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Anruf von der Krankenkasse: Auf diese Dinge müssen Sie achten

Gesundheit Über uns

Das Telefon klingelt. Am andere Ende der Leitung ist eine nette Dame von Ihrer Krankenkasse und trällert mit freundlicher Stimme: „Guten Tag Herr …, hier ist Melanie … von der …kasse. Aus meinen Unterlagen weiß ich, dass Sie jetzt schon seit mehr als drei Monaten krankgeschrieben sind. Da wollte ich mal hören, ob wir Ihnen irgendwie helfen können.“

Vorsicht bei gut gemeinten Empfehlungen

Solch ein Dialog spielt sich deutschlandweit ständig ab. Meist geht es bei solchen Anrufen um das Krankengeld: Wird ein Angestellter in Deutschland krank, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist. Nach üblicherweise sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Jetzt springt die Krankenversicherung ein. Sie zahlt aber nicht das alte Nettogehalt, sondern das sogenannte Krankengeld.

Wenn Sie also Krankengeld beziehen, erhalten Sie weniger Geld als sonst. 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Eine Berechnungshilfe zum Krankengeld finden Sie online an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei der TK. Achten Sie in dieser Zeit vor allem darauf, dass Sie der Krankenkasse (und dem Arbeitgeber) lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Denn entsteht hier eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in dieser Zeit völlig legal einstellen.

Krankengeld: Vermeiden Sie um jeden Preis eine Lücke

Warum aber soll sich die Krankenkasse telefonisch bei Ihnen melden, wenn Sie regelmäßig Ihre gelben Scheine einreichen? Das haben wir beim Sozialverband uns anfangs auch gefragt. Das oben beschriebene Phänomen begann vor einigen Jahren, und zwar gleichzeitig bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte werden telefonisch kontaktiert oder persönlich in die Geschäftsstelle der Krankenversicherung eingeladen. Woher kommt dieser plötzliche Service-Gedanke, den man als gesetzlicher Versicherter in der Regel nicht gewöhnt ist?

Die Antwort ist einfach: Die Zahlung von Krankengeld ist für die Kassen kostspielig. Fallen Arbeitnehmer über mehrere Monate aus, kommen für die Krankenkassen mit der Zeit hohe Beträge zusammen. Maximal läuft das Krankengeld 78 Wochen. Wenn sich also Mitarbeiter der Krankenkassen bei Ihnen melden, während Sie Krankengeld erhalten, ist Vorsicht geboten.

Prüfen Sie die Aussagen der Krankenkasse

Zahlreiche Mitglieder des Sozialverbands haben uns geschildert, wie Kassen-Mitarbeiter ihnen vorschlugen, einen Rentenantrag zu stellen. In bestimmten Fällen kann es medizinisch und finanziell sinnvoll sein, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Die Frage, ob dies angemessen ist, entscheidet jedoch nicht die Krankenkasse. Daher sollten Sie ein solches „Angebot“ auf jeden Fall mit einem Fachmann besprechen. Halten Sie mit Ihren Ärzten Rücksprache. Kontaktieren Sie Ihre Beratungsstelle im Sozialverband. Denn die Krankenkasse hat sehr wahrscheinlich einen nicht ganz uneigennützigen Hintergedanken: Wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, entfällt das Krankengeld. Und die Kasse ist fein raus.

Wie gesagt: Die Erwerbsminderungsrente kann eine Option sein. Aber hier sind verschiedene Fragen zu prüfen: Liegen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor? Ist es tatsächlich ausgeschlossen, dass Sie irgendwann wieder arbeiten gehen? Und: Oftmals ist die Erwerbsminderungsrente deutlich niedriger als das Krankengeld.

Noch hellhöriger sollten Sie werden, wenn der Vertreter der Krankenkasse Vorschläge macht wie: „Jetzt sind Sie schon so lange krank, zu Ihrer alten Arbeitsstelle geht es doch sehr wahrscheinlich nicht mehr zurück, oder? Wenn Sie kündigen, können Sie Arbeitslosengeld beantragen.“ Auf solch ein Angebot sollten Sie niemals eingehen. Erstens erhalten Sie bei der Arbeitsagentur nur Leistungen, wenn Sie vermittelbar  – also arbeitsfähig – sind. Außerdem hat kein Mitarbeiter der Krankenkasse, auch nicht der Vorstandsvorsitzende, das Recht, Ihnen eine Kündigung ans Herz zu legen.

Wenn Sie Krankengeld erhalten, sollten Sie diese Punkte stets im Hinterkopf behalten.  Und wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Sozialverband. Wir unterstützen Sie im Umgang mit Ihrer Krankenkasse – von der Beratung, über den Widerspruch bis zur Klage am Sozialgericht.

Wirklich komplex kann es werden, wenn das Krankengeld auszulaufen droht. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur "Nahtlosigkeit" aussieht
Welche Alternativen Sie haben, um an Ihr Geld zu kommen

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher und klarer Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (93)

  • user
    Kata
    am 13.08.2023

    Hallo, ich habe am 16.08.2023 einen Termin bei einem Berater der AOK. Zu Beginn des Jahres war ich 6,5 Wochen mit Neurasthenie krankgeschrieben. Derzeit bin ich vom 7.08. bis 19.08. krankgeschrieben. Auf dieser Krankschreibung sind 3 verschiedene Diagnosen vermerkt, darunter auch Neurasthenie. Nach meiner Krankschreibung im August habe ich innerhalb von 2 Tagen einen Brief von der Krankenkasse erhalten, in dem mir das Krankenkgeld mitgeteilt wurde (ich dachte, das bezieht sich auf ein und dieselbe Krankheit), ich hatte keinen Einfluss darauf, was der Arzt als Diagnosen aufführt, aber meine Symptome sind jetzt anders als zu Beginn des Jahres.

    Ein zusätzliches Problem ergibt sich daraus, dass ich am 20.8. einen Termin bei einem Orthopäden habe, um das MRT und die Knieprobleme zu besprechen. Was ist in diesem Fall zu tun? Ich bin furchtbar gestresst, denn man bekommt Krankengeld, weil man über 6 Wochen mit ein und derselben Diagnose krankgeschrieben ist, während es, wenn der Orthopäde mich noch einmal krankschreibt, eine ganz andere Diagnose sein wird. Droht mir ein erneuter Anruf bei der AOK oder im schlimmsten Fall die Kündigung? Für jeden Ratschlag wäre ich sehr dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo Kata, die Krankenkasse kann und darf Ihnen nicht kündigen. Da brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Aber wie das in Ihrem Fall nun im Detail mit den unterschiedlichen Diagnosen ausschaut, müsste man sich im Rahmen einer persönlichen Beratung anschauen. Gern bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Anna
    am 01.08.2023

    Guten Tag

    Ich schreibe Ihnen bezüglich meiner schwierigen Situation an meinem Arbeitsplatz, hoffentlich bekomme ich irgendwelche Ratschläge.

    Hab Problem mit meinem Arbeitgeber, vor 2 Monaten wurde ich von meinem Kollegen ins Gesicht geschlagen, was bei mir auf dem Heimweg einen epileptischen Anfall verursachte, ich habe keine Anzeige bei der Polizei erstattet, obwohl ich Ich weiß, dass ich es sollte, soweit ich weiß, wurde diese Person nicht entlassen. Zu Beginn hat mir der Arbeitgeber 6 Wochen lang das Gehalt bezahlt, dann hat die Krankenkasse die Auszahlung übernommen (Diagnose Epilepsie). Zu Beginn des zweiten Monats stellte der Arzt bei mir Depression und posttraumatische Belastung Störung. So seit zwei Monate lang bin ich jetzt krankgeschrieben. Soweit ich weiß, hat die Krankenkasse Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufgenommen (erst nach meiner Reaktion, als das Geld nicht auf dem Konto ankam), von ihm kam jedoch keine Antwort. Ich habe auch meinen Arbeitgeber kontaktiert, er sagte mir, dass die Krankenkasse mir das Geld zahlen sollte.

    Das Problem ist, dass alle meine Krankmeldungen pünktlich übermittelt wurden, trotzdem weder vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse für den zweiten Monat Krankmeldung kein Geld erhalten habe.

    Fotos von der gesamten Situation am Arbeitsplatz hab ich gespeichert.

    Meine Frage ist, was soll ich weiter machen, soll ich den Arbeitgeber erneut kontaktieren und um bescheid zu sagen dass ich die Anzeige dieses Mal bei der Polizei melden, damit diese reagieren oder warten noch ein paar Tage dass mein Arbeitgeber endlich auf die Kontaktaufnahme der Krankenkasse reagiert?

