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Kennen Sie die 9/10-Regelung?

Aktuelles Rente Armut Gesundheit

Von manchen Regeln erfährt man erst, wenn man sie schon gebrochen hat. Ein Verkehrsschild versehentlich übersehen zu haben, schützt nicht davor, das Bußgeld zahlen zu müssen. Der Ärger über den Brief aus Flensburg dürfte aber deutlich kürzer anhalten, als bei Renteneintritt plötzlich zu merken, dass man nicht (mehr) Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein darf. Die 9/10-Regelung entscheidet nämlich darüber, ob Sie sich als Rentner plötzlich privat versichern müssen.

Kennen Sie die 9/10-Regelung?

Das Besondere hier ist: Entscheidungen, die Sie vor Jahrzehnten aus guten Gründen getroffen haben mögen, können sich nun massiv auf Ihr verfügbares Einkommen als Rentner auswirken.

Worum geht es konkret?

Die 9/10-Regelung besagt, dass nur Personen in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sein dürfen, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sind. Das klingt kompliziert? Keine Sorge, wir schauen uns das einmal anhand eines Beispieles an.

Gerda, eine ausgebildete Krankenschwester, lernt dem Klischee gemäß ihren späteren Ehemann in der Klinik kennen. Beide heiraten mit Ende 20. Ganz entgegen dem Klischee bekommen sie aber nicht sofort Nachwuchs, sondern arbeiten noch ein paar Jahre.

Erst ab Ende 30 bekommen die beiden zwei Kinder. Der mittlerweile niedergelassene Arzt bleibt „natürlich“ nur kurz zur Betreuung des Nachwuchses zu Hause. Gerda pausiert ein paar Jahre vom Job, versichert sich in dieser Zeit privat und macht mit 42 Jahren nebenher noch ein Fachhochschulstudium im Bereich Gesundheitsmanagement, mit dem sie mit Ende 40 wieder in Teilzeit in den Beruf in einer Klinik einsteigt.

Nun muss sie sich gesetzlich krankenversichern. Was Gerda zu diesem Zeitpunkt nicht ahnt: Sie hat nun keine Chance mehr, sich als Rentnerin gesetzlich zu versichern. Denn die Bedingungen der 9/10-Regelung sind für sie nicht mehr zu erfüllen. Da Gerda relativ spät Kinder bekommen hat und in dieser Zeit nicht Mitglied der GKV war, erreicht sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens keine ausreichend lange Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Das von der Politik an anderer Stelle immer wieder eingeforderte „lebenslange Lernen“ und der Erwerb neuer Qualifikationen kann im Bereich Krankenversicherung zu großen Problemen führen. Ein Wechsel von der GKV in die PKV sollte also sehr gut überlegt werden. Bekanntlich steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) für ältere Menschen stark an, während die Renten allenfalls stabil bleiben. Mit steigendem Alter müssen privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner also immer höhere Beiträge zahlen. Nur wer über einen langen Zeitraum in der PKV versichert war und für den Rückstellungen gebildet wurden - für den fällt die Steigerung der Beiträge nicht ganz so hoch aus.

Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist aber politisch nicht gewollt. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Menschen, die in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen der PKV profitiert haben, im Alter nun die solidarisch finanzierte gesetzliche GKV ausnutzen. Als politisches Ziel hört sich das zunächst einmal sinnvoll an. Doch für die einzelnen Versicherten ergeben sich dadurch manchmal große finanzielle Schwierigkeiten.

Lücken in der Erwerbsbiografie als Armutsfalle

Zwar haben sich die Wechselmöglichkeiten zwischen den Krankenversicherungssystemen seit einer Gesetzesänderung von 2017 ein wenig verbessert. Doch noch immer geraten beispielsweise geschiedene Frauen mit kleinem Einkommen in finanzielle Notlagen, wenn sie die erforderlichen Anrechnungszeiten nicht erreichen. Es bleibt dann beim Renteneintritt nur der Wechsel in die PKV. Seit 2017 werden aber zumindest Kindererziehungszeiten von bis zu drei Jahren pro Kind anerkannt.

