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Antrag auf Bürgergeld: Was ist mit dem Eigenheim?

Aktuelles Armut

Mit dem Wechsel von "Hartz IV" zum Bürgergeld haben sich viele Veränderungen ergeben - die meisten davon zugunsten der Sozialleistungsempfänger. Doch wie genau sieht es mit der selbst genutzten Immobilie aus?

Antrag auf Bürgergeld: Darf ich mein Eigenheim behalten?

"Hartz IV" heißt jetzt Bürgergeld. Und nicht nur der Name hat sich geändert. Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind viele Neuerungen in Kraft getreten - einige Veränderungen werden allerdings erst zum Juli 2023 wirksam.

In diesem Beitrag soll es ausschließlich um die Frage gehen: Darf ich mein Eigenheim - egal, ob Wohnung oder Einfamilienhaus - behalten, wenn ich Bürgergeld beantragen muss?

Immobilien und Bürgergeld

Wichtig ist: Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf selbst genutzte Wohnungen oder Häuser. Vermietete Immobilien fallen nach wie vor unter die allgemeine Vermögensgrenze und müssen in den allermeisten Fällen veräußert werden, bevor ein Antrag auf Bürgergeld erfolgreich sein kann.

Geht es aber um ein Eigenheim oder eine Wohnung, in der Sie selbst leben, gilt seit Januar 2023 eine ganz einfache Regelung:

Ist Ihr selbst genutztes Haus maximal 140 m² groß (bei Eigentumswohnungen gelten 130 m²), dürfen Sie dort wohnen bleiben. Sie müssen NICHT ausziehen, das Haus wird NICHT als Vermögen angesehen.

Wenn mehr als vier Personen im Haushalt leben, kommen für jede weitere Person 20 Quadratmeter hinzu. Dazu ein Beispiel:

Manfred (53) aus Quickborn lebt in einer Eigentumswohnung, die er von seinen Eltern geerbt hat. Mit ihm zusammen wohnen außerdem seine Frau und fünf minderjährige Kinder in der Wohnung. Das Jobcenter muss in diesem Fall eine maximale Größe von 190 m² anerkennen - 130 m³ für Manfred, seine Frau und zwei Kinder (vier Personen) sowie je 20 für die drei weiteren Kinder. Da die Wohnung lediglich 102 m² misst, darf die Familie trotz Bezug von Bürgergeld in der Immobilie wohnen bleiben.

Bürgergeld: Wert des Eigenheims spielt keine Rolle

Es kommt also ausschließlich auf die Größe Ihres Einfamilienhauses oder Ihrer Eigentumswohnung an. Die Lage, das Baujahr oder allgemein der Wert Ihrer Immobilie spielen für das Jobcenter - und damit für Ihren Antrag auf Bürgergeld - keine Rolle mehr. Rein theoretisch können Sie also auch mit einer Villa in Hamburg-Blankenese Bürgergeld erhalten. Vorausgesetzt, Ihr Häuschen ist höchstens 140 Quadratmeter groß.

"Beim Antrag auf Bürgergeld kommt es allein auf die Größe Ihres Hauses an, nicht auf den Wert."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Wenn Sie Bürgergeld beantragen müssen und im eigenen Haus wohnen, kommt es also ausschließlich auf die Wohnfläche an. Beim Einfamilienhaus gelten maximal 140 Quadratmeter als angemessen. Für eine Eigentumswohnung liegt alles bis 130 m² im grünen Bereich.


Kommentare (44)

  • user
    Gabriela
    am 08.04.2024

    Guten Abend,

    Wird eine Immobilie die mit einem Wohnrecht (Vater +Mutter,beide Pflegefälle) als anrechenbares Vermögen in Sinne des Bürgegeld angerechnet?Meine Eltern wurden dort betreut,und gepflegt.Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen bis zum Tode.

    Bin Eigentümerin von der Immobilie,wohne alleine zu Miete.

    Das Haus ist ca.100 qm gross

    • user
      Christian Schultz
      am 09.04.2024

      Hallo Gabriela, den Fall hatte ich hier noch nicht, keine Ahnung. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen aus der Sozialrechtsberatung.

