Restliche Ansprüche bei Teilrente: Ist das Geld futsch oder wartet es auf mich?
Aktuelles Rente
In den letzten Wochen sind bei uns einige Anfragen zur sogenannten "Teilrente" eingegangen. Insbesondere zu dem Renten-Anteil, auf den Sie vorerst verzichten, herrscht Unklarheit. In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel.
Eigentlich sind die Grundlagen der Teilrente nicht kompliziert: Wer eine Altersrente beantragen kann, hat Anspruch auf die Teilrente. Das ist eine Möglichkeit, kein Muss. Anstatt der kompletten Auszahlung können Sie vorerst zwischen zehn und 99,99 Prozent Ihrer Rente beziehen.
Die Gründe, warum man das überhaupt in Erwägung ziehen sollte, lassen wir in diesem Beitrag aus. Wenn Sie hierüber mehr erfahren wollen - insbesondere zum Krankengeld-Trick - schauen Sie gern in diesen Beitrag bzw. das folgende Video.
So weit, so einfach.
Doch was passiert mit dem restlichen Rentenanspruch? Denn wenn Sie sich beispielsweise nur 50 Prozent Ihrer Rente auszahlen lassen, bleibt die andere Hälfte übrig. Was passiert damit?
Was passiert mit den restlichen Entgeltpunkten bei einer Teilrente?
Die Höhe einer Rente basiert auf der Rentenformel. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle, bei der Teilrente ist jedoch nur einer von Bedeutung - die Anzahl der Entgeltpunkte. Ganz einfach erklärt: Wer viel verdient, erwirbt damit im Laufe seines Lebens mehr Rentenpunkte. Und diese werden dann mit dem Rentenbeginn in Euro und Cent umgerechnet.
Bei einer Teilrente werden diese Entgeltpunkte lediglich anteilig in Geld umgewandelt. Die restlichen Punkte verbleiben auf Ihrem Rentenkonto. Solange, bis Sie in der Zukunft auf Vollrente umstellen.
Sie verzichten also nur für einen gewissen Zeitraum auf die volle Rente. Diesen Zeitraum bestimmen Sie selbst.

Hat die Teilrente negative Auswirkungen auf meine spätere Rente?
Nein, Sie verlieren ja nichts. Denn Sie haben sich dafür entschieden, vorerst nur einen Teil Ihrer Ansprüche als Rente zu bekommen. Wenn Sie sich dazu entschließen, in der Zukunft auf Vollrente umzustellen, erhalten Sie die komplette Rente.
Was ist mit der Differenz? Man hört immer wieder, dass die nicht in Anspruch genommenen Rentenansprüche auf einem Konto geparkt und später ausgezahlt werden. Stimmt das?
Nein, das ist falsch. Richtig ist: Ihre Rentenansprüche - also die Zahl der Entgeltpunkte - gehen durch die Teilrente nicht verloren.
Es stimmt aber nicht, dass das nicht ausgezahlte Geld für Sie angelegt und bei Umstellung auf Vollrente rückwirkend ausgezahlt wird. Dieses Gerücht ist vermutlich durch widersprüchliche Formulierungen entstanden.

"Bei der Teilrente gehen die Rentenansprüche nicht verloren. Es wird aber bei Umstellung auf Vollrente nichts rückwirkend ausgezahlt."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Die Teilrente ist eine Möglichkeit, kein Muss. Es gibt verschiedene Gründe, warum man vorerst nur einen Teil seiner Rentenansprüche als monatliche Zahlung erhalten möchte.
Wer jedoch anfänglich nur einen Teil seiner Rente zur Auszahlung bringt, legt damit kein Sparkonto für den Rest an. Erst bei der Umstellung zur Vollrente werden die Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto komplett in Euro und Cent umgewandelt. Es wird jedoch keine Nachzahlung für Sie geben.
