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Flexirente: Wieviel kann ich hinzuverdienen?

Rente Armut

Im vergangenen Jahr sind mehrere Bausteine des Flexirenten-Gesetzes in Kraft getreten. Flexibler soll der Übergang vom Beruf ins Rentenalter gestaltet werden können. Doch was bedeutet das konkret?

Arbeiten vor und nach der Regelaltersgrenze

Das Gesetz zur Flexirente hat sowohl die Regeln zum Hinzuverdienst vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze verändert als auch die Situation danach. Im Allgemeinen kann man sagen, dass es für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einfacher werden soll, den Ruhestand flexibel zu gestalten – daher auch der griffige Name „Flexirente“.

Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst

Von einer vorgezogenen Altersrente spricht man, wenn Sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Altersrente für langjährig Versicherte
  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wenn Sie eine solche Rente beziehen und zusätzlich arbeiten möchten, gelten für Sie Hinzuverdienstgrenzen. Wichtig: Melden Sie unbedingt jede Erwerbstätigkeit bei Ihrem Rententräger an! Auf diese Weise erfahren Sie alles über Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze.

In der Vergangenheit mussten Sie in solch einer Situation monatliche Hinzuverdienstgrenzen beachten. Diese gelten nicht mehr. Jetzt ist eine jährliche Summe von 6300 Euro pro Kalenderjahr maßgeblich. Bleiben Sie bei Ihrem Hinzuverdienst innerhalb dieses Betrags, erfolgt überhaupt keine Anrechnung auf Ihre (vorgezogene) Rente.

Beispiel: Alfred D. aus Witzwort ist 64 Jahre alt. Er hat eine Schwerbehinderung und konnte deshalb zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Jetzt fährt er an verschiedenen Tagen in der Woche noch einen Reisebus. Der Verdienst ist unterschiedlich – meist kommen kleinere Beträge zwischen 300 und 400 Euro hinzu. Besonders im Sommer arbeitet Herr D. jedoch mehr, verdient bis zu 1000 Euro. Im gesamten Kalenderjahr hat Herr D. 5965 Euro verdient. Diese Summe liegt unter dem Betrag von 6300 Euro, die Rente von Herrn D. wird also nicht gekürzt.

Wenn Alfred D. mehr als 6300 Euro im Kalenderjahr verdienen würde, müsste der darüber liegende Betrag teilweise auf seine vorgezogene Altersrente angerechnet werden. Das Einkommen jenseits der 6300 Euro wird durch zwölf geteilt, von diesem Monatsbetrag werden nun 40 Prozent auf die monatliche Rente angerechnet. Es wird also weniger Rente ausgezahlt.

Beispiel: Im Betrieb von Alfred D. sind einige Leute krankheitsbedingt ausgefallen. Er musste im vergangenen Jahr deutlich häufiger neben seiner vorgezogenen Altersrente arbeiten. Insgesamt hat er 12.300 Euro verdient. Hiervon wird der Freibetrag in Höhe von 6300 Euro abgezogen, es bleiben 6000 Euro. Für den einzelnen Monat betrachtet bleiben 500 Euro, davon werden 40 Prozent angerechnet. Konkret bedeutet das für Alfred D.: Er bekommt von der Rentenversicherung jeden Monat 200 Euro weniger ausgezahlt.

Ab einem besonders hohen Verdienst wird dieser komplett auf Ihre Rente angerechnet. Dies ist der Fall, wenn der sogenannte „Hinzuverdienstdeckel“ überschritten wird. Wo genau Ihr persönlicher Hinzuverdienstdeckel liegt, lassen Sie sich am besten direkt bei der Rentenversicherung erläutern.

Hinzuverdienst ab Regelaltersgrenze

Wenn Sie die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben und eine normale Altersrente beziehen, können Sie so viel hinzuverdienen wie Sie wollen.

Beachten Sie aber: Als Arbeitnehmer jenseits der Regelaltersgrenze sind Sie sowohl bei der Arbeitslosenversicherung als auch der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Wenn Sie nichts unternehmen, zahlen Sie also keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Anders Ihr Arbeitgeber – der zahlt seinen Anteil weiter, allerdings wird Ihnen dafür nichts an Entgeltpunkten gutgeschrieben. Erklären Sie jedoch gegenüber dem Arbeitgeber, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, zahlen sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber weiter auf Ihr persönliches Rentenkonto. Einmal im Jahr erhöht sich somit auch Ihre Rente.

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen und weiterarbeiten wollen, ohne Ihre gesetzliche Rente zu beziehen, erhöht sich Ihre zukünftige Rente mit jedem Monat um 0,5 Prozent.

Beispiel: Anneliese G. aus Büchen ist 65 geworden und hat ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht. Sie fühlt sich fit und möchte gern weiterarbeiten – das findet auch ihr Arbeitgeber, ein Steuerberater, gut. Deswegen arbeitet Frau G. weiter, eine Rente bezieht sie noch nicht. Nach zwei Jahren, mit 67, geht sie schließlich doch in Altersrente. 24 Monate lang hat sie ihren eigenen Rentenanspruch um jeweils 0,5 Prozent erhöht, insgesamt um 12 Prozent. Während ihre Rente mi 65 Jahren 900 Euro betragen hätte, beläuft sich die Altersrente nun mit 67 auf 1008 Euro im Monat.