    Vielen Dank,

    und hoffe für schnelle Rückmeldung,

    Anna Pernalska

    • user
      Christian Schultz
      am 02.08.2023

      Hallo Anna, leider können wir Ihre Anfrage nicht hier im Forum klären, da es sich um eine sehr individuelle Situation handelt. Im ersten Schritt sollten Sie beim Arbeitgeber nachfassen, dass dieser die nötigen Unterlagen an die Krankenkasse übermittelt. Aber ich empfehle Ihnen da außerdem eine persönliche Beratung.

  • user
    Stefan
    am 09.03.2023

    Hallo,

    ich bin jetzt seit 4 Wochen zuhause, aufgrund beruflicher Belastung und Stress sowie einer Angststörung.

    Ich werde jetzt Medikamente nehmen, Psychotherapie suchen und habe meinen nächsten Termin beim Psychiater in sechs Wochen.

    Nun schreibt mich heute schon meine Krankenkasse an, dass ich mich doch telefonisch melden soll, was denn für die kommenden Wochen geplant sei.

    Ist das rechtens? Kann man dies ignorieren, ohne dass etwas passiert? Sollte man dem Telefonat zustimmen?

    Ich habe Angst, dass die Krankenkasse versucht mich in eine REHA zu zwingen, was ich derzeit nicht für sinnvoll halte oder möchte, und auch mein Psychiater hat mich gefragt, und ist nicht der Ansicht, dass stationär notwendig ist.

    Danke.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2023

      Hallo Stefan, Sie müssen nicht mit der Krankenkasse telefonieren. Schreiben Sie am besten eine Mail, dass Sie gern schriftlich auf die Anfragen eingehen. Das mit der Reha lässt sich im Zweifelsfall allerdings nicht vermeiden, so etwas macht die Krankenversicherung aber ohnehin auf dem Schriftweg: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/kann-die-krankenkasse-mich-zur-reha-zwingen

    • user
      Lilly Götz
      am 11.03.2023

      Guten Tag,

      ich war 4 Monate mir Depression krank geschrieben. Nun habe ich bei der TK meinen Wiedereingliederungsplan für 8 Wochen eingereicht und bereits 1 Woche begonnen. Man hat mir nun nur 4 Wochen insgesamt genehmigt, danach sei ich nicht mehr arbeitsunfähig. Was kann ich tun?

      • user
        Christian Schultz
        am 13.03.2023

        Hallo Lilly, das müsste man sich genauer anschauen. Im Zweifel mit der Kasse verhandeln - dafür sollten Sie sich eine Bescheinigung Ihres Arztes besorgen, in denen die acht Wochen erklärt werden.

  • user
    Ron
    am 10.12.2022

    Hallo,

    habe heute einen Brief erhalten von der TK, ich solle doch zustimmen, dass man mich anrufen darf, die wollen wissen wann ich wieder arbeiten kann und ob bzw was ich therapeutisch mache sollte ich nicht wieder arbeiten gehen.

    Finde das komisch, da ich aktuell kein Krankengeld beziehe und auch aus meiner Sicht noch gar nicht ins Krankengeld falle.

    Ich war vom 04.04 bis 30.04 krank, 4 Wochen, gesamter April quasi aufgrund psychischen Problemen. Im August war ich 2 Wochen krank wegen Migräneattacken und allgemeinem Unwohlsein, aber auf der Krankmeldung steht eine andere Diagnose als im April. Und jetzt bin ich seit 4 Wochen krank, 2 davon wegen Magen Darm Virus und 2 davon wegen Grippe die direkt anschließend zuschlug, also ebenfalls aus meiner Sicht eine andere Diagnose. Bislang hab ich auch immer normales Gehalt über den AG erhalten. Jetzt eben der Brief, obwohl aus meiner Sicht die aktuellen 4 Wochen nichts mit den anderen AUs von April und August gemeinsam haben. Oder will die KK nur vorher abfragen wann ich arbeiten kann bevor es zum Krankengeldfall kommt?

    Habe den jetzt online zugestimmt, bis die mich kommende Woche anrufen arbeite ich aber bereits wieder …

    Freue mich über eine Rückmeldung, vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 12.12.2022

      Hallo Ron, wir hören häufiger, dass Krankenkassen sich telefonisch schon melden, wenn die Patienten noch in der Lohnfortzahlung sind. In der Regel passiert das, wenn es eine "Historie" mit psychischen Erkrankungen gibt. Ich vermute also, das ist der Hintergrund. Aber da sollten Sie sich keine Sorgen machen.

  • user
    Thomas Hirsch
    am 25.11.2022

    Hallo

    Schreiben von der AOK Baden-Württemberg

    Ihre Arbeitsunfähigkeit

    Sehr geehrter Herr......

    gerne würde ich mit Ihnen persönlich sprechen, konnte Sie aber leider telefonisch nicht erreichen. Bitte rufen Sie mich zeitnah Zurück. vielen Dank

    Es grüßt Sie freundlich........

    ........................................

    Krankenkasse hat auch beim Hausarzt angerufen!

  • user
    Bille
    am 24.10.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich bräuchte Ihren Rat in Bezug auf Fragebögen der Krankenkasse und Klinik sowie Reha.

    Hier die Eckdaten.

    Die Krankenkasse fragt nach genehmigten RehaMaßnahme welche schon bewilligt wurde (Psychosomatisch, wegen Mobbing am Arbeitsplatz) .

    Nun konnte ich diese Maßnahme noch nicht antreten, da sich meine Psyche durch den Tod meines Mannes noch mehr ins negative verstärkt hat. Ich bin in Psychologischer Behandlung (Praxis) und im Krankenstand ( seit 8 Wochen) momentan sehe ich keine Besserung und will mich in eine Klinik einweisen lassen(Selbsteinwreisung) . Den Termin zum Erstgespräch habe ich bekommen. Nachdem ich dann dort soweit Stabilisiert werde würde ich sehr gerne die AHB als Reha in Anspruch nehmen.

    Ist dieser Ablauf so möglich oder gibt es "Fallstricke" bzw. andere Möglichkeiten.

    Zudem möchte ich erwähnen, dass ich meine Zeit für besonderst Langjährig versicherte erreicht habe und nach meiner Wartezeit (10/2024) Rente beantragen kann.

    Mein Arbeitgeber möchte mich nicht kündigen, da er die Abfindung und ggf. Schmerzensgeld (wegen Mobbing/Bossing) nicht zahlen will.

    Ich weiß, es ist recht umfangreich aber in Ihrem Buch, welches sehr zu empfehlen ist, konnte ich einen so gefächerten Fall nicht nachvollziehen. Daher würde ich gern hier eine Antwort auf meine Situation bekommen. Was kann ich tun, wie soll ich mich verhalten?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Bille, danke für Ihre Mail. Wenn Ihnen ärztlich bescheinigt wird, dass Sie nicht "rehafähig" sind, dann müssen Sie eine solche Maßnahme auch nicht antreten. Falls nicht, kann es Probleme geben. Ich empfehle Ihnen aber, dass Sie sich hierzu persönlich beraten lassen. Das können wir hier im Forum leider nicht leisten: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Torben
    am 18.10.2022

    Guten Tag Herr Schulz,

    ich bin seit dem 12.09.22 in Folge krankgeschrieben erstmal noch bis zum 01.11.22. Mein Hausarzt gab mir eine Überweisung an einen Neurologen / Psychiater mit der Verdachtsdiagnose Angststörung / ADHS. Hier bin ich noch auf der Suche nach einem entsprechenden Arzt, konnte mich aber bei einem Psychiater schon auf eine Warteliste setzen lassen. Die Aussicht auf einen zweiten möglichen Arzttermin habe ich Ende letzter Woche zum Glück dann auch erhalten.

    Vorangegangen sind dem wirklich unzumutbare Situationen bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich nun schon seit 14 Jahren beschäftigt bin. Ich habe wahrscheinlich über die letzten 2 Jahre, durch wiederholtes Mobbing seitens meines (neuen) Vorgesetzten, meine Erkrankung erst so richtig ausgebildet, wobei die Angststörung schon immer Teil meines Lebens war. Ich hatte diese aber bisher gut unter Kontrolle.

    Mein Ziel ist auf jeden Fall wieder arbeitsfähig zu werden, denn ich habe meine Arbeit mal sehr gerne gemacht. Nur kann ich mir das in diesem Unternehmen, vor allem aber mit diesem Vorgesetzten, aktuell nicht vorstellen.

