Ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird nicht in Einrichtungen, sondern von Angehörigen gepflegt. Diese haben einen großen Anteil daran, dass der Pflegenotstand nicht noch schlimmer ausfällt.
Für die Angehörigen ist das häufig mit Belastungen und Einschränkungen verbunden, oft müssen sie im Job kürzertreten und büßen an Gehalt und Rentenansprüchen ein.
Einführung des Pflegegelds abhängig von wirtschaftlicher Lage
Die neue Familienministerin Karin Prien (CDU) kündigte nun an, ein Pflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige einführen zu wollen. In einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte sie: „Es wird mit unserer demographischen Entwicklung nicht möglich sein, dass Pflege allein von Fachkräften geleistet wird. Deshalb müssen wir einen Einstieg in ein Pflegegeld als Lohnersatz für pflegende Angehörige schaffen.“
Sie schränkte zugleich ein, dass ein solches Pflegegeld erst eingeführt werden könne, wenn sich die wirtschaftliche Lage gebessert habe. Zur konkreten Ausgestaltung machte Karin Prien noch keine Angaben. Dabei seien unterschiedliche Faktoren wie Bezugsdauer, die Höhe oder eine soziale Staffelung des Pflegegelds von Bedeutung.
SoVD: Pflegegeld muss sozial gestaffelt sein
Der SoVD begrüßt den Vorschlag der Familienministerin. Der Verband fordert bereits lange eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe führte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier aus: „Pflegende Angehörige erbringen den Mammutanteil der Pflegeleistungen in Deutschland. Ohne ihren unermüdlichen Einsatz würde die Versorgung hunderttausender Pflegebedürftiger schlichtweg zusammenbrechen. Es ist daher dringend notwendig, ihre Situation strukturell zu verbessern.“
Bei der Höhe eines möglichen Pflegegelds plädiert Michaela Engelmeier dafür, sich am Elterngeld zu orientieren. Darunter dürfe es auf keinen Fall liegen. Zudem müsse es nach Bedürftigkeit ausgezahlt werden: „Es braucht eine sozial gestaffelte Lösung mit klarer Ober- und Untergrenze, die sich am vorherigen Einkommen orientiert. Ziel muss sein, dass Menschen sich ohne Existenzangst um ihre Angehörigen kümmern können“, so die SoVD-Vorstandvorsitzende.
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