  • user
    Nancy
    am 22.03.2024

    Guten Tag,

    Ein Haus mit 140 qm oder weniger zählt also auch bei 1-2 Bewohnern zum Schonvermögen.Dazu 2 Fragen:

    1.Spielt die Grundstücksgrösse keine Rolle mehr?Z.B Hausgrösse in meinem Fall 120 qm,Grundstücksgrösse 1500 qm.

    2.Angenommen mein Haus+ Grundstück würde bei einem mehrjährigen Bürgergeldbezug zum Schonvermögen gezählt werden,was ist,wenn ich in 8 Jahren in Rente gehe und Grundsicherung beziehe.Gelten dann andere Werte für die Anerkennung als Schonvermögen von Haus+Grundstück ?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.03.2024

      Hallo Nancy, das mit der Größe eines Grundstücks schaut sich das Jobcenter immer für den Einzelfall an. In Zukunft wird es dazu sicherlich einige Gerichtsurteile geben.

      Und, ja: In der Grundsicherung gelten andere Regelungen. Aber auch hier wird darauf geachtet, dass das Vorgehen angemessen ist.

  • user
    T.A.
    am 13.03.2024

    Hallo,

    die Größe steht ja fest, aber was genau wird dann beim Bürgergeld übernommen? Welche Kosten?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2024

      Hallo, das Jobcenter kommt nicht für die Tilgung eines Kredits auf, aber für die Zinsen. Auch Nebenkosten werden übernommen.

  • user
    Harald
    am 08.02.2024

    Guten Tag,

    Ich bin mitte 50 und werde auf absehbarer zeit Arbeitslos weil man meine stelle ins Ausland verlegen möchte, jetzt plagen mich natürlich zukunftssorgen… wir(2 erwachsene plus teenager) besitzen und wohnen in ein Haus, Stadtgebiet, mit ca 120qm wohnfläche und ca. 550qm Grundstück, besteht die gefahr das Haus zu verlieren falls ich kein neuen Job finde und aufs Bürgergeld angewiesen bin?

    Vielen Dank im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2024

      Hallo Harald, machen Sie sich für den Moment bitte nicht so viele Gedanken. Ein Jahr lang gilt ohnehin der Bestandsschutz - egal, wie groß oder teuer eine Bleibe ist. Und im Anschluss: Ihr Haus liegt unter den maximalen 140 Quadratmetern. Das ist also auch kein Problem.

      • user
        Harald
        am 09.02.2024

        Guten Morgen,

        Vielen Dank für Ihre Nachricht, das beruhigt ja ein wenig….allerdings ist das Haus noch nicht komplett abbezahlt, die Raten belaufen sich auf ca. 550 euro im Monat, solange wir die zahlen dürfte das aber kein Problem sein oder?

        Mit freundlichen Grüßen

        Harald

        • user
          Christian Schultz
          am 09.02.2024

          Das Jobcenter übernimmt auch hier einen Teil Ihrer Kosten. Unter anderem Betriebskosten, Zinsen oder Grundsteuer. Nur die Tilgung müssen Sie weiterhin selbst zahlen.

  • user
    Fritz Tatjana
    am 20.01.2024

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Wir leben im eigenen Haus ca 135 m2

    Das Haus ist noch nicht abbezahlt und ich stehe im Grundbuch mit 30 % Anteil.

    Jetzt möchte ich mich von meinem Mann scheiden lassen und Antrag auf Bürgergeld stellen da wo meine Eltern leben. Ich habe einen kleinen Kind deswegen kann ich nicht sofort arbeiten gehen.Mich würde interessieren ob ich den Antrag stellen kann oder kann ich jede Hilfe direkt vergessen wegen dem Haus etc.

