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Informationspflicht ausgesetzt

SoVD kritisiert: Kassen müssen höhere Zusatzbeiträge nicht schriftlich mitteilen.

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Keine Informationspflicht über erhöhte Zusatzbeiträge? Aus Sicht des SoVD ist dies eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Foto: PhotoSG / Adobe Stock

Weil 2023 laut Prognosen 17 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds fehlen werden und die Politik dies nur in Bruchteilen aus Steuermitteln auffängt, sind die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) flächendeckend zu Erhöhungen des Zusatzbeitrages gezwungen. Im Schnitt soll er um 0,3 Prozentpunkte steigen; von Kasse zu Kasse sind auch stärkere Anhebungen möglich – darüber berichteten wir bereits ausführlich.

Erhöht eine gesetzliche Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, muss sie dies ihren Versicherten rechtzeitig schriftlich mitteilen. Jetzt wurde jedoch die Informationspflicht mit Verweis auf die vorhandenen Sparzwänge ausgesetzt. Lediglich auf ihrer Internetseite und in ihren Magazinen müssen die Krankenkassen da-rüber unterrichten. Dabei betrifft die Beitragserhöhung 57,3 Millionen Versicherte im Land.

Derzeit liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent. Mit dessen Erhöhung um 0,3 Prozent und dem allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent summieren sich die Beiträge auf 16,2 Prozent – so hoch wie noch nie.

SoVD kritisiert Lasten für Versicherte

Unter anderem der GKV-Spitzenverband fürchtet weitere Zusatzbeiträge. Außerdem sollen die Rücklagen der GKV weiter abgeschmolzen werden, die nichts anderes sind als Versichertenbeiträge.

Der SoVD sieht das hohe Defizit in Kranken- und Pflegeversicherung seit Langem mit großer Sorge. Aus seiner Sicht kann es nicht sein, dass der Bund sich der Rücklagen bedient, um die teure Gesetzgebung der letzten Jahre zu refinanzieren. Dies geht zulasten der Beitragszahlenden, die durch gestiegene Preise und Inflation bereits überlastet sind.

Über Beitragshöhe informieren

Bitte informieren Sie sich, wie hoch der von Ihrer Kasse erhobene Zusatzbeitrag ist! Entscheiden Sie, ob Ihre Kasse weiterhin die richtige für Sie ist. Dies hängt auch davon ab, welche Leistungen Sie erwarten. 95 Prozent sind vom Gesetzgeber festgelegt. Aber es gibt feine Unterschiede, die Sie berücksichtigen sollten.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes, www.gkv-spitzenverband.de, finden Sie alle gesetzlichen Kassen und deren Leistungsspektrum zum Vergleich.


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