Besonders Frauen sind von der 9/10-Regelung betroffen, da bei ihnen unterbrochene Erwerbsbiografien häufiger sind. Die Mitversicherung über den Ehemann, der zum Beispiel als Beamter in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt ist, ist ja auch tatsächlich oftmals günstiger und entlastet das Haushaltseinkommen. Beim Renteneintritt kann sich das aber rächen. Die Rechnung geht nämlich nur auf, wenn sich im Lebensverlauf nicht allzu viel ändert.

Familienmodelle wie die klassische „Hausfrauenehe“ werden durch dieses System besonders begünstigt. Diese entsprechen aber nun schon seit vielen Jahren nicht mehr der Lebensrealität, ebenso wenig übrigens auch wie eine über Jahrzehnte lückenlose Erwerbsbiografie. Deshalb sind durchaus auch Männer von der 9/10-Regelung betroffen. Wer beispielsweise als Selbstständiger privat versichert war, aufgrund einer längeren Krankheit sein Geschäft aufgeben musste und im Anschluss noch einige Jahre als Beschäftigter in einem Unternehmen tätig war, erreicht die erforderlichen Anrechnungszeiten ebenfalls nicht. In diesem Fall treffen die hohen Krankenversicherungsbeiträge sogar noch auf besonders niedrige Rentenansprüche.

Helfen würde eine Bürgerversicherung

So richtig die Überlegung der Stärkung des Solidargedankens in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die 9/10-Regelung unserer Ansicht nach ist: Gerade für Personen mit geringem Einkommen und Menschen mit einer unterbrochenen Erwerbsbiographie kann sie zur Armutsfalle werden. Egal ob gesetzlich oder privat versichert: In einem reichen Land wie Deutschland dürfen medizinische Behandlungskosten kein Armutsrisiko sein.

Als SoVD setzen wir uns deshalb seit Jahren für eine Krankenversicherung in Form einer Bürgerversicherung ein. Auch die Renten- und Sozialversicherung sollte zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden, in die auf lange Sicht auch alle Beamtinnen und Beamten sowie Selbständige einzubeziehen sind. Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gut überlegt sein will. In Schleswig-Holstein setzen wir uns deshalb dafür ein, dass auch Beamte einen Zuschuss von der Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. In Hamburg und einigen anderen Bundesländern ist das schon seit einigen Jahren möglich, dort haben alle neuen Beamten die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Beihilfe zu bekommen, wenn sie sich gesetzlich versichern.


Kommentare (15)

  • user
    Stefan S
    am 17.12.2023

    Der Sozialverband, scheint mit dem Thema überfordert zu sein.

    Bereits im Titel: "die 9/10-Regelung entscheidet ..., ob Sie sich als Rentner plötzlich privat versichern müssen" und "... man nicht (mehr) Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein darf"

    Beides ist geradezu haarsträubend falsch. Wer schon bei solch grundlegenden Dingen aussteigt, sollte sich an dem Thema eigentlich nicht weiter versuchen.

    Noch übler: "Es bleibt dann beim Renteneintritt nur der Wechsel in die PKV"

    Weitere Punkte: Ob KVdr, oder in der Rente freiwillig oder privat versichert... die Belastungen durch KV aus der Rente unterscheiden sich aufgrund Beitragszuschüssen (nach geltendem Recht) kaum.

    Bei der stumpfen Herleitung der "Bürgerversicherung" über diese Argumentationen wird einem geradezu schwindlig (ich bin übrigens für die Bürgerversicherung).

    Auch die Bewertung der Auswirkungen aus der privaten KV ist extrem simplifiziert. Ob der Rentner in der PKV tats. schlechter dasteht ... das muss hinterfragt werden (da spielen auch Steuerthemen eine Rolle) Leider gibt es dazu kaum (keine?) ausreichend soliden Untersuchungen ... sondern reichlich Horrormeldungen basierend Einzelfallbeschreibungen.