    Mfg Tatjana

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2024

      Hallo Tatjana, das können wir hier im Forum leider nicht beantworten. Dazu muss man auf mehrere Details schauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung, den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Tonu
    am 08.01.2024

    In 2018 habe ich eine Wohnung ohne Kredit erworben, während ich nicht verheiratet war. Im Jahr 2022 habe ich ein Haus gekauft. Derzeit wohne ich mit meiner Frau und meinen Kindern in diesem Haus. Seit Februar 2023 bin ich arbeitslos und habe einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Leider wurde mir vom Jobcenter mitgeteilt, dass ich kein Bürgergeld erhalte, da ich noch eine Wohnung besitze, die zum Verkauf steht. Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann meine Frau einen Antrag auf Bürgergeld stellen? Die Eigentumswohnung gehört ausschließlich mir zu 100%.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2024

      Ihre Frau kann natürlich einen Antrag stellen. Aber als Ehepartner werden Sie beim Bürgergeld zusammen "veranlagt". Es wird also auf dasselbe Problem hinauslaufen.

  • user
    Nicole N.
    am 26.12.2023

    Moin,

    Ich möchte für jemanden dies fragen.

    Er (Sohn) hatte bis vor kurz vor Weihnachten das Elternhaus (glaube ich ca 65-70 qm Wohnfläche) mit seiner Mutter zusammen gewohnt, da er aufgrund seines Gehaltes von ca 800 € keine Miete für eine Wohnung leisten kann.

    Jetzt ist seine Mutter verstorben und wir versuchen, dass er trotzdem weiterhin in seinem Elternhaus wohnen bleiben kann wenn man versucht die laufende Kosten (Strom, Wasser, Müll etc.) auf 1 Person reduziert.

    Meine Frage ist.

    Hat er trotzdem einen Anspruch auf Wohngeld oder geht es in dem Fall nicht auch wenn er einen Schwerbehinderten Ausweis mit der GdB 100 hat?

    Danke voran.

    Viele Grüße

    Nicole

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Nicole, Wohngeld kann man auch dann beziehen, wenn es sich um das Eigenheim handelt. Ob Ihr Bekannter tatsächlich Anspruch hat, müsste man also prüfen.

      • user
        Nicole N.
        am 10.01.2024

        Moin,

        Vielen Dank.

        Gruss Nicole

  • user
    Ruth Kraus
    am 07.12.2023

    Ich habe ein Haus mit 130m2

  • user
    Sina
    am 14.11.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz, vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel. Dennoch bleibt bei mir die Frage offen, was passiert, insofern man ein Haus mit ca. 110 qm erbt während man Bürgergeld bezieht. D.h. bislang nicht in diesem Haus gelebt hat. Müsste eine alleinerziehende Mutter eines Kindes (ergo 2 Personen) dieses Haus veräußern oder dürfte die zweiköpfige Familie dort einziehen und weiterhin regulär Bürgergeld beziehen? Über eine Antwort wäre ich Ihnen überaus dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sina

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2023

      Hallo Sina, wenn Sie selbst in dieses Haus einziehen, dürften Sie es wohl behalten. Die Größe ist ja angemessen.

  • user
    Thomas F.
    am 14.11.2023

    Hallo,

    hier handelt es sich immer um Fälle, bei denen die Leute in einer angemessenen Quadratmeter Größe wohnen. Was passiert denn im gegenteiligen Fall?

    Bsp:

    Eine 4 köpfige Familie wohnt in einem noch nicht abbezahlten Haus mit 180qm Wohnfläche, plus X, also Keller.

    Monatliche Kosten: 1500 Euro davon 1200 Euro Zinsen. Kredit noch 20 Jahre Laufzeit.

    Ich geh davon aus, dass auch hier die 12 monatige Karenzzeit gilt. Soweit ich weiß wird der Zins übernommen und die Tilgung ist eigenes Vergnügen.

    Aber was passiert nach der Karenzzeit?

    Die Wohnfläche ist zu groß. Ist man gezwungen in eine kleinere Wohnung zu ziehen und das Haus zu verkaufen?

    Der Verkaufspreis wird im Normalfall an die Bank für die Kredittilgung in den nächsten Jahren gehen. Die kann man nicht verbraten.

