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Unser Gütesiegel: 3 Punkte auf die wir bei Barrierefreiheit achten

Behinderung

Der Sozialverband in Schleswig-Holstein setzt sich bereits seit vielen Jahren für Barrierefreiheit ein:bei Gebäuden, Transportmitteln oder einfach im Alltag. Es gibt viele Wege, für den Wegfall von Barrieren zu kämpfen. Wir haben uns dafür entschieden, besonders positive Beispiele mit einem Preis auszuzeichnen.

Das Gütesiegel des SoVD

Seit den 1970er Jahren vergibt der Sozialverband in Schleswig-Holstein diese bronzene Plakette. Offiziell heißt unsere Auszeichnung „Gütesiegel für ein besonderes Engagement für die Teilhabe von behinderten und älteren Menschen in der Gesellschaft“.

Wir vergeben das Siegel an positive Beispiele im ganzen Bundesland. Zum Beispiel an Rathäuser, die in großem Maße umgebaut wurden. An Einzelhändler, die Menschen mit Behinderung schon bei der Planung im Blick haben. Oder an Transportunternehmen, bei denen Fahrgäste mit Behinderung keine Herausforderung, sondern Alltag sind.

Worauf achten wir bei Barrierefreiheit?

Der Sozialverband Schleswig-Holstein arbeitet bei seinen Vor-Ort-Terminen keine Strichliste ab. Auf folgende Punkte achten wir besonders, wenn uns ein Objekt als barrierefrei empfohlen wird:

1. Was wurde im Rahmen des Möglichen erreicht?

Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mit mehr als hundert Jahren auf dem Buckel, das in einer belebten Fußgängerzone liegt? Oder geht es um einen Neubau auf der grünen Wiese, den eine Gemeinde mit EU-Fördermitteln hochgezogen hat? Wir schauen darauf, was mit den jeweiligen Möglichkeiten machbar gewesen  – und was vor Ort am Ende dabei umgekommen ist. Beim Neubau ist der Sozialverband strenger als beim Altbau.

2. Barrierefrei = rollstuhlgerecht?

Klar, der erste Gedanke beim Thema Barrierefreiheit ist meist der Rollstuhl. So lehren es uns Rollstuhl-Symbole seit vielen Jahren – auch auf unserer Plakette ist historisch bedingt ein Rolli abgebildet. Aber schwellenlose Zuwege, breite Türen und ausreichend große Aufzüge sind nur ein Aspekt von Barrierefreiheit. Was ist mit Menschen mit Sehbehinderung? Gibt es Möglichkeiten, dass Orientierung auch durch Tasten oder akustische Signale möglich ist? Gibt es für Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Sehkraft farbige Kontraste (etwa auf Treppenstufen)? Auch für Menschen mit Hörbehinderung gibt es Maßnahmen, die den Alltag erleichtern. Selbstverständlich achten wir bei der Vergabe unseres Gütesiegels auf verschiedene Facetten von Behinderung.

3. Krankenhäuser oder Pflegeheime

Eine Besonderheit bilden bei der Vergabe unseres SoVD-Gütesiegels Einrichtungen, die speziell für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen gebaut werden, etwa Krankenhäuser oder Altenheime. Zwar wurden früher auch solche Gebäude von uns ausgezeichnet – mittlerweile vergeben wir das Gütesiegel aber nicht mehr an diese Art von Einrichtungen.

Warum? Uns geht es bei der Vergabe des Gütesiegels um Leuchtturmprojekte – um gute Beispiele für Barrierefreiheit. Ein Altenheim mit Automatik-Tür ist heute eine Selbstverständlichkeit. Das war vor 20, 30 Jahren anders. Mit dem SoVD-Gütesiegel aber möchten wir die Aufmerksamkeit auf das Besondere lenken. Als gute Beispiele zum Nachahmen.

Wenn Sie in Ihrem Ort etwas gesehen haben, wo sich die Planer besondere Gedanken um Menschen mit Behinderung gemacht haben, danken schreiben Sie uns gern. Wir prüfen dann vor Ort, ob eine Auszeichnung mit dem SoVD-Gütesiegel in Frage kommt.

Ihr Ansprechpartner:

Christian Schultz
Referent für Sozialpolitik
Telefon: 0431 / 98 388 – 70
Mail: sozialpolitik@sovd-sh.de

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Lesen Sie hier mehr über unsere umfangreiche Sozialberatung!

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