1. Wofür ist der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat gedacht?
Eines vorweg: Der Entlastungsbetrag darf nicht für eine zusätzliche Grundpflege ausgegeben werden. Dies ist lediglich im Pflegegrad 1 möglich, in dem die Betroffenen weder Pflegegeld noch Geld für die ambulante Pflege bekommen.
Wofür aber dann? Es soll um unterstützende Angebote im Alltag gehen. Konkret heißt das etwa Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen. Ebenso kann der Entlastungsbetrag für die Teilhabe im normalen Leben genutzt werden. Begleitung beim Spaziergang, Tätigkeiten wie Vorlesen, ins Kino gehen etc. Als pflegender Angehöriger können Sie die 125 Euro auch für Leistungen der Kurzzeitpflege einsetzen – zum Beispiel, wenn Sie einmal eine Auszeit von der Pflege benötigen.
2. Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch im Pflegegrad 1?
Ja, die 125 Euro können von allen Bedürftigen abgerufen werden, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen haben. Wer stationär in einem Heim gepflegt wird, bekommt den Entlastungsbetrag demnach nicht.
3. Wo muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Personen oder Firmen, die Dienstleistungen für Sie erbringen, müssen diese Tätigkeiten mit einer Rechnung bzw. Quittung belegen. Darauf muss genau erkennbar sein, um welche Leistungen es sich handelt – inklusive dem Preis. Diese Belege reichen Sie dann bei Ihrer Pflegeversicherung ein. Die erste Rechnung, die bei Ihrer Kasse eingeht, gilt gleichzeitig als Antragstellung für den Entlastungsbetrag.
4. Ich habe den Entlastungsbetrag bisher nicht abgerufen. Verfallend die 125 Euro nach jedem Monat?
Nein, der monatliche Entlastungsbetrag kann auch rückwirkend beantragt werden. Selbst im Folgejahr können Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen – allerdings nur bis zum 30. Juni. Anschließend kommen Sie an das Geld aus dem Vorjahr nicht mehr heran.
5. Warum nutzt kaum jemand den Entlastungsbetrag?
Diese Frage haben wir uns beim Sozialverband Schleswig-Holstein auch gestellt. Grundsätzlich sind die 125 Euro eine gut gedachte zusätzliche Hilfe für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.
Kommentare (43)
Dumanli
am 15.12.2022Hallo...komme aus nrw...mein stiefsohn hat pg3...er wird zuhause versorgt wenn ich mal auf der Arbeit bin..kann ich das entlastungsbetrag dafür nutzen?
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Dumanli, nicht für die Pflege. Der Entlastungsbetrag ist exklusiv für nicht-pflegerische Aktivitäten gedacht. Zum Beispiel für gemeinsame Freizeit-Aktivitäten oder Hilfe beim Einkaufen. In diesem Bereich können Sie das Geld einsetzen.
Caro
am 12.03.2022Hallo, ich habe im Januar 2022 den Pflegegrad 1 erhalten. Bisher halfen mir immer meine Töchter in allem und ich möchte es auch gerne so belassen. Meine Frage: Eines meiner Töchter ist ausgebildete Pflegeassistentin, sie hilft mir im Haushalt und kauft auch immer für mich ein. Ich würde ihr gerne die monatlichen 125€ für Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 geben. Kann ich das oder müssen Fremde das in Zukunft übernehmen wegen der Verwandschaft?
Christian Schultz
am 14.03.2022Hallo Caro, Verwandte 1. und 2. Grades dürfen in den meisten Bundesländern nicht über den Entlastungsbetrag entlohnt werden. Ob das bei Ihnen auch so ist, müssen Sie vor Ort klären. Fragen Sie am besten beim Pflegestützpunkt nach, den gibt es in fast jeder größeren Stadt.
