Direkt zu den Inhalten springen

Telefonische Krankschreibung bis Ende März verlängert

Die Krankschreiben ohne persönliche Vorstellung beim Arzt ist vorerst weiter möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Kranke Frau mit Handy am Ohr
Bei einem kratzenden Hals, ist eventuell eine Krankschreibung nötig. Die gibt es nun weiter auch telefonisch. Foto: Андрей Журавлев / Adobe Stock

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen hat sich bewährt und wird vorerst beibehalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die zuvor bis Ende November befristete Regelung nun bis Ende März 2023 verlängert. Der SoVD ist mit zwei Patient*innenvertretenden im G-BA beteiligt.

Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Möglich ist nach wie vor eine einmalige Ausweitung der telefonischen Krankschreibung um bis zu sieben Tage.

Schutz für chronisch Kranke

Die Entscheidung traf der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen vor dem Hintergrund der Gleichzeitigkeit von Corona-Pandemie und einer recht frühen Grippewelle.

Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, betonte vor allem den Nutzen für chronisch Kranke, die öfter als andere zum Arzt müssten und besonders vor vermeidbaren Infektionen zu schützen seien. Durch die telefonische Krankschreibung hätten Praxen weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden.


Kommentare (0)

Sei der erste der kommentiert

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.