Direkt zu den Inhalten springen

Krankengeld, zwei Jobs - wie wird das berechnet?

Aktuelles Armut Gesundheit

Die Höhe Ihres Krankengeldes orientiert sich immer an Ihrem Verdienst im zuvor ausgeübten Arbeitsverhältnis. Aber wenn Sie zwei Jobs parallel gemacht haben? Wie funktioniert die Berechnung dann?

Krankengeld, zwei Jobs: Wie wird das berechnet?

Ihr Krankengeld orientiert sich an zwei Zahlen - Ihrem Brutto- und Ihren Netto-Verdienst. Wie viel Ihnen die Krankenkasse tagesaktuell überweist, hängt also von Ihrem letzten Einkommen ab. 70 Prozent vom Brutto, aber gleichzeitig niemals mehr als 90 Prozent vom Netto. Als gute Faustformel sollten Sie daher mit einem Verlust von rund 20 Prozent Ihrer bisherigen Kaufkraft rechnen.

Ausführliche Infos zum Krankengeld - zur Berechnung, der maximalen Anspruchsdauer und auch sehr häufigen Schwierigkeiten - haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Zwei Jobs gleichzeitig: Was wird aus dem Krankengeld?

Schon bei der Berechnung des einfachen Krankengeldes verlieren viele Menschen den Durchblick. Was bedeutet es aber, wenn ich zwei Arbeitgeber habe, also jeden Monat auch zwei Gehälter bekommen habe, bevor ich langfristig erkrankt bin?

Glücklichweise wird die Rechnung an sich nicht komplexer. Es folgt eine geradezu logische Herangehensweise: Jetzt wird für beide Jobs getrennt voneinander der Anspruch auf Krankengeld ermittelt. Die Kollegen von Haufe haben hierzu ein fiktives Beispiel auf Ihrer Website zur Verfügung gestellt.

Diese Regelung gilt, wenn es sich um zwei versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handelt. Das bedeutet: In beiden Jobs bekommen Sie Monat für Monat eine Lohnabrechnung, auf der Abzüge zur Krankenkasse, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu sehen sind. Nur in diesem Fall haben Sie im Krankheitsfall nach Ablauf von sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Sonst nicht.

Wenn Sie also einen "Hauptjob" im Büro ausüben und am Wochenende als Minijobber kellnern, erhalten Sie nach sechs Wochen Krankheit nur für Ihren Vollzeitjob Geld von der Krankenversicherung.

Fazit

Das Krankengeld wird auf der Grundlage Ihres Arbeitslohns berechnet. 70 Prozent vom Bruttoverdienst, nicht aber mehr als 90 Prozent vom Netto. Üben Sie mehrere Jobs gleichzeitig aus, die allesamt versicherungspflichtig sind? Dann gibt es für jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse das jeweilige Krankengeld. Für den Fall, dass Sie außerdem einem Minijob nachgehen, erhalten Sie für diese Tätigkeit kein Krankengeld.


Kommentare (6)

  • user
    Silke Schroeder
    am 24.10.2023

    Hallo!

    Ich habe folgende Frage:

    Ich war 2 3/4 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt (1.3.-25.5.) dann bei einem neuen Arbeitgeber (ab 26.5.) seit dem 1.6. bin ich jetzt krank geschrieben.

    Welcher Zeitraum gilt für die Bemessung der Krankengeldes? Meine Krankenkasse meint die "alte Beschäftigung" (höheres Gehalt) sei für die Berechnung nicht relevant, sondern das Gehalt ab 26.5. beim neuen Arbeitgeber (wesentlich niedriger). Ist das so richtig?

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus!

    Silke Schroeder

  • user
    Max d
    am 14.03.2023

    Danke für diesen Artikel.

    Meine Frage ist: Angenommen man hat 2 "Hauptjobs" (Leitende Funktion) und ist bei dem einem Hauptjob Krankgeschrieben aufgrund einer Körperlichen Erkrankung und bezieht schon Krankengeld, fängt jedoch seinen 2ten Hauptjob an (Nicht Körperliche Arbeit! Der Krankheitsgrund wirkt sich nicht auf die Arbeit aus, daher wird sie ausgeführt), wie sieht das dort die Krankenkasse? Darf ich diesen 2ten "Hauptjob" anfangen und Beiträge zahlen, jedoch für eine andere Arbeit Krankengeld beziehen? Oder fordert die Krankenkasse unter umständen etwas zurück weil sie meinen könnten, dass ich ja wieder arbeiten gehe?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2023

      Hallo Max, das ist ein sehr theoretischer Fall, den ich so in der Praxis noch nie hatte. Daher kann ich das so nicht beantworten.

  • user
    Sabine S
    am 13.03.2023

    Ich habe folgende Frage. Ich habe einen Hauptjob und einen Zweitjob (auch sozialversicherungspflichtig). Den Zweitjob übe ich nicht jeden Monat aus. Im Monat vor meiner Erkrankung hatte ich Einnahmen aus diesem Zweitjob, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Ist der Bewertungszeitraum hier der Monat vor der Erkrankung oder wird beim Zweitjob auf Regelmäßigkeit geschaut. Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Sabine, da bin ich mir nicht ganz sicher. Wichtig ist beim Krankengeld, dass ein voller Arbeitsmonat zustande kommt - also vier Wochen. Vielleicht ist das ein Problem in Ihrem Fall. Aber lassen Sie am besten einen Experten auf Ihre Unterlagen schauen.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.