GabSchie
am 28.02.2022Was stellt man sich unter haushaltnahen Dienstleistungen vor? Gehört dazu auch Fenster putzen oder dergleichen oder geht es regelrecht um leichte Tätigkeiten? Muss man dafür zwingend einen Lehrgang besuchen oder kann das jeder Laie übernehmen?
Christian Schultz
am 01.03.2022Dazu kann auch gehören, die Fenster zu putzen. Oder einkaufen zu gehen. Und - ja: Privatpersonen müssen einen Kurs nachweisen, zumindest ist das in Schleswig-Holstein so. Jedes Bundesland regelt das etwas anders.
Reinhard. Krause
am 25.11.2021Mus ich die Abrechnung Nachbarschaftshilfe jeden Monat neu machen?
Christian Schultz
am 25.11.2021Da bin ich mir gerade nicht sicher. Am besten direkt mit der Pflegekasse klären!
Gabriele Kühnapfel
am 24.01.2022Ja, leider darf nur rückwirkend beantragt werden. Man muss das aber nicht jeden Monat beantragen, sondern ich "spare" immer mehrere Monate an und lass es mir dann rückerstatten..Alle 4 Monate, sind immer 500€ und das 3×im Monat, das passt doch...????
Waltraud
am 20.09.2021Mein 125,--Euro-Entlastungsbetrag geht an die Diakonie mit 30,-- Euro die Stunde. Abgerechnet wird für zwei Stunden. In den 60,-- Euro sind die An- und Abfahrtzeiten integriert, plus Besprechungszeit.
Anfanags wunderte ich mich, dass die Hilfe immer "zu spät" kam, bzw. früher "Schluss" machte. Irgendwann wurde mir dieses System erklärt.
Hinzu kommt, dass die Hilfeleistungen stark eingeschränkt sind. So dürfe man viele Grundreinigungen aus versicherungstechnischen Gründen nicht ausführen. Leicht zugängliche Staub-Wisch-Notwendigkeiten, zum Beispiel auf Regalen in Küche und Bad, werden (so nehme ich an) übersehen. Es wird lediglich - in beeindruckender Eile - gestaubsaugt. Alle weiter anfallenden Arbeiten werden in der verbleibenden Zeit im Schnellstverfahren oberflächlich (z. B. mit Staubwedel) berührt.
Ich überlege, ob ich mir das - gründliche - Reinigen von Glasflächen, Regalböden, Bilderrahmen, Sofaecken; gedrechselter Bett- und Möbelpfosten, das Abstauben/Abwischen der unterschiedlich hohen Schrnke, p r i v a t organisiere.
Das ist zur Zeit äußrst schwierig. Auch die un-zertifizierten Hauspflege-Hilfen haben es inzwiscehn mitbekommen, dass 30,-- Euro /Stunde gezahlt wird. - Diesen Forderungen kann ich aus rein finanziellen Gründen nicht nachgehen.
So bleibt mir das Abwarten, bis mir im angehäuften Staub die Bronchen versagen.
Ich selbst schaffe es nicht mehr, meine Arme, die Schultern und die Wirbelsäule - wenn auch nur - für kurze Zeit, einzusetzen.
Abgesehen davon, dass ich die Verschmutzungen nur noch mit einer der stärksten Lupen wahrnehmen würde. Leddiglich der aufwirbelde Staub und ein schmieriges Etwas zwischen den Fingern lälßt mich die Vernachlässigung meiner Umgebung vermuten.
Nach mehr als 4 Jahren Erfahrung mit dem sog. "Entlastungsbetrag" würde ich es begrüen, wenn hier eine Lockerung der starren Richtlinien bald möglich wäre. So denke ich an Freunde und Nachbarn, die mir stets unentgeltlich und gerne helfen wollen. Ich aber deren Hilfe mit reinem Gewissen nur annehmen kann, wenn ich für diese mit einem kleinem Obulus danke. Käme diser aus dem "Entlastungs-Topf" der Pflegeversilcherung, wäre beiden Beteiligten geholfen. Denn diese Menschen haben es auch nicht üppig und würden sich über z. B. eine Beteiligung an Benzinkosten freuen, wenn sie mich zu dringend notwendigen Fahrten begleiten.