    Meine Damen und Herren:

    Es besteht die Gefahr, dass Sie Menschen mit solchem Schrott (unsachlich) in Angst versetzen. Ich halte das nicht für vertretbar/anständig!

    • user
      Franz P
      am 13.02.2024

      Der Kommentar von Stefan S wie auch der frühere von Mark sind an Unsinn und Nichtwissen nicht zu überbieten. Im Link

      https://www.allianz.de/vorsorge/rente/krankenversicherung/ kann man die 9/10 Regel in der zweiten Hälfte der Lebensarbeitzeit gut nachvollziehen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Krankenversicherung für Rentner ist eben dieser hälftige Zeitraum und davon 9/10 in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen zu sein. Wenn eine Unterbrechung stattgefunden hat, in der keine eigenen Mindestanteile freiwillig gezahlt worden sind, kann man nicht in die KV für Rentner aufgenommen werden, wenn man die 9/10 Regelnicht erfüllt. Man kann zwar bei der gesetzlichen Krankenkasse bleiben - aber nicht zu Konditionen, die ein durchgehend gesetzlich Versicherter (KV) erhält, sondern es kommt noch schlimmer, denn in diesem Fall wird das Einkommen des Ehegeatten - z.B. Beamtengehalt oder Pension als Bemessungsgrundlage mit herangezogen, wobei dieser selbst nicht mitversichert wird!!! Teurer gehts nimmer. Ich hatte das Glück, einen guten Versicherungsberater zu haben. Meine Frau bekam mit 36 Jahren unser Kind und hörte auf zu arbeiten. Sie war in dieser Situation über mich privat mitversichert. Als sie nach 10 Jahren wieder im Angestelltenverhältnis arbeitete, war sie wieder gesetzlich pflichtversichert bis zur Rente. Dann kam der Schock: würde sie gesetzlich krankenversichert bleiben, hätte sie rund 800 € an Beitrag im Monat zahlen müssen, das war mehr als sie an Rente bekam. Dank der Anwartschaft konnten wir die private KV wieder aufleben lassen und sie hatte einen monatlichen Beitrag von ca. 230 €. Diese Informationen sind leider nicht allen bekannt und dann gibt es diese "üblen" Gesellen, die eine:n Rentner:in noch tiefer in diese Armutsfalle reißen wollen. Eine Schande wer solche Beiträge verfasst. Aber auch die Krankenkassen haben Anteil an diesem Spielchen. Sie nehmen Privat versicherte bis ins hohe Alter auf ohne auf den Wechsel bei Renteneintritt hinzuweisen. Zunächst also etwas günstiger - dann aber heftig zulangen - und es gibt eine gesetzliche Versicherungspflicht. Kein entkommen, es bleibt einem ein Leben in gesicherter Armut. Wie erbärmlich für jemanden der insgesamt 45 Jahre gearbeitet hat und es einmal für einen Zeitraum aus welchen Gründen auch immer unterbrochen hat.

  • user
    J.schlossbauer
    am 15.10.2023

    Ich habe als Junger Mann 4 Jahre Gedient als Zeitsoldat hätte dieses Land verteidigt in der zweiten Hälfte meines Lebens wollte ich nicht durch Arbeitslosigkeit vom Staat leben war kleinselbstständig ich wusste von der 9/10 Reglung nix hab warscheinlich mich 6 Monate Zuviel zugemutet jedzt bekomme ich Erwebsminderungsrente und muss davon auch noch Privat die Krankenversicherung aufbringen der Staat geht davon aus das man 1130 Rente hat egal was Tatsächlich rauskommt davon werden gnadenlos die Beiträge eingefordert für dieses Land hätte ich das gewusst wie man mit einen umgegangen wird würde ich kein Finger mehr krumm machen ich denke ich spreche hier einigen aus dem Herzen

    • user
      Alfred
      am 28.04.2024

      Tja, steht mir auch bevor. Wer sagt, dass das gerecht war, hat keine Ahnung von unseren Politikern.

