Vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bereits seit dem vergangenen Jahr keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege statt. Ebenso gibt es derzeit keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades.
Diese Regelung wird vorerst weiter gelten. Darauf einigten sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste der Krankenkasse in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der privaten Krankenversicherer.
Einschätzung auf Basis von Telefoninterviews
Die Medizinischen Dienste werden weiterhin in den Pflegeeinrichtungen Anlassprüfungen umsetzen, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und des ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen beziehungsweise ihren Bezugspersonen. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.
Bei der Einstufung der Pflegegrade ist die telefonische Einschätzung bindend. Es kann aber gegen die Beurteilung schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Sobald es die Infektionslage möglich macht, finden dann wieder persönliche Besuche durch die Begutachtenden statt.
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