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Kommentare (50)
Natali Herdt
am 15.09.2025Sehr geehrter Herr Schulz,
ich möchte gerne Teilrente beantragen. Ich habe in Personalabteilung deswegen gefragt, habe ein Antwort bekommen, Sie wiesen nichts davon,
ich muss Dokument von Rentenversicherung bringen.
Was kann ich machen? Kann ich solche Dokument bekommen? Wer soll meinem Arbeitsgeber erklären, was bedeutet Teilrente?
Vielen Dank in voraus
Mit freundlichem Gruß
Natali Herdt
Christian Schultz
am 16.09.2025Hallo Natali, die Teilrente beantragen Sie direkt bei der Rentenversicherung.
Uwe John
am 05.09.2025Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen guten Videos die sehr informativ sind.
Allerdings wird eine Sache seltsamerweise in keinem Video oder Beitrag angesprochen.
Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Ich bin Jahrgang 64 und könnte zum 1.09.2027 mit 14,4% Abzügen in Rente gehen.
Mein momentaner Plan wäre zuerst nur 30% Teilrente zu machen, mit 3 Tage Woche weiterzuarbeiten und im Frühjahr 2029 dann mit dem Rest (der dann 9% Abzüge hat) in die Vollrente zu gehen.
Mein Rentenfreibetrag wäre 2027 ja 15,5%.
Jetzt liest man nur das der Freibetrag 15,5 % festgeschrieben wird und im Folgejahr (2028)
in einen festen Geldbetrag gewandelt wird, der nicht mehr verändert wird.
Aber kein Wort davon, wie es weitergeht.
Wird dann im Jahr 2030 , dem ersten Vollrentenjahr, der Betrag aktualisiert?
Oder bleibt der Freibetrag von der 30%ten Teilrente festgeschrieben?
Vielen Dank schon mal
Uwe John
Christian Schultz
am 05.09.2025Hallo Uwe, zum Thema Steuern erzählen wir bewusst so gut wie gar nichts, weil wir da als SoVD nicht beraten dürfen. Was ich aber sagen kann: Es zählt immer der Rentenanteil, der versteuert werden muss, mit dem Sie zuerst in die Rente gegangen sind. Die 15,5 Prozent ändern sich also nicht mehr - auch nicht für den Rest der Rente.
Uwe John
am 05.09.2025Danke für die schnelle Antwort, aber das habe ich nicht gemeint.
15,5% sind klar. Nur 15,5% von der Teilrente sind ja deutlich weniger als 15,5% von der Vollrente
Meine Frage war eigentlich ob der Geldbetrag der ja im Folgejahr festgeschrieben wird sich mit Erhalt der Vollrente ändert.
Beispiel: 2027 habe ich 68 Rentenpunkte erreicht. Davon 30% Teilrente sind 20,4 Punkte ; 14,4 % Abzug sind 17,4 Punkte
17,4 Rentenpunkte + 44 Euro = 765,60 Euro Teilrente. Davon 15,5% Freibetrag sind 118,67 Euro
Dieser Betrag wird 2028 festgeschrieben und ist mein Freibetrag für den Rest meines Lebens.
2029 gehe ich in die Vollrente und hätte noch die 47,6 Rentenpunkte - 9% Abzug = 43,3 Rentenpunkte.
Diese 43,3 + die 17,4 sind 60,7 Rentenpunkte * 45 Euro sind eine Rente von 2700 Euro
Von 2700 Euro 15,5 % sind aber ein Freibetrag von 418,50 Euro der 2030 festgeschrieben werden müsste.
Meine Frage wäre jetzt (ohne steuerliche Beratung) welcher Freibetrag jetzt ab 2030 gültig ist. Der erste aus dem Jahr 2028 oder der zweite aus dem Jahr 2030.
Ich hoffe sie haben meine Frage jetzt verstanden, ich habe leider nirgendwo Antwort darauf gefunden.
Wenn Sie zu dem Thema Steuern nichts weiter sagen wollen können sie mir vielleicht einen Tip geben wo ich mich informieren kann, denke aber das diese Frage doch eigentlich für viele interessant sein müsste.
