Direkt zu den Inhalten springen

Rechte von Patient*innen bei Behandlungsfehlern stärken

Aktuelles Gesundheit

SoVD stellte sein Gutachten zur „Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland“ vor. Pressekonferenz hier im Video sehen.

Zwei Männer sitzen mit Mikrofonen auf einem Podium.
SoVD-Präsident Adolf Bauer (li.) und Prof. Thomas Gutmann bei der Präsentation des Gutachtens in der Bundespressekonferenz. Foto: Laurin Schmid

Vor fast zehn Jahren hat Deutschland das Patientenrechtegesetz eingeführt. Doch nach wie vor bestehen Probleme bei der Durchsetzung dieser Rechte. Damit hat sich der SoVD in einem umfassenden Gutachten beschäftigt, das er am 8. Februar der Öffentlichkeit präsentierte.

Die tatsächliche Anzahl an Behandlungsfehlern ist nach wie vor unbekannt. In rund jedem vierten gemeldeten Fall haben die Gutachter*innen der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste im Jahr 2020 einen vermuteten Behandlungsfehler bestätigt.

Interesse der Behandelten stärker berücksichtigen

Aus dem rechtswissenschaftlichen Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster ergeben sich konkrete Handlungsbedarfe.

SoVD-Präsident Adolf Bauer hält fest: „Gestärkt werden muss die Berücksichtigung und Beteiligung der Interessen der Patientinnen und Patienten, chronisch Kranken und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen in den Entscheidungsprozessen des Gesundheitswesens. Letztlich muss die Patientensicherheit insgesamt verbessert werden, um einen wirklich wirksamen Schutz vor Behandlungsfehlern zu erreichen.“

Aufforderung an Gesetzgeber

Auch Thomas Gutmann bilanziert: „Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben nochmals gemacht, dass der Gesetzgeber an wichtigen Stellen auf halbem Weg stehengeblieben ist.“

Das Forderungspapier des SoVD auf Basis der Untersuchung umfasst vier Themenbereiche. Diese sind die Stärkung der individuellen Patientenrechte, die Stärkung der Unterstützung der Versicherten durch ihre Kranken- und Pflegekassen, die Stärkung der kollektiven Patienten- und Pflegebetroffenenrechte sowie die generelle Verbesserung der Patientensicherheit.

Alle Ergebnisse und Informationen rund um das Gutachten sind auf der Themenseite zum Gutachten Patientensicherheit aufbereitet.

Das Video der Pressekonferenz kann hier angeschaut werden.

Pressekonferenz im Video


Kommentare (0)

Sei der erste der kommentiert

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.