt es die Abschläge nur einmal`?
Christian Schultz
am 02.08.2021Hallo Fritz, es gibt keinen doppelten 10,8-Prozent-Abschlag, der bisherige Abzug wird dann einfach auf die Altersrente übertragen.
Christine
am 28.07.2021Hallo , ich habe ca 35 Jahre gearbeitet und beziehe seit 10 Jahren eine unbefristete volle EM Rente . Ich bin 12/1960 geboren und habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 90 % . Wann kann ich auf meinen Behindertenausweis die reguläre Altersrente beantragen ?
Christian Schultz
am 28.07.2021Hallo Christine, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit 64 und 4 Monaten ohne Abschlag beziehen. Wenn Sie früher in Rente wollen, kostet jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Da Sie aber direkt von der EM-Rente in die Altersrente wechseln, sollten Sie noch einmal bei der Rentenversicherung nachfragen. Es gibt Situationen, in denen der Abzug der EM-Rente auf die Altersrente übertragen wird.
Cornelia Freier
am 25.07.2021Hallo
Ich bin 61 Jahre alt und bekomme seit 2014 volle Erwerbsminderungsrente. Nun meine Frage. Bekomme ich automatisch meine Altersrente.? Und wie sieht es mit der grundrente aus?Muss man die extra beantragen. Hoffe sie können mir helfen
Christian Schultz
am 26.07.2021Hallo Cornelia, die EM-Rente läuft bei Erreichen der Regelaltersgrenze aus, trotzdem müssen Sie die Altersrente beantragen. Am besten machen Sie dazu noch einmal einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung.
Bei der Grundrente wird Ihr Anspruch automatisch überprüft: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/grundrente-muss-ich-einen-antrag-stellen
Lothar
am 18.07.2021Hallo,
ich beziehe seit 2007 die volle Erwerbsminderungsrente, bin Jahrgang 1960.
Kann ich jetzt schon die vorgezogene Altersrente beantragen und würde das finanziell große Nachteile bringen?
Ich würde mich so sicherer fühlen da ich Angst habe, das ich bei dem Übergang von EM-Rente zur Regelaltersrente womöglich finanziellen Ausfall habe, wenn die nicht pünktlich alles bearbeiten. Miete etc. muss ja bezahlt werden.
Ein weiterer Grund ist, mein Augenlicht lässt nach und ich weiß nicht ob ich bis dahin mit den kleingedruckten Formularen noch Herr werde....Motto...besser jetzt alles erledigen;-)
Danke euch Lieben und viele Grüße Lothar
Christian Schultz
am 19.07.2021Hallo Lothar, ohne Schwerbehindertenausweis können Sie frühestens mit 63 eine Altersrente beziehen, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Wann der beste Zeitpunkt zum Antrag ist, sollten Sie im Rahmen einer persönlichen Beratung klären. An Ihrer Stelle würde ich das bei der Deutschen Rentenversicherung machen, das ist sogar kostenlos.
Sylvia Schlömer
am 14.07.2021Ich beziehe seit Juni 2017 volle EMR unbefristet. Die Entgeltpunkte wurden bis Mai 2017 berechnet. Da die Rente rückwirkend war, habe ich aber noch bis März 2018 versicherungspflichtig gearbeitet. Zwischenzeitlich habe ich auch noch einen Familienagehörigen 1 Jahr gepflegt. Dafür wurden auch noch Rentenbeitrage gezahlt. Werden dies Entgeltpunkte später auf die Altersrente angerechnet ?Ich bin jetzt 62 Jahre alt und seit 2007 50% schwerbehindert.
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Sylvia, alle erworbenen Entgeltpunkte erhöhen auch Ihre spätere Rente.
Stefan Abeling
am 25.06.2021Wenn ich die Altersrente nicht nahtlos zur EMR beantrage, werden dann die Abschläge neu berechnet? Bin Jahrgang 1965 und beziehe seit 2015 volle EMR.
Christian Schultz
am 28.06.2021Hallo Stefan, in diesem Fall würden die Abschläge der EM-Rente NICHT auf die Altersrente übertragen. Aber ich empfehle Ihnen, dass Sie hierzu einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung machen.
Gregor Knopp
am 02.06.2021Hallo Team, ich beziehe seit 2018 eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, die bisher 1x verlängert wurde und somit bis zum 31.03.2024 läuft. Mein Geburtsdatum ist 14.08.1961 und werde somit im August 60. Ich habe (irgendwo) gelesen, dass man mit 60 direkt von der EM-Rente in die Altersrente wechseln kann, nach entsprechendem Antrag. Stimmt das?
Christian Schultz
am 04.06.2021Hallo Gregor, diese Regelung kenne nicht. Nach meinem Kenntnisstand können Sie mit Baujahr 1961 frühestens mit 61 und 10 Monate in Rente - und das auch nur mit Schwerbehinderung und einem Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
ralf
am 23.04.2022Hallo Christian,
weiter oben schreiben sie ein doppelten Abzug gibt es nicht.
hier nun das dann nochmals 10,8% bei rente Gbd +50% hinzukommen.
meint das alles em Rentner bekommen wenn sie dann in altersrente gehen die 10,8% abzug noch on top ?!? sonnst macht das ja keinen sin irgendwie
Christian Schultz
am 24.04.2022Hallo Ralf, wichtig zu wissen ist: Wenn Sie lückenlos von der EM- in die Altersrente wechseln, kann die Altersrente nicht niedriger als die EM-Rente sein. Egal, welche Abschläge hier noch eine Rolle spielen. Zu den Abschlägen und wie diese übertragen werden, machen wir in naher Zukunft noch einmal einen detaillierten Beitrag.
Sobaniec Richard
am 25.05.2021Sehr geehrte Damen und Herrn,
Ich bin Jahrgang 1959 und seit 2004 Erwerbsminderungsrentner . Seit 2008
arbeite ich in einer wfbm und zahle durch die wfbm in die Rentenkasse ein .
Würde ich mehr Altersrente als Erwerbminderungsrente bekommen .
Christian Schultz
am 26.05.2021Hallo Richard, diese Frage kann Ihnen nur die Rentenversicherung beantworten. Fragen Sie dort nach einer aktuellen Renteninformation.
Isabel Lin
am 23.05.2021Sehr geehrte Damen und Herren
Ihre Behauptung Das man nach Ablauf der Erwerbsminderungrente einen Antrag auf Altersrente
stellen soll ist nicht Richtig den es gibt denn $ 115 Absatz 3 SBG 6 darin heißt es wenn ein Versicherter eine Erziehungsrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist diese bei erreichen der Regealtersgrenze von Amtswegen in Altersrente umzuwandeln. So steht e im Gesetz.
Martin Herter
am 23.05.2021Hallo, ich habe eine Frage zum Übergang von einervollen Erwerbsminderungsrente von beispielsweise 1.500 Euro monatlich in die Regel-Altersrente und dabei zur Anrechnung von Hinzuverdienst.
Angenommen, der EM-Renter erreicht zum 1.7. eines Jahres die Regel-Altersrente. Er hat in diesem Jahr noch eine Hinzuverdienst zur EM-Rente in Höhe von 12.300 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 6.300 Euro kommen also in diesem Jahr noch 6.000 Euro mit 40% zur Anrechnung, also zum Abzug von der EM-Rente. Das wären 40 % von 6.000 Euro, also 2.400 Euro.
Werden diese 2.400 Euro auf die 12 Monate umgelegt? Dann würden 2.400/12, also 200 Euro brutto von jedem Monatsbetrag der EM-Rente abgezogen. Es würden also für die 6 Monate bis zum 1.7. insgesamt 6 Abzüge von 200 Euro, also insgesamt ein Abzug von 1.200 Euro von der EM-Rente erfolgen.