    Nun fordert mich die TK, mittlerweile im zweiten Schreiben, dazu auf hierzu Stellung zu nehmen und "droht" auch mit dem Medizinischen Dienst. Ich würde nur gerne erstmal die Gespräche mit den Fachärzten abwarten, um danach evtl. gestärkt und besonnen die nächsten Schritte zu planen. Wenn ich der TK meine Situation hier schildere habe ich einfach die Sorge, dass mir aus purem Aktionismus irgendwelche Rehas oder ähnliches angeordnet werden. Ich komme schon gut klar und gehe ja meinen Weg, nur brauche ich dafür eben etwas Zeit.

    Haben sie einen Rat, wie ich mich hier verhalten kann. Sollte ich der TK gegenüber meine Situation einfach so schildern? Ich danke schonmal für ihre Aufmerksamkeit.

    Schönen Gruß,

    Torben

    • user
      Christian Schultz
      am 19.10.2022

      Hallo Torben, ob es immer ratsam ist, gegenüber der Krankenkasse komplett offen aufzutreten, kann ich so leider nicht bestätigen. Schon gar nicht mit Blick auf psychische Erkrankungen. Da haben wir beim SoVD schon einige Male schlechte Erfahrungen gemacht. Fakt ist: Solange Sie lückenlos krankgeschrieben sind, kann Ihnen - sozialrechtlich - erst einmal nicht viel passieren. Ich empfehle Ihnen aber, dass Sie sich individuelle Hilfe holen. wenn die Krankenkasse Schwierigkeiten macht. Zum Beispiel bei meinen Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      • user
        Torben
        am 19.10.2022

        Hallo Herr Schulz,

        lückenlos krankgeschrieben bin ich. Ich werde der TK gegenüber jetzt in vereinfachter Form darstellen, welche Ärzte ich bisher in Anspruch genommen habe und das ich jetzt auf einen Facharzttermin warte. Auch mein Wunsch und bestreben, wieder arbeiten zu wollen werde ich dabei mit angeben. So ist es ja auch. Ich bin meiner Arbeit ja meistens sehr gerne nachgegangen. Ich hoffe, das die Fragerei der TK damit dann auch mal ein Ende hat.

        Für meine Erkrankung schäme ich mich nicht. Hier haben die oben geschilderten Umstände sicherlich auch einen erheblichen Anteil daran und erst zu dieser blöden Situation geführt. Ich weiß aber auch, dass man mit psychischen Problemen nicht überall mit Verständnis rechnen kann und auch keine offenen Türen einrennt.

        Ich danke ihnen wirklich sehr für ihre Antwort und dieses Forum hier. Sollte die TK Schwierigkeiten machen, werde ich die von ihnen genannte Sozialberatung gerne in Anspruch nehmen.

        Schönen Gruß,

        Torben

  • user
    Alex Schumacher
    am 14.10.2022

    Hallo Herr Schultz, ich bin seit Aug 2020 AU, wurde Feb 22 ausgesteuert und erhalte jetzt Arbeitslosengeld, bin aber weiterhin AU geschrieben. Jetzt will die TK mit mit mir telefonieren: "Gern möchten wir Sie anrufen, um mit Ihnen einige Fragen zu Ihrer Aktuellen Arbeitsunfähigkeit zu klären. Ist eine Wiederaufnahme der Arbeit möglich und wenn ja, wann? Wenn nicht: Stehen konkret geplante diagnostische und therapeutische Maßnahmen bevor?" Allerdings bin ich weiterhin in Therapie (daher die AU) und eine Reha über die RV musste ich auch schon initiiert von der TK absolvieren, nach der es mir bedeutend schlechter ging, ich aber arbeitsfähig (allerdings nicht für meinen letzten Job) entlassen wurde, weil ich sonst kein Arbeitslosengeld bekommen hätte. Was will die TK wohl von mir, obwohl sie kein Krankengeld mehr zahlen? Was kann ich erhoffen? Was muss ich bedenken? Herzliche Grüße A. Schumacher

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Alex, diesen Brief kann ich mir gerade auch nicht erklären, wenn Sie "im Arbeitslosengeld" sind. Meine Empfehlung: Hören Sie sich erst einmal an, was die Krankenkasse will. Sollte es Probleme geben, holen Sie sich am besten Unterstützung bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Natürlich freue ich mich auch, wenn Sie nach dem Telefonat mitteilen, was die TK nun genau wollte.

  • user
    Steffi
    am 20.06.2022

    Hallo Herr Schultz,

    mein Vater hat von seiner Krankenkasse zu Beginn des Krankengeldbezugs zwei Schreiben erhalten, eines zur Auszahlung des Krankengelds (Auskunft über Kontodaten usw.) und dann das Angebot zu einem Beratungsgespräch, zu dem man sein Einverständnis geben kann. Das Angebot möchte er aktuell nicht wahrnehmen und wird daher die entsprechende Einwilligung nicht erteilen. In dem normalen Auskunftsbogen, den er für den Krankengeldbezug eh ausfüllen muss, wird jetzt ebenfalls nach Mail & Telefonnummer gefragt. Meine Frage: Muss er dort die Telefonnummer angeben oder reicht eine Mailadresse? Mail wäre ihm lieber. Und falls eine Nummer nötig ist, kann er vorerst auch meine Nummer angeben? Er kann aktuell nicht telefonieren.

    Vielen Dank & schönen Tag

    Steffi

    • user
      Christian Schultz
      am 20.06.2022

      Hallo Steffi, es ist ja per se nicht schlimm, wenn die Krankenkasse alle Kontaktdaten hat. In den meisten Fällen ist es sogar sinnvoll, daher kann die Telefonnummer ruhig mitgeteilt werden. Wenn es dann doch zu Problemen kommen, können Sie der Krankenkasse immer noch mitteilen, dass Ihr Vater nicht telefonisch kontaktiert werden soll.

      • user
        Steffi
        am 20.06.2022

        Hallo Herr Schultz,

        danke für die schnelle Antwort, finde ich nachvollziehbar. Er will die Nummer trotzdem nicht angeben. Verstehe ich Sie richtig, dass man die Mitwirkungspflicht auch durch Angabe eines schriftlichen Kontakts erfüllt und die Nummer nicht nennen muss?

        Liebe Grüße

        Steffi

        • user
          Christian Schultz
          am 21.06.2022

          Nach meinem Kenntnisstand ist nirgendwo geregelt, wie genau ein Patient erreichbar sein muss. Wichtig ist, dass die Krankenkasse Sie überhaupt erreichen kann - und das wäre ja schon mit einer gültigen Postadresse gesichert.

          • user
            Steffi
            am 21.06.2022

            Ok, vielen lieben Dank!

  • user
    Hussein
    am 17.06.2022

    Hallo,

    Meine Schwester ist seit ca. 2 Monate Krankgeschrieben. Sie die ersten 6 Wochen noch GEHALT von ihrem Arbeitgeber bekommen. Danach hat sie sich für das Krankengeld angemeldet. Die Krankenkasse hat ihr mitgeteilt, dass die 70% ihre Brottogehalt bekommen wird. Nun eine Woche später bekommt sie ein Telefonat von der Krankenkasse. Die Mitarbeiterin meinte, die Kosten für die psychische Behandlung im Krankenhaus seien zu hoch und aus diesem Grund wollen die das Krankengeld von ca. 550 auf 380€ vermindern, da meine Schwester keine 2000€ monatliche Beiträge in die Krankenkasse gezahlt hat. Und sie hat meiner Schwester vorgeschlagen, sich bei der Jobcenter anzumelden. Nun mal die Frage: man zahlt doch monatliche einkommensbedingte Beiträge in die Krankenkasse, damit man im Falle einer Krankheit versichert ist. Kann die Krankenkasse das Krankengeld aufgrund der medizinischen Behandlung vermindern? Was sollte meine Schwester genau tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2022

      Hallo Hussein, ich halte das Vorgehen der Krankenkasse für absolut falsch. Ihre Schwester sollte sich so schnell wie möglich sozialrechtlich beraten lassen - zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Kathy
    am 08.05.2022

    Guten Abend,

    leider habe ich für meine Problematik bis dato keinerlei Infos finden können, auch ähnliche Fälle habe ich nicht finden können. Ich hoffe wirklich, dass mir hier irgendjemand helfen kann oder mir sagt, wie ich mich am besten verhalten kann bzw sollte...

