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Muss ich mit Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zum Notar?

Pflege Gesundheit

Mit zunehmendem Alter beschäftigen sich immer mehr Menschen mit dem Anfertigen einer Patientenverfügung. Denn Sie können mit diesem Dokument festlegen, wie Ärzte oder Pfleger Sie in bestimmten Situationen behandeln sollen – für den Fall, dass Sie sich aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst dazu äußern können. Oft wird in diesem Zusammenhang auch gleich eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt.

Selbstbestimmung – geht es auch ohne Notar?

Eine immer wiederkehrende Frage in diesem Zusammenhang lautet: Kann ich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auch ohne Notar rechtssicher aufsetzen? Oder ist es möglich, sich von jemand anderem beraten zu lassen?

In diesem Beitrag nähern wir uns der Antwort auf diese Fragen in systematischer Reihenfolge. Wir beginnen bei der Patientenverfügung und klären im Anschluss, ob es auch bei der Vorsorgevollmacht möglich ist, den Weg komplett ohne Notar zu gehen.

Bei der Patientenverfügung …

Sie haben sich bereits mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigt und festgestellt, dass das alles gar nicht so einfach ist? Dann sind Sie nicht allein. Spätestens seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Sommer 2016 fühlen sich die meisten Menschen verunsichert. Damals entschied der BGH, dass Wünsche zur Selbstbestimmung in einer Patientenverfügung sehr konkret zu formulieren sind. Zumindest detaillierter als es in den meisten Vordrucken der Fall ist. Wenn Sie dennoch auf der Suche nach einer gelungenen Vorlage für Ihre Patientenverfügung sind, lesen Sie am besten unseren Beitrag über kostenlose Vordrucke zum Download.

Wenn Sie also jemanden suchen, der Ihnen bei Fragen zur Patientenverfügung helfen kann, befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Der Bedarf an guter Beratung ist hoch. Selbstverständlich können Sie in dieser Situation zu einem Notar gehen, oder zu einem Fachanwalt für Patientenrecht. Übrigens, der SoVD Schleswig-Holstein darf Sie zum Thema Selbstbestimmung nicht beraten – weder zur Patientenverfügung noch zur Vorsorgevollmacht.

Darüber hinaus stehen Ihnen jedoch weitere Optionen zur Verfügung. Wir empfehlen immer, zuerst bei Ihrem Arzt nachzufragen. Ein Mediziner muss Ihre Fragen nicht beantworten, da dieser Service nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zählt. Und selbst wenn er dazu bereit ist, wird er Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Honorar in Rechnung stellen. Doch in der Regel lohnt sich das Gespräch mit dem Arzt. Viele offene Fragen können so ausgeräumt werden. Wenn Sie Glück haben, unterzeichnet Ihr Mediziner die Patientenverfügung auch noch. Somit haben Sie einen Nachweis über die Beratung. Möglicherweise kann dieser Passus irgendwann noch wertvoll sein – zum Beispiel wenn es um die Frage geht, ob der Patient wirklich verstanden hat, was in der Verfügung steht.

Wenn es um inhaltliche oder rechtliche Fragen zur Patientenverfügung geht, müssen Sie also nicht unbedingt einen Notar aufsuchen. Und wie ist um die Gültigkeit bestellt? Um es ganz klar zu sagen: Ihre Patientenverfügung gilt auch dann, wenn Sie diese vollständig allein formuliert und unterschrieben haben. Ein Notar kann hilfreich sein, zwingende Voraussetzung beim Thema Patientenverfügung ist er aber nicht.

Und bei der Vorsorgevollmacht …

Auch bei diesem wichtigen Dokument fühlen sich viele Menschen zunächst überfordert. Das ist nicht verwunderlich, geht es doch um knackige Fragen: Wem schenke ich soviel Vertrauen, dass er an meiner Stelle wirklich alles entscheiden kann? Soll ich mehrere Personen benennen? Kann ich mir vorstellen, eine fremde Person als Betreuer zuzulassen?

Auch zur Vorsorgevollmacht bietet es sich an, einen Notar aufzusuchen. Wenn es Ihnen allerdings ausschließlich um die Beantwortung Ihrer Fragen geht, können Sie sich auch anderswo Hilfe suchen. Eine geeignete Anlaufstelle sind zum Beispiel die Betreuungsvereine im Land. Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet eine Sprechstunde an, um offene Fragen rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auszuräumen.

Doch kommen wir zurück zu unserer Ausgangsfrage: Was ist mit der Gültigkeit Ihrer Vorsorgevollmacht? Ist es möglich, auch dieses Dokument ohne die Hilfe eines Notars rechtssicher zu machen?

Die Antwort ist abhängig von dem, was Sie mit Ihrer Vorsorgevollmacht erwirken möchten. Wenn Ihre Vertrauenspersonen Sie allenfalls in gesundheitlichen Aspekten vertreten dürfen – falls es also ausschließlich um die wirklich wichtigen Dinge im Leben geht – können Sie auf den Notar verzichten. Wir reden hier über elementare Fragen, etwa Entscheidungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen.

Doch in den meisten Fällen möchten Betroffene mit der Vorsorgevollmacht auch andere Dinge regeln. Etwa wer sich um finanzielle Fragen kümmert, wenn der Betroffene dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Muss vielleicht eine Immobilie zu Geld gemacht werden, weil die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr bezahlt werden können?

Für diesen Fall kommen Sie um die Unterstützung eines Notars nicht herum. Geht es also in Verbindung mit der Vorsorgevollmacht im weitesten Sinne um Geld, wenden Sie sich bitte unbedingt an einen erfahrenen Rechtsbeistand.

Fazit

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Eine Beratung lohnt sich in jedem Fall, muss aber nicht immer beim Juristen erfolgen. Nur wenn es bei der Vorsorgevollmacht unter anderem um finanzielle Entscheidungen geht, sollten Sie sich unbedingt Hilfe bei einem Notar holen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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