Oder ist es anders und der Abzug von 2.400 Euro wird komplett auf die ersten 6 Monate umgelegt und es erfolgt dann monatlich ein Abzug von 2.400/6, also von 400 Euro pro Monat, also ein Gesamtabzug von der EM-Rente in Höhe von 2.400 Euro von der EM-Rente?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 25.05.2021Hallo Martin, das weiß ich nicht aus dem Stehgreif. Fragen Sie am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Annegret
am 09.05.2021Guten Tag,
bin Jahrgang 1961 und schwerbehindert (60 GdB). Ich beziehe seit dem 01.09.2018 volle EM-Rente (sog. Arbeitsmarktrente), die jetzt bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Ohne Abschläge könnte ich die Altersrente für Schwerbehinderte ab 01.11.2025 in Anspruch nehmen. Da meine EM-Rente jedoch bereits um 10,8% gemindert ist und diese Abschläge - wie oben zu lesen war - in die Altersrente übernommen werden, könnte ich doch bereits zum 01.11.2022 nahtlos in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln (die Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt). Da die Altersrente geringer wäre als meine jetzige EM-Rente, müsste diese bei einem nahtlosen Übergang aufgrund des Bestandsschutzes doch in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden. Sehe ich das richtig oder gibt es da einen Haken?
Christian Schultz
am 10.05.2021Hallo Annegret, wie können wir keine individuellen Anfragen beantworten. Ihren persönlichen Fall können Sie aber gern im Rahmen unserer Sozialberatung - anhand Ihrer Unterlagen - bei meinen Kollegen prüfen lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Annette
am 08.05.2021Guten Tag,mein Name ist Annette,bin gerade 59 geworden.Bauj.1962.
Beziehe eine befristete Erwerbsminderungsrente seit 2019,und muss demnächst zum med.Dienst der Rentenkasse(habe einen Wiederantrag gestellt ,weil meine Rente zum 31
5.2021 ausläuft)Schon im letzten Jahr musste ich diesen Antrag stellen,weil ich immer befristet für ein Jahr bekommen habe.
Habe 50% Schwerbehintertenausweis,ohne Merkmale.
Wäre es möglich(habe 33 Jahre voll)
mit allen Abzügen schon ab 61Jahren und 8 Monaten in Rente zu gehn.
Und wann müsste ich diesen Antrag dann stellen.Könnte ich dass jetzt schon machen?
Ich habe Angst,dass ich meine Erwerbsminderungsrente nicht verlängert bekomme,warum auch immer.
Und habe auch keine körperliche und psychische Kraft mehr zum Arbeitsamt zu gehen und das ganze Prozedere wie 2019 nochmal durch zu machen.
Christian Schultz
am 10.05.2021Hallo Annette, mit Jahrgang 1962 können Sie frühestens mit 61 und 8 Monaten eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Mit dem maximalen Abschlag von 10,8 Prozent. Dafür ist eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich. Ob Sie die erfüllt haben, steht in der Rentenauskunft.
alpen
am 14.06.2021Hallo Annete,
Sie haben zwei Möglichkeiten mit der Schwerbehindertenausweis zur Altersrente zu gehen.
1.Möglichkeit:
Sie haben recht vollendeten 61 Jahren 8 Monaten Altersrente zu gehen(mit der Abzüge).Aber da gibt es Voraussetzungen:
1- Ein Schwerbehindertenausweis
2-Ein Nachweiß, dass Sie 35 Jahre voll gearbeitet haben(unter 35 Jahren gibt es keine Rente).Wenn Sie falls Mutter sind Erziehungsjahre werden auch mitgezählt.
2.Möglichkeit:
Mit der 64 Jahren 8 Monaten ohne Abzüge Altersrente zu gehen.Da braucht man wieder gültigen Schwerbehindertenausweis und 35 Jahre Nachweis.
Wenn Sie falls 35 Jahre nicht Nachweisen können,müssen Sie solange(mindestens 9 mal) bis zum Rentenalter erreicht haben EM-Rente verlängern lassen.Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
LG
Tobias
am 05.05.2021Hallo, ich bräuchte eine Auskunft bezüglich "Volle Erwerbsminderungsrente".
Ich habe einen GdB von 100 % und eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Wie ist das nun??
Wenn ich wegen meiner Krankheit nicht mehr als 3 Std. / tägl. arbeiten könnte, wird dann die "Volle Erwerbsminderungsrente" hochgerechnet als ob ich Altersrente beziehe?? Ich bin erst 40 Jahre alt... Bein meinem Nachbarn ist es der Fall, dass er eine Hochrechnung bekommen hat und keine 600 Euro Rente + Grundsicherung..
Daher wäre ich um eine Auskunft dankbar.
Christian Schultz
am 06.05.2021Hallo Tobias, die volle Erwerbsminderungsrente ist doppelt so hoch wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Mit Ihrer zukünftigen Altersrente hat das erst einmal nichts zu tun.
Beate
am 10.04.2021Bin 56 Jahre, mein Lungen Problem wurde durch pathologisch bestätigt, dass meine Lunge durch Ammoniak zerstört wurde, ich habe als 14jährige junge Frau in der LPG ( Tierproduktion) gearbeitet. Es wurde als Berufskrankheit Diagostiert, auch die Berufsgenossenschaft hat es Abgelehnt. Denn es sei aus DDR Zeiten nicht nachzuweisen.
Danke
Beate.
Angelika
am 06.04.2021Hallo, ich bin Jahrgang 1962 und seit 2003 in EU Rente. Ich bin 50% schwerbehindert. Wann wäre der reguläre Rentenbeginn.? Bei einem nahtlosen Übergang in die Altersrente muss ich Abzüge hinnehmen. Wenn die Altersrente später beginnt, gibt es dann auch Abzüge?
Christian Schultz
am 08.04.2021Hallo Angelika, bei Ihrem Jahrgang beginnt die Regelaltersrente mit 66 und acht Monaten. Dann läuft die EM-Rente aus, für die Altersrente müssen Sie einige Monate vorher einen Antrag stellen.
Das mit den Abzügen kann ich ohne Einsicht in Ihre Unterlagen nicht beantworten. Dazu können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ulrike
am 30.03.2021Nachtrag zu meiner 1. Frage:
Hallo! Wie hoch ist etwa der durchnittliche Wert der Zurechnungszeit zu beziffern!
(in Euro). Danke! Ich möchte Abwägen, ob sich der Aufwand der Beantragung lohnt!?
Christian Schultz
am 31.03.2021Das kommt auf Ihren bisherigen Verdienst an, da müssten Sie bitte direkt bei der Rentenversicherung nachfragen.
Schwalbe Ramona geb.18.08.1959
am 27.03.2021Habe seid 2006 EWMR und 40%Behinderung, kann ich mit 63 in die Rente
Christian Schultz
am 29.03.2021Hi Ramona, Sie können nach 35 Versicherungsjahren mit 63 in Rente. Allerdings nur mit Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Gaby Jirjahn
am 20.03.2021Hallo, ich bin Jahrgang 1957 und bekomme seit 20 Jahren eine EMR. Wann kann ich in die Altersrente? Habe 30 Prozent Schwerbehinderung. Wird die Altersrente genau so hoch sein wie die jetzige EMR? Ich habe lange in Minijobs gearbeitet.
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Gaby, Ihre Altersrente kann beim nahtlosen Wechsel aus der EM-Rente nicht niedriger sein. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit Ihrem aktuellen GdB allerdings nicht beziehen, dafür ist ein GdB von mindestens 50 notwendig.
Die frühstmögliche Rente wäre also über die Altersrente für langjährig Versicherte machbar, dann aber mit Abschlag. Jeder Monat vor Ihrer Regelaltersgrenze (65 Jahre, 11 Monate) kostet dann 0,3 Prozent Abschlag.
