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Einigung über Aufteilung der CO2-Abgabe

Vermieter und Mieter teilen sich künftig die Kosten der CO2-Abgabe. Je energiefreundlicher das Haus ist, desto höher liegt der Anteil der Mieter.

Blick auf mehrere Balkone eines Wohnhauses.
Auch Mieter*innen müssen weiterhin einen Teil der CO2-Abgabe zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes. Foto: Hans / pixabay

Die Abgabe für den Verbrauch von Kohlenstoffdioxid (CO2) soll Anreize zum Energiesparen setzen. Dies gilt auch für den Bereich Wohnen. Bisher war es so, dass Mieter*innen diese Abgabe komplett selbst übernommen, obwohl sie auf viele Faktoren, wie die Dämmung des Gebäudes oder die Art der Heizung keinen Einfluss haben.

Mit einem nun gefundenen Kompromiss der Ampelkoalition greift ein neuer Modus bei der Kostenverteilung. Danach müssen sich nun auch die Vermieter an den Kosten beteiligen; und zwar umso stärker, je weniger umweltfreundlich das Gebäude ist.

Höherer Anteil für Mieter in modernen Immobilien

Bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssten Vermieter nun 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen, während in energieeffizienten Gebäuden der größte Teil bei den Mietern liegt. Somit ist für Vermieter ein Anreiz geschaffen, ihre Immobilien zu modernisieren und den CO2-Ausstoß zu senken. Insgesamt soll das Konzept zu einer 50:50 Aufteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern führen.

Beide Parteien müssen sich in den nächsten Jahren auf höhere Kosten einstellen. Die Abgabe pro verbrauchter Tonne Kohlenstoffdioxid wird weiter steigen. Im Jahr 2023 ist die Erhöhung wegen der aktuellen Belastungen in der Energiekrise aber erst einmal ausgesetzt.


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