Einschätzung des Sozialverbands Schleswig-Holstein

Für einzelne Rentnerinnen und Rentner sind die Neuerungen durch die Flexirente sicherlich begrüßenswert. Das wachsende Problem der Altersarmut wird mit diesen Reformen allerdings nicht angegangen. Vor allem Menschen, die krank sind und früher in Rente gehen müssen, benötigen umgehend weitere Maßnahmen. Die gerade im Bundestag beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gelten nur für Bürgerinnen und Bürger, die in Zukunft betroffen sein werden. Heutige Erwerbsminderungsrenter wie Peter Tiedemann gehen leer aus. Hier muss so schnell wie möglich nachgebessert werden.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (10)

  • user
    Carmen
    am 08.07.2021

    Hallo ich komme gerade von einer Reha bin gerade 6monate da hoam arbeitsunfähig entlassen jetzt möchte die tk mich wieder auf reha schicken obwohl meine EMR schon beantragt ist und ich auch vom M DK als krank eingestuft wurde möchte die tk mich noch mal in reha schicken obwohl ich gerade 4 krankh habe und überall in therapie bin soll ich jetzt alles abbrechen und wieder in reha gehn.Es gibt keine reha für 4 verschiedene Krh . Zu Hause kann i schon 4 versch Arzte aufsuchen und meiner Genesung tut es gut . Reha für 4 versch krh no go .....Auch Einspruch wurde nicht akzeptiert was kann ich machen

  • user
    Christian Schultz
    am 20.02.2019

    Hallo, wir können solche Anfragen leider nicht in unserem Blog beantworten. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    A. Behrens
    am 20.02.2019

    Ich beziehe die ein Drittel Rente nach altem Recht und verdiene im Rahmen der damals geltenden Hinzuverdienstgrenzen dazu, indem ich Teilzeit arbeite. Ich hatte mich damals als schwerbehinderter Mensch dafür entschieden als Alternative, die volle Rente als schwerbehinderter Mensch in Anspruch zu nehmen. Nun möchte ich gern zum 1.9. aufhören zu arbeiten. So wie es aussieht, habe ich jedoch nur zwei Alternativen: ich arbeite weiter bis 31.12.19, obwohl ich mich gesundheitlich nicht in der Lage fühle. Oder ich sitze ab 1.9.19 ohne Geld da!

    Das ist für mich unfassbar. Oder sehen Sie noch eine dritte Alternative?!

  • user
    Christian Schultz
    am 23.07.2018

    Hallo Regina, diese Berechnung müsste man sich im Detail ansehen. Bitte fragen Sie direkt bei der Rentenversicherung bzw. in einer unserer Beratungsstellen nach. Vielen Dank!

  • user
    Regina South
    am 22.07.2018

    Ich bin seit Februar 2018 in Flexirente habe meine Arbeitszeit auf 19,5 Std. /Woche reduziert. Jetzthabe ich zum Juli 2018 einen aktuellen Rentenbescheid angefordert und bekam schon nach 6 Monaten Rentenbezug eine Neuberechnung und rückwirkend ab Juli 35€ mehr Rente monatlich. Um meine Rente nächstes Jahr ohne Abzug zu erhalten möchte ich wissen, wie ab wann der nächste Zeitraum für den Hinzuverdienst zählt

    (ab Juli 18 oder ab Januar 19 ?) , da ich damit ich unter 6300€ bleibe und somit auch meine Betriebsräte (VBL) erhalten kann, da die mir, weil ich über der Hinzuverdienstgrenze war, noch noch nicht zustand. Ich möchte meinen Teilzeitvertrag beim alten Arbeitgeber rechtzeitig auflösen und bevor ich aufhöre die 6300€ für den neuen Abrechnungszeitraum im Stück erarbeiten.

    R. South

  • user
    Christian Schultz
    am 22.03.2018

    Hallo Klaus-D., das hängt davon ab, ob Sie vor der Regelaltersgrenze (siehe oben) Ihre Rente beziehen. Wenn Sie die bereits hinter sich gelassen haben, können Sie so viel verdienen wie Sie wollen. Außerdem können Sie weiterhin Rentenbeiträge zahlen, um Ihre Rente zu erhöhen (ebenfalls siehe oben).

  • user
    Klaus-D. Michelewitz
    am 22.03.2018

    Moin, wie sieht es denn aus, wenn ich über denn Renteneintritt (Schwebehindert 50%), weiter sozialversicherungspflichtig weiter arbeiten möchte. So zwischen 30-36 STunden die Woche?

    Wie wirkt sich dass dann auf meine Rente aus?

  • user
    Michaela Korte
    am 21.03.2018

    Ein Glück,ich habe mich für das Newsletter angemeldet.

    Sehr wissenswert was ich hier erfahre.

    Danke

  • user
    Andrea Susanto
    am 21.03.2018

    Vielen Dank für die wichtigen Informationen, die Sie veröffentlichen / per Mail verschicken!

    Es ist sehr hilfreich!!

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