Güttler, Ingrid
am 20.03.2021Hallo,
mein Name Ingrid Güttler,
ich bin am 01. Februar 65 Jahre geworden und bekomme seit 2011 eine EU - Rente. Wann muss ich die Altersregelrente beantragen ? Seit Beginn der EU - Rente ( unter 2 Std. ) erwerbsfähig, habe keine Tätigkeit mehr ausgeführt. Kann die Altersrente höher als die EU - Rente werden ? Ich bitte um Rückantwort. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Güttler
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Ingrid, die Altersrente kann nicht niedriger als die EM-Rente sein. Höher schon. Wann genau Sie welche Altersrente beantragen, müsste man sich individuell anschauen - das hängt von mehreren Faktoren ab. Lassen Sie sich am besten zunächst kostenlos bei der Rentenversicherung beraten.
Heiko Lengerer
am 14.03.2021Hallo,
ich bin 56 und erhalte seit 2015 Teilerwerbsminderungsrente (10,8% Abzug!!). Weiterhin arbeite ich 19,5 h in der Woche. Erhöhen die von mir seitdem erworbenen Entgeltpunkte meine Altersrente in Umfang 1:1 oder werden auch hier Abzüge wirksam?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Heiko, die Entgeltpunkte durch Ihren Job werden nicht gekürzt. Abzüge gibt es ja nur beim Antrag zur Rente - also in Ihrem Fall bisher bei der EM-Rente. Das kann auch in Zukunft in Frage kommen, etwa wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beantragen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Barbara
am 14.03.2021Hallo,
der Bundesrat hatte beschlossen,das EM-Rentner deren Rente im Jahr 2001 begonnen hat eine Zurechnungszeit vom 60.zigsten auf den 62.zigsten bei der Regelaltersrente zu berechnen.
Gilt dieses noch? Bei der Rentenversicherung konnte man mir keine Antwort darauf geben.Ich gehe nahtlos von der EM-Rente in die Regelaltersrente am 1.7.2021.
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Barbara, bei den Zurechnungszeiten für die EM-Rente hat es in den letzten Jahren mehrere Anpassungen gegeben, die allesamt nur für Neurentner gelten. Diese sind allesamt nach wie vor gültig.
Ralf
am 08.03.2021Hallo und guten Tag,
Die Altersgrenze habe ich erreicht, kann ich meine volle EM-Rente in die Altersrente "umwandeln" oder muss ich vollumfänglich den Antrag "R100" stellen, bitte?
Vielen Dank und besten Gruß.
Christian Schultz
am 08.03.2021Hallo Ralf, einfach bei der Rentenversicherung anrufen. Die nennen Ihnen das richtige Formular.
Elke
am 01.03.2021Hallo, ich beziehe eine volle EM-Rente, die bis zum31.07.2023 befristet ist. Bin im Juli 1959 geboren und 50% schwerbehindert. Kann ich dann ab August 2023 in die Rente gehen mit 0,6%Abschlag und fällt diese dann geringer aus als meine jetzige EM-Rente?
Christian Schultz
am 02.03.2021Hallo Elke, die Altersrente kann beim nahtlosen Wechsel von der EM-Rente nicht niedriger sein. Beim Abschlag müsste man sich das genau anschauen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie das direkt und kostenlos mit der Rentenversicherung besprechen.
Gary
am 27.02.2021Hallo, wenn man eine volle oder halbe EM Rente (befristet oder unbefristet) bekommt, wie verhält sich das mit den Abschlägen bezogen auf die Altersrente?.... wenn man vor der Altersrente z.b. 4 Jahre wieder voll gearbeitet hat?...also keine EM Rente mehr bezogen hat.
Werden dann trotzdem die Abschläge der damaligen EM Rente mitgezogen und von der Altersrente abgezogen wenn man regulär mit 67 in Altersrente geht?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Gary, die Abschläge der EM-Rente können nur auf die Altersrente übertragen werden, wenn der Übergang nahtlos ist. Wenn Sie in der Zwischenzeit gearbeitet haben, haben Sie beim Rentenstart mit 67 keine Abschläge zu befürchten.
metin
am 26.02.2021was ist daran wer 33 jahre gearbeitet hat und erwerbminderung hat . eine rente als 1250. euro bekommt, wie geht das ?
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Metin, möglicherweise würde das eine kleine Aufstockung geben. Das muss die Rentenversicherung aber noch individuell prüfen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/grundrente-und-erwerbsminderungsrente-wie-passt-das-zusammen
Wolfgang Schultheis
am 18.02.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 1955 und seit 2009 erwerbsunfähig verrentet mit GdB 60. Inzwischen beziehe ich eine Altersrente für Schwerbehinderte. Zum März erreiche ich die Altersgrenze für die Regelaltersrente. Wäre es ggf. sinnvoll für mich einen Rentenwechsel vorzunehmen und in die normale Regelaltersrente zu wechseln oder könnte das u.U. Nachteile für mich beinhalten?
Bei der Rentenberatung vor knapp 2 Jahren sagte man mir, dass das automatisch geschehen würde. Öh, nö. Ich komme lediglich aus der diskriminierenden Einkommensbeschränkung heraus. Ansonsten bleibe ich in der Altersrente für Schwerbehinderte.
Falls der angefragte Wechsel für mich ungünstig wäre, wie sieht es denn dann aus mit der Anrechnung von Rentenbeiträgen die ich, falls erwerbstätig, freiwillig leisten würde.
Danke schon mal im Voraus für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
Christian Schultz
am 03.03.2021Hallo Wolfgang, Ihr Anliegen habe ich nicht ganz verstanden. Es mag sein, dass die Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze anders heißt. Aber die möglichen Abschläge bleiben ohnehin bestehen. Wer einmal eine vorgezogene Altersrente erhält, behält die Abzüge ein Leben lang.
Etwaige Ausgleichszahlungen können Sie schon vorher leisten. Wie das geht, erfahren Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Gizela
am 16.02.2021Ich habe Erwerbsminderung Rente bis ende Jahr .Ich muss antrag stellen wegen Grund Rente oder kommt automatisch Altes Rente
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Gizela, wenn die EM-Rente weitergezahlt werden soll, müssen Sie einen Antrag stellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/befristete-em-rente-verlaengern-wann-ist-der-beste-zeitpunkt
Christian Schultz
am 10.02.2021Hi Mario, Sie sind ja noch keine 60 Jahre alt. Die früheste Altersrente (mit Schwerbehindertenausweis) gibt es für Ihren Jahrgang mit 61 Jahren und zehn Monaten - allerdings nur mit hohem Abschlag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Mario
am 10.02.2021Hallo ich bin Jahrgang 1963 und beziehe seit Mai 2014 befristete volle Erwerbsminderungsrente die Ende Juni diesen Jahres ausfäuft. Ist es möglich diese vor Ablauf Juni 2021 in Altersrente umzuwandeln?
Vielen Dank im voraus
M. Herbers
am 05.02.2021Guten Tag,
Ich beziehe auf Grund einer Berufskrankheit seit 1991 eine Dauerrente RVO §580 581 1585 abs 2. Ich arbeite nach einer 3 jährigen Umschulung seit 1994 voll, und hab seitdem keine Ausfallzeiten sprich meine vollen Rentenbeiträge gezahlt. Ich bin 54 Jahre alt und gehe somit mit 67 in die Rente.
Zu meiner Frage. Wie lange wird meine Dauerrente (Erwerbsminderungsrente) gezahlt ? bzw. wenn diese in meine Alterrente umgewandelt wird, wie wirkt sich das auf die Höhe meiner Regelrente aus ? Es ist noch Zeit, möchte mich aber jetzt schon mit dem Thema Rente auseiandersetzen und beraten lasse.
vielen Dank
Christian Schultz
am 05.02.2021Hallo, die unbefristete Erwerbsminderungsrente kann bis zum Eintritt in die Altersrente gezahlt werden. Wenn der Rententräger keine Anzeichen sieht, dass sich Ihre gesundheitliche Situation groß geändert hat, kommt das häufig vor.
