Direkt zu den Inhalten springen

EU einigt sich auf Mindestlohn-Regeln

SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: “Einheitliche Mindestlohn-Regeln wichtiger Schritt auf dem Weg zur EU-Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des mittleren Einkommens.“

Berlin/Brüssel. Endlich kommen europaweite Regeln für Mindestlöhne - darauf haben sich die Verhandlungspartner der EU jetzt in einem Kompromiss geeinigt. SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer ist erfreut: „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den der SoVD seit langem gefordert hat. Durch einheitliche Standards zur Überprüfung und Anpassung kann sich der Lebensstandard für Millionen von Menschen im Niedriglohn-Sektor verbessern.“

Durch den Kompromiss sollen gesetzliche Mindestlöhne nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden. Dabei müssen sie sich an der jeweiligen Wirtschaftskraft in den Mitgliedsländern orientieren. „Die Einigung auf einheitliche Mindestlohn-Regeln wird wichtige Impulse bei der Tarifsicherung setzen und kann Lohnerhöhungen für 24 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU mit sich bringen, auch bei uns in Deutschland. Perspektivisch müssen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, einen Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Einkommens – die Armutsgrenze in der EU – einzuführen“, so die SoVD-Vizepräsidentin.

V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel


Kommentare (0)

Sei der erste der kommentiert

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.