    Meine Situation ist folgende:

    Seit dem 4.2.22 bin ich nunmehr krankgeschrieben (AU). Meine Lohnfortzahlung endete am 18.03. Seit dem 19.03.22 befinde ich mich also im Krankengeld. Soweit, so gut... Nur leider ist auf meinem Konto der letzte Geldeingang seitens meines Arbeitgebers verzeichnet, dies ist nun 7 Wochen (!!!) her. Da ich alleine lebe, kann sich einjeder vorstellen, was ich damit meine... Mitte April erhielt ich Post meiner GKV mit einem Fragebogen (u.a. auf welches Konto man die Überweisung vornehmen solle etc) und einem Informationszettel zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welchen ich 2 Tage nach Erhalt ausgefüllt zurück geschickt habe. Seitdem habe ich nichts mehr gehört oder erhalten. Am 04.05. habe ich tele. Kontakt zu meiner GKV aufgenommen, wo mir gesagt wurde, dass bisher keine Zahlung erfolgt sei, da man noch immer auf Antwort der Vorkasse (ich hatte die GKV zum 01.12.2019 gewechselt) warte, welche man am 11.04.22 angeschrieben habe. Man könne erst eine Zahlung veranlassen, sobald Auskunft über den relevanten Zeitraum gegeben hätte und man dies prüfen konnte.

    Aufgrund dieser Auskunft nahm ich telef. Kontakt zu meiner vorherigen GKV auf. Dort teilte man mir zunächst mit, dass hierzu im System kein Posteingang hinterlegt sei. Auf meine Bitte, nocheinmal genauer zu schauen und mit Hilfe des Datums des Schreibens, fand die Mitarbeiterin das Schreiben doch noch. Es wurde bisher nicht beantwortet, da es beim Eingang versehendlich an die falsche Abt. gegangen sei (aufgefunden bei der Abt. Pflege), welche damit wohl nichts anfangen konnte... Die Mitarbeiterin wollte nun veranlassen, dass die Beantwortung allerhöchste Priorität habe und somit schnell erledigt sei.

    Am 06.05. wurde mir seitens meiner akt. GKV auf mein telefonisches nachfragen gesagt, es läge noch immer nichts vor. Man habe die Vorkasse aber nun nochmals schriftlich an die Erledigung erinnert, mehr könne man von dort nicht machen.

    Wenn ich nun in der kommenden Woche Post erhalte, in welcher meinem Antrag auf Reha stattgegeben wird, könnte ich diese nicht einmal antreten, da mir das Geld dafür einfach fehlt!!! Einkaufen war gestern auch nicht mehr drin...

    Ich falle inzwischen immer mehr vom Glauben an unser System ab.... Es kann doch nicht sein, dass meine GKV das Krankengeld einfach zurück hält, bis sich bei meiner Vorkasse mal jemand erbahnt und das Schreiben bearbeitet... Das dort keiner Interesse an einer schnellen Erledigung hat, leuchtet doch ein, schließlich bin ich dort kein Mitglied mehr!

    Zudem kann ich mir kaum vorstellen, dass dies so erlaubt ist... Aber ich kann hierzu nichts finden... Habe schon angefangen, Gesetzestexte zu lesen, aber da geht es immer um Ablehnung aus xx Gründen und was man tun kann... Ich habe aber keine Ablehnung. Ich habe einfach nichts! Nichteinmal ein Schreiben meiner Kasse, mit welchem man mir mitteilt, warum wieso oder weshalb ich bisher kein Geld erhalten habe oder welche Gründe dem derzeit noch entgegen stehen... Einfach nichts....

    Ich bin einfach nur noch verzweifelt. Aus Angst, bald wirklich auf der Straße zu sitzen, befinde ich mich nun seit dem 25.04.22 in der stundenweisen Wiedereingliederung.

    Was kann ich machen???

    • user
      Christian Schultz
      am 09.05.2022

      Hallo Kathy, eine schwierige Situation. Die können wir hier im Forum leider nicht auflösen, dazu müsste man Ihre Unterlagen prüfen.

    • user
      saol
      am 11.06.2022

      Bitte mit der Kasse alles schriftlich machen per Fax oder Einschreiben.

      Und da sie mittellos sind gehen sie

      Zum Jobcenter erstmal.

      Mfg

  • user
    Christine Lorenz
    am 04.05.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    ich war habe eine Frage zur Blockfrist.

    Ich war vom 13.08.2018 - 06.12.2019 (inklusive Hamburger Modell/Wiedereingliederung und Reha) arbeitsunfähig erkrankt.

    Für diese gesamte Zeit Geld bezogen (Entgelt/Krankengeld/Überbrückung)

    Die Diagnose lautete F41.1/F33.1.

    Ich beziehe seit dem 01.01.2019 eine unbefristete Teilerwerbsrente.

    Nun bin ich seit dem 20.04.2022 erneut erkrankt mit der Diagnose F43.0.

    Ist die Blockfrist bereits abgelaufen?

    Und bleibt meine Teilerwerbsrente bei der erneuten Zahlung von Krankengeld unangetastet, sprich wird nur auf meinen derzeitigen Verdienst angerechnet?

    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen Frau Lorenz

    • user
      Christian Schultz
      am 04.05.2022

      Hallo Christine, nach dem, was Sie schreiben, ist die damalige Blockfrist abgelaufen. Diese dauert immer genau drei Jahre. Alles Weitere müsste man sich im Detail anschauen. Da Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, würden Sie das Krankengeld nicht in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Aber wie gesagt - in diesem Punkt hängt viel vom Einzelfall ab.

  • user
    Linda
    am 27.03.2022

    Hallo Herr Schultz,

    mir wurde zum 31.3.22 fristgerecht gekündigt. Bin jetzt seit 22.3.22 bis voraussichtlich 3.4.22 krankgeschrieben, voraussichtlich auch noch darüber hinaus. Arbeitslosengeld hatte ich vorab beantragt. Meine Krankenkasse hat mich jetzt schon am 24.3.22 kontaktiert bzgl. Abmeldung meines Arbeitgebers und ob ich schon eine neue Stelle hätte. Nein, habe ich noch nicht. Die Dame sagt zwar, dass ich dann Krankengeld bekomme, ich sollte jedoch eine Einwilligungserklärung, die sie mir zuschicken wollte (liegt mir mittlerweile vor) unterschreiben und zurücksenden. Sie möchten mich beraten, damit sie bestmöglich zu meiner Genesung beitragen können. Hierfür benötigen sie mein Einverständnis. Allerdings wurde in dem Schreiben auch erwähnt, dass die Inanspruchnahme des Beratungsangebots freiwillig sei. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bin etwas verunsichert.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2022

      Hallo Linda, normalerweise kann es nicht schaden, das Angebot der Krankenkasse anzunehmen. Seien Sie aber vorsichtig, wenn Sie vor Ort etwas unterschreiben sollen. Da sollten Sie sich in jedem Fall Bedenkzeit erbeten und die Unterlagen mit nach Hause nehmen.

  • user
    Fischer Karin
    am 07.03.2022

    Wann wird ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben von der RV abgelehnt?

    Der Antrag wurde während einer Reha gestellt.

    Reha arbeitsunfähig entlassen.

    Darf meinen Beruf wegen körperlicher und psychischer Belastung nicht mehr ausüben.

    Ich bin 55 Jahre alt.

    Bitte um Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2022

      Hallo Karin, es gibt verschiedene Gründe, warum eine Reha abgelehnt wird. Häufig ist, dass der Patient gar nicht "Reha-fähig" ist - also zu krank für solch eine Maßnahme. Aber wie immer im Leben gibt es natürlich auch andere Hintergründe.

  • user
    Bärbel
    am 04.02.2022

    Hallo,

    Ich bin seid 4 Monaten krank geschrieben. ( schwere Schulter OP)

    Die KK hat sich bei mir noch nicht gemeldet, aber bei meinem Arbeitgeber mit einem Schreiben mit der Bitte den Arbeitsplatz zu beschreiben.

    Ich vage es kaum zu glauben, aber ist das die neue Masche um mich zur Arbeit zu zwingen?

    Es kann doch nicht sein, dass die KK meinen Gesundheitsstatus von einem Facharzt der Chirurgie anzweifelt oder?

    Was kommt da noch und wie verhalte ich mich ggf.?

    Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2022

      Hallo Bärbel, die meisten Krankenkassen verhalten sich in den allermeisten Fällen sehr fair, wenn es um das Krankengeld geht. Bei uns melden sich eben vor allem die Menschen, bei denen das leider nicht der Fall war. Und bei mehr als 80 Millionen Einwohnern in Deutschland sind das immer noch sehr viele.

      Eine Übersicht, was sich die Krankenkassen einfallen lassen können, haben wir hier veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/die-maschen-der-krankenkassen

  • user
    Karin Bachmann
    am 23.11.2021

    MDK sagt ich bin arbeitsfähig, Arbeitsverhältnis besteht, aber es ist mir nicht möglich dort wieder die Arbeit aufzunehmen, bin überfordert. Arbeitgeber kündigt mich nicht. Bekomme kein Geld mehr, was muss ich machen?