Beim Wechsel von der EM- in die Altersrente kann es vorkommen, dass Abschläge übertragen werden. Aber das müssten Sie für Ihre Situation bitte individuell klären lassen. Zum Beispiel direkt bei der Rentenversicherung.
Tenna
am 30.01.2021Hallo,
mein Bruder und seine Frau beziehen volle Erwerbsminderungsrenten. Sie haben nie gearbeitet und folglich keine Rentenbeiträge gezahlt. Soweit ich es den Bescheiden entnehmen kann, wurden nur Beiträge für die Pflegeversicherung geleistet. Wenn er in ca. 12 Jahren das Rentenalter erreicht - wovon wird er dann leben? Bekommt er eine Altersrente oder Hartz IV?
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Tenna, da müsste man sich das Rentenkonto anschauen. Auch durch Kindererziehung und/oder häusliche Pflege etc. werden Zeiten für eine Altersrente erreicht. Falls er wirklich keine fünf Jahre Wartezeit auf dem Rentenkonto gibt, käme wohl die Grundsicherung im Alter in Betracht.
Tenna
am 19.02.2021Ich danke für die Antwort. Meine Bruder und seine Frau sind geistig behindert. Die Erwerbsminderungsrenten sind vmtl. höher als die Grundsicherung. Ich meine gelesen zu haben, dass niemand schlechter gestellt werden darf? Gilt das dann also für sie nicht?
Christian Schultz
am 03.03.2021Die Altersrente ist beim nahtlosen Wechsel nicht geringer als die EM-Rente. So ist es normalerweise. Aber Ihr Bruder müsste auch jedes Jahr eine Renteninformation bekommen, da finden Sie die prognostizierte Rente. Fragen Sie sonst einmal direkt bei der DRV nach.
Marianne Burkhardt
am 30.01.2021Guten Tag,
mein Jahrgang: 1945. Ab 05.2007 erhielt ich eine volle Erwerbs- Minderungsrente.
Meine Regelaltersrente begann 11.2010. die prozentuale Reduzierung aus der EM -Rente wurde leider voll in die RegelAltersrente übernommen. Mitteilung von 2012: Alle dies bzgl. Klagen waren abgewiesen. In späteren Jahren dagegen amortisierte sich die Kürzung wg. EM Rente wieder, aber nicht für meinen Jahrgang. Das ist eine große Ungerechtigkeit.
Meine Frage: Bleiben neben den o.a. dauerhaften finanziellen Kürzungen auch die Einschränkungen in Bezug auf die Hinzuverdienstgrenzen? Ist mir weiterhin die zugebilligte Arbeitszeit von drei Stunden tgl. auferlegt? Oder fällt diese mit Eintritt in die Regelaltersrente weg??? Für Ihre Antwort bin ich dankbar.
Christian Schultz
am 01.02.2021Hallo Marianne, hier mal eine gute Nachricht: Wenn Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben - und das haben Sie mit Ihrem Jahrgang deutlich - können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie wollen.
Andre Raymond
am 28.01.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 07/1962 und seit 03/2012 beziehe ich volle und unbefristete EMR.Mein GdB beträgt 80.Wann kann ich meine RAR beantragen und um welche Abschläge muß ich fürchten?
Bin schon länger Mitglied beim SOVD, da ich aber schwer gehbehindert bin ist ein Besuch in einem Ihrer Beratungsstellen immer ein ziemlicher Umstand für mich, daher wäre es schön, wenn siemir auf diesem Wege helfen können.
LG Andre
Christian Schultz
am 29.01.2021Hallo Andre, wir haben eine gute Übersicht zu den Renteneinstiegen nach Jahrgang erstellt. Dort finden Sie auch die jeweiligen Abschläge: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Vera Weber
am 27.01.2021Vielen Dank für ihre schnelle Antwort und wie komme ich zu einer Sozialberatung in meiner Nähe? Der medizinische Dienst vom Arbeitsamt hat festgestellt, dass ich nur noch höchstens 15 Stunden in der Woche arbeiten könnte und somit nicht vermittelbar wäre. Sollte die Erwerbsminderungsrente jetzt genehmigen werden, kann ich dann trotzdem die Rente im August beziehen, mit 63 Jahren und 10 Monaten? Mit freundlichen Grüßen Vera
Christian Schultz
am 27.01.2021Unsere Sozialberatungsstellen finden Sie hier: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Vera Weber
am 27.01.2021Hallo , habe eine Frage und vielleicht können sie mir helfen.War krank geschrieben und wurde jetzt ausgesteuert, war im September 63 Jahre und habe meine 45 Jahre erreicht.Es fehlen noch 10 Monate bis zur Rente ohne Abzüge .Würde im August in Rente gehen. Jetzt bin ich Arbeitslos und soll einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen.Meine Frage , kann ich dann trotzdem im August in meine Rente für langjährig Versicherte gehen oder dann erst mit 65 und 11 Monate.
.
Christian Schultz
am 27.01.2021Hallo Vera, ohne Abzüge können Sie auch nach 45 Jahren Wartezeit erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Wie sich das nun mit der EM-Rente verhalten würden, müsste man sich allerdings im Detail anschauen - am besten in unserer Sozialberatung.
Christiana Rolfes
am 20.01.2021Hallo,
Ich bin Christiana ,Jahrgang 7/1961 und beziehe seid 2009 volle Erwerbsminderungsrente mit 50%! Ich gehe am 1.1.2028 in Altersrente! Ich habe 2 Kinder (1988 und 2002 geboren) ,habe seid 9/2006 nur einen 450,00 Euro Job und habe auch weniger als 30 Jahre voll gearbeitet! Ich bekomme heute 960,00 Euro Erwerbsminderungsrente! Muss ich Inflation mit eingerechnet bei Altersrenteantritt im Januar 2028 mit sehr hohen Abzügen rechnen? Liebe Grüße Christiana
Christian Schultz
am 20.01.2021Hallo Christiana, welche Abschläge Sie bei der Altersrente haben, hängt nicht zuletzt von der Rentenart ab. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Daher können wir Ihre Frage nicht so einfach beantworten.
Angelika Kox
am 12.01.2021Hallo,
ich bin Jahrgang 11/1956, bekomme seit 06/2001 unbefristet volle EMR und der GdB ist 70.
Meine Regelaltersrente wird ab 1.10.2022 beginnen.
Frage: Könnte ich eine Umwandlung meiner Erwerbsminderungsrente in Altersrente beantragen? Habe jetzt ja auch schon 10,8 % Abschlag. Oder werden es mehr?
Mich verwirrt eine gelesene Angabe von 63 J, 8 Monate!
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
Christian Schultz
am 13.01.2021Hallo Angelika, die Altersrente kann bei einem nahtlosen Wechsel aus der EM-Rente nicht niedriger ausfallen. Mit Jahrgang 1956 könnten Sie - falls 35 Jahre Wartezeit erfüllt sind - auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Ab 63 Jahren und zehn Monaten wäre die ohne Abschlag, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Christian Schultz
am 12.01.2021Eine Beratung bei uns ist natürlich auch per Telefon und Mail möglich. Dafür müssten Sie jedoch Mitglied im SoVD werden. Mehr Infos dazu finden Sie hier: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Lutz Rettke
am 11.01.2021Hallo, ich habe nach 540 Beitragsmonaten wegen Krankheit eine Erwerbsminderungsrente beantragt und auch erhalten. Die Regelaltersrente, die ich jetzt mit 65,9 Lebensjahren erhalten soll, sieht vor, dass die Regelaltersrente genauso hoch ist wie die EM-Rente. Obwohl meine jetzt erworbenen Punkte wesentlich höher sind, diese wurden durch einem Zugangsfaktor auf die Punkte zum Zeitpunkt der EM-Rente gesenkt worden. Ich hatte 8 Monate absolut keine Einkünfte vor dem Erhalt der EM-Rente. Ist es korrekt, dass meinen Punkte durch den Zugangsfaktor gekürzt werde. Danke.
