Die Stiftung Anerkennung und Hilfe berät Sie auch in Schleswig-Holstein
Jedes Bundesland hat sich verpflichtet, mindestens eine Anlauf- und Beratungsstelle für die Betroffenen zu gründen. In Schleswig-Holstein befindet sich diese beispielsweise im Landesamt für soziale Dienste in der Steinmetzstr. 1-11, 24534 Neumünster.
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