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SoVD begrüßt Heizkostenzuschuss

Wohngeldbeziehende sollen einen Heizkostenzuschuss erhalten. SoVD-Präsident Adolf Bauer lobt die Maßnahme und fordert, Menschen in der Grundsicherung nicht zu vergessen.

Frau mit Jacke kniet vor einer Heizung.
Wegen hoher Kosten bleibt die Heizung diesen Winter bei manchen Menschen kalt. Foto: Budimir Jevtic / Adobe Stock

Die Inflation erreicht neue Höchststände und macht sich im Portemonnaie der Menschen bemerkbar. Sie müssen nicht nur für Lebensmittel deutlich mehr bezahlen als vor einem Jahr, sondern sehen sich auch mit steigenden Energiepreisen konfrontiert.

Dies betrifft vor allem Haushalte mit wenig Einkommen, die einen größeren ihres Budgets für Strom und Wärme ausgeben müssen. Heizen darf nicht zum Luxus werden meint der SoVD und begrüßt daher den Gesetzesentwurf des Wohnungsministeriums, über den unter anderem die Tagesschau berichtet.

Zuschuss von 135 Euro

Demnach sollen Beziehende von Wohngeld 135 Euro bekommen als einmaligen Zuschuss bekommen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind weitere 35 Euro vorgesehen.

Der SoVD begrüßt, dass die Politik hier handelt. “Jetzt muss den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Es ist wichtig, dass die Menschen mit dem extremen Energiepreisanstieg nicht alleingelassen werden“, so SoVD-Präsident Adolf Bauer. Zudem lobt Bauer, dass der vorgesehene Zuschuss nicht als Einkommen bei der Gewährung anderer Sozialleistungen berücksichtigt werden soll.

Energiekostenpauschale bei Grundsicherung reicht nicht

Gleichzeitig kritisiert der Verbandspräsident, dass es für Beziehende von Grundsicherung („Hartz IV“) keine Hilfen geben soll. Er fordert zu verhindern, dass Nachzahlungen Menschen in die Armut treiben. Er stellt klar: „Die Heizkosten werden lediglich in ‚angemessener‘ Höhe vom Jobcenter beglichen. Immer wieder kommt es so zu Nachforderungen der Jobcenter, die von den Betroffenen aus den ohnehin schon zu niedrigen Regelsätzen bezahlt werden müssen“, so Adolf Bauer.

Zudem reiche die in den Regelsätzen angesetzte Energiekostenpauschale bei vielen Betroffenen nicht aus, um die Stromkosten zu decken. Durch stark steigende Kosten dürfte sich diese Diskrepanz noch verschärfen.


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