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Kann man sich die Rente mit 50 auszahlen lassen?

Aktuelles Rente

Die Altersrente gibt's zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Oder für viele Menschen auch in Form einer vorgezogenen Altersrente. Aber auch diese Form steht allenfalls wenige Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn zur Verfügung. Kann man sich die eigenen Beiträge nicht auch deutlich früher auszahlen lassen?

Kann man sich die Rente mit 50 auszahlen lassen?

Jeden Monat landen Beiträge auf Ihrem Rentenkonto. Wenn Sie im Angestelltenverhältnis arbeiten, überweist Ihre Firma mit jedem Gehaltsscheck Geld an die Deutsche Rentenversicherung. Und zwar in Höhe des offiziellen Rentenbeitrags - dieser liegt aktuell bei 18,6 Prozent. Davon muss Ihr Chef die Hälfte zahlen, die anderen 50 Prozent kommen aus Ihrem Bruttogehalt.

Über die Jahre sammelt sich damit eine ganze Menge an. Wie hoch Ihre Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind, können Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation sehen.

Ab wann komme ich an das Geld?

Ran an den "Fleischtopf" kommen Sie jedoch erst, wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Das ist die offizielle Bezeichnung für das gesetzliche Renteneintrittsalter. Und wann das in Ihrem Fall greift, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie geboren sind.

Vorher kommen Sie nicht an Ihre Rente. Es sei denn, Sie nehmen den Weg über die vorgezogene Altersrente - da gibt es für die meisten Beschäftigten in Deutschland drei Wege. Entweder mit Schwerbehinderung, 45 Versicherungsjahren oder hohen Abschlägen. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Rentenansprüche schon vor 60

Aber selbst mit vorgezogener Altersrente sind Sie mindestens Anfang 60. Noch frühzeitiger kommen Sie nur an eine Rente, wenn Sie schwer und langfristig erkranken. Aber das wünscht man wohl niemanden.

Und deshalb die Frage: Ist es möglich, dass man sich die Rentenansprüche vorab auszahlen lässt? Also zum Beispiel bereits mit 50? Damit würde man auf seine Rente verzichten und müsste sich privat um seine Altersvorsorge kümmern. Aber: Geht das überhaupt?

Nein. Das geht nicht. Es gibt keine Möglichkeit, dass Sie Ihre Rentenansprüche vorab in bar ausgezahlt bekommen. Bei privaten Rentenversicherungen ist das machbar - in der Regel mit hohen Gebühren. Für die gesetzliche Rente besteht eine solche Möglichkeit nicht. Ihre Rente wird monatlich ausgeschüttet. Und auch erst ab einem bestimmten Alter. Basta!

Die einzige Chance, sich Rentenansprüche von der DRV zurückzahlen zu lassen, ist dann gegeben, wenn Sie die fünfjährige Mindestversicherungszeit noch nicht erfüllen. Zum Hintergrund: Eine Altersrente bekommen Sie in Deutschland nur, wenn Sie wenigstens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

Doch nicht jeder kann sich in diesem Fall seine Beiträge erstatten lassen. Das geht nur, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr pflichtversichert sind. Also zum Beispiel dann, wenn Sie in die Selbstständigkeit gegangen sind oder in der Zwischenzeit verbeamtet wurden.

Ein Beispiel:

Florian aus Pinneberg hat nach dem Abitur eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolviert und nach drei Jahren abgeschlossen. Anschließend bleibt er jedoch nicht in diesem Beruf. Vielmehr durchläuft er eine erneute Ausbildung - dieses Mal zum Finanzbeamten.

Da Florian nun nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und noch keine fünf Jahre in die DRV eingezahlt hat, ist eine Beitragserstattung möglich.

Das Geld aus der DRV bekommen Sie nicht automatisch zurück. Nein, die Erstattung muss beantragt werden. Außerdem bekommen Sie nur das Geld zurück, dass Sie selbst eingezahlt haben. Mit anderen Worten. Die Beiträge des Arbeitgebers oder der Arbeitsagentur behält die Deutsche Rentenversicherung. Auch wenn diese ursprünglich Ihrem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben worden sind.

Fazit

Sie möchten sich Ihre Rentenpunkte auszahlen lassen? Das funktioniert nur unter ganz bestimmten Umständen. Eine generelle Ausschüttung - um damit zum Beispiel ins Ausland zu gehen oder eine private Altersvorsorge aufzubauen - ist nicht möglich.

Nutzen Sie bei Fragen zur Rente gern die kostenlose Beratung der DRV. Deren Anlaufstellen gibt es in ganz Deutschland. Alternativ können sich Mitglieder des SoVD auch in unseren Beratungsstellen unterstützen lassen.


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