Mit diesen Aussagen bedanke ich mich für die Möglichkeit, mich zu äußern und wünsche den Iniziatoren des Teams vom SovD viel Erfolg zum Thema "Entlastungsbetrag".
Safiye
am 07.06.2021Darf meine Freundin die auch bei meiner Mutter er die verhinderungspflege aufgenommen hat such Haushaltshilfe annehmen ???
Christian Schultz
am 08.06.2021Ja, das müsste gehen. Allerdings gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen - in Schleswig-Holstein zum Beispiel muss Ihre Freundin einen Kurs absolvieren, um über den Entlastungsbetrag abrechnen zu können.
Safiye
am 07.06.2021Wie kann ich Haushaltshilfe so schreiben das es für das Jahr 2019 sein soll. Bitte um Strichpunkte.
Christian Schultz
am 08.06.2021Da wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Ela
am 13.05.2021Hallo Herr Schulz,
meine jüngere Schwester (17) hat im Jahr 2019 PG1 bekommen. Ich habe kürzlich wegen meiner Oma (erfolgreich) an dem Lehrgang für Pflegende Angehörige teilgenommen (nach §45 SGB XI). Kann ich den Entlastungsbetrag für meine Tätigkeiten für meine Schwester beantragen, wenn ich sie beispielsweise zum Arzt frage oder ihr Nachhilfe gebe? Wir wohnen übrigens aktuell noch im gemeinsamen Haushalt, allerdings werde ich vermutlich in der nächsten Zeit wegen dem Studium ausziehen und müsste dann für die Pflege meiner Schwester 30 km pendeln.
Liebe Grüße
Ela
Christian Schultz
am 14.05.2021Hallo Ela, das weiß ich gerade leider nicht. Ich glaube, dass Sie den Entlastungsbetrag bei Tätigkeiten für Ihre Schwester nur erhalten, wenn Sie nicht im selben Haushalt leben. Aber ganz sicher bin ich mir nicht - am besten erkundigen Sie sich einmal beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Molly
am 23.04.2021Guten Tag zusammen, danke für die Möglichkeit Fragen zu stellen!
Ich bin seit wenigen Tagen anerkannter Anbieter von A.z.U.im Alltag und habe einen Kunden, der sehr eine hohe Menge an Stunden von mir im April gebucht hat.
Wird durch meine Rechnungsstellung bei der Pflegekasse des Kunden (Abtretungserklärung) automatisch der komplette Betrag erstattet und somit seine "angesparten Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr" eingesetzt, oder bedarf es an die Kasse eine gesonderte Beantragung?
Vielen Dank !!
Grüße
Molly
Christian Schultz
am 23.04.2021Hallo Molly, mit den Abwicklungsmodalitäten kennen wir uns leider nicht im Detail aus. Da sollten Sie direkt die Pflegeversicherung kontaktieren.
Melanie
am 25.01.2021Eine Senior für den ich arbeite und immer zu schnell fertig bin, schickt mich ab und zu zu seiner Pflegebedürftigen Nachbarin bei der ich ebenfalls und am gleichen Tag arbeite, darf er die übrig gebliebene Zeit an seine Nachbarin verschenken, damit diese insgesamt mehr Zeit hat? Bei beiden wird über den Entlastungsbetrag finanziert.
Christian Schultz
am 26.01.2021Hallo Melanie, das ist leider nicht möglich. Der Entlastungsbetrag ist immer personengebunden.
