Berlin. Die Situation, dass Mediziner*innen im Krankenhaus aufgrund von knappen Ressourcen entscheiden müssen, wen sie prioritär behandeln und wen nicht, muss aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) um jeden Preis verhindert werden. Dennoch braucht es eine klare Regelung für den Fall, dass es doch dazu kommt. Der SoVD begrüßt, dass mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf endlich eine gesetzliche Regelung zur Triage-Situation auf den Weg gebracht wurde.
„Es ist richtig und wichtig, dass der Gesetzentwurf ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot beinhaltet. Ebenfalls richtig ist, dass ein erweitertes Mehraugenprinzip bei Beteiligung von Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankung weiterhin vorgesehen ist. Als großen Erfolg verbuchen wir, dass die Ausnahmeregelung im Mehraugenprinzip bei Dringlichkeit nach unserer deutlichen Kritik gestrichen wurde. Nur so kann sichergestellt werden, dass die vorherige Regelung nicht grundlegend ausgehebelt wird“, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Kritisch sieht der SoVD hingegen, dass die Triage-Regelung nur auf Knappheit von Behandlungskapazitäten aufgrund übertragbarer Krankheiten begrenzt ist.
Nachbesserungsbedarf sieht der SoVD zudem beim Thema Aus- und Weiterbildung. Hier müssen zwingend spezifische Vorgaben zu Themen, wie barrierefreie Kommunikation, Sensibilisierung für Diskriminierungsrisiken und Abbau von Unsicherheiten und Vorurteilen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, formuliert werden. „Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie sollten sich die Angebote kurzfristig auf die Akteure der Notfall¬ und Intensivmedizin konzentrieren. Mittelfristig sind entsprechende Angebote dann systematisch verpflichtend auf das gesamte Gesundheitssystem zu erstrecken. Wir sehen Bund und Länder gleichermaßen in der Verantwortung, eine schnellstmögliche Umsetzung sicherzustellen“, so der SoVD-Präsident. Für den Fall einer Triage fordert der SoVD zudem eine Meldepflicht für Krankenhäuser und eine umfassende Evaluation.
V..i.S.d.P.: Christian Draheim
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