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„Sie nehmen es von den Schwächsten!“

Aktuelles Pflege Behinderung Armut

Stark sehbehindert und hochgradig pflegebedürftig: Wenn das zusammen kommt, ist man auf staatliche Unterstützung angewiesen - auch in finanzieller Form. Man sollte meinen, dass man in dieser Situation besonders unterstützt wird. Aber - das Gegenteil ist der Fall.

Grete Priebe-Herrmann wird das Blindengeld gekürzt

Grete Priebe-Herrmann kann mit ihren 90 Jahren auf ein abwechslungsreiches Leben zurückblicken. Sie arbeitete als Hebamme und Krankenschwester, später bildete sie selbst junge Krankenschwestern aus und engagierte sich 30 Jahre lang in der Kommunalpolitik in Ostholstein. Unter anderem als Vorsitzende im Gesundheitsausschuss. Selbst als Rentnerin war noch nicht Schluss: Mit 63 holt sie das Abitur nach und beginnt ein Studium der Psychologie.

Dann wird sie krank. Die mittlerweile 90-Jährige kann sich ohne Rollstuhl kaum bewegen und leidet unter weiteren gesundheitlichen Schwierigkeiten – bekommt deshalb auch Geld von der Pflegeversicherung. „Aber am schlimmsten ist die Blindheit“, so die gebürtige Berlinerin. „Wenn man nicht mehr sehen kann, dringt das in alle Lebensbereiche ein – und verschlimmert die übrigen Krankheiten. Ich muss es so sagen: Man wird einsam.“

Schleswig-Holstein zahlt bundesweit das niedrigste Landesblindengeld

Genau aus diesem Grund gibt es das Landesblindengeld. Mit dem Zuschuss sollen Menschen mit schwerer Sehbehinderung dabei unterstützt werden, am sozialen Leben teilzuhaben. Monatlich 300 Euro zahlt das Land dafür aus. Eigentlich.

Denn Landesblindengeld und Leistungen der Pflegeversicherungen werden in Schleswig-Holstein miteinander verrechnet. Von ursprünglich 300 Euro bleiben Grete Priebe-Herrmann deshalb gerade einmal 70 Euro übrig.

„Als ich das erste Mal darüber gestolpert bin, dachte ich an einen Fehler. Also habe ich gleich bei der Kreisverwaltung angerufen. Aber die sagten nur, das ist gesetzlich so vorgesehen.“ Deshalb wendet sich Grete Priebe-Herrmann an den SoVD in Eutin. Die dortige Prüfung ergibt: Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem das Blindengeld in dieser Situation so stark gekürzt wird.

„Rechtlich können wir gegen den Bescheid der Kreisverwaltung nicht vorgehen, die Regelungen sind so“, erklärt Dr. Ulf-Henning Janssen, Sozialberater des SoVD in Eutin. „Schleswig-Holstein hat diese drastische Kürzung des Landesblindengeldes gesetzlich festgeschrieben, wenn gleichzeitig Geld von der Pflegeversicherung fließt. Und damit sind wir deutschlandweit einzigartig – im negativen Sinn.“

Alfred Bornhalm, der Landesvorsitzende des SoVD in Schleswig-Holstein, möchte die Politik so nicht davonkommen lassen: „Wenn dermaßen starke gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sind – dann darf die Politik nicht ausgerechnet bei diesen Menschen sparen. Das ist unanständig. Wir erwarten von der Landesregierung eine schnelle Änderung dieser Regelung!“

Grete Priebe-Herrmann würde sich darüber freuen. „Mir geht es weniger um mich persönlich. Aber bei uns Schleswig-Holstein leben ja viele blinde Menschen, die pflegebedürftig sind. Sie nehmen es von den Schwächsten. Das kann doch nicht richtig sein!“


Kommentare (1)

  • user
    Sanny
    am 14.03.2024

    Das ist bei meiner Mutter (88) in Niedersachsen auch so.Der Zahlbetrag der Pflegeversicherung wird komplett auf das Blindengeld angerechnet. Schlimmer noch, trotz rechtzeitiger Meldung unsererseit haben die 19 Monate(!!!) gebraucht um den Bescheid zu erstellen und fordern jetzt über 3800€ zurück von einer Grundsicherungsbezieherin. Da fällt mir nichts mehr zu ein wie hier mit kranken und alten Menschen umgegangen wird.

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