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Nach dem Krankenhaus pflegebedürftig – brauchen Sie Hilfe?

Pflege Behinderung Gesundheit

Elsa B. war nie ernsthaft krank. Als die 91-Jährige jedoch nach einem schweren Schlaganfall ins Krankenhaus kam, war schnell klar, dass sie ohne Hilfe nicht mehr allein in ihrer Wohnung bleiben könnte. Die Familie von Elsa kümmerte sich um alles: Noch in der Klinik wurde durch den sozialen Dienst ein vorläufiger Pflegegrad erwirkt. Doch in den eigenen vier Wänden angekommen, wartete eine böse Überraschung.

Kein Pflegegeld nach der Eilbegutachtung

Das übliche Verfahren im Krankenhaus sieht so aus, dass der soziale Dienst der Klinik die Patienten vor dem Ende des stationären Aufenthaltes berät und über das weitere Vorgehen aufklärt. Bei Personen, die pflegebedürftig erscheinen, bringt der soziale Dienst selbst einen vorläufigen Pflegegrad (sehr häufig Pflegegrad II) auf den Weg. Auf diesen vorläufigen Pflegegrad haben Sie in der Regel so lange Anspruch, bis der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MdK) Sie begutachtet hat. Im Anschluss setzt Ihre Pflegeversicherung den amtlich bestätigten Pflegegrad fest.

Auch Elsa B. wurde nach der sogenannten Eilbegutachtung mit einem Pflegegrad II entlassen. Was sie und Ihren Angehörigen nicht aufgefallen war: Der soziale Dienst des Krankenhauses hatte im Antrag als gewünschte Leistung „Sachleistung“ angekreuzt. Dieser Antrag wurde von der Pflegeversicherung genauso angenommen – mit der Folge, dass Elsa nun ausschließlich Pflegesachleistungen bewilligt bekommen sollte.

„Kein Pflegegeld, nur Sachleistungen!“

Einen ambulanten Pflegedienst wollte die Familie von Elsa B. allerdings gar nicht beauftragen. Im Gegenteil, von Beginn an war klar gewesen, dass sich die eigenen Angehörigen innerhalb der nächsten Monate um die betagte Dame kümmern wollten. Doch die Pflegekasse berief sich in allen Telefonaten auf die im Antrag angekreuzte Sachleistung und weigerte sich, stattdessen das gewünschte und dringend benötigte Pflegegeld auszuzahlen.

„Das ist grundsätzlich falsch“, so Katrin Kardel aus der Sozialberatungsstelle des SoVD in Rendsburg. „Natürlich haben Sie ein Recht auf Pflegegeld. Niemand kann gezwungen werden, nach dem Klinik-Aufenthalt ausschließlich Pflege-Sachleistungen zu beziehen.“

In solch einem Fall heißt es also: Bleiben Sie im Gespräch mit der Pflegeversicherung hart. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn es heißt, im Antrag sei schließlich eine Sachleistung beantragt worden. Falls die Pflegekasse stur bleibt, wenden Sie sich gern an die Sozialberatung des Sozialverbands. Die Worte von Katrin Kardel machen Mut: „Wir haben in diesen Fällen alle Widersprüche gewonnen. Die Betroffenen haben alle ihr Pflegegeld bekommen, und zwar rückwirkend.“

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (2)

  • user
    Hartmut Hinrich Grotheer
    am 06.08.2020

    es ist keine Frechheit gegenüber den Bedürftigen der auf Pflege angewiesen ist. Ist es eine Frecheit ja

    Aber was möchte man denn möchte man lieber das Geld einstreichen aber Pflege benötigt man nicht man ist auch nicht schwerstpflegebedürftig. Das kann man schnell feststellen. aber es ist asozial wenn man Geldereinstreichen möchte die einen gar nicht zustehen.

    Wenn man aber pflegebedürftig ist bekommt man auch sein Pflegegrad

    Wie beschrieben oben bekomme ich den vorläufigen Pflegegrad seit Anfang des Jahres bin ich schwerdpflegebedürfti g. Ich sollte am Dienstag entlassen werden aber das Krankenhaus hat gesagt solange ich zu Hause nicht versorgt bin und das ist nicht sichergestellt ist werden sie einen nicht Inlassen nun werde ich von Krankenhaus in häuslichen Bereich Inlassen!?

    da kommt der Ambulante Pflegedienst nach mir Zuhause. Da ich

    Schwersplegebedurftig bin werde i

    Ich in der Grundpflege Teilpflege Behandlungspflege betreut. Das heißt ich werde gewaschen und gepflegt. Das heißt morgens wird man ganz körperlich gewaschen sogar in Intimbereich was eine manchen unangenehm ist aber eine notwendige Angelegenheit die

    Krankheit verhindert

    Das kann einer nicht

    arleine mehr aber es ist eine gute Sache wenn man geholfen werde bevor es zu einer Verwahrlosung kommt man kann an sozialen Leben nicht mehr teilnehmen die vorläufige pflegegrad ist eine gute Sache Menschen die pflegebedürftig werden nach den krankenhausaufenthalt schnell und Evident geholfen Wert !

  • user
    Rita Besche
    am 02.08.2020

    Ich habe ein Antrag auf Pflegegrad gestellt. Habe kein Fragekatalog bekommen und der MDK hat einfach selbst angekreuzt obwohl die fragen nicht gestellt worden sind. Der Gutachter hat alle Fragen mit Selbständig angekreuzt ohne mir die Frage zu stellen. Dann ist es ja klar das die abgelehnt haben .Das ist eine Bodenlose Frechheit.

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