    Die Wohnung kostet in der Regel aber gleich viel oder mehr Miete als der Zins. Jedenfalls in unseren bayrischen Breiten.

    Die Hochphase für Einfamilienhäuser hat in den letzten Jahren eine Vielzahl solcher Konstrukte geschaffen. Wie wird in solchen Fällen beim Bürgergeld umgegangen?

    Vielen Dank vorab

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2023

      Hallo Thomas, erst gilt die einjährige Karenzzeit. Danach muss man sehen. In den Jobcentern haben die Mitarbeiter schon einen gewissen Spielraum. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die Wohnkosten gesenkt werden müssen. Im schlimmsten Fall durch einen Umzug. Wie das dann genau läuft, kann ich Ihnen nicht sagen.

  • user
    Dengler Susanne
    am 08.11.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich wohne in der Eigentumswohnung meines Sohnes, die Wohnung bereitet ihm monatl. Kosten von insgesamt 700 Euro, da sie noch nicht abgezahlt ist und Hausgeld anfällt.

    Da ich seit Jahren krank bin und von ALG leben musste, das sehr niedrig ist, weil ich nur im Geringverdienersektor gearbeitet hatte, als alleinerziehende Mutter, zahle ich ihm eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro jedes Monat. Leider muss ich ab Februar nächstes Jahr von Bürgergeld leben, und da wir keinen Mietvertrag schließen können, da mein Sohn sonst die Mieteinnahmen versteuern müsste und somit noch mehr Kosten entstehen, ist meine Frage, ob es auch als sonstige Wohnverhältnisse definiert werden kann, wie auf der Anlage KDU unter Punkt 2 erwähnt wird? Ich möchte keinesfalls meinem Sohn noch mehr finanzielle Belastungen bereiten, da er selber zur Miete wohnt und für seine Wohnung über 1200 Euro Miete zahlen muss.

    Vielleicht können Sie mir helfen mit einer Information zu meiner Frage?

    Mit freundlichen Grüßen

    S.Dengler

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2023

      Hallo Susanne, so tief bin ich in den rechtlichen Bestimmungen der Kosten zur Unterkunft leider nicht drin. Wahrscheinlich ist das auch für viele Mitarbeiter im Jobcenter erst einmal komplex - da sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen.

      • user
        Dengler Susanne
        am 10.11.2023

        Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Wissen Sie, wohin ich mich für solch eine individuelle Beratung wenden kann? Mit freundlichen Grüßen, S.Dengler

  • user
    Mathias
    am 14.10.2023

    Folgender Fall:

    Eigengenutztes abbezahltes Einfamilienhaus mit 145 qm Wohnfläche (also 5 qm zu groß)

    4 Personenhaushalt.

    Welche Möglichkeiten gibt es das Haus zu halten und Bürgergeld zu beziehen ?

    Wäre eine bauliche Verkleinerung ( Zumauern eines Raumes) um unter die 140 qm Grenze zu kommen erlaubt ?

    Gibt es andere Möglichkeiten, z.B. Anrechnung der 5 qm auf den Schonvermögen Betrag ?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Wenn es nur um fünf Quadratmeter geht, gibt es in der Praxis sicherlich Gestaltungsspielraum für den Mitarbeiter im Jobcenter.

  • user
    Stefanie
    am 25.09.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    eigenes Haus: welche qm Zahl gilt denn für 2 Personen als angemessen?

    Auch 140 qm oder wird was runtergerechnet?

    Vielen Dank vorab für die Rückantwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Stefanie, da gelten auch die 140 Quadratmeter.

      • user
        Stefanie
        am 25.09.2023

        Recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückantwort.

  • user
    Mia
    am 21.09.2023

    Wir haben eine vermietete Wohnung. Würden die Einnahmen beim bürgergeld mit angerechnet obwohl der Kredit für die Wohnung die kompletten mieteinnahmen verschlingt ? Also uns bleibt nichts von den mieteinnahmen

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2023

      Das wird sich das Jobcenter auf jeden Fall genauer anschauen. Aber ohne nähere Infos können wir das auch nicht beantworten - hier im Forum sowieso nicht.