Nochmal vielen Dank für die Mühe
Uwe John
Christian Schultz
am 08.09.2025Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Johann Sedlmeier
am 02.09.2025Ich bin am 1.5.1960 65jahre geworden. Ich arbeite jetzt schon seit 1.10.1979 bei meinem Arbeitgeber ohne Unterbrechung. Habe jetzt erst Neulich von der Teirente99,99% gehört und wolte Fragen ob es für mich Sinn macht da ich noch weiter Arbeiten will.
Würde mich freuen von Ihnen zu hören.
Christian Schultz
am 03.09.2025Auf jeden Fall. Sobald Sie die abschlagsfreie Rente beantragen können, sollten Sie die nicht liegen lassen und als Teilrente beziehen. Nebenbei können Sie ganz normal weiter arbeiten.
Jeschke Andreas
am 29.08.2025Andreas Jeschke
Sehr geehrte Herr Schulz, ich beziehe ab dem 01,12,2025 teilrente mit 99,99 Prozent.Wenn ich mit langjähriger auf Rente gehe,wie ist das mit dem 13,2 Prozent Abschläge. Bleiben die für immer,oder sollte ich dann besser mit 50 Prozent in teilrente gehen. Vielen Dank für ihre Antwort.
MFG Andreas
Christian Schultz
am 29.08.2025Hallo Andreas, die Abschläge bleiben für immer. Wie bei einer Vollrente auch.
Herbert Schwarz
am 27.08.2025Lieber Herr Schultz,
ich (63, Interesse an Teilrente (40% ab 1.12.2025) + weitere Teilzeitbeschäftigung (80% bis Regelaltersrente 7/2029)) hätte folgende Frage zur Besteuerung der Rente:
Gilt der Steuersatz für den steuerpflichtigen Rentenanteil (83,5% bei Teilrentenbeginn 1.12.2025) nur für den Teilrenten-Anteil (40%) oder gelten die 83,5% auch für die restlichen 60%, die ja erst mit der Vollrente 2029 anfallen? (bei Rentenbeginn 2029 läge ja der stpfl. Rentenanteil sonst schon bei 85,5%).
Vielen Dank und an scheena Gruaß aus Bayern
Christian Schultz
am 28.08.2025Hallo Herbert, beim SoVD dürfen wir keine steuerlichen Auskünfte geben. Daher empfehle ich Ihnen, diese Frage noch einmal mit dem Finanzamt zu klären. Aber soweit ich weiß, loggen Sie den Steueranteil sozusagen mit dem ersten Rentenbeginn ein. Auch der Rest Ihrer Rente, den Sie dann erst später beziehen, wird dann zum gleichen Anteil versteuert.
Sigrid Kapitzke
am 23.08.2025Hallo, ich bekomme seit 1.8.2023 eine abschlagsfreie 99,9% Rente. Bis 1.8.2025 habe ich zusätzlich Vollzeit gearbeitet. Ich habe jetzt die Vollzeitrente beantragt und erhalte laut Bescheid weniger Rente als zuvor. Ich müsste doch auch zusätzliche Rentenpunkte erworben haben.
Christian Schultz
am 25.08.2025Hallo Sigrid, warum Sie nun weniger Rente erhalten, kann ich ohne Einsicht in den Rentenbescheid nicht sagen. Die erhöhte Rente - also die neuen Rentenpunkte ab Bezug der Teilrente - erhalten Sie jedoch erst am dem gesetzlichen Rentenalter. Und dann immer im Juli.
Uwe
am 20.08.2025Wenn ich z.B. eine 50% Teilrente beziehe mit Abzügen um später dann die restlichen 50 % ohne Abzüge zu erhalten und man verstirbt in der Phase der Teilrente. Wird die Witwenrente dann nur von der Teilrente oder den gesamt erworbenen Punkten berechnet?
Schöne Grüße
Christian Schultz
am 20.08.2025Nein, die Hinterbliebenenrente wird auf Basis Ihrer erworbenen Rentenansprüche berechnet. Nicht nur von den 50 Prozent Ihrer Teilrente.