Christian Schultz
am 12.01.2021Hallo Lutz, um eine fundierte Antwort geben zu können, müsste man natürlich den Bescheid sehen. Aber grundsätzlich kann das sein.
Lutz Rettke
am 12.01.2021Den Bescheid kann ich ihnen zusenden
Mario Treske
am 07.01.2021Hallo,
nach einem Hörsturz im rechten Ohr mit fast Taubheit erhielt ich einen Schwerbehinderungsgrad von 30.
Jetzt 5 Jahre später Hörsturz im linken Ohr mit mittelfristiger Schwerhörigkeit.
Ich haben einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
Meine Tätigkeit als Berater kann ich so nicht mehr ausüben.
Bin derzeit krank geschrieben. Bin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Ich werde jetzt 63.
Macht der Antrag auf Erwerbsminderungsrente Sinn?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 07.01.2021Hallo Mario, ob die Rentenversicherung Sie nun für erwerbsgemindert hält, ist unwahrscheinlich. Bedenken Sie, dass die DRV Ihre Arbeitskraft für den gesamten Arbeitsmarkt prüft. So schlimm es ist, dass Sie kaum noch etwas hören - eine volle EM-Rente werden Sie wohl nicht bekommen.
Eine andere Sache ist der Schwerbehindertenstatus, vielleicht sollten Sie da noch einmal einen neuen Antrag stellen. Wie auch immer Sie sich entscheiden - ich empfehle Ihnen in jedem Fall, dass Sie sich vor einem Antrag professionell anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen.
Osman Beşiktaş
am 05.01.2021Ich beziehe voller erwerbsminderungsrente ab 2004 oder 2007 bis heute 60%habe ich behindertenausweis..beziehe 966 euro rente ..achso bin 1980 jahrgang ...wie bekomme ich altersrente wenn ich auch jetzt beantrage bekomme ich mehr rentengeld oder erst wenn ich alter von 67 jahre erreicht habe nach 67 jahre alt bin ?
Ich bedanke mich vorauss um ihre mühe und antwort..
Christian Schultz
am 06.01.2021Hallo Osman, mit Jahrgang 1980 können Sie erst in rund 20 Jahren eine Altersrente beantragen.
Roswitha Geisler
am 05.01.2021Wo finde ich online einen Antrag zur Umwandlung von Erwerbsminderungsrente in Altersrente
Vielen Dank
R.Geisler
Christian Schultz
am 06.01.2021Hallo Roswitha, alle Antragsmöglichkeiten der DRV finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html
Sedat
am 29.12.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit 9 Jahren volle-EM Rente und habe 80% Behinderungsgrad. In den letzten 7 Jahren hatte ich ein Minijob auf 450.-€ Basis(da wurde Teilweise ein Minibeitrag in die Rentenkasse eingezahlt)
Die Ermittlung der belegungsfähigen Kalendermonate sind 360(bis Renteneintritt).
Ich bin Februar 1961 geboren und mein Regelaltersgrenze wird am juli 2027 erreicht.
Frage 1.) Wann kann ich frühstens meine EM Rente in Altersrente umwandeln(Mit Abschlag)?
Frage 2.) Wann kann ich frühstens in Altersrente Ohne Abschlag gehen?
Vielen dank für Ihre Bemühungen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Sedat
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Sedat, die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in diesen Tabellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Martina Klotz
am 26.12.2020Hallo Herr Schultz,
welcher Zeitpunkt wird für das Eintreten des "Leistungsfalls" festgelegt?
Beispiel: Wenn jemand seit Januar 2018 arbeitsunfähig erkrankt ist und zunächst 18 Monate Krankengeld, dann ALG 2 bezogen hat und nun in 2020 die EM Rente beantragen würde, wird dann als Eintritt des Leistungsfalls der Beginn der Erkrankung rückwirkend zum Januar 2018 festgelegt? Hätte dies dann eine geringere Zurechnungszeit bei der Höhe der EM Rente zur Folge? Und würden dann die von den Sozialträgern in die Rentenkasse eingezahlten Beiträge zurückgerechnet, so dass sich dann auch die Altersrente reduziert?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Martina, das mit dem Beginn des Leistungsfalls lässt sich schlecht bestimmen, ohne die Unterlagen zu kennen. Am Ende hängt es an den Befundberichten und Gutachten Ihrer Ärzte bzw. der Entlassungsberichte aus einer Reha.
Ihre Frage zur Zurechnungszeit kann ich leider nicht beantworten, das weiß ich nicht aus dem Stehgreif. Ich notiere mir das, vielleicht beantworten wir das demnächst allgemein in einem neuen Beitrag.
Frank Behncke
am 21.12.2020Hallo,
Bin 54 Jahre alt, seit 10 Jahren
Erwerbsminderungsrentner in voller Höhe, unbefristet. Könnte ich jetzt schon auf Altersrente umstellen?
MfG
Frank Behncke
Christian Schultz
am 04.01.2021Hi Frank, nein - das geht nicht. Eine Altersrente ist (mit SB-Ausweis) frühestens mit 61 Jahren möglich: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Christian Schultz
am 17.12.2020Hallo Martina, ja - das kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Theoretisch reicht schon ein Tag Lücke aus, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/kann-meine-altersrente-niedriger-sein-als-meine-erwerbsminderungsrente
Trotzdem muss man sich das immer im Einzelfall anschauen. Nicht immer hat man unterm Strich einen finanziellen Vorteil, wenn man das so macht.
Martina Klotz
am 17.12.2020Hallo,
da die Abschläge aus der EM-Rente in der anschließenden Altersrente übernommen werden, wäre es da nicht sinnvoll, die Altersrente erst nach Ablauf der EM - Rente zu beantragen bzw. den Beginn der Altersrente auf einen späteren Zeitpunkt zu legen? Und welche Pause reicht dafür aus? Z.B. Ende der EM-Rente 31.07. Beginn Altersrente 01.09.?
Danke für die Hilfe!
joachim mertes
am 14.12.2020Hallo. Laut dem medizinischen Gutachten des Landessozialgerichts ist meine Leistungseinbuße voll eingetreten. Kann weder für 3 noch bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Das erloschene Leistungsvermögen liegt ab August 2019 vor. Ab wann wird nun die Rente gezahlt und gibt es eine Nachzahlung? Ist diese Rente dann befristet oder unbefristet. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Christian Schultz
am 15.12.2020Hallo Joachim, die Rente sollte nun rückwirkend ab Eintritt des Leistungsfalles gezahlt werden. Das kann bedeuten, dass die Zahlung zum Zeitpunkt des Antrags erfolgt. Oder auch früher. Ob sie befristet oder unbefristet ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Das müsste sich aus dem Urteil ergeben.
Christian Schultz
am 03.12.2020Hallo Wolfgang, wenn Ihre Partnerin bereits im März die Altersrente beziehen möchte, sollte Sie den Antrag tatsächlich schon bald stellen. Ich sehe kein Problem mit dem laufenden Verfahren zur EM-Rente.
Den bereits gestellten Antrag können Sie eventuell dadurch beschleunigen, indem Sie aktuelle Befundberichte der behandelnden Ärzte Ihrer Lebenspartnerin einreichen: www.sovd-sh.de/2020/02/04/erwerbsminderungsrente-beantragen-3-tipps-fuer-einen-positiven-ausgang/
Wolfgang
am 02.12.2020Hallo,
meine Partnerin hat im Januar 2020 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, über den noch nicht abschließend entschieden worden ist. Sie ist Jahrgang 1957, hat einen Behinderungsgrad von 50 % und könnte ab März 2021 vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.