  • user
    Claudia
    am 08.09.2023

    Moin, ich hätte wirklich gern gewusst, welcher Paragraph diese konkreten Angaben zur "erlaubten" Wohnfläche enthält!? Wo kann ich das nachlesen?

  • user
    Gabi
    am 04.09.2023

    Ich hab ein altes sanirungsbedüftiges Haus von 1950. Ich hab einen Kredit aufgenommen um verschiedene notwendige Arbeiten in Eigenleistung durchzuführen. Ich musste mit Rechnungen und Quittungen nachweisen das der Kredit und die Masterkarte wirklich für Baumaterial verwendet wurde. Zählt das auch zu Mietkosten und ist es anrechenbar beim Bürgergeld? Ich hab auch eine Photovoltaikanlage auf 20 Jahre gemietet um den ständigen Stromerhöhungen zu entgehen. Wird diese auch mit in die Berechnung mit einbezogen?

    Kredit und Photovoltaikanlage schöpfen allein fast 400€ aus + Versicherungen bleibt mir nichts zum Leben.

    Ich hatte einen Unfall und bin deswegen vor 3 Monaten in das Bürgergeld gerutscht. Ich bin noch nicht gesund aber ich muss mir eine Arbeit suchen um nicht alles zu verlieren und das macht mich wiederum krank.

  • user
    Natalie
    am 23.08.2023

    Guten Tag,

    ich werde in einigen Monaten vermutlich vorübergehend Bürgergeld beantragen müssen.

    Ich besitze eine sehr kleine Eigentumswohnung in einer anderen Stadt, die ich vor einigen Jahren für einen Betrag der unter dem Schonvermögen liegt erworben habe.

    Die Wohung habe ich vermietet. Ich selbst bewohne eine kleine Mietwohnung. Sowohl Wohnung als auch Mieteinnahmen sind meine persönliche Altersvorsorge. Ich bin allein lebend, unverheiratet und habe keine Kinder. Ansonsten habe ich kein Vermögen.

    Müsste ich auch in diesem Fall meine ETW verkaufen, obwohl der Kaufpreis unter dem Schonvermögen liegt, oder würden mir die Mieteinnahmen auf das Bürgergeld angerechnet werden?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Natalie

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Hallo Natalie, beim Vermögen gibt es ja eine einjährige Karenzzeit. Ich gebe davon aus, dass die auch für eine Immobilie gelten würde. Aber die Mieteinnahmen fließen natürlich in die Errechnung des Bedarfs mit rein.

      • user
        Natalie
        am 23.08.2023

        Hallo Herr Schultz,

        vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, ich hoffe auch, dass die Karenzzeit in diesem Fall auch wirksam wird. Denn es würde ja auch keinen Sinn machen, bei vorübergehendem Bürgergeld-Bezug eine Immobilie zu verkaufen, die eine Prävention von späterer Altersarmut und Beanspruchung des Jobcenters darstellt.

        Viele Grüße von Natalie

  • user
    Hans-Reimer Sievers
    am 07.08.2023

    Guten Tag,

    Frage: Das Haus ist zB 160 m2 groß. Wird dann anteilig erstattet, oder gibt es gar nichts, wenn das Haus nicht verkauft wird?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Hallo, eine anteilige Erstattung gibt es nicht. Entweder die Immobilie ist angemessen, oder Sie werden aufgefordert, die Kosten zu senken.

  • user
    David
    am 20.07.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. In ihrem Fazit verwenden Sie den Begriff Grundsicherung. Dieser ist mehrdeutig. Ziehen Sie ihr Fazit für die Grundsicherung im Alter, die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung oder die Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder sogar für alle drei?

    Dies ist auch deshalb relevant, weil angesichts der seltenen Urteile zum SGB XII oft auf die auf die Rechtsprechung zum SGB II zurückgegriffen wird.

    Viele Grüße

    David

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo David, vielen Dank - das war tatsächlich ein Tippfehler. Wir meinten hier nur das Bürgergeld - also die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das habe ich nun korrigiert.

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