  • user
    Petra KRAUSE
    am 21.09.2021

    Hallo,

    Ich bin seit vier Wochen krank geschrieben - unter anderem wegen Burn Out. Jetzt habe ich von der TK

    Post erhalten, ich möchte schriftlich die Einwilligung zum Telefonat mit mir wegen meiner Krankheit geben und gleichzeitig wird in dem Schreiben bereits jetzt mit dem möglichen Einsetzen des MDK " gedroht".... muss ich darauf reagieren bzw mitteilen das ich wieder in die Arbeit zurück gehe und dürfen die das überhaupt

    • user
      Christian Schultz
      am 21.09.2021

      Hallo Petra, Sie müssen nicht unbedingt mit der Krankenkasse telefonieren. Andererseits sollten Sie sich auch nicht von Beginn an verschließen - Ihr Einverständnis können Sie ja später widerrufen.

      Das mit dem Medizinischen Dienst darf die Krankenversicherung auch. Aber auch da sollten Sie sich zunächst keine Sorgen machen. Falls es doch Schwierigkeiten gibt, finden Sie hier einige Tipps, wie Sie sich verhalten können: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wenn-der-gelbe-schein-nicht-ausreicht

  • user
    Kamil Altan
    am 14.06.2021

    Hallo, ich bin seit einigen Monaten krankgeschrieben und die Krankenkasse ruft mich immer wieder an. Können Sie ein Musterschreiben zusenden, dass ich schriftlich kommunizieren möchte? Ich kann mich wegen der Mitwirkungspflicht nicht gut formulieren. Ich denke, es wird allen hier helfen.

    Vielen dank!!!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo Kamil, so etwas haben wir nicht. Lassen Sie sich gern in unserer Sozialberatung persönlich unterstützen, nicht jede Situation kann mit einem Musterschreiben gemeistert werden.

  • user
    Michaela
    am 09.06.2021

    Guten Morgen,

    ich bin seit 15 Monaten krankgeschrieben und befinde mich z.Z. in einer Reha-Behandlung, die in 5 Tagen endet. Auf Nachfrage habe ich die Auskunft erhalten, dass ich arbeitsunfähig entlassen werde, Näheres wird jedoch erst im Entlassbrief, den ich zwei Tage vor Ende der Reha erhalten soll, stehen. Ich fühle mich stark unter Druck, da 2 Tage für weitere Überlegungen, wie es für mich weitergeht, nicht ausreichen. Ich bin körperlich und psychisch am

    Ende. In drei Monaten läuft mein Krankengeld aus und ich müsste mich im Falle einer AU beim Arbeitsamt melden. Dort wird voraussichtlich ein weiterer Gutachter eingeschaltet. Mein Arbeitgeber wird ebenfalls den Amtsarzt einschalten und versuchen, den Arbeitsvertrag aufzulösen. Gehofft hatte ich auf die Feststellung einer Leistungsfähigkeit unter 3 Std., um einen Antrag auf befristete EM-Rente stellen zu können.

    Darf die REHA-Einrichtung den Patienten erst so spät informieren, frage ich mich. Ein adäquates Überlegen und Handeln auf die Empfehlung im Entlassbrief der REHA ist meiner Meinung nach nicht möglich. Vielen Dank für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2021

      Hallo Michaela, transparenter wäre natürlich eine frühzeitigere Einbeziehung des Patienten. Leider ist das nicht überall so, wie Sie selbst erlebt haben. Nach meinem Wissen muss der Reha-Träger vor dem Entlassungsbericht gar nicht informieren, viele Kliniken agieren hier jedoch sehr patientenfreundlich und geben schon vorher Informationen raus.

  • user
    Elena
    am 11.05.2021

    Hallo,

    Ich bin seit 7 Monaten krankgeschrieben (orthopädisch). Eine Reha habe ich auch hinter mir (Kostenträger DRV), ich wurde arbeitsunfähig entlassen. Eine Wiedereingliederung ist in meinem Beruf nicht mehr möglich.

    Einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben habe ich schon gestellt und auch bewilligt bekommen. Gesundheitlich geht mir noch nicht viel besser und weiß nicht wann ich mit dieser Umschulung anfangen kann.

    Die Krankenkasse ruft mich ständig an und verlangt meinen Reha-Entlassung Bericht. Es sei "nötig für den MDK" so wie den Bescheid von der DRV. Schriftlich kam nie eine Anforderung, weder von der MDK noch von der KK.

    Beim letzten Anruf hat die Dame angefangen mir zu drohen das Krankengeld einzustellen.

    Darf die KK diesen Berichte verlangen?

    Wie soll ich mich verhalten?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2021

      Hallo Elena, es kommt immer darauf an. In bestimmten Situationen bekommt die Krankenkasse den Bericht sogar automatisch. Wie es in Ihrem Fall ist, müsste man sich aber anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Mandy
    am 22.04.2021

    Hallo,

    ich bin seit August 2020 krankgeschrieben und jeden Monat ruft meine KK an und übt Druck aus. Ich wurde leider auch gekündigt (Probezeit) und nun will die "nette" Frau das ich mich arbeitslos melde, da ich dann ja eh noch nicht sofort wieder arbeite wäre es ja sogar noch besser als eine Wiedereingliederung. ich bin da einfach nur noch sprachlos und gesund bin ich noch lange nicht :(

    Ich habe jetzt einen Reha Antrag über die Rentenkasse gestellt und meiner KK habe ich schriftlich informiert das ich keine telefonische Auskunft mehr gebe nur noch schriftlich. MDK Überprüfung habe ich schon gehabt. Meine Frage und auch Befürchtung ist, kam die KK mir das Krankengeld einfach streichen und sagen ich soll mich Arbeitslos melden?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.04.2021

      Hallo Mandy, grundsätzlich sind Sie im Recht. Sie können und sollten darauf bestehen, nur auf dem Schriftweg zu kommunizieren. Natürlich heißt das nicht, dass die Krankenkasse in seltenen Fällen nicht dennoch versucht, das Krankengeld einzustellen. Falls so etwas passiert, sollten Sie sich Hilfe holen.

  • user
    Sandra St.
    am 16.03.2021

    Hallo zusammen,

    vielleicht könnt ihr mir helfen.... hätte da mal eine Frage an euch was ich doch gerne wissen wollte..

    Bin seit 4 Wochen krankgeschrieben also noch nicht in KG Bezug und die KK schickt mir schon ein Schreiben mit gern prüfen wir ihren Anspruch auf Krankengeld ( Hat man nicht als Arbeitnehmer wenn man länger krank ist generell einen Anspruch darauf?)

    Dazu einen 4 seitigen Fragebogen (Erklärung des Versicherten) wo ich mich frage warum die das wissen wollen und ob die die Informationen überhaupt brauchen (unbedingt haben müssen) um mir gegebenfalls falls es soweit kommt KG zu bewilligen...

    Warum fragen die u.a. welchen Beruf man gelernt hat....welche Tätigkeit ich vor Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit ausgeübt habe und seit wann ich dort beschäftigt bin und welche Arbeitszeit ich vertraglich vereinbart habe...ich weiss nicht aber irgendwie denk ich das geht denen doch nichts an oder irre ich mich da so gewaltig ?

    Hab den Fragebogen eigentlich soweit ausgefüllt aber hab immer noch richtig Zweifel ob das alles so richtig ist....und möchte auch nicht Daten von mir preisgeben die man garnicht angeben muss...

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2021

      Hallo Sandra, es ist normal, dass die Krankenkasse vor der Zahlung einige Informationen abfragt. Denn nicht jeder Arbeitnehmer hat nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld - das hängt zum Beispiel davon ab, wie lange Sie bereits versicherungspflichtig beschäftigt sind.

      Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich gern im Rahmen unserer Sozialberatung helfen lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Katja W.
    am 06.03.2021

    Ich war 5 Mon. krank geschrieben. Ich soll vom beh. Arzt aus auf Reha. Wg Corona hat sich der Beginn der Reha verzögert. Mittlerweile kam die Wiedereingliederung. Kurz vor dem Beginn bekam ich einen Aruf meiner KK

    Ich MÜSSE mich entscheiden, so die Dame am anderen Ende, ob ich eine Wiedereingliederung ODER eine Reha möchte- beides ginge nicht. Meine Antwort war: ich entscheide das, melde mich wieder. Als ich aufgelegt habe fiel mir ein- Moment mal....Reha zahlt doch die Rentenkasse!!!! Ich rief dort an, schilderte den eben erlebten Fall. Darauf der Mitarbeiter der Rwntenkasse: klar, die wollen, dass die Mitglieder von der Wiedereingliederung (Hamburger Model) absehen, weil es für sie sehr kostspielig sei

    Da bleibt mir nur eins: Kopf schütteln wg solch einer verascherei...(die Wortwahl bitte ich zu entschuldigen)

    Ich mache natürlich beides.....

  • user
    Monika Wells
    am 12.02.2021

    Kurze Frage:

    Ich wechsele nach einer 3 monatigen Krankheitsphase (Herzkrankheit) den Arbeitgeber. Nun hat die TK bei Ihrem letzten Anruf mitgeteilt, dass der noch ausstehende Urlaub bei meinem derzeitigen Arbeitgeber auf die Zahlung des Krankengeldes angerechnet wird, da meine Krankmeldung bis zum Tag des Wechsels gilt und der Urlaub diesen Jahres ergo ausgezahlt wird.

    Ist dies rechtens? Bisher habe ich im net nur gegenteilige Aussagen und Urteile gefunden, möchte aber sicher sein, da die Krankenhasse mittlerweile wöchentlich "vorspricht".

    Insgesamt kann ich wenn ich hier lese nur sagen - armes Deutschland, in dem "wir (ach so) gut und (ach so) gerne leben :-(

    • user
      Christian Schultz
      am 12.02.2021

      Hallo Monika, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Da empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    lorenzo graziano
    am 25.01.2021

    Hallo ich wurde am 22.01.2021 fristlos gekündigt. Weil ich ein tag nicht um 6 Uhr anfangen wollte ist das dann ein Kündigungsgrund wenn es nicht im vertrag steht, und was kann man dagegen tun.

    Meine frage wäre wie lange bin ich noch versichert, und wer muss dann die Krankenkasse bezahlen wenn man kein alg2 bekommt.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Hallo Lorenzo, Ihre Frage habe ich bereits im anderen Beitrag beantwortet. Zur Kündigung selbst kann ich leider nichts sagen - da geht es um Arbeitsrecht.

  • user
    c.t.
    am 25.01.2021

    Ich bin wegen einer chronischen Erkrankung seit mehr als 4 Monaten krank geschrieben. Nun meldet sich meine Krankenkasse telefonisch bei mir, um zu wissen, wie es mit mir weitergeht. Dabei gehen sie sehr ins Detail. Bspw. wie geht es Ihnen momentan, wann können Sie denn wieder arbeiten gehen, wollen genaue Details über meine weiteren Vorhaben wissen, bspw. Reha? Ja oder nein? Wann haben Sie den Termin dafür, und wann dafür?

    Welche detaillierte Fragen dürfen von der Krankenkasse gestellt werden und welche nicht?

    Ich danke sehr für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Hallo, Sie müssen am Telefon überhaupt nicht mit der Krankenkasse sprechen. Wir empfehlen in dieser Situation immer, auf ausschließlich schriftlichen Kontakt zu bestehen.

  • user
    Petra
    am 15.01.2021

    Hallo liebes Team,

    Ich bin Anfang November krankgeschrieben.

    Vor meinem Krankengeld bekam ich schon 2 Anrufe der KK.

    Fragen wurden über meinen Gesundheitszustand gestellt.

    Was der Arzt sagt, wie es denn weitergeht. Heute der 3. Anruf, dieselben Fragen.

    Ich habe geantwortet, dass mir diese Gespräche nicht gut tun , wg. Einer Herzerkrankung;

    Werde am Telefon keine Auskunft geben, wenn alles nur noch schriftlich.

    Denke, dass war die richtige Reaktion.

    Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 15.01.2021

      Hallo Petra, das ist Ihr gutes Recht. Sie können darauf bestehen, dass die Kommunikation auf dem Schriftweg abgewickelt wird.

  • user
    Anna
    am 05.01.2021

    Meine Krankenkasse hat mir heute auf den AB gesprochen ich solle mich doch bitte melden, es ginge um meine Arbeitsunfähigkeit, die Dame ist jetzt aber nicht mehr zu erreichen. Worum könnte es da gehen? Bin jetzt in der 6. Woche krank und würde ab nächster Woche ins Krankengeld fallen. Bin jetzt ganz unruhig und habe Angst das es Probleme gibt.

    Liebe Grüße Anna

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Hallo Anna, der Anruf Ihrer Krankenkasse kann mehrere Gründe haben. Wichtig für Sie zu wissen: Sie müssen sich nicht auf Telefonate einlassen. Wenn Sie sich dabei unwohl fühlen, können Sie auch darauf bestehen, dass alles schriftlich abläuft.

  • user
    Jürgen Hering
    am 04.01.2021

    Hallo,

    ich bin seit dem 22.01.2019 wegen mittelschweren Depressionen krank geschrieben.

    Mein Arzt teilte mir nach 5 Monaten Krankschreibung mit, das ich einen Antrag auf Reha stellen sollte, also habe ich das gemacht. Als der Antrag gestellt wurde, meldete sich die Krankenkasse, ich solle einen Rehaantrag stellen.

    Die Rentenversicherung genehmigte und die Krankenkasse teilte mir schriftlich mit, das ich in der letzten Woche meines Rehaaufenthaltes den Arbeitgeber konsultieren sollte, wegen der Wiedereingliederung.

    Die SBK ist der Meinung, gehe in die Reha und du bist wieder vollständig gesund.

    Aus der Reha wurde AU entlassen. Die Krankenkasse rief mich fast jeden oder zweiten Tag an, ich ging schon nicht mehr ans Telefon. Dann hatte ich davon die Nase voll und rief die Krankenkasse an, teilte Ihnen mit, das sie mich telefonisch nicht mehr transanieren sollen. Machen sie jetzt, jetzt geht es nur noch schriftlich, die Schreiben kommen teilweise doppelt, mit Erinnerung.

    Es kommen solche Fragen vor, haben sie mit ihrem Arbeitgeber schon ein BEM Gespräch gehabt und was ist dabei heraus gekommen.

    Muss ich der Krankenkasse den Inhalt eines solchen Gespräches mitteilen, wenn ein Gespräch stattgefunden hat ?

    Muss ich der SBK mitteilen, was mit der Nachsorge nach der Reha ist, Termine und Genehmigung des Rententrägers ?

    Ich finde es sehr, sehr, traurig, wenn man so wie ich 587 Monate Krankenkassenbeiträge als freiwillig versichertes Mitglied in die SBK einbezahlt hat.

    Wenn ich die anderen Kommentare hier lese, finde ich es beschämend wie die Krankenkassen mit ihren kranken Mitgliedern umgehen.

    Am besten stets zahlen und nicht krank werden.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Jürgen, danke für Ihren Kommentar. Hier im Blog können wir keine individuellen Fragen klären. Zum Thema "Was darf die Krankenkasse, was nicht?" machen wir aber demnächst einen eigenen Beitrag.

      Falls Sie akute Handlungsnot sehen, empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung. Dort kann man Ihnen anhand Ihrer Unterlagen genau sagen, was Sie in welcher Situation tun sollten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 28.07.2020

    Hallo Daniel, hatten Sie nach der Aussteuerung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Das sollte noch einmal geprüft werden, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/03/07/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig/

  • user
    Daniel
    am 24.07.2020

    ich"Rentenantragsteller"Krankengeld schon bis Ende erhalten!seit Feb. die Rente beantragt und somit kein Einkommen!Heute habe ich Post bekommen!!!Ich soll ab jetzt 192,69 € im Monat zahlen!Wie kann das sein...Ich bin seit zwei Jahren krankgeschrieben gekündigt worden und warte,auf die Erwerbsminderungsrente...Kann mir einer sagen ob das auch wirklich so ist...???Und was kann ich tun?Gruß aus Frankfurt am Main

  • user
    Christian Schultz
    am 29.04.2020

    Hallo Monika, das muss man sich zwar immer im Einzelfall anschauen. Aber wenn es gute Gründe für Ihr Handeln gibt, gehe ich nicht davon aus, dass Ihr Krankengeld deshalb gefährdet ist.

  • user
    Monika
    am 28.04.2020

    Hallo aufgrund einer Schulter OP beziehe ich seit 4 Wochen Krankengeld.Ich habe aber aufgrund der Corona Krise keine Physio gemacht.Kann die Krankenkasse mir das Krankengeld verweigern???

  • user
    Christian Schultz
    am 20.01.2020

    Hallo Sabine, die Krankenkasse kann tatsächlich verlangen, dass eine Reha beantragt wird. Sobald das der Fall ist, haben Sie allerdings zehn Wochen Zeit, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/03/kann-die-krankenkasse-mich-zur-reha-zwingen/

  • user
    Sabine
    am 18.01.2020

    An alle die telefonisch von der Krankenkasse kontaktiert werden: Dort im Sinnes des Datenschutzes die Löschung der eigenen Telefonnummer verlangen.

    Bei mir verlange die KK dass ich binnen 2 Wochen mitteile welche weiteren Schritte im Vorgespräch zur Reha besprochen wurden, unter Androhung Krankengeldeinstellung §60, 62 und 66. Was antwortet man da?