      Alle Politiker sind natürlich dafür, dass ihre Diäten erhöht werden, für die Armen haben sie weder Gehör noch Augen, um zu sehen, wie es sich auf Platte lebt!

  • user
    Sven Piper
    am 22.06.2023

    Diese Regelung bietet eine böse Überraschung für Menschen, die weit mehr als 90% ihres Lebens in Deutschland verbracht und eingezahlt haben, aber in der zweiten Lebenshälfte - aus beruflichen Gründen - ein paar Jahre im Ausland waren und dann beim Renteneintritt erfahren, dass diese sich nicht gesetzlich sondern privat krankenversichern müssen. Nicht jeder wird hierfür ausreichend finanziell vorgesorgt haben.

  • user
    Dieter
    am 01.06.2023

    Ja, Mark hat Recht. Wer z. B. freiwillig gesetzlich versichert ist, kann diese Versicherung auch als Rentner beibehalten, sofern er nicht in den Genuß der KVdR kommt. Wobei schon allein der Ausdruck "freiwillig gesetzlich versichert" Unsinn ist, weil ja in Deutschland Versicherungspflicht besteht und folglich keiner eine freiwillige Wahl hat.

    Letztlich ist unser Sozialsystem aber höchst unsozial. Gemäß den Politiker-Empfehlungen mehrerer Jahrzehnte habe ich etwas gespart. Ich bin nun seit einigen Jahren arbeitslos und erhalte vom Staat exakt Null Euro Unterstützung. Ich muss nun mein Erspartes aufbrauchen und meine Krankenversicherung komplett selbst bezahlen. Da ich Anfang der 2000er Jahre für einige Zeit privat versichert war, wird mir bei Renteneintritt auch der günstigere KVdR-Beitrag verweigert. Zusätzlich muss ich dann noch als Bittsteller einen Zuschuß beantragen, weil die Rentenversicherung von allein keinen Zuschuß zur "freiwilligen Krankenversicherung" zahlt.

    Da ist viel zu tun, im "reichen Deutschland", um wirklich ein Stück sozialer Gerechtigkeit herzustellen! Da hat man Jahrzehnte lang gerackert und fleißig Krankenversicherung und Steuern bezahlt und letztlich wird man doch im Stich gelassen....!

  • user
    Alexandra
    am 25.04.2023

    Diese Regelung könnte man naoch nachvollziehen, damit dijeigen die ihr ganzes Leben privat versichert waren, nicht im Alter die KVdR erhalten. Aber es betrifft auch viele, die nicht mal in der Zeit in Deutschland gelebt haben. Nicht jedes Land hat Versicherungsstruktur wie Deutschland...

  • user
    André Ackert
    am 10.02.2023

    Ich war auch viele Jahre selbständig, bin nach der Wende falsch beraten worden und habe während der Selbstständigkeit nicht mehr in die staatliche Renten- und Krankenversicherung eingezahlt. Nun bin ich wieder Angestellter und falle in die 9/10 Regelung, welche ich sehr ungerecht empfinde.

    Denn die staatliche Krankenversicherung wird, genau wie die staatliche Rentenversicherung, zum Teil von Bundeszuschüssen, heisst mit unseren Steuergeldern, welche ich während meiner Selbstständigkeit auch reichlich bezahlen durfte, finanziert. (Zuschuss an Krankenkasse ab 2014 mit 14,5 Milliarden Euro, Zuschuss an Rentenversicherung 2021 über 78 Millarden €) Wieso werde ich als Steuerzahler mit der 9/10 Regelung dann so geprellt? Nicht nachzuvollziehen!!!