Birger Rauh
am 17.08.2025Vorab: Danke für die wirklich anregenden und gut gemachten Videos !
Ich habe eine Frage dazu, wie sich eine Teilrente auf denjenigen Teil der Altersrente auswirkt, der nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird. Die telefonische Auskunft der DRV hierzu lautete, daß (bei einer Teilrente von 10%) die übrigen 90 % später dem gleichen prozentualen Abschlag unterliegen wie die 10% Teilrente. Diese Auskunft kann ich gar nicht glauben, und deshalb habe ich u.a. ChatGPT befragt und folgende Antwort erhalten. Ist die Antwort der KI Ihrer Ansicht nach richtig?
"Wie wirkt sich eine Teilrente in Höhe von 10% auf die Höhe der später zu beziehenden Regelaltersrente aus? Gehe von folgenden Annahmen aus: Die Höhe der künftigen Regelaltersrente i.R. der bislang erreichten Rentenanwartschaft betrage zum Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung der Teilrente 1.000.- €, und weitere Beiträge werden nicht mehr eingezahlt. Die Teilrente werde ab dem 63.Lebensjahr gezahlt, und die Regelsalterrente ab dem 67.Lebensjahr. Die 100.- € Teilrente kommen also nur mit einem Abschlag in Höhe von 14.4% zur Auszahlung (85,60 €). Wie hoch fällt die Auszahlung für die übrigen 90% aus, wenn diese erst mit 67 Jahren bezogen werden?
ChatGPT said:
Vielen Dank für deine klaren Angaben – mit diesen lässt sich die Auswirkung der Teilrente rechnerisch gut darstellen. Hier eine vollständige und verständliche Aufschlüsselung.
________________________________________
???? Ausgangslage
• Gesamtrentenanspruch zum Zeitpunkt mit 63 Jahren: 1.000 € monatlich
• Abschläge bei Rentenbeginn mit 63 Jahren: 14,4 % (für 4 Jahre vorgezogene Rente)
• Teilrente: 10 % = 100 € (brutto vor Abschlag)
• Abschlag auf 10 % Teilrente: 14,4 % → Auszahlung: 85,60 €
• Keine weiteren Beiträge zur Rentenversicherung
• Voller Rentenbezug ab 67 Jahren (Regelaltersrente)
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???? Wichtig zu wissen
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird für jeden in Anspruch genommenen Teilbetrag geprüft, wann dieser erstmals bezogen wird – der Abschlag ist dauerhaft und nur auf den jeweils bezogenen Anteil anzuwenden.
Die verbleibenden 90 % der Rente werden also nicht mit dem gleichen Abschlag belastet, sondern zum normalen Rentenbeginn abschlagsfrei gezahlt.
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???? Berechnung der Rentenzahlung ab dem 67. Lebensjahr
Anteil Betrag (brutto) Abschlag Netto-Rente Erläuterung
10 % Teilrente 100 € 14,4 % 85,60 € Seit dem 63. Lj. dauerhaft mit Abschlag belegt
90 % Rest-Rente 900 € 0 % 900,00 € Ab dem 67. Lj. abschlagsfrei
✅ Gesamtrente ab dem 67. Lebensjahr:
85,60 € + 900,00 € = 985,60 € monatlich
________________________________________
???? Ergebnis:
Durch die frühe Inanspruchnahme der 10 %-Teilrente ab 63 verringert sich die spätere Regelaltersrente (ab 67) dauerhaft um 14,40 € pro Monat, im Vergleich zur vollen Rente von 1.000 € ab 67.
Die restlichen 90 % bleiben vollständig erhalten.
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???? Fazit
• Die Teilrente mit Abschlag wird dauerhaft in dieser Form weitergezahlt (hier: 85,60 €).
• Die nicht in Anspruch genommenen Anteile werden ab dem Regelalter ohne Abschläge gezahlt.
