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Höhere Ausgleichsabgabe kommt nicht

Die Abgabe sollen Betriebe dazu animieren, Menschen mit Schwerbehinderung anzustellen. Die derzeitige Höhe von 360 Euro wird vom SoVD als zu niedrig kritisiert, um die gewünschte Wirkung zu entfalten. Umso enttäuschender, dass die angekündigte Erhöhung nun vom Tisch ist.

Junger Mann im Rollstuhl arbeitet
Oft fehlt es noch an behindertengerechten Arbeitsplätzen. Ohne erhöhte Ausgleichsabgabe dürfte der Mangel weiter bestehen. Foto: Andi Weiland / Gesellschaftsbilder.de

Anders als im Dezember in Aussicht gestellt, müssen Arbeitgeber künftig keine höhere Abgabe zahlen, wenn sie keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Trotz der Ankündigung von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) findet sich die Verdopplung der Abgabe von monatlich 360 auf 720 Euro nicht im letzten Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes.

Der Entwurf enthält zwar gute Ansätze wie die gesetzliche Verankerung eines Zutrittsrechts für Blindenführ- und andere Assistenzhunde in Geschäfte, die Regelungen für den Arbeitsmarkt bleiben aber weit hinter dem aus SoVD-Sicht Notwendigen zurück.

Weniger Geld für barrierefreie Arbeitsplätze?

Statt eine neue, höhere Stufe der Ausgleichsabgabe einzuführen, sind im Gesetz nun lediglich „Ansprechstellen“ für Unternehmen vorgesehen, die aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden sollen. So könnte künftig noch weniger Geld für die Unterstützung der behinderten Beschäftigten selbst in den Betrieben, beispielsweise für technische Arbeitsplatzausstattungen, zur Verfügung stehen. „Die unterlassene Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist umso bitterer für die Betroffenen“, so SoVD-Präsident Adolf Bauer in einer Reaktion.

Durch Corona mehr Arbeitslose mit Behinderung

Die Lage von Menschen mit Behinderung hat sich in der Corona-Pandemie verschlechtert. Sie waren schon vor Corona überdurchschnittlich häufig arbeitslos. Die Zahlen steigen coronabedingt seit Monaten deutlich an. Im März betrug der Anstieg 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, stellt SoVD-Referentin Claudia Tietz fest.

Ohne eine erhöhte Quote als Druckmittel fürchtet der SoVD, dass die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt weiter erschwert wird. „Die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung ist seit Jahren unerfüllt.“ Ein Viertel aller Betriebe, die beschäftigungspflichtig wären, beschäftige überhaupt keinen schwerbehinderten Menschen, verdeutlicht Claudia Tietz das Problem. 

Der SoVD in den Medien

Tipp: Der Deutschlandfunk beschäftigt sich in einem Hintergrundbericht mit der Lage von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. In dem Beitrag kommen auch Expert*innen des SoVD zu Wort. 

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