Ist es sinnvoll, bereits jetzt einen Antrag auf Altersrente zu stellen, obwohl die Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente noch nicht vorliegt?
Hätte die Beantragung von Altersrente negative Auswirkungen auf die Entscheidung über die EM-Rente?
Können wir das relativ langwierige EMR-Bearbeitungsverfahren bei der Rentenversicherung irgendwie beschleunigen?
Vielen Dank im Voraus!
Christian Schultz
am 05.11.2020Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Blog keine weitergehende Beratung anbieten können. Wenn Sie sich professionell, anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen möchten, geht das bei meinen Kollegen. Wegen Corona zurzeit allerdings nur telefonisch: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Savas
am 04.11.2020hallo Herr Schultz! Ich habs gelesen, demnach ist nach einer Wartezeit von 20 Jahren eine Neuberechnung der EM Rente möglich.Aber an der Hotline der Deutschen Rentenversicherung hat man mir gesagt das die Rentenpunkte bei der Altersrente mitgerechnet werden nicht vorher?Aber nach Paragraph §43, Absatz 6, sechstes Sozialgesetzbuches steht drin nach einer Wartezeit von 20 Jahren kann man eine Neuberechnung machen ,was der Fall ist ? habe ich was Falsch verstanden?
Danke
Christian Schultz
am 02.11.2020Hallo Udo, die Zurechnungszeit wird auch bei der Berechnung der späteren Altersrente berücksichtigt.
Udo Niepel
am 02.11.2020Hallo,
meine Frau erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Es wurden Zurechnungszeiten für 31 Monate = 2,1421 Entgeltpunkte berücksichtgt.
Werden diese Punkte auch für die Berechnung der Altersrente übernommen oder fallen sie weg.
Danke für die Antwort
Christian Schultz
am 02.11.2020Bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gibt es für die EM-Rente Besonderheiten. Lesen Sie am besten einmal diesen Artikel: www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/rente-fuer-werkstatt-beschaeftigte/
Savas
am 01.11.2020Und wie ist den mit den Fünf Jahren Wfb nach der EM Rente. Wird nach einer Wartezeit von 20 Jahren die bestehende EM Rente Neuberechnet?
Fred Dietrich
am 26.10.2020Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.Leider ist meine EM-Rente unbefristet bzw.
gilt bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente.
Trotzdem verstößt es meiner Meinung nach gegen das Gesetz der Gleichbehandlung
Christian Schultz
am 26.10.2020Hallo Fred, Sie haben Recht: Das ist eine klare Benachteiligung, auf die wir als Verband schon lange hinweisen. Falls Ihre EM-Rente befristet ist, kann es möglich sein, die Abschläge zu umgehen. Aber dazu sollten Sie sich persönlich beraten lassen, weil man an dieser Stelle sehr genau vorgehen muss.
Fred Dietrich
am 23.10.2020Ich beziehe seit dem 01.04.2015 EM Rente ,bin Jahrgang 1955 und habe mehr als 35
Beitragsjahre .Jetzt möchte ich abschlagsfrei vorzeitig in die Altersrente wechseln.
Mirir wurde gesagt das meine Abschläge aus der EM Rente mit in die Regelaltersrente
übernommen werden. Dies wäre doch eine klare Benachteiligung gegenüber den Menschen die keine EM Rente beziehen und trotzdem ohne Abschläge vorzeitig in die Regelaltersrente wechsel können? Ich bin Schwerbehindert GdB 50%
Christian Schultz
am 23.10.2020Hallo Savas, mit 35 Versicherungsjahren und anerkannter Schwerbehinderung können Sie mit Jahrgang 1968 frühestens mit 62 in Altersrente - dann allerdings mit Abschlägen: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Ob sich das lohnt, müssten Sie anhand Ihrer Renteninformation prüfen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Das ist kostenlos.
Savas
am 23.10.2020Hallo ich bin Jahrgang 1968! seit 1992 bekomme EM Rente und 50 Grad Schwerbehinderte. Meine Frage, Ich habe seit dem einige Jahre in der Werkstatt für Behinderte gearbeitet und ca 11 Jahre Minijobs getätigt. Ich habe Im alter von 16 Jahren angefangen zu Arbeiten, bis 2020 sind das Ja ca 36 Jahre Beitragszeit! ab wann kann Ich Altersrente oder vorgezogene Altersrente beantragen und lohnt sich das. Zahlt das sich aus die ca 5 Jahre GWW Tätigkeit?
Christian Schultz
am 07.10.2020Hallo Mario, der Schwerbehindertenstatus sagt erst einmal nichts über die Chance, eine EM-Rente zu bekommen, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/09/22/was-der-gdb-mit-der-erwerbsminderungsrente-zu-tun-hat/
Dafür müsste man sich Ihre Befundberichte genau ansehen. Hilfreich wäre auch, wenn Sie in der letzten Zeit schon einmal eine Reha gemacht hätten.
Mario Nickels
am 07.10.2020Hallo ich habe 35 Jahre gearbeitet bin mit 8 stents und einen zungenkrebs ich bin schwerbehindert 70 Prozentund ein G, habe ein künstliches Kniegelenk und jetzt auch noch Ärger mit mein Rechten Arm , ich wollte mal fragen ob man eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann.
Christian Schultz
am 05.10.2020Hallo Heinz, ich gehe davon aus, dass Ihre EM-Rente unbefristet ist. Sie können mit Ihrer Schwerbehinderung frühestens mit 61 Jahren und zwei Monaten in Rente - dann allerdings mit hohen Abzügen. Ohne Kürzung ging es ab 64 Jahren und zwei Monaten, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Der Abschlag Ihrer Erwerbsminderungsrente wird allerdings auf die Altersrente übertragen. Es lohnt sich also zu schauen, zu welchem Zeitpunkt der Rentenantrag am sinnvollsten wäre.
Heinz Wolters
am 02.10.2020Guten Tag
Ich bin am 13.05.1959. Geboren
Bekomme Zeit 2014 die volle Erwerbsminderungsrente
Habe Gdb von 100 Prozent
Ab wann kann ich die Altersrente beantrage und wieviel Abzüge habe ich gegenüber der Erwerbsminderungsrente
LG Heinz
Christian Schultz
am 24.09.2020Hallo Dietmar, mit Ihrem Jahrgang können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 64 Jahren und zwei Monaten abschlagsfrei beziehen, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Wie hoch diese wäre, erfahren Sie direkt bei der Rentenversicherung. Je nach Wechsel in die Altersrente kann es jedoch sein, dass Ihre Abzüge auf die EM-Rente mit auf die Altersrente übertragen werden. Da sollten Sie sich am besten noch einmal persönlich beraten lassen.
Dietmar
am 23.09.2020Hallo,
hätte gerne eine Frage gestellt
bezogen auf meine vorzeitige Rente Schwerbehinderung Grad 50 %
Baujahr 1959
beziehe seit 5 Jahren Teilerwerblosenrente ,arbeite täglich noch 5 Stunden
würde gerne am 1.1.21 in frühzeitige Rente gehen für Schwerbehinderte
Hier meine Frage:
Da ich ja schon Teilerwerblosenrente beziehe
Ändert sich bei dieser Rente
die Auszahlung beim Einstieg in die vorgezogene Regelaltersrente?
MfG
Christian Schultz
am 10.09.2020Ja, können Sie. Allerdings gilt eine Hinzuverdienstgrenze, siehe hier: www.sovd-sh.de/2018/03/20/flexirente-wieviel-kann-ich-hinzuverdienen/
Manuela Fricke
am 10.09.2020Hallo Christian Schulz,kann ich dann auch meinen Mini Job weiter machen oder auch als Medijop weiter machen
Christian Schultz
am 10.09.2020Hallo Manuela, mit Ihrem Jahrgang können Sie mit 63 Jahren und elf Monaten abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Es empfiehlt sich, etwa drei Monate vor diesem Zeitpunkt, den Antrag zu stellen: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Bitte beachten Sie, dass etwaige Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente übertragen werden können.
