Bei den Energiekosten schlägt die Inflation besonders zu. Bei vielen Menschen ist die Angst groß, sich im Winter keine warme Wohnung leisten zu können. Um die Energiekosten etwas zu dämpfen, hat die Regierung die sogenannte Gaspreisbremse auf den Weg gebracht.
Am Mittwoch ist sie beschlossen worden. Durch sie sollen Gaskunden von März 2023 an bis zum 30. April 2024 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs - auf Basis vom September 2022 – für 12 Cent je Kilowattstunde beziehen können. Für Fernwärmekunden liegt der Preisdeckel bei 9,5 Cent.
Abschläge für Gas und Fernwärme werden übernommen
Sie wird jedoch erst im nächsten Jahr wirksam; als Überbrückung tritt ein Mechanismus in Kraft, durch den Kund*innen im Dezember entlastet werden. Die Berechnung erscheint komplex: Die Entlastung beträgt ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, wie ihn der Versorger im September geschätzt hat, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis.
Der Betrag kann also von den monatlich fälligen Abschlagszahlungen abweichen. Praktisch wirksam wird sie für viele Mieter*innen auch erst im nächsten Jahr mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022, die dann niedriger ausfällt.
SoVD: Preisdeckel auch für andere Energieträger
Vorgesehen ist die Entlastung für Nutzer*innen von Gas und Fernwärme. Doch auch der Preis für andere Energieträger ist deutlich gestiegen. Etwa ein Viertel der Haushalte heizt mit Öl. Für sie und Verbraucher*innen, die auf Holz und Kohle zurückgreifen, soll es Geld aus einem Härtefallfonds geben.
Dass auch andere Energieträger bei dem Preisdeckel berücksichtigt werden, entspricht einer Forderung des SoVD. „Wir brauchen nicht nur einen reinen Gaspreis-, sondern einen echten Energiepreisdeckel“, appellierte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier zur während der Debatte um Entlastungen.
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