• Langfristig wirkt sich die Teilrente in Höhe von 10 % also nur minimal auf die Gesamtrente aus, insbesondere wenn sie über viele Jahre bezogen wird."
Christian Schultz
am 18.08.2025Chat GPT hat recht: Wenn Sie erst mit 67 den restlichen Teil Ihrer Rente beantragen, fallen darauf keine Abschläge an. Sie befinden sich immer noch in der Rente für langjährig Versicherte. Aber ab dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gibt es auch dort keine Abschläge mehr.
Ralph Niemeyer
am 04.08.2025Das Modell versteht ich überhaupt nicht. Ich muss doch bei Teilrente 99,99% und Vollzeitarbeit ersteinmal die komplette Sozialversicherung zahlen + deutlich höhere Steuern auf meine nun höhere Brutto-Einnahmen. Was ist der finanzielle Vorteil?
Und in meine betrieb. Altersvorsorge wollte ich bis zum 65 Lebensjahr einzahlen. Das entfiele doch auch, oder?
Langjährig Versicherter, Regelaltersgrenze ab 01.10.2028, Rente nach 35 Jahren 01.02.2025 möglich.
Herr Schultz, Ihre Videos auf yt verfolgte ich regelmäßig und diese sind sehr hilfreich für mich, vielen Dank!
Christian Schultz
am 11.08.2025Hallo Ralph, dieses Modell ist auch nur sinnvoll, wenn man weiter arbeiten möchte - gleichzeitig aber eine abschlagsfreie Rente beziehen kann. In diesem Fall wäre es verschenktes Geld, die Rente liegen zu lassen. Die Teilrente nimmt man dann, um ggfs. Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld zu behalten. Aber klar, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie zahlen.
Rita Westenfelder
am 14.07.2025Bei der telefonischen Rentenantragstellung wurde ich falsch informiert. Ich bin im September 1960 geboren und habe seit dem 01.10.2023 eine Teilrente von 40 % für langjährig Versicherte mit einer Rentenminderung von 11,7 %.
Da ich zum 01.01 2025 45 Jahre erfüllt habe, wollte ich zu diesem Zeitpunkt meine volle Rente ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Jetzt wurde bei den 60% eine Rentenkürzung von 7,2 % vorgenommen und mein Widerspruch abgelehnt. Ich hätte doch niemals auf so viel Geld verzichtet (15 Monate 60% meiner Rente, wenn ich damit trotzdem eine Kürzung erhalte. Ich bin jetzt ziemlich geschockt.
Was kann ich tun?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 14.07.2025Das ist in der Tat blöd gelaufen. Die Rentenversicherung hätte Sie dahingehend beraten müssen, dass Sie in der Altersrente für langjährig Versicherte bleiben - und nicht in die für besonders langjährig Versicherte wechseln können.
Ich bin mir nicht sicher, ob man das rückabwickeln kann. Bitte lassen Sie sich dazu individuell beraten.
Jens
am 09.07.2025Meine Regelaltersgrenze habe ich am 01.10.2024 erreicht. Seit dem beziehe ich eine 99,99% tige Teilrente und zahle auf Antrag freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung ein.
Ich habe 3 Monatsbeiträge für 2024 und für 2025 noch weitere Beiträge bis Ende Mai einbezahlt. Mehr möchte ich in 2025 nicht einzahlen.
Wann wirken welche der freiwillig in 2024 und 2025 eingezahlten Beiträge bei der Rentenberechnung aus?
Wird bei einer Umstellung von der Teilrente auf eine Vollrente nach erreichen der Regelaltersgrenze, eine Neuberechnung der Rente mit den bis dato erworbenen Renten Punkten vorgenommen?
MfG
Christian Schultz
am 10.07.2025Die neuen Rentenbeiträge wirken sich ab Erreichen der Regelaltersgrenze aus - immer zum Juli. Sie sollten das also mit der nächsten Zahlung bemerken. Wenn Sie auf Vollrente umstellen, wird die Rente natürlich neu berechnet.
