Bei den Einsparungen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig gemacht haben, hat die Bundesregierung neue Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld beschlossen. Für bis zu zwei Monate können die Regelsätze komplett gestrichen werden, wenn Grundsicherungsbeziehende eine zumutbare Beschäftigung willentlich ablehnen.
Im einem Änderungsantrag zum Haushaltsfinanzierungsgesetz ist nun ein Kompromiss enthalten. Demnach werden die Sanktionsregeln auf zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes befristet, also bis Februar 2026.
Entscheidung über Auslaufen nach Evaluation
Im Rahmen der Evaluation des Bürgergelds soll dann entschieden werden, ob die Maßnahme verlängert wird. Anderenfalls läuft sie dann aus.
Insgesamt sollen die Einsparungen beim Bürgergeld jährlich 170 Millionen Euro bringen.
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