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Mehr Geld für die Pflege: So viel muss uns die Pflege wert sein!

Pflege

Kaum ein Bereich hat in den letzten Jahren so viele Veränderungen erfahren wie die Pflegeversicherung. Anfang 2017 erfolgte der große Wechsel von den Pflegestufen zu fünf Pflegegraden. Damit verbunden waren viele weitere Neuerungen, etwa beim sogenannten Entlastungsbetrag. Diese Veränderungen haben dazu geführt, dass heute deutlich mehr Menschen einen Anspruch haben, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.

Pflegeversicherung: Beitragssatz soll 2019 um 0,5 Prozentpunkte steigen

Wir als Sozialverband begrüßen das sehr. Die Verbesserung der Leistungen, insbesondere für Menschen mit Demenz, war einer der Hauptgründe für die Reform in der Pflegeversicherung. Wenn heute mehr Menschen bessere Leistungen beziehen, kostet das aber auch mehr Geld. Deswegen ist der Beitragssatz bereits 2017 angehoben worden.

Nun ist geplant, die Versicherten erneut stärker zu belasten. Um 0,5 Prozentpunkte soll der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01.01.2019 steigen.

Die Bundesregierung argumentiert, dass durch diese Erhöhung mehr als sieben Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Auf diese Weise könne man anschließend den Beitragssatz bis 2022 stabil halten.

„Dass die Pflegeversicherung finanziell gut aufgestellt sein muss, ist nachvollziehbar“, so Jutta Kühl, SoVD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein. „Die nun angekündigte Anhebung des Beitragssatzes löst aber das Problem nicht. Dringend benötigte Reformen zur weiteren Verbesserung der Pflegeversicherung werden damit nicht zu finanzieren sein.“

Finanzierung der Pflegeversicherung: Diese fünf Schritte sind erforderlich

Damit die Pflegekassen ihrer Aufgabe, sich würdevoll um die Menschen zu kümmern, ausreichend gerecht werden können, muss deutlich mehr passieren. Der Sozialverband nennt fünf Punkte, die von der Bundesregierung so schnell wie möglich umgesetzt werden sollten.

1. Jährliche Anpassung der Leistungen in der Pflegeversicherung

Zuletzt wurden die Leistungen in der Pflegeversicherung zum 01.01.2017 erhöht. Zwei Jahre zuvor gab es bereits einen weiteren Anstieg. Ob die Pflegebedürftigen in Deutschland mehr Geld bekommen, muss zurzeit stets neu durch ein Gesetz geregelt werden.

Als Sozialverband sehen wir das kritisch. Werden Leistungen auch dann in Zukunft erhöht, wenn es dem Staatshaushalt wieder schlechter geht? Was passiert, wenn irgendwann die Arbeitslosigkeit steigt und demzufolge weniger Beiträge in die Sozialversicherung fließen? Wir empfehlen, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch eine Dynamisierungs-Automatik zukunftssicher gemacht werden. Pflegegeld und weitere Leistungen würden jährlich automatisch angepasst werden, um den wachsenden Kaufkraftverlust auszugleichen. Zur Berechnung der Erhöhung sollte die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr) dienen.

2. Paritätische Finanzierung – auch für Rentnerinnen und Rentner

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilen sich den Pflegebeitrag, wir sprechen von einer „paritätischen Finanzierung“. Anders ist es bei bei Rentnerinnen und Rentnern – hier muss der Versicherte selbst den kompletten Beitrag allein wuppen.

Vor dem Hintergrund sinkender Renten ist dies kaum noch zu vermitteln. Außerdem soll Angestellten die Erhöhung in der Pflege durch eine gleichzeitige Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung versüßt werden. Senioren profitieren hiervon nicht, da sie diesen ohnehin nicht zahlen müssen. Gerecht wäre, wenn Rentnerinnen und Rentner bei der Zahlung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung ebenfalls unterstützt würden. Hier müsste die Rentenversicherung einspringen und sich paritätisch an der Finanzierung beteiligen.