  • user
    Elvira Kühl
    am 30.01.2023

    Ich bekomme 550 EUR Rente und muss 209 EUR an die Krankenversicheung zahlen, mir fehlt 1 Monat. Der Haken bei der Sache ist, dass das Datum der Rentenantragstellung 26.07.22 zugrunde gelegt wird. Rentenbeginn ist aber der 01.10.22 und bis einschl. September wurden auch die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Wenn das Datum des Rentenbeginns zugrunde gelegt würde, würde die Berechnung aufgehen. Man wird das Gefühl nicht los, das sich die GKV bzw. die Gesetzgebung immer das beste aussucht. Ich bin da ganz bei Herrn Volker Meyer

    Mit freundlichen Grüßen

    Elvira Kühl

    • user
      Anna
      am 21.02.2023

      Hallo Frau Kühl,

      warum klagen Sie nicht vor dem Sozialgericht? Maßgeblich sollte sein, wie lange man in die GKV eingezahlt hat und nicht, wann ein

      Antrag gestellt wurde. Ich bin auch nicht in die KvdR gekommen und muss jetzt im Midijob arbeiten, um in der GKV sein.

      Weiß auch nicht, ob mir diese GKV Midijob Zeit später mal für die Aufnahme in die KvdR angerechnet werden wird. Das kann ich dann

      wohl auch nur durch eine Klage klären. Wenn man weiß, dass die GKV Unternehmen maßgeblich an der Erstellung des betreffenden

      Gesetzes mitgewirkt haben, weiß man auch, warum freiwillig Versicherte in der GKV zu *Lebenslänglicher Strafe ohne Begnadigung* verurteilt werden. Abkehr von der GKV in jungen Jahren wird mit der Höchststrafe geahndet OHNE Begnadigung. Das schwerste Verbrechen, was man wohl in Deutschland begehen kann.

      Mfg Anna

  • user
    Volker Meyer
    am 24.11.2022

    Das Sozialgesetz ist schon sehr kompliziert und dann kommen noch die vielen Urteile dazu. Wenn man 10 Spezialisten um seine Meinung fragt, dann bekommt man auch oft 10 antworten. Das Problem ist, man bekommt entweder 10 unterschiedliche Meinungen oder keine! Keine Meinung bekommt man immer dann, wenn es kompliziert wird und wenn es kompliziert wird steht man allein da.

    Ich bin der Meinung, man sollte ein reset durchführen?!

  • user
    Silvia Kulczynski
    am 27.10.2022

    Warum einem deutschen Rentner

    der die letzten 20 Jahre in der „Schweiz“ gelebt und gearbeitet hat und nun in Spanien lebt, die Aufenthaltsjahre von der Schweiz bei der 9/10 Regel angerechnet worden sind ist kaum zu glauben. Dann auch noch rückwirkend über 7000 Euro nachzahlen ohne eine Leistung erhalten zu haben und nie über eine solche Krankenpflicht-Versicherung informiert geworden zu sein ist ein absoluter Wahnsinn.

  • user
    Mark
    am 24.08.2022

    Hallo Redaktion,

    ihr Beitrag enthält leider einige sehr üble Fehler und sollte so keinesfalls öffentlich gemacht werden! Es könnte Menschen geben, die diesen Unsinn dann sogar noch glauben und entsprechend handeln. Was dann Ihre Schuld wäre, verehrter SoVB.

    Es beginnt bereits in der fettgedruckten Einleitung.

    Beispiel: "Die 9/10-Regelung entscheidet nämlich darüber, ob Sie sich als Rentner plötzlich privat versichern müssen."

    Das ist komplett falsch! An dem Satz ist nicht das Geringste korrekt, nichtmal ansatzweise.

    Bitte nehmen SIe den Artikel aus dem Netz und lassen ihn von einem Fachmann korrigieren. Und in Zukunft bitte mehr Sorgfalt walten lassen bzw. auf Dinge beschränken, von denen ihr Ahnung habt!

    Freundliche Grüße

    • user
      Chris
      am 26.08.2022

      Hallo Mark, es wäre hilfreich, wenn Sie die Fehler des Artikels einmal aufzeigen. Freundliche Grüße

  • user
    Karin Frau Freytag
    am 10.01.2022

    Bekomme 718 Rente muss 208 Krankenversicherung zahlen, es fehlen mir 3 Monate für die Rentenkasse, bin gezwungen zum Amt zu gehen. Wann wir das endlich abgeschafft.

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