Udo Preiss
am 06.07.2025Guten Tag Christian,
ich beziehe seit 01.07.2023 ein Teilrente von 99,99 % und arbeite seitdem Vollzeit weiter.
Mein gesetzlicher Renteneintrittstermin ist der 01.01.2028. Allerdings kann und werde ich aufgrund einer Schwerbehinderung bereits zu 01.01.2026 abschlagsfrei die Vollrente beantragen.
Jetzt meine Frage:
Wann und wie werden die zusätzlich erworbenen Rentenpunkte angerechnet? Kann ich aufgrund der Schwerbehinderung bereits zum 01.01.2026 die Berücksichtigung der zusätzlich erworbenen Rentenpunkte beantragen?
Ab dem 01.01.2026 werde ich neben der Vollrente noch 1 Jahr lang zu 50 % beschäftigt sein. Wie wird sich das dann auswirken.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Udo Preiss
ich habe folgende Frage:
Christian Schultz
am 07.07.2025Hallo Udo, haben Sie die Schwerbehinderten-Rente als Teilrente beantragt? Andernfalls ist es nicht möglich, das noch nachträglich zu veranlassen.
Ihre neuen Rentenpunkte - also die ab Bezug der Altersrente - bekommen Sie erst mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters als Rente ausgezahlt. Vorher nicht. Und dann gibt's immer im Juli die weitere Erhöhung.
Das Prozedere setzt sich auch dann fort, wenn Sie mit Vollrente weiterarbeiten.
Bretzer, Manfred
am 21.06.2025Ich beziehe seit 2023 99% Teilrente wegen Schwerbehinderung. Im Rentenbescheid sind daher alle RP bis Dezember 2022 berücksichtigt. Meine Regelaltersrente beginnt am 01. August 2026. Da ich aber bereits 1 Jahr zuvor, also zum 01.August 2025 mein Beschäftigungsverhältis aufgebe, habe ich zu diesem Termin Vollrente beantragt. Im Rentenbescheid werden aber weiterhin nur die angesammelten RP bis Dezember 2022 berücksichtigt. Was passiert mit den angesammelten Rentenpunkten des Zeitraumes Januar 2023 bis Juli 2025? Werden die erst in einem weiteren Rentenbescheid zum August 2026 berücksichtigt, oder sind die einfach vergessen worden?
Christian Schultz
am 25.06.2025Diese Punkte werden Ihnen erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gutgeschrieben.
Bernhard Wenning
am 18.06.2025Servus aus der Oberpfalz,
ich beziehe seit dem 01.04.25 Teilrente 99,99%. Soweit so gut. Ich gehe weiterhin Vollzeit arbeiten und werde bis zum regulären Renteneintritt noch einige Rentenpunkte ansammeln die wie erwähnt auch nicht einsehbar sind. Meine Frage ist nun ob diese zusätzlichen RP "voll" zur späteren Rente dazugerechnet werden oder mit meinem Zugangsfaktor 0,882 reduziert werden
Christian Schultz
am 19.06.2025Hallo Bernhard, die Punkte zählen voll. Die neuen Rentenpunkte machen sich ja er erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bemerkbar.
Klaus K.
am 22.04.2025Schönen guten Tag,
für mich ergibt sich folgende Situation: Ich könnte bald mit 63 in Rente gehen, habe aber auch die Option auf eine neue Midi-Job-Tätigkeit. Meine Überlegung dazu ist, daher erstmal nur eine Teilrente (von 30-50%) zu beantragen.
Jetzt gibt es für die individuelle Rentenberechnung den Begriff "Zugangsfaktor". Dieser Faktor reduziert sich um 0,003 Punkte je Monat, je früher man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht (so liest man es immer wieder).
Meine Frage dazu: Ist das mit diesem 0,3%/Monat-Abzug auch der Fall, wenn man nur eine Teilrente (von im geringsten Fall 10%) annimmt? Wenn ja, dann wäre ein vorzeitiger Rentenbeginn mit kleinem Anteil auf lange Sicht (des zukünftigen Rentenbezugs) gerechnet wenig sinnvoll!??