3. Beiträge auch auf Einnahmen aus Mieten und Kapitalerträgen

Wie andere Sparten in der Sozialversicherung finanziert sich die Pflege ausschließlich aus Beiträgen, die von Angestellten und Arbeitgebern sowie von Rentnern eingezahlt werden. Das Geld für die Pflegeversicherung wird dabei direkt vom Gehalt bzw. der Rente einbehalten und fließt an die jeweilige Pflegekasse.

„Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland immer mehr auseinander“, warnt SoVD-Landesvorsitzende Jutta Kühl. „Ein Bäcker muss für seine Arbeit Beiträge zahlen, während der Besitzer eines Mehrfamilienhauses auf diese Einnahmen nichts für die Pflege zahlen muss. Wie soll man das noch jemandem vermitteln?“

Sowohl auf Mieteinkünfte als auch auf Kapitalerträge müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anfallen. Aus Gründen der Gerechtigkeit und zur Finanzierung der Pflege. Um dies zu realisieren, müsste außerdem die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Damit gerade hohe Einkommen auch höhere Abgaben zur Sozialversicherung nach sich ziehen.

4. Medizinische Behandlungspflege ist Sache der Krankenkasse

Es ist kaum zu glauben: Wer in einer stationären Pflegeeinrichtung lebt und medizinisch behandelt wird, muss diese Leistungen über die Pflegeversicherung bezahlen. Bei allen anderen Bürgerinnen und Bürgern ist hierfür die Krankenversicherung verantwortlich. Völlig zu Recht, denn dafür ist sie da.

Dass dies bei Bewohnern von Pflegeheimen anders läuft, ist nicht nur systemwidrig. Es sorgt auch dafür, dass die ohnehin schon knappen Mittel der Pflegeversicherung schneller erschöpft sind und die Betroffenen die Differenz privat finanzieren müssen. Die medizinische Behandlungspflege muss deshalb umgehend komplett in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse überführt werden.

„Doch doch, gerecht wäre es, wenn alle in die gesetzliche Pflegekasse einzahlen würden“ 

5. Alle müssen einzahlen

Privat Versicherte beteiligen sich nicht an der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Vielmehr leisten sie einen individuellen Beitrag, der vom Versicherungsunternehmen je nach Alter und Vorerkrankungen unterschiedlich ausfällt. Bei älteren Menschen steigt der Beitrag in der Regel stark an, jüngere Versicherte können sich vergleichsweise günstig im Rahmen der privaten Krankenkasse versichern.

Das ist weder gerecht noch zielführend. Ähnlich wie bei der Krankenkasse oder für die Rente – eine Bürgerversicherung muss die Pflegeversicherung zukunftssicher machen. Alle müssen einzahlen: Angestellte, Selbstständige, Beamte und Mitglieder der freien Berufe wie Ärzte oder Anwälte. „Wir wissen auch, dass solch ein Systemwechsel nicht von heute auf morgen kommen kann“, räumt Jutta Kühl ein. „Bis es soweit ist, brauchen wir aber einen Finanztransfer zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Denn einige Leistungen, die auch von privat Versicherten in Anspruch genommen werden, finanziert die gesetzliche Pflegeversicherung zurzeit allein.“

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (1)

  • user
    Horst. Hartenfels
    am 05.03.2020

    Die Leistungen der Pflegekasse sind seid dem 01.01.2017 unverändert. Die Kosten bei vollstationärer Pflege im PG 4 sind seid der Zeit um 14,33% oder um 296,00 Euro monatlich(!) angestiegen. Wann ist denn eine Erhöhung der Leistungen geplant? Für alles mögliche sind Erhöhungen geplant oder beschlossen wie z.B. Rundfunkbeitrag, Diäten, Sozialleistungen für Migranten usw. Hierzu werden teilweise teure Gutachten erstellt. Aber wer kümmert sich um unsere Senioren??? Wann ist hier eine Erhöhung geplant?

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