Anna
am 06.01.2021Mein Sohn hat pg 4. Ich habe gerade zwei Helfer über die Nachbarschaftshilfe registrieren können. Nun möchte ich Düse rückwirkend für das letzte Jahr abrechnen, geht das? Oder erst ab Registrierung? Dann müssen sie wohl ausschließlich im Dezember geholfen haben. Zusätzlich möchte ich das sachleistungsbudget dafür umwandeln. Tatsächlich zahle ich jedem 200€ im Monat. Wie genau rechne ich das am schlausten mit der Krankenkasse ab?
Christian Schultz
am 07.01.2021Hallo Anna, den Entlastungsbetrag können Sie - so glaube ich - auch noch rückwirkend einsetzen. Das Geld aus dem letzten Jahr bis zum 30.06.2021.
Alle weiteren individuellen Fragen bitte mit unserer Sozialberatung klären. Oder beim regionalen Pflegestützpunkt, die Beratung dort ist kostenlos.
Christian Schultz
am 13.11.2020Hallo Lena, den Entlastungsbetrag können Sie nachträglich verwenden. Das, was Sie in diesem Jahr noch nicht genutzt haben, kann zum Beispiel noch bis zum 30.06.2021 ausgegeben werden. Aber eben nur für "zertifizierte Dienste" oder registrierte Nachbarschaftshelfer.
Lena Lüder
am 12.11.2020Guten Tag,
wenn ich jemanden für die Nachbarschaftshilfe registrieren lasse, ist es richtig, dass ich erst ab dem Zeitpunkt den Entlastungsbetrag nutzen kann!? Also ich kann nicht jetzt einen größeren Betrag nutzen ( weil wir theoretisch im Jahr nichts „verbraucht“ worden ist), da die Registrierung erst in diesem
Monat erfolgt ist? - Pflegegrad liegt schon seit ca. 3 Jahren vor!
Danke für die Hilfe!
Christian Schultz
am 23.10.2020Hallo Sabine, den Entlastungsbetrag können Sie auch nutzen, wenn Sie in der Reha sind oder ein Krankenhausaufenthalt ansteht.
Sabine Zettl
am 23.10.2020Wird der Entlastungsbeitrag auch bezahlt, wenn der zu Pflegende im Krankenhaus und auf Reha ist, oder entfällt er in dieser Zeit?
Joachim Hussing
am 30.06.2020Vielen Dank, dass Sie diesen Blog über Pflegedienste für Senioren mit anderen teilen. Meine Eltern sind alt, und sie werden in naher Zukunft einen Pflegedienst benötigen. Ich werde jetzt mit der Suche nach einem Pflegedienst beginnen, damit meine Eltern die bestmögliche Pflege erhalten können.
Christian Schultz
am 11.03.2020Hallo Doreen, das weiß ich leider nicht. Da empfehle ich Ihnen, einmal beim örtlichen Pflegestützpunkt nachzufragen: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestuetzpunkte.html
Doreen
am 10.03.2020Hallo. Ich habe noch EntlastungleistungGelder vom Jahr 2019. Meine Tochter hat PG5 und meine Schwester / also meines Tochter Tante) hatte sie letztes Jahr betreut. Ich hatte den Antrag im Januar gestellt von Jahr 2019 rückwirkend, weil uns die KK letztes Jahr sagte, das meine Schwester nicht unter den Personen der Nachbarschaftshilfe zählt. Jetzt erfuhr ich doch und kk hat sie erst zum 1.2.2020 nehmigt. Ist das richtig, das sie rückwirkend nichts bekommt, obwohl noch Gelder da sind( die ja bis 30.6.2020) genutzt werden müssen wegen Verfall.?
Christian Schultz
am 24.01.2020Hallo Melanie, ja - da ist möglich. Bis Mitte des Jahres können Sie den Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr noch verwenden. Danach verfällt das Geld.
Melanie Fischer
am 23.01.2020Frage:
Das entalstungsgeld wurde im Jahr 2019 nicht genutzt. Darf ich dieses nun rückwirkend und bis Juni 2020 nutzen??