Manuela Fricke
am 10.09.2020Hallo,ich beziehe seit Mai 2010 die volle Erwerbsmindrungsrente,meine Frage ich bin im Juni 1957 geboren, ich 50%Schwerbeschädigung und wollte jetzt wissen ,wann muss ich den Antrag für Altersrente beantragen!
Besten Dank im voraus
Hoppe, Rolf-Peter
am 21.08.2020Es können nur in den Beitrags-Zeiten Entgeltpunkte erworben werden, alles andere wurde verneint. So bekommst du bei 100% der EM diesen Satz auch bei der Altersrente.
Christian Schultz
am 12.08.2020In der Regel liegen die Informationen noch bei der Rentenversicherung. Ich empfehle Ihnen aber, vorsichtshalber noch einmal nachzufragen.
Neumann
am 11.08.2020Muss man beim Übergang von EU-Rente in die Altersrente für den Antrag die Unterlagen der Arbeitgeber neu beibringen oder greift der Rententräger auf die vorhandenen zurück?
Christian Schultz
am 06.08.2020Hallo Gudrun, welcher Anteil Ihrer Rente versteuert wird, hängt immer von dem Jahr ab, in dem Sie die Rente zum ersten Mal bekommen haben. Da Sie seit 2017 eine Altersrente erhalten, gilt jetzt leider ein anderer Wert als im Jahr 2001, als die EM-Rente begann.
Gudrun Rudolph
am 05.08.2020Hallo und guten Abend !
Ich bin vom Jahrgang 4/1952 und erhielt vom 01.07.2001 bis zum 31.10.2017 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese Rente wurde mit 50 Prozent versteuert. Am 01.11.2017 ging diese Erwerbsminderungsrente nahtlos in die Regelaltersrente über. Wie ich jetzt erfuhr, wurde von da an meine Regelaltersrente mit 78 Prozent versteuert.
So viel wie ich weiß, ist die Besteuerung der Rente bei Renteneintritt festgeschrieben.
Meine Frage :
Wird die Besteuerung der Rente bei einem nahtlosen Übergang der Rente wegen voller Erwerbsminderung in die Regelaltersrente etwa neu berechnet ?
Solch eine Vorgehensweise wäre für mich natürlich nicht zu begreifen.
Ich bedanke mich im Voraus für eine aufklärende Auskunft .
Christian Schultz
am 03.08.2020Hallo Cornelia, normalerweise behalten Sie dann den Abzug, der für die Erwerbsminderungsrente gilt.
Cornelia Nieswandt
am 02.08.2020Hallo, ich bin von Jahrgang 70 bekomme seit 2016 EU Rente unbefristet Wieviel Abzüge habe ich, wenn ich in die Regelaltersrente komme?
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Gerda, das hängt von Ihrem Alter ab. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Gerda
am 20.07.2020Ich bin seit 1987 krank und bekomme emr kann ich jetzt schon in die Altersrente gehen??
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Michael, wenn Sie 35 Versicherungsjahre und das notwendige Alter erreicht haben, würde das gehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Michael
am 13.07.2020Hallo, ich folgende Fragen, kann ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Schwerbehinderte umwandeln?
Ist dann der VDK die richtige Anlaufstelle?
Die Rehawerstatt ueberweist die notwendigen Beiträge, damit die fehlenden Kriterien für die Rente erfüllt sind.
Kums Angelika
am 19.06.2020Habe ab 1.02.07 Erwerbsminderungsrente ab 1.12.17 Regelaaltersrente diese fällt 30.Euro weniger aus habe 100 prozentig Schwerstbehindertenausweis hatte 2004 Darmkrebs der seid 3Jahren Metastasen gebildet hat steht mir da mehr Rente zu frdl Gruß
Margarete Peglow
am 08.02.2021Die Altersrente kann nicht niedriger sein als die EU Rente. Da gilt die Besitzstandsregel!
Liebe Grüße Maggie
Christian Schultz
am 15.06.2020Hallo Cornelia, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie den GdB von 50. Dann könnten Sie vorzeitig in Rente - allerdings mit Abschlägen. Wann genau Sie Ihre Altersrente beziehen könnten, hängt außerdem vom Jahrgang ab: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/
Cornelia
am 14.06.2020Hallo,
Ich bekomme vorerst noch bis zum 30.6.2022 volle EMR (Arbeitsmarktrente). Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann 61 Jahre alt. Ist es möglich, dann bereits in die Altersrente zu wechseln oder muss ich weiter darauf hoffen und bangen, dass meine EMR weiter bewilligt wird.
Habe irgendwann mal irgendwo etwas darüber gelesen, dass auf Grund von Krankheit arbeitslose Frauen ab einem bestimmten Alter, vorzeitig in die Altersrente gehen könnten.
Die 35 Jahre Wartezeit sind erfüllt Ich habe einen Gdb von 30 bin also nicht Schwerbehindert.
Vielen Dank für eine Antwort.
Cornelia
Claudia
am 14.06.2020Hallo, ich würde empfehlen dem VdK beizutreten, die machen ihren Job super und helfen da perfekt
Christian Schultz
am 12.06.2020Hallo Jutta, wenn Sie in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung entsprechend bezahlt wurden, zahlt sich das auch für die Rente aus. Mehr dazu hier: www.bagwfbm.de/page/101
Jutta Tietzmann
am 11.06.2020Bekomme seit 1998 volle Erwerbsminderungsrente.
War einige Jahre in dieser Zeit
in einer Werkstatt WfbM
tätig. Bekomme ich dadurch mehr Altersrente. War vorher 34 Jahre in einer Behörde beschäftigt.
Christian Schultz
am 05.06.2020Hallo Antonino,
inwieweit in Ihrem Fall eine Chance besteht, in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zu wechseln, können wir nur im Rahmen unserer Sozialberatung klären. Mithilfe Ihrer Unterlagen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Antonino Russo
am 04.06.2020Hallo,
ich bin 59 Jahre alt, zu 90% schwerbehindert und beziehe seit 2010 die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von mtl. 448,46 €. In die Krankenversicherung der Rentner wurde ich wegen weniger fehlenden Monaten nicht aufgenommen. Ich war daher bis dato über die Familienversicherung bei meiner Frau krankenversichert. Durch die Rentenerhöhung im letzten Jahr (und auch in diesem Jahr) kann ich mich nun nicht mehr über die Familienversicherung meiner Frau krankenversichern, weil ich 2019 und 2020 (immer ab Juli) über dem vorgegebenen Einkommensgrenzwert für die Familienversicherung liege (2019 445,-- / 2020 255,--). Ich habe im letzten Jahr zum 01.07.19 eine Rentenerhöhung von knapp 12,-- € erhalten - somit 448,46 €. Der Grenzwert für die Familienversicherung lag jedoch bei 445,-- €. Die TK wirft mich daher nachträglich aus der Familienversicherung und schickt mir eine Rechnung / Nachzahlung mit mehr als 1.000,-- € für 6 Monate "freiwillige Krankenversicherung". Das Gleich wird mir nun wieder zum 1.7.2020 bei der nächsten Renten"erhöhung" passieren. Dadurch bleiben von meiner Rente nun monatlich gerade mal 260,-- € übrig! Tolle Rentenerhöhung!! Meine Frage daher: Gibt es eine Möglichkeit (Härtefall?) in die Krankenversicherung der Rentner irgendwie doch noch aufgenommen zu werden? Ich hatte 2014 einen Schlaganfall und vor 2 Jahren wurde Blasenkrebs bei mir festgestellt und ein Tumor entfernt. Bin krankheitsbedingt zweingen auf Ärzte / Krankenversicherung angewiesen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und freue mich auf Ihr Feedback. Herzlichen Dank.