Also dann besser noch 6 oder 12 Monate warten (womit sich der Zugangsfaktor entsprechend erhöht) und dann erst eine höherer Teilrente oder die Vollrente beantragen....
Wie sind Ihre Informationen zu dieser Überlegung?
MfG
Klaus
Christian Schultz
am 23.04.2025Hallo Klaus, natürlich - das sind die monatlichen Abschläge, die ein Leben lang bleiben. Wer früher in Rente geht - auch in Teilrente - startet mit einem geringeren Zugangsfaktor. Ihre restliche Rente würde dann natürlich weniger gekürzt, wenn Sie diese später beziehen.
Dorothee Schaaf
am 20.04.2025Ich erhalte seit November 2023 eine Teilrente 50% bei Vollzeitarbeit. Auf meinen Antrag im April 2025 über Auskunft meiner erwirtschafteten Rentenpunkte(letzter Nachweis war 2023), wurde mir mitgeteilt, dass es bei Bezug einer Teilrente keine Auskunft mehr gibt, wie der aktuelle Punktestand ist.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 22.04.2025Ich weiß nicht, wie die DRV das handhabt - habe ich vorher noch nie gehört. Ehrlich gesagt finde es auch albern, dass die DRV nicht mit den Infos rausrückt. Als ob das ein Geheimnis wäre ...
Bodo Bensch
am 14.04.2025Hallo, ich bin ab 01.01.2026 offiziell Rentner
ich habe noch keinen Rentenantrag gestellt
was ist besser: Vollzeit weiterarbeiten und gleichzeitig Rente beziehen für ein Jahr
oder Vollzeit und Teilrente für ein Jahr
Mit bestem Dank im Voraus
Bodo Bensch
Christian Schultz
am 15.04.2025Hallo Bodo, mit der Teilrente von 99,99 Prozent haben Sie nur Vorteile.
Heike
am 01.04.2025Hallo Christian,
ich habe eine Teilrente mit 99,9% und bin 63
Ich gehe weiter voll Arbeiten. Ich habe meine Rente zum ersten mal bekommen, bei meinem Gehalt wurde die Rentenversicherung abgezogen.
Frage, kann ich mir dieses Geld auch auszahlen lassen?
Christian Schultz
am 01.04.2025Hallo Heike, auch mit Teilrente arbeiten Sie rentenversicherungspflichtig. Anders geht es nicht. Aber dafür steigt Ihre Rente auch ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
Edinger Annemone
am 17.02.2025Ich würde auch gerne meine Stunden reduzieren und zum Ausgleich eine Teilrente beziehen. Seit 1.1.25 könnte ich Rente mit Abzügen beziehen. Aufgrund 45 Arbeitsjahren kann ich ab 1.9.26 ohne Abzüge in Rente gehen.
Meine Regelaltersgrenze ist allerdings erst am 1.9.28 erreicht.
Wenn ich nun die Teilrente beantrage, verfällt dann mein Anspruch auf Rente ohne Abzüge am 1.9.26?
Bislang konnte mir das niemand beantworten.
Christian Schultz
am 18.02.2025Nein, natürlich können Sie Ihre restliche Rente dann vorzeitig ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Die 45-jährige Versicherungszeit ist ja erreicht.
Petra Midecke
am 06.03.2025Laut aktueller mündlicher Auskunft der Rentenversicherung ist eine Vermischung von 2 Rentenformen nicht möglich, d.h. bei Inanspruchnahme einer (Teil-)Rente mit Abschlägen kann der restliche Teil der Rente zwar jederzeit formlos beantragt u. in Anspruch genommen werden aber ohne Abschläge geht es erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Unabhängig von der 45- jährigen Versicherungszeit.
Behnke, Hans-Joachim
am 05.01.2025Um es einmal zusammenzufassen:
April 62 geboren.
