„Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer“, erklärt Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses. Durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder durch das Warten in geschