Vorsicht bei gut gemeinten Empfehlungen
Solch ein Dialog spielt sich deutschlandweit ständig ab. Meist geht es bei solchen Anrufen um das Krankengeld: Wird ein Angestellter in Deutschland krank, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist. Nach üblicherweise sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Jetzt springt die Krankenversicherung ein. Sie zahlt aber nicht das alte Nettogehalt, sondern das sogenannte Krankengeld.
Wenn Sie also Krankengeld beziehen, erhalten Sie weniger Geld als sonst. 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Eine Berechnungshilfe zum Krankengeld finden Sie online an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei der TK. Achten Sie in dieser Zeit vor allem darauf, dass Sie der Krankenkasse (und dem Arbeitgeber) lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Denn entsteht hier eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in dieser Zeit völlig legal einstellen.
Kommentare (34)
Agnieszka van Zwoll
am 17.12.2018Christian Schultz
am 18.12.2018kira
am 06.02.2019Werner
am 08.02.2019Helge Matra
am 19.02.2019Darf die Krankenkasse mich einbestellen,um mich zu sehen,ob ich wirklich krank(Depression,Psyche)bin.Ich beziehe schon einige Monate Krankengeld,und mache auch Psychotherapie,erstmal 12 Sitzungen.Die Krankenkasse ruft mich einmal im Monat an.Beim letzten Anruf vor einer Woche,haben die gesagt,das ich einen Termin bekomme,um bei denen antanzen zu sollen,und sie würden einen Rehabeauftragter dazuziehen bzw ins Boot mit reinnehmen.Wenn der Rehabeauftragter jetzt sagt,ich solle in die Rehaklinik gehen,muss ich dann in die Klinik hingehen?
Und dann hat der Krankenkassenfuzi noch gesagt,dass der Rehabeauftragte beim nächsten BEM-Gespräch im Betrieb dabei sein will.Geht das so einfach,ohne meine Bewilligung bzw Einverständniss?
Herzliche Grüsse Helge Matra
Christian Schultz
am 19.02.2019Dorothea Renner
am 09.05.2019Waltraud Richter
am 25.05.2019Severine
am 24.09.2019Christian Schultz
am 24.09.2019Seval
am 09.10.2019Christian Schultz
am 14.10.2019Mayer Agathe
am 23.10.2019P. S. Ich bin weiterhin krankgeschrieben
Christian Schultz
am 24.10.2019Kammer
am 24.10.2019Christian Schultz
am 24.10.2019Gaby
am 31.10.2019ich habe da eine Frage ob das so wie bei mir auch schon bei anderen vorgekommen ist.
Ich beziehe durchgehend seit letztes Jahr KG. Am 20.10.19 waren die 1,5 Jahre um. 30 Tage wird der Monat berechnet bezahlt wurde mal 16 Tage, 29,42,32,27,28 Tage usw. Zwei mal wurde zu unrecht KG gesperrt, mit Widerspruch aber nachgezahlt. Das sah so aus, 7 Tage wurden gesperrt aber nur 6 Tage wurden nachträglich überwiesen. (???) Auf Anfrage warum? hieß es: jaaa, da der monat nur mit 30 Tagen bezahlt wird....Ich finde das sehr unübersichtlich! Nach meiner Berechnung hätte ich von Januar bis 20.10.19- 290 Tage KG erhalten müssen. bezahlt wurden lt überweisungen aber nur 244 Tage. Ich bat darum mir es schriftlich zu bestätigen wieviel Tage ich KG bekommen habe. Ich erhielt ein Brief mit der Aussage das ich von Juni 2018 bis Oktober 2019 KG erhalten habe, also keine genaue Tagesanzahl.
Ich wende mich noch in meiner Region an den Sozialverband.
Meine Frage ist kommt das so öffter vor?
Mit freuntlichen Gruß
Gaby
Christina
am 05.11.2019Ich bin ziemlich entsetzt darüber, denn bis ich das schriftlich von denen habe um Widerspruch einlegen zu können, dauert doch mindestens bis morgen (mit Glück) und bis ich das mit meinen Ärzten (Hausarzt und Therapeutin) ausgefüllt, wieder weg geschickt habe und bis das hoffentlich genehmigt wurde, vergehen doch mehr als nur 5 Tage.
Ich bin völlig verzweifelt, da die Arbeit bei mir eines der Hauptprobleme war (Mobbing, Stress, Burnout...). Wenn ich nur daran denke, da am Montag wieder hin zu müssen, bekomme ich eine Panikertacke, etwas, was ich eigentlich schon ganz gut im Griff hatte.
Könnte es vielleicht daran liegen, dass ich damals beim MDk angegeben hatte, das die Überlegung für eine Tagesklinik anstand und dass diese jetzt mit der Therapeutin zusammen aber verworfen wurde, da ich ganz gute Fortschritte gemacht habe? Die TK sagt außerdem, dass wenn ich Bewerbungen schreibe, wäre ich ja nicht krank, sondern nur auf der Suche nach etwas Neuem. Das gehört doch aber zu der Therapie dazu und ist doch ganz klar, dass wenn man im aktuellen Betrieb diese Probleme hat. Die hatten auch schon gesagt, dass ich krankheitsbedingt kündigen soll. Doch da besteht ja, trotz allem, die Gefahr, dass ich eine Sperrfrist bekomme. Ein Mal davon abgesehen, dass ich auch in diesem Fall eine Küündigungsfrist von 4 Wochen (frühestens zu, 15.12.) einhalten muss. Dann wäre ich ja über einen Monat finanziell absolut bei 0.
