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Die Krankenkasse ruft mich an: Wie muss ich nun reagieren?

Aktuelles Gesundheit

Sie bekommen Krankengeld. Nun ruft die Mitarbeiterin Ihrer Krankenversicherung an. Und zwar bereits das zweite Mal in dieser Woche. Ist das so in Ordnung? In diesem Beitrag zeigen wir auf, wie Sie sich jetzt verhalten sollten.

Krankenkasse ruft an: So reagieren Sie richtig

Das Telefon klingelt - und die Nummer auf dem Display kennen Sie mittlerweile. Es ist der Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse. Und seitdem Sie Krankengeld beziehen, ruft die Versicherung regelmäßig an.

Anfangs haben Sie sich vielleicht sogar noch gefreut. Zeigten die Anrufe doch die Anteilnahme Ihrer Krankenkasse und das Interesse, dass Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Aber mittlerweile fühlen Sie sich regelrecht belästigt. Ja - Sie haben das Gefühl sich rechtfertigen zu müssen, dass Sie noch krank sind.

Darf die Krankenkasse das?

Ja, der Krankenversicherung ist es nicht verboten, Sie anzurufen. Warum auch? Schließlich haben Sie selbst einmal Ihre Kontaktdaten angegeben. Auf einem anderen Blatt steht dagegen, was dann Gegenstand solcher Anrufe ist. Und welche Möglichkeiten Sie nun haben damit umzugehen.

Denn während Sie im Bezug von Krankengeld sind, müssen Sie gewisse "Mitwirkungspflichten" erfüllen. Dazu gehört als allererstes, dass Sie regelmäßig zum Arzt gehen und sich weiter krank schreiben lassen. Andernfalls muss die Kasse kein Geld mehr zahlen. Auch wenn Ihr Gesundheitszustand überprüft werden soll, müssen Sie kooperieren. Das geschieht über den Medizinischen Dienst (MD) und führt in seltenen Fällen zu abstrusen Vorkommnissen.

Zum guten Ton gehört es sicherlich auch, dass Sie den Hörer abnehmen, wenn die Krankenversicherung etwas mit Ihnen klären muss.

Aber: Wenn sich die Kasse irgendwann im Wochen- oder Tagesrhytmus bei Ihnen meldet, sind Sie keineswegs dazu verpflichtet, sich dem auszusetzen. Halten wir einmal fest, wie Ihre Situation aussieht: Sie sind krank, schon eine ganze Weile. Und nun macht der Mitarbeiter der Krankenversicherung Stress?

Nein, dem setzen Sie sich nicht aus. Und die Lösung ist ganz einfach. Bestehen Sie darauf, dass in Zukunft die komplette Korrespondenz mit Ihnen schriftlich erfolgt. Am besten per Post. Dann können Sie ganz entspannt und ohne Druck auf das Anliegen der Krankenkasse antworten.

Warum macht die Krankenkasse das?

Wir wollen die Kirche im Dorf lassen. In den meisten Fällen sind die Anrufe Ihrer Versicherung harmlos und tatsächlich gut gemeint. Möglicherweise erhalten Sie Informationen zum Krankengeld. Oder es sollen bestimmte Fragen geklärt werden.

Doch beim SoVD hören wir auch immer wieder, dass unsere Mitglieder in einen buchstäblichen Telefonterror hineingezogen werden. Insbesondere bei Patienten mit mentalen Krankheitsbildern. Diese werden unter Druck gesetzt, sich nicht mehr krankschreiben zu lassen oder - noch häufiger - sollen ihren Job kündigen und anschließend Arbeitslosengeld beantragen.

Geht's noch?

Natürlich lassen Sie sich nicht von Ihrer Kasse erklären, ob Sie zu kündigen haben oder nicht. Selbst wenn die Arbeit einen wesentlichen Anteil an Ihrer Krankheit trägt. Falls Ihre Krankenkasse Sie dermaßen unter Druck setzt, gibt es nur zwei Dinge, die Sie tun sollten:

  1. Nehmen Sie keine Anrufe der Krankenkasse mehr entgegen
  2. Holen Sie sich Unterstützung - zum Beispiel beim SoVD

"Sie MÜSSEN NICHT mit Ihrer Krankenkasse telefonieren. Wenn Sie sich dabei unwohl fühlen, klären Sie sämtliche Fragen einfach schriftlich."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Kann ich rechtlich gegen die Krankenversicherung vorgehen?

Wir bewegen uns hier in einer Grauzone. Rechtlich darf die Kasse sich bei Ihnen melden - auch telefonisch - und sich nach Ihrem Gesundheitszustand erkundigen.

Schwieriger wird es, wenn massiv Druck ausgeübt wird. Das sollte nicht passieren. Rechtlich ist es aber schwierig bis unmöglich, dieses Verhalten juristisch zu belangen. Darüber sollten Sie auch gar nicht nachdenken. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Gesundheit. Sollte die Krankenkasse mit Anrufen nerven, bestehen Sie auf Schriftverkehr.


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