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Rentenerhöhung liegt über dem Preisanstieg

Mindestsicherungsniveau garantiert Zuwachs.

Ältere Dame liest in Brief.
Gute Nachricht für rund 21 Millionen Menschen im Ruhestand – sie erhalten künftig eine höhere Rente und somit mehr Geld. Foto: anatoliycherkas / Adobe Stock.

Zum 1. Juli steigt die Rente einheitlich für Ost und West um 3,74 Prozent. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales fällt die Erhöhung damit stärker aus als die aktuelle Inflation. Verantwortlich hierfür ist neben der Kopplung der Renten an die Entwicklung der Löhne das sogenannte Mindestsicherungsniveau.

Mit einem Verbraucherpreisindex misst das Statistische Bundesamt jeden Monat die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland kaufen. Die jeweilige Veränderung bezeichnete man als Teuerungs- oder auch Inflationsrate. Zuletzt lag diese bei 2,1 Prozent. Damit steigen die Renten in diesem Jahr erneut stärker als die Preise. 

Theoretisch erhöht sich die Kaufkraft pro 100 Euro Rente somit um 3,74 Euro. Allerdings gilt zu beachten, dass es sich hierbei um Bruttobeträge handelt, auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern anfallen. 

Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass nicht alle Betroffenen zum gleichen Zeitpunkt in den Genuss von mehr Geld kommen. Lag der Renteneintritt im April 2004 oder später, werde die Rente am Monatsende gezahlt. Das Plus landet dann also erstmals Ende Juli auf dem Konto. Wer bereits vorher in den Ruhestand ging, erhält bereits Ende Juni Geld.

Grundsätzlich verantwortlich für die Höhe des Zuwachses ist das weiterhin von der Bundesregierung garantierte Rentenniveau. Dieses sichert unter bestimmten Voraussetzungen den Bezug einer Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes zu. Dank dieser Dynamik partizipieren Rentner*innen somit an der wirtschaftlichen Entwicklung sowie an den Lohn- und Gehaltszuwächsen der Arbeitnehmer*innen.

Interview – Pflegebeitrag schmälert Anstieg

Bereits seit Jahresbeginn gilt ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung holt diese Änderung allerdings jetzt erst nach. Dadurch fallen rückwirkend höhere Abzüge an. Zumindest im Juli mindert das die Wirkung der Rentenerhöhung. Was genau dahinter steckt, darüber sprachen wir mit der Rentenexpertin Henriette Wunderlich, Referentin beim SoVD-Bundesverband.

Ab Juli dürfen sich Rentenbeziehende über eine Erhöhung von 3,74 Prozent ihrer Bezüge freuen. Wie bewertet der SoVD dieses Plus?
Das ist aus Sicht des SoVD eine gute Rentenanpassung. Möglich wurde die allerdings vor allem aufgrund des weiterhin bestehenden Sicherungsniveaus von 48 Prozent.

Was bedeutet das für die kommenden Jahre?
Damit die Renten auch künftig in ähnlicher Weise steigen können, ist es enorm wichtig, dass die Bundesregierung die weitere Stabilisierung des Rentenniveaus beschließt. Denn ansonsten werden wir uns wohl schon im nächsten Jahr nicht mehr über eine vergleichbar hohe Anpassung freuen können.

Müssen die Betroffenen dabei etwas beachten?
Nein, die Anpassung erfolgt tatsächlich automatisch. Voraussichtlich im Juni erhalten alle Rentnerinnen und Rentner einen Rentenanpassungsbescheid.

Angesichts höherer Beiträge zur Pflegeversicherung dürfte dieser Bescheid die Freude aber auch etwas dämpfen, oder?
Das ist richtig. Der Pflegebeitragssatz ist ja bereits zum Januar dieses Jahres um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Bei den Rentnerinnen und Rentnern wird das jetzt erst zum Juli ankommen. Das bedeutet, dass sie einmalig für die Monate Januar bis Juni einen um insgesamt 1,2 Prozentpunkte höheren Pflegebeitrag bezahlen werden. Danach gilt dann auch für sie die monatliche Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte.

Dabei sieht die Verordnung auch Dinge vor, die nicht so ganz fair sind. Worum geht es dabei?
Es ist tatsächlich so geregelt, dass diese 1,2 Prozent auf die neue und somit höhere Rente ab Juli anfallen werden. Die Abzüge für die Pflegeversicherung fallen dementsprechend also auch höher aus, als wenn man die in den ersten sechs Monaten tatsächlich gezahlte Rente zugrunde gelegt hätte. Zudem müssen diesen Betrag rückwirkend auch Personen zahlen, die vielleicht erst im April oder im Mai in Rente gegangen sind. Denen wurde der höhere Pflegebeitrag ja aber bereits regulär von ihrem bisherigen Einkommen abgezogen.


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