Ab Mai 25 Bezug von 50 % Teilrente.
Von diesen 50% gehen 13,x % Abschlag runter.
Diese bei Vollzeitbeschäftigung versteuern.
Die stehengelassen 50% Rentenpunkte werden durch die Vollzeitbeschäftigung weiter "bespeist" und wachsen weiter bis zum regulären Renteneintritt.
Ab da also 50 % mit 13,x % Abschlag ein Leben lang
Und 50% ab Rente mit zusätzlich gewonnene Rentenpunkten ein Leben lang.
Ist das so richtig....
Christian Schultz
am 06.01.2025Ja, die Abschläge auf die Teilrente gehen nicht mehr weg. Und wenn Sie weiterarbeiten, erwerben Sie zusätzliche Rentenpunkte, die aber erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt werden.
Behnke, Hans-Joachim
am 13.01.2025So schlimm finde ich das mit den 13,2% Abzug nicht wirklich wenn ich ab Mai 25 die 50% Teilrente beziehe weil
1. Der zu versteuernde Anteil geringer ist
2. Der Steuerfreibetrag höher ist
3. Mitte des Jahres die Rentenerhöhung hinzu kommt
Christian Dryander
am 09.12.2024Hallo,
ich beziehe seit Dezember 2023 eine 10-prozentige Teilrente, die ein wenig meine Stundenreduzierung ausgleicht. Nun werde ich ab Januar 2025 arbeitslos. Wegen des Bezugs der Teilrente habe ich nur einen 3-monatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich überlege nun, ab April die Teilrente auf 60 Prozent zu erhöhen.
Nehmen wir einmal an, dass ich zum Dezember 2023 50 Rentenpunkte zusammengekommen hatte, also 5 Punkte für die 10-prozentige Teilrente (9,6% Abschlag). Ich arbeite bis Ende 2024 weiter erarbeite mir dadurch 1 zusätzlichen Rentenpunkt. Wird dieser auf die 45 übrig gebliebenen Rentenpunkte aufgeschlagen? Gibt es dann unterschiedliche Abschläge auf die 10-prozentige und die zusätzlichen 50-prozentige Teilrente?
MfG
Christian Schultz
am 10.12.2024Hallo Christian, das würde zu unterschiedlichen Abschlägen führen. Denn der Abschlag bemisst sich ja immer am Zeitpunkt, zu dem die Rente beginnt.
mutschmann, monika
am 04.11.2024Hallo, seit 03 2024 bekomme ich eine Altersrente (ich bin Jahrgang 12/1959) für Schwerbeschädigte (50 Grad). Ich gehe in der Woche noch für max. 8 h arbeiten ohne versichert zu sein, da ich seit 2012 meine Mutter gepflegt habe. Diese ist 08/2024 gestorben und die Pflegebeiträge fallen weg. Da ich jedoch auch meinen Vater pflege, bin ich dadurch noch versichert, Bekomme ich bei diesem Minijob auch noch Rentenpunkte für später angerechnet? Ich wollte eine Teilrente beantragen, mir wurde mitgeteilt, daß dies erst mit der Regelaltersrente (2026) möglich ist. Ist dies richtig?
Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Monika Mutschmann
Christian Schultz
am 05.11.2024Hallo Monika, eine Teilrente können Sie auch mit der Schwerbehindertenrente beziehen. Die Information war also nicht korrekt.
Und wenn Sie sich im Minijob nicht von der Rentenversicherung befreien lassen, kommen auf diese Weise neue Entgeltpunkte auf Ihr Rentenkonto. Das ist richtig.
Egon Redmann
am 04.11.2024Mich interessiert bei der Teilrente ab 65 für Schwerbehinderte bzw. bei der Regelrente ab 67.
Werden beim Arbeiten noch Renten Entgeltpunkte angesammelt?
Christian Schultz
am 04.11.2024Ja, immer wenn Sie arbeiten, entstehen neue Entgeltpunkte. Auch wenn Sie bereits eine Rente beziehen.
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