Christian Schultz
am 11.07.2019Hallo Heinz, ich gehe davon aus, dass das Datum der Rechnung ausschlaggebend ist. Fragen Sie aber bitte noch einmal bei Ihrer Pflegekasse nach. Die Antwort können Sie gern hier posten, dieser Punkt interessiert sicherlich noch mehr Leserinnen und Leser.
Heinz Müller-Godewitt
am 10.07.2019Beispiel: von Januar bis März 2019 wurden Leistungen erbracht. Die Rechnungen wurden jeweils zum Monatsende erstellt (also alle deutlich vor dem 30.06.), aber erst nach dem 30.06. eingereicht. Frage: wird das noch vom Vorjahres-Budget 2018 erstattet oder ist das alles 2019er Budget?
Christian Schultz
am 15.04.2019Hallo Christa, diese Frage können wir hier im Blog nicht abschließend beantworten. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, weil die Abwicklung des Entlastungsbetrags von den einzelnen Bundesländern in Deutschland festgelegt wird. Fragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse direkt nach!
Christa Simons
am 12.04.2019Ich lebe in Österreich und habe den pflegegrad 2 und beziehe Pflegegeld von der deutschen krankenkasse. kann ich auch den entlastungsbeitrag beantragen.
Christian Schultz
am 13.12.2018Hallo Herr Präpst, fragen Sie bitte beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe nach - die haben in der Regel eine Liste von Einrichtungen, wo diese Fortbildung gemacht werden kann.
Rainer Präpst
am 12.12.2018Hallo Herr Schulz, meine Frau hat Pflegegrad 1 benötigt keine Pflege am Körper, und wir suchen eine Haushaltshilfe/Nachbarschaftshilfe für das Haus - nur keine der Bewerber/innen hat so einen zerfizierten Kurzlehrgang. Mal hört man es sind 8 Stunden oder 20 Stunden Pflegekurs-Frage: Was stimmt und wo kann der Bewerber diesen Kurs erhalten ? Wir haben div. Pflegestützpunkte/ -Einrichtungen angerufen aber keine konkrete Auskunft erhalten
Rudolf Enzmann
am 29.11.2018Ich bin selbst "Pflegender Angehöriger" und pflege meine Frau mit PG4 seit vielen Jahren. Ich würde aus Erfahrung eine gemeinsame, erleichterte Regelung des Entlastungsbetrags in allen Bundesländern befürworten und unterstützte alle 17 Petitionen durch meine Unterschrift.
Ansel steinhauer
am 08.11.2018Es gibtgrosses Engagement um die Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige nutzbar zu machen.
Die P17 petitionen haben genau dieses zum Ziel.
Bitte lest es durch, macht mit, unterschreibt alle 17 Petitionen.
Gemeinsam können wir etwas erreichen
www.openpetition.de/organisation/eb-fanclub-brd
Es ist viel zu lesen... Es ist kompliziert... Ubd genau deswegen soll es einheitlich vereinfacht werden!
Hier sind mehr Infos dazu
www.entlastungsbudget.de
Christian Schultz
am 07.11.2018Hallo Claudia, das wird als anerkannte Praxis für die Nachbarschaftshilfe ziemlich sicher ausreichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Sozialministerium, ob Ihnen noch etwas zur Anerkennung fehlt: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/P/pflegeRatHilfe/pflegeRatHilfe_Nachbarschaftshilfe.html
Claudia König
am 06.11.2018Ich arbeite seit 20 Jahren in der Pflege und mache gerade mein Examen. Darf ich jemanden helfen über diese Entlastungskosten? Wenn ja wie geht das?
Christian Schultz
am 06.11.2018Der Entlastungsbetrag wird auch bei Pflegegrad II gezahlt, allerdings nicht für Bewohner von Pflegeheimen. Es geht nur um die häusliche Pflege.
Resi
am 06.11.2018Steht dieser auch zu, bei PSG III SGB XII Hilfe zur Pflege, Pflege Grad II
Neuen Kommentar schreiben