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Die wichtigsten Fakten über ehrenamtliche Sozialrichter

Aktuelles

In Schleswig-Holstein sind für den Sozialverband 80 ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter aktiv. An den Sozialgerichten in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig. Dazu kommen unsere ehrenamtlichen Richter am Landessozialgericht in Schleswig.

Auf Augenhöhe mit dem hauptamtlichen Richter

An den Sozialgerichten Schleswig-Holsteins stehen dem hauptamtlichen Richter jeweils zwei ehrenamtliche Richter zur Seite – einer aus dem Lager der Arbeitgeber, der andere kommt aus dem Kreis der Versicherten. Bei der Rechtsprechung haben alle drei das gleiche Stimmrecht. Mit anderen Worten: Theoretisch könnten die beiden ehrenamtlichen Richter ihren hauptamtlichen Kollegen beim Urteil überstimmen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein sucht eigentlich jedes Jahr nach neuen Kandidaten für dieses Ehrenamt. Hintergrund ist eine Altersgrenze: Wer das 70. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht noch einmal vorgeschlagen werden.

Deswegen haben wir für zukünftige Interessenten die wichtigsten Fakten zu ehrenamtlichen Sozialrichtern in Schleswig-Holstein zusammengestellt

Die wichtigsten Fakten

1.  Wo muss ich mich melden, wenn ich Interesse an diesem Ehrenamt habe?

Nur Sozialverbände und Gewerkschaften können in Schleswig-Holstein ehrenamtliche Sozialrichter für den Kreis der Versicherten vorschlagen. Beim Sozialverband kontaktieren Sie bitte einen Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik in der Kieler Landesgeschäftsstelle.

2. Muss ich Mitglied im SoVD sein, wenn der Sozialverband mich vorschlägt?

Ja, das ist Voraussetzung. Spätestens mit Aufnahme des Ehrenamts ist eine Mitgliedschaft im SoVD erforderlich.

3. Bekomme ich als ehrenamtlicher Richter Geld?

Es handelt sich um ein Ehrenamt. Deswegen wird durch die Sozialgerichte lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Fahrtkosten werden ebenfalls erstattet.

4. Was ist, wenn ich noch berufstätig bin? Muss mein Arbeitgeber mich für die Gerichtstermine freistellen?

Ja, Sie haben einen Anspruch auf Freistellung. Wir empfehlen Ihnen dennoch, vorher mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen.

5. Muss ich eine Prüfung ablegen?

Vorkenntnisse im Sozialrecht sind nicht erforderlich. Selbstverständlich ist es aber von großem Vorteil, wenn Sie sich ein wenig im Rentenrecht, Behindertenrecht oder mit dem Arbeitslosengeld II auskennen. Eine Prüfung muss vor diesem Hintergrund aber nicht bestanden werden.

6. Wie kann ich mich darauf vorbereiten, ehrenamtlicher Sozialrichter zu werden?

Der Sozialverband Schleswig-Holstein bietet für seine ehrenamtlichen Sozialrichter alle zwei Jahre eine kostenlose Schulungsveranstaltung an. Bei weiterem Bedarf versuchen wir selbstverständlich, Sie ebenfalls zu unterstützen. Auch hier helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik.

Einen Einblick in die praktische Tätigkeit von ehrenamtlichen Sozialrichterin erhalten Sie im Interview mit Renate Riedel.

7. Wie lange läuft mein Ehrenamt?

Wenn der Sozialverband Sie vorgeschlagen und die Verwaltung der Justiz Sie bestätigt hat, läuft die Amtszeit genau fünf Jahre. Sollten Sie das 70. Lebensjahr danach noch nicht vollendet haben, besteht die Möglichkeit, Sie erneut zu benennen. Aus wichtigen Gründen (etwa bei einer schweren Krankheit oder einem Umzug) ist es selbstverständlich möglich, die Amtszeit vorzeitig zu beenden.

8. Welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen, wenn ich ehrenamtlicher Sozialrichter in Schleswig-Holstein werden möchte?

Ehrenamtliche Sozialrichter müssen bei Amtsantritt mindestens 25, dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Außerdem muss die deutsche Staatsbürgerschaft vorgewiesen werden. Sie müssen das Recht haben, öffentliche Ämter bekleiden zu dürfen. Und Ihr Wohnsitz muss in Schleswig-Holstein sein.

Dazu können weitere Voraussetzungen kommen, die von der jeweiligen Kammer am Gericht abhängen. Diese nennen wir Ihnen gern auf Nachfrage.

9. Wie oft finden Sitzungen statt?

Das hängt von der jeweiligen Kammer ab, der Sie zugeteilt werden. Manche unserer Mitglieder erhalten nur alle zwei Jahre eine Einladung. Andere sind acht- bis zehnmal jährlich im Einsatz. In der Regel finden pro Gerichtstermin mehrere Fälle am Stück statt – so dass Sie stets für mehrere Stunden eingeladen werden.

10. Ich kenne mich bei der Rente aus, aber nicht beim Arbeitslosengeld. Kann ich mich spezialisieren?

An den Sozialgerichten Schleswig-Holsteins gibt es unterschiedliche Kammern mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Wenn wir Sie für dieses Ehrenamt vorschlagen, werden Sie in der Regel einer speziellen Kammer zugeteilt. Folgende Schwerpunkte gibt es:

  • Behinderten- und Entschädigungsrecht
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
  • Sozialversicherung/Arbeitsförderung/Knappschaft (Rente, Kranken- und Pflegeversicherung)

Sie sind neugierig geworden? Sie können sich vorstellen, selbst als ehrenamtliche Sozialrichterin bzw. ehrenamtlicher Sozialrichter zu wirken? Weitere Fragen beantwortet Ihnen:

Christian Schultz
Referent für Sozialpolitik
Telefon: 0431 / 65 95 94 - 22
Mail: sozialpolitik(at)sovd-sh.de

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Kommentare (2)

  • user
    Christian Schultz
    am 03.03.2020

    Hallo Rolf, Ihr Vorschlag ist natürlich richtig. Aus diesem Grund gibt es hier auf unserer Website auch eine eigene Rubrik zum Ehrenamt: www.sovd-sh.de/category/ehrenamt/

    Auch in der Verbandszeitung wird regelmäßig über ehrenamtliche Aktivitäten berichtet. Aber Sie haben Recht, wir könnten auch dort mal wieder etwas über ehrenamtliche Richterinnen und Richter veröffentlichen.

  • user
    Rolf Bierbrauer
    am 01.03.2020

    Meine Frau und Ich sind seit November 1995Mitglied und seit Januar 2004 bin ich am Sozialgericht Kiel als ehrenamtlicher Sozialrichter tätig und seit Januar 2019 für weitere 5Jahre berufen. Warum gibt es in der Verbandszeitung keine Rubrik für Ehrenamtler? So könnte man bestimmt auch Interesse wecken wenn z.B.- Ehrenamtlich tätige über ihr Amt berichten wie das im Alltag so abläuft. Dies wäre auch eine Würdigung und Anerkennung der Ehrenamlichen... ?

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