Christian Schultz
am 20.05.2020Hallo Joan, zu Ihrer ersten Frage: Ja, Sie müssen die Regelaltersrente beantragen. Sonst läuft die EM-Rente aus, und Sie stehen erst einmal ohne Geld da. Am besten rund drei Monate vorher, Ihre anderen Anliegen können wir leider nicht beantworten. Da kenne ich mich nicht aus.
Joan Loba
am 19.05.2020Hallo, ich beziehe seit 1.7.2009 eine Erwerbsminderungsrente und meine Regelaltersgrenze wird am 11.6.2021 erreicht. Muss ich dann im Januar 2021 einen Antrag auf Regelaltersrente stellen? Weiter bekomme ich eine betriebliche Berufsunfähigsrente die bis zum 30.09.2020 läuft. Muss ich auch hier einen Antrag stellen und wann. Für die Zeit wo ich in Dänemark gewohnt bekomme ich ausserdem anteilig Erwerbsminderungsrente, muss ich dort auch selbst einen Antrag auf Volksrente stellen, oder wird die dänische Behörde von der deutschen Rentenversicherung informiert?
Anke S.
am 14.06.2021Die Anfrage hat sich 1 Jahr später vermutlich erledigt, aber es ist ja vielleicht insgesamt hilfreich zu wissen, wohin man sich wenden kann:
Bei mir war es Australien, von wo aus ich im Moment eine anteilige EM-Rente nach 15 Jahren Aufenthalt dort bekomme. Dies wird dann später in die Altersrente übergehen. Die DRV hilft bei der Antragstellung im Ausland, dabei werden verschiedene Länder von unterschiedlichen DRV Zweigstellen abgedeckt, Australien z. B. von der DRV Oldenburg-Bremen, die dann auch die deutsche Rentenbearbeitung übernimmt, obwohl ich z. B. in Köln wohne. Ich habe Glück, meine Sachbearbeiterin ist sehr freundlich und hat mir alle Fragen ausführlich beantwortet. Alle Kommunikation lief über die deutsche Stelle, sie leiten Unterlagen weiter sodass man sich teure Portokosten erspart. Welche DRV Zweigstelle für welches Land zuständig ist, kann man von seiner örtlichen DRV erfahren.
Christian Schultz
am 14.05.2020Hallo Marianne, grundsätzlich gilt: Wird eine EM-Rente rückwirkend bewilligt und Sie haben für den Zeitraum der rückwirkenden Bewilligung noch Arbeitsentgelt (auch im Urlaub) bezogen, wird dieses Gehalt auf die Rente angerechnet und es kann zu einer Kürzung Ihrer Rente kommen. Wie das bei Ihnen im Einzelfall aussieht, können wir hier im Blog leider nicht beantworten.
Marianne Baaba
am 14.05.2020Hallo! Ich habe eine Frage. Ich bin seit 04.04,2019 krank geschrieben und habe nun die volle EM Rente rückwirkend zum 01.08.2019 bewilligt bekommen. Die erste Auszahlung an mich erfolgt ab 01.06.2020. Mein Arbeitsverhältnis wurde, aufgrund des Rentenbescheides, zum 30.04.2020 beendet. Mir stehen noch 21 Tage Urlaub aus 2019/20 zu, die Ende Mai zur Auszahlung (weniger als 2000.- Euro) kommen. Jetzt habe ich Angst, dass man meine Rente kürz, weil Urlaubsgeld Arbeitslohn bedeutet, obwohl ich nicht gearbeitet habe. Einen Minijob werde ich nicht aufnehmen. Die EM Rente fließt nahtlos in die Altersrente 2023 ein (mit vorherigen Antrag). Die Auzahlung von Urlaubsgeld (einmalig) muss ich ja melden. Wie sehen Sie das? Wird gekürzt werden? Bis zum 01.06.2020 habe ich 2 Monate kein Einkommen und könnte das Geld gut gebrauchen.
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 06.05.2020Hallo Monika, das ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Bitte sprechen Sie mit direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Monika Meetz
am 06.05.2020Meine Erwerbsminderungsrente endet zum 31.08 2012 geht dann in die regelarbeitsrente über wie viel Urlaubsanspruch kann ich wann an meinem Arbeitgeber geltend machen
Christian Schultz
am 24.02.2020Hallo Helga, wer in die Erwerbsminderungsrente geht, nimmt auf die Höhe der Auszahlung sogenannte Abschläge hin, die oft bis zu 10,8 Prozent betragen. Mehr dazu hier: www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/A/abschlag-bei-erwerbsminderungsrente.html
Helga
am 24.02.2020Sie sprechen im Beitrag von evtl."Abschlägen bei der EM-Rente"...die dann in die Altersrente übernommen werden "...welche Abschäge bei der EM-Rente meinen Sie ?
Christian Schultz
am 24.02.2020Hallo Gerd, die Höhe Ihrer Altersrente richtet sich nach Ihren Entgeltpunkten. Daher ist es gut möglich, dass diese höher ausfällt. Sie können sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung über die Höhe Ihrer prognostizierten Rente informieren.
Gerd
am 21.02.2020Hallo, ich beziehe seit 2006 Erwerbsminderungsrente, kann es sein, dass die Altersrente, die ich jetzt evtl. beantragen kann, höher ausfällt. Bin 64 Jahre., schwerbehindert.I ch habe während der Erwerbsminderungsrente nicht gearbeitet. Vielleicht gibt es ein Gesetz, dass nicht berücksichtigt wurde in der Zeit.
Ulrike
am 30.03.2021Hallo! Ich bezog bis 11/2007 Krangengeld. Ab 12/2007 erhalte ich die EM-Rente. Ab 2023 und 11 Monate gäbe es die Altersrente. Soll ich die 16 Jahre EMrente als Zurechnungszeit anerkennen lassen. Wieviel wäre das mtl. als Eurobetrag und welche Stoplperfallen gibt es?!
Vielen Dank! Ulrike - Es interessiert bestimmt viele Betroffene!
Christian Schultz
am 31.03.2021Hallo Ulrike, die Zurechnungszeit wird Ihrem Rentenkonto automatisch gutgeschrieben. Über Höhe und spezifische Feinheiten kann ich nichts sagen, nur die Deutsche Rentenversicherung hat hier Einblick.
Dana Klett-Loch
am 02.09.2021Ich beziehe seit 2008 Erwerbsminderungsrente.
Jetzt bin ich 63 und würde eine normale Rente erhalten.
Muss ich diese beantragen oder wird diese automatisch bezahlt.
Mit besten Grüßen
Dan Klett-Loch
Christian Schultz
am 02.09.2021Die Erwerbsminderungsrente läuft spätestens zur Regelaltersgrenze aus. Wenn Sie schon jetzt eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie diese beantragen - das wäre dann mit 63 eine vorgezogene Altersrente. Am besten lassen Sie sich da nochmal beraten.
Christian Schultz
am 15.01.2020Hallo Frank, um Sie unterstützen zu können, müssten sich meine Kollegen Ihre Unterlagen ansehen. Bitte besuchen Sie uns in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Frank Hübner
am 14.01.2020ich bitte um Hilfe. Rentenantrag vor Jahren gestellt. Keine Hilfe vom Amt. Unter 3h arbeitsfähig.
Illés
am 07.11.2021Hallo
Bei em rente hab gelernt das nicht Ales rechten geht, nur Richtung ausland werdet so gezeigt.
Ich warn 6 Jahre ohne Geld mit 5 persone. Dieses jahr kommt ein Brief von Rentenversicherung Bitte da unterschreiben sie bekommen 100€ mehr rente. Nach vielen email hin und her nach 6 Monat kommt die probe Rechnung. Fast 100€ weniger. Ich würde schon längs zum ferseher oder andere Medien gehen, nur von angst das die noch weck nehmen was ich haben
Dank ehrliches Deutschland
Illes
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