Bei der Diskussion über die Kosten des Sozialstaats rückt immer wieder die Eingliederungshilfe (EGH) in den Fokus. Leistungen der EGH erhalten Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt oder davon bedroht sind. Sie wird ausgezahlt unter anderem für Assistenzleistungen, Schulbegleitungen, für die Teilhabe am Arbeitsleben oder für soziale Teilhabe.
Diese Leistungen sind für Menschen mit Behinderungen enorm wichtig und durch das Bundesteilhabegesetz auch gesetzlich verankert. Drohende Kürzungen, wie sie auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ins Spiel gebracht wurden, sorgen bei Betroffenen für große Verunsicherung. Auch die Sozialstaatskommission kritisierte die Kosten der Eingliederungshilfe, obgleich diese gar nicht zu den von ihr betrachteten Politikfeldern gehört. Derzeit läuft ein Reformprozess zur Eingliederungshilfe, an dessen Ende eine Kostensenkung stehen soll.
Ziel: 30.000 Unterschriften in sechs Wochen
Der SoVD unterstützt eine Petition, die sich gegen Kürzungen auf dem Rücken der Betroffenen wendet. Die Forderung lautet: „Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.“
Die Petition kann seit dieser Woche online auf der Website des Petitionsausschusses mitgezeichnet werden. Dort ist auch der komplette Petitionstext veröffentlicht. Damit sich der Ausschuss in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen beschäftigt, müssen innerhalb von sechs Wochen mindestens 30.000 Unterschriften geleistet werden.
Kürzungen gefährden Teilhabe, Würde und Chancengleichheit
Der SoVD betont die Bedeutung der Eingliederungshilfe für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Sie umfasst essenzielle Leistungen – von Assistenz im Alltag über Bildung und Arbeit bis hin zur gesellschaftlichen Teilhabe – und ist damit unverzichtbar für ein gleichberechtigtes Leben.
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier betont: „Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Sozialleistung, sondern Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer hier kürzt, gefährdet Teilhabe, Würde und Chancengleichheit von Millionen Menschen“.
SoVD: Betroffenenverbände in Prozess einbeziehen
Einsparpotentiale sollte die Politik nicht bei den Leistungsberechtigten suchen, sondern im System selbst. „Wer ernsthaft sparen will, muss die Verwaltungsverfahren vereinfachen, überbordende Bürokratie abbauen, komplizierte Doppelstrukturen abschaffen und sollte nicht an Leistungen sparen, die für viele Menschen mit Behinderungen so essentiell sind“, so Engelmeier.“
Zugleich fordert der SoVD, Betroffenenverbände konsequent in den Reformprozess einzubeziehen. Entscheidungen über die Zukunft der Eingliederungshilfe dürfen nicht ohne die Perspektive derjenigen getroffen werden, die auf diese Leistungen angewiesen sind.
Weitere Informationen zur Petition gibt es unter www.teilhabeistmenschenrecht.de.

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