  • user
    Christian Schultz
    am 03.01.2020

    Hallo Björn, aufgrund meines Urlaubs kann ich Ihnen leider erst jetzt antworten. Ich hoffe, dass Sie das Verhalten der Krankenkasse auch ohne unsere Hilfe nicht haben durchgehen lassen. Wie Sie sich in solch einem Fall verhalten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag: www.sovd-sh.de/2018/04/10/wenn-der-gelbe-schein-nicht-ausreicht/

  • user
    Björn
    am 16.12.2019

    Hallo,

    Ich bekomme seit August KK.

    heute bekam ich einen Anruf von der Krankenkasse das mein KK nur noch bis zum 20.12.19 gezahlt wird. Ich bin aber wegen eines 3 fachen Bandscheibenvorfalls erstmal noch bis zum 6.1.20 krankgeschrieben. Ich war 2 mal im MRT und habe auch die Befunde. Ich bin Fräser und die Arbeit ist sehr Rückenlastig. Darf die KK das Krankengeld einfach so einstellen? Dazu kommt das ich am 28.01.20 in KH muss zum neurochirog um zu sehen ob ich operiert werden muss. Bitte helfen Sie mir.

    lg

  • user
    Norbert Pultermann
    am 06.11.2019

    Hallo ihr da.

    Mir wird seit dem 43. Tag meiner Krankheit kg mit Bezug auf ein Leistungsruhen verwehrt.

    Zwischenzeitlich bin ich obdachlos geworden, und verdiene meinen Lebensunterhalt durch betteln und Flaschen sammeln.

    Seit ich eine einstweilige Anordnung im Sozialgericht Berlin erwirkt habe meldet sich die AOK Rheinland-Pfalz /Saarland garnicht mehr.

    Jobcenter und Sozialamt lehnen Zahlungen mit dem Hinweis auf das mir zustehende Krankengeld in Höhe von zur Zeit ca 5000 Euro ab

    Gruß

    Norbert

  • user
    Christian Schultz
    am 05.11.2019

    Hallo Christina, woher Ihre Krankenkasse den Einfall nimmt, dass Sie plötzlich wieder arbeitsfähig sein sollen, ist letztlich egal. Wir hören immer wieder von Fällen, wo diese Aussage völlig aus dem Nichts kommt. Auch ohne persönliche Begutachtung durch den MdK, siehe hier: www.sovd-sh.de/2018/04/10/wenn-der-gelbe-schein-nicht-ausreicht/

    Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich professionelle Unterstützung suchen - zum Beispiel beim VdK oder SoVD.

  • user
    Christina
    am 05.11.2019

    Hallo. Ich wurde heute Vormittag geschockt, als die TK bei mir anrief und mir mitteilte, dass ich am 11.11. wieder arbeiten gehen soll. Meine aktuelle AU läuft bis zum 10.11. Sie hätten sich mit dem MDK besprochen und der sagte, ich könne wieder arbeiten. Im August hatte ich bei denen einen Termin und da war alles klar, dass ich bis auf weiteres nicht arbeitsfähig bin.

    Ich bin ziemlich entsetzt darüber, denn bis ich das schriftlich von denen habe um Widerspruch einlegen zu können, dauert doch mindestens bis morgen (mit Glück) und bis ich das mit meinen Ärzten (Hausarzt und Therapeutin) ausgefüllt, wieder weg geschickt habe und bis das hoffentlich genehmigt wurde, vergehen doch mehr als nur 5 Tage.

    Ich bin völlig verzweifelt, da die Arbeit bei mir eines der Hauptprobleme war (Mobbing, Stress, Burnout...). Wenn ich nur daran denke, da am Montag wieder hin zu müssen, bekomme ich eine Panikertacke, etwas, was ich eigentlich schon ganz gut im Griff hatte.

    Könnte es vielleicht daran liegen, dass ich damals beim MDk angegeben hatte, das die Überlegung für eine Tagesklinik anstand und dass diese jetzt mit der Therapeutin zusammen aber verworfen wurde, da ich ganz gute Fortschritte gemacht habe? Die TK sagt außerdem, dass wenn ich Bewerbungen schreibe, wäre ich ja nicht krank, sondern nur auf der Suche nach etwas Neuem. Das gehört doch aber zu der Therapie dazu und ist doch ganz klar, dass wenn man im aktuellen Betrieb diese Probleme hat. Die hatten auch schon gesagt, dass ich krankheitsbedingt kündigen soll. Doch da besteht ja, trotz allem, die Gefahr, dass ich eine Sperrfrist bekomme. Ein Mal davon abgesehen, dass ich auch in diesem Fall eine Küündigungsfrist von 4 Wochen (frühestens zu, 15.12.) einhalten muss. Dann wäre ich ja über einen Monat finanziell absolut bei 0.

    Ich bin völlig verzweifelt und habe solche Angst.

    Weiß jemand Rat? Bitte!

  • user
    Gaby
    am 31.10.2019

    Hallihallo,

    ich habe da eine Frage ob das so wie bei mir auch schon bei anderen vorgekommen ist.

    Ich beziehe durchgehend seit letztes Jahr KG. Am 20.10.19 waren die 1,5 Jahre um. 30 Tage wird der Monat berechnet bezahlt wurde mal 16 Tage, 29,42,32,27,28 Tage usw. Zwei mal wurde zu unrecht KG gesperrt, mit Widerspruch aber nachgezahlt. Das sah so aus, 7 Tage wurden gesperrt aber nur 6 Tage wurden nachträglich überwiesen. (???) Auf Anfrage warum? hieß es: jaaa, da der monat nur mit 30 Tagen bezahlt wird....Ich finde das sehr unübersichtlich! Nach meiner Berechnung hätte ich von Januar bis 20.10.19- 290 Tage KG erhalten müssen. bezahlt wurden lt überweisungen aber nur 244 Tage. Ich bat darum mir es schriftlich zu bestätigen wieviel Tage ich KG bekommen habe. Ich erhielt ein Brief mit der Aussage das ich von Juni 2018 bis Oktober 2019 KG erhalten habe, also keine genaue Tagesanzahl.

    Ich wende mich noch in meiner Region an den Sozialverband.

    Meine Frage ist kommt das so öffter vor?

    Mit freuntlichen Gruß

    Gaby

  • user
    Christian Schultz
    am 24.10.2019

    Ohne die Unterlagen zu sehen, kann ich Ihnen leider keine verbindlichen Informationen zu dieser Frage geben. Ich empfehle Ihnen, das im Rahmen der Sozialberatung des SoVD abklären zu lassen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Kammer
    am 24.10.2019

    Hallo. Ich beziehe das KG. Die KK hat verlangt, dass ich den Reha- Antrag stelle. Reha wurde von Rentenversicherung genehmigt. Die zugewiesene Rehaklinik hat 20 Wochen Termin-Wartezeit. Obwohl der Termin schon fest steht, verlangt die KK, dass ich Widerspruch bei RV einlege und die vorgeschlagene von KK Rehaklinik nehme. Die Wartezeiten sind dort nur 12 Wochen. Darf die KK mich dazu zwingen? Danke im voraus

  • user
    Christian Schultz
    am 24.10.2019

    Hallo Agathe, wenn Sie Krankengeld beziehen, müssen Sie natürlich mit Ihrer Krankenversicherung kooperieren. Gegen einen kurzen Rückruf, um über das Gespräch mit dem Orthopäden zu berichten, spricht nichts. Lassen Sie sich im Telefonat allerdings auf keine Zugeständnisse ein. Egal was die Kasse Ihnen vorschlägt - vergewissern Sie sich noch einmal bei einem Experten, zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Mayer Agathe
    am 23.10.2019

    Hallo. Ich beziehe auch seit 2.9.19 das Krankengeld. Ich habe nach einem Trauma massive Schulter Probleme. Ohne OP. Bekomme physio, nehme Schmerzmittel. Bekam ein Kontroll MRT, anschließend rief mich die TK an und fragte nach meinem Gesundheitszustand und wie denn meine weitere Behandlung aussehen würde. Ich sagte, dass das der Orthopäde entscheidendet. Die nette Dame bat mich sie wieder anzurufen, wenn ich beim Arzt gewesen wäre und es ihr mitzuteilen. Meine Frage wäre jetzt hier. : Soll ich zurück rufen, ist das meine Pflicht? Ich denke, der Arzt wird das schon richtig machen, da ich jetzt nicht mehr im Regelfall bin.. Ich hoffe, dass Sie mir eine Antwort geben können. LG Agathe.

    P. S. Ich bin weiterhin krankgeschrieben

  • user
    Christian Schultz
    am 14.10.2019

    Hallo Seval, wenn Sie Krankengeld von Ihrer Versicherung erhalten, unterliegen Sie gewissen Mitwirkungspflichten. Die Krankenkasse kann von Ihnen schon verlangen, dass Sie sich bei einer bestimmten Stelle untersuchen lassen.

  • user
    Seval
    am 09.10.2019

    Hallo hatte vor 6wochen einen unfall habe mich 2tes grades verbrannt wurde operiert meine wunde hat sich sehr gut geheilt sagen die ärzte aber was ich nicht selber novh so verarbeiten kann...mein arzt hat mir einen pyhschologen empfohlen bei der ich jetzt meine 4te sitzung habe und ich merke es hilft mir dennoch trau ich mich nicht so unter die leute und auch nicht wieder auf die arbeit zu gehen weil ich das gefühl habe. Das die mich auf das thema ansprechen werden was ich noch selber nicht so verabeiten kann habe von meiner krankenkasse jetzt einen anruf bekommen das ich einen medizinischen untersuchungstermin von den bekommen werde...wo ich mich nicht hintraue ich weis ja nciht was auf mich zu kommt ich möchte ja nicht mit jedenzweiten meine wunde zeigen oder über mein jetztigen fall erzählen.müsste ich den termin wahrnehmen ? Und wenn nixht was wären die konziquenzen?! L.d

  • user
    Christian Schultz
    am 24.09.2019

    Hallo, wenn Sie Krankengeld beziehen, unterliegen Sie einer gewissen Mitwirkungspflicht. Ich empfehle Ihnen daher, den Termin zunächst einmal wahrzunehmen. Hören Sie sich an, was die Krankenkasse vorschlägt. Aber: Unterschreiben Sie nichts unbedacht. Erbeten Sie sich Bedenkzeit und besprechen Sie die Situation am besten noch einmal mit einem Profi. Zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Severine
    am 24.09.2019

    Hallo !! Ich habe auch diesen netten Anruf bekommen von der DRK .....sie hat mich gefragt warum der Arzt mich krank geschrieben hat und ob ich Probleme auf der Arbeit hätte ?ich meinte das ich keine Probleme wegen der Arbeit hätte aber das ich auch nicht drüber sprechen möchte warum ich krank geschrieben bin !! Sie meinte ich würde ein Termin bekommen und müsste auch zu diesen Gesprächen......ich möchte das nicht und ich möchte mich auch nicht mit fremden über meine Probleme sprechen !! Was kann ich machen

  • user
    Waltraud Richter
    am 25.05.2019

    Habe heute von meiner Krankenkasse Post erhalten,war geschockt , arbeite sehr lange im erzieherischen Bereich einer Kinderkrippe, habe es mit dem Rücken,konnte Wochenlang nicht schlafen,weil ein Nerv mit eingeklemmt war, und noch ist, jetzt soll ich sagen,wie lange das noch geht und was ich dagegen unternehme

  • user
    Dorothea Renner
    am 09.05.2019

    Bei mir rief auch die TK an eine Dame die letzten Donnerstag ich habe mich bemüht eine lückenlose Krankmeldung zu bekommen hatte nach einem Beschluss des MDK die eben halt forderten dass ich zum 10.04 wieder gesund geschrieben bin also eine sogenannte Spontanheilung habe Widerruf eingelegt und habe auch ein ärztliches Attest des Chirurgen beigelegt heute den 905 obwohl meine Krankmeldung lückenlos waren die eine Krankheit ist dann aufgehoben aber ich bin seit im letzten Jahr auch eigentlich depressionskranke habe mich um einen Facharzt bemüht und sogar gehe ich am 14.5 in eine Tagesklinik um aber diese acht Tage zu überbrücken sollte mich mein mein hausarzt weiterhin krankschreiben das ist auch überhaupt kein Problem jetzt riecht mich heute eben diese Frau da von der MDK an nicht von 14.5 in eine Tagesklinik um aber diese acht Tage zu überbrücken sollte mich mein mein hausarzt weiterhin krankschreiben das ist auch überhaupt kein Problem jetzt riecht mich heute eben diese Frau da von der Krankenkasse an ich müsste jetzt noch für die acht Tage einen Widerspruch haben und von meiner Hausärztin obwohl ich zu einer ganz anderen Erkrankung einen Widerspruch eingelegt habe ich bin jetzt also total perplex was die TK sich alles so einfallen ist die TK meinte auch ich sollte doch meinen meinen Arbeitsplatz kündigen dann könnte ich ja zum Arbeitsamt gehen daraufhin habe ich zu denen gesagt wenn ich das tun würde würde ich das mit der Tagesklinik absprechen ich würde jetzt erstmal in diese Therapie gehen um weiter nach zu schauen jeden zweiten Tag kommt jetzt einen Anruf von der TK und ich fühle mich total unter Druck gesetzt aber eigentlich möchte ich den jetzt sagen sie sollen sich schriftlich bei mir melden weil diese Telefonanrufe muss ich nicht annehmen ich muss nicht tagtäglich für die TK zur Verfügung stehen am Telefon weil die rufen ja auch auf mein Handy an kann ich da irgendetwas machen

  • user
    Christian Schultz
    am 19.02.2019

    Hallo Helga, es ist schwer, diese Fragen zu beantworten, ohne die näheren Details zu kennen. Wir empfehlen Ihnen, dies in unserer Sozialberatung klären zu lassen. Hier kann ggfs. auch direkt eingeschritten werden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Helge Matra
    am 19.02.2019

    Hallo SoVD

    Darf die Krankenkasse mich einbestellen,um mich zu sehen,ob ich wirklich krank(Depression,Psyche)bin.Ich beziehe schon einige Monate Krankengeld,und mache auch Psychotherapie,erstmal 12 Sitzungen.Die Krankenkasse ruft mich einmal im Monat an.Beim letzten Anruf vor einer Woche,haben die gesagt,das ich einen Termin bekomme,um bei denen antanzen zu sollen,und sie würden einen Rehabeauftragter dazuziehen bzw ins Boot mit reinnehmen.Wenn der Rehabeauftragter jetzt sagt,ich solle in die Rehaklinik gehen,muss ich dann in die Klinik hingehen?

    Und dann hat der Krankenkassenfuzi noch gesagt,dass der Rehabeauftragte beim nächsten BEM-Gespräch im Betrieb dabei sein will.Geht das so einfach,ohne meine Bewilligung bzw Einverständniss?

    Herzliche Grüsse Helge Matra

    • user
      Wilhelm Volker
      am 06.09.2021

      Ich bin seit 14 Monaten Krank geschrieben. AOK hat mir am 23.08.2021 angekündigt, dass die MDK mir für Arbeitz fähig hält. !. OP am Arm Juni 2021 die 2. Mai neues Kniegelenk jatzt habe ich 2 Bandscheiben vorfälle MRT wird ( Korativ ) 13.09.2021 gemacht kann vor schmerzen kaum noch sollte mir bei der Arbeitz Agentur melden was ich auch tat. Wiederspruch wurde mit begründung eingereicht. Heute bekam ich einen Anruf von der AOK, dass mein Wiederspruch nicht angenommen wurde es wird ein 2. Begutachter hinzugezogen der das entscheiden soll. Ich habe die Agentur für Arbeit alles preisgegeben. Ich wurde zum meiner aktuellen beruflichen Situation zur besprechung am 9. September eingeladen. Was soll ich jetzt machen bekomme große Angst was jetzt mir passiert.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2021

      Hallo Wilhelm, lassen Sie sich bitte umgehend persönlich beraten. Je nach Wohnort zum Beispiel beim SoVD oder auch beim VdK. Vor diesem Gespräch sollten Sie unbedingt jemanden auf die Unterlagen der Krankenkasse schauen lassen.

  • user
    Werner
    am 08.02.2019

    Bin auch noch nicht im KG Bezug, erst ab 18.02.2019 Die Dame von der TK teilte mir mit das Mann 2 Tage KK bezahle aber keine weitere AU mehr akzeptieren werde. Einfach Unglaublich

  • user
    kira
    am 06.02.2019

    Die TK ruft sogar schon an bevor man im bezug von kg ist . bei mir wäre es erst nächste woche soweit und heute morgen ruft da eine frau an auf dem ab, die ich zurück rufen soll. dabei habe ich erst kürzlich per einschreiben mitgeteilt von solchen anrufen abstand zu nehmen !!

  • user
    Christian Schultz
    am 18.12.2018

    Hallo Agnieszka, dann melden Sie sich bitte in einer unserer Beratungsstellen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/

  • user
    Agnieszka van Zwoll
    am 17.12.2018

    Hallo möchte gerne Ihre Hilfe annehmen

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