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Deckelung pflegebedingter Kosten ist zwingend erforderlich

SoVD fordert Entlastung für Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen

Berlin. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat am 27. Januar die neuesten Zahlen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung vorgestellt. Das alarmierende Ergebnis: Die finanziellen Belastungen pflegebedürftiger Menschen in der stationären Pflege sind seit Juli 2020 erneut gestiegen.

Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, müssen im Bundesdurchschnitt aktuell monatlich 2.068 Euro eigenständig aufbringen. Alleine der Eigenanteil für die pflegebedingten Kosten ist im Bundesdurchschnitt um 45 Euro auf 831 Euro gestiegen. „Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Aussicht gestellte Begrenzung der Eigenanteile für pflegebedingte Kosten auf monatlich 700 Euro wäre aus Sicht des SoVD ein wichtiger erster Schritt, der angesichts steigender Personalkosten viele pflegebedürftige Menschen finanziell entlasten würde und vor weiter steigenden Pflegekosten schützt“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Kritisch sieht der SoVD allerdings, dass die Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten von der angekündigten Deckelung unberührt bleiben.

„Das Armutsrisiko für Menschen, die auf eine Versorgung in einer Pflegeeinrichtung angewiesen sind, wird bei Gesamtkosten von weiterhin durchschnittlich rund 2.000 Euro im Monat nicht wirklich reduziert.“ Daher fordert der SoVD perspektivisch eine sogenannte „Pflegevollversicherung“, die zur Absicherung des gesamten Pflegerisikos alle pflegebedingten Kosten übernimmt. Darin sollten alle Leistungen zur Pflege, Betreuung und Teilhabe, die notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sind, enthalten sein.

V. i. S. d. P.: Christian Draheim


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