Ich bin völlig verzweifelt und habe solche Angst.
Weiß jemand Rat? Bitte!
Christian Schultz
am 05.11.2019Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich professionelle Unterstützung suchen - zum Beispiel beim VdK oder SoVD.
Norbert Pultermann
am 06.11.2019Mir wird seit dem 43. Tag meiner Krankheit kg mit Bezug auf ein Leistungsruhen verwehrt.
Zwischenzeitlich bin ich obdachlos geworden, und verdiene meinen Lebensunterhalt durch betteln und Flaschen sammeln.
Seit ich eine einstweilige Anordnung im Sozialgericht Berlin erwirkt habe meldet sich die AOK Rheinland-Pfalz /Saarland garnicht mehr.
Jobcenter und Sozialamt lehnen Zahlungen mit dem Hinweis auf das mir zustehende Krankengeld in Höhe von zur Zeit ca 5000 Euro ab
Gruß
Norbert
Björn
am 16.12.2019Ich bekomme seit August KK.
heute bekam ich einen Anruf von der Krankenkasse das mein KK nur noch bis zum 20.12.19 gezahlt wird. Ich bin aber wegen eines 3 fachen Bandscheibenvorfalls erstmal noch bis zum 6.1.20 krankgeschrieben. Ich war 2 mal im MRT und habe auch die Befunde. Ich bin Fräser und die Arbeit ist sehr Rückenlastig. Darf die KK das Krankengeld einfach so einstellen? Dazu kommt das ich am 28.01.20 in KH muss zum neurochirog um zu sehen ob ich operiert werden muss. Bitte helfen Sie mir.
lg
Christian Schultz
am 03.01.2020Sabine
am 18.01.2020Bei mir verlange die KK dass ich binnen 2 Wochen mitteile welche weiteren Schritte im Vorgespräch zur Reha besprochen wurden, unter Androhung Krankengeldeinstellung §60, 62 und 66. Was antwortet man da?
Christian Schultz
am 20.01.2020Monika
am 28.04.2020Christian Schultz
am 29.04.2020Daniel
am 24.07.2020Christian Schultz
am 28.07.2020Jürgen Hering
vor 2 Wochenich bin seit dem 22.01.2019 wegen mittelschweren Depressionen krank geschrieben.
Mein Arzt teilte mir nach 5 Monaten Krankschreibung mit, das ich einen Antrag auf Reha stellen sollte, also habe ich das gemacht. Als der Antrag gestellt wurde, meldete sich die Krankenkasse, ich solle einen Rehaantrag stellen.
Die Rentenversicherung genehmigte und die Krankenkasse teilte mir schriftlich mit, das ich in der letzten Woche meines Rehaaufenthaltes den Arbeitgeber konsultieren sollte, wegen der Wiedereingliederung.
Die SBK ist der Meinung, gehe in die Reha und du bist wieder vollständig gesund.
Aus der Reha wurde AU entlassen. Die Krankenkasse rief mich fast jeden oder zweiten Tag an, ich ging schon nicht mehr ans Telefon. Dann hatte ich davon die Nase voll und rief die Krankenkasse an, teilte Ihnen mit, das sie mich telefonisch nicht mehr transanieren sollen. Machen sie jetzt, jetzt geht es nur noch schriftlich, die Schreiben kommen teilweise doppelt, mit Erinnerung.
Es kommen solche Fragen vor, haben sie mit ihrem Arbeitgeber schon ein BEM Gespräch gehabt und was ist dabei heraus gekommen.
Muss ich der Krankenkasse den Inhalt eines solchen Gespräches mitteilen, wenn ein Gespräch stattgefunden hat ?
Muss ich der SBK mitteilen, was mit der Nachsorge nach der Reha ist, Termine und Genehmigung des Rententrägers ?
Ich finde es sehr, sehr, traurig, wenn man so wie ich 587 Monate Krankenkassenbeiträge als freiwillig versichertes Mitglied in die SBK einbezahlt hat.
Wenn ich die anderen Kommentare hier lese, finde ich es beschämend wie die Krankenkassen mit ihren kranken Mitgliedern umgehen.
Am besten stets zahlen und nicht krank werden.
Christian Schultz
vor 2 WochenFalls Sie akute Handlungsnot sehen, empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung. Dort kann man Ihnen anhand Ihrer Unterlagen genau sagen, was Sie in welcher Situation tun sollten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Anna
vor 2 WochenLiebe Grüße Anna
Christian Schultz
vor 2 WochenPetra
vor 1 TagIch bin Anfang November krankgeschrieben.
Vor meinem Krankengeld bekam ich schon 2 Anrufe der KK.
Fragen wurden über meinen Gesundheitszustand gestellt.
Was der Arzt sagt, wie es denn weitergeht. Heute der 3. Anruf, dieselben Fragen.
Ich habe geantwortet, dass mir diese Gespräche nicht gut tun , wg. Einer Herzerkrankung;
Werde am Telefon keine Auskunft geben, wenn alles nur noch schriftlich.
Denke, dass war die richtige Reaktion.
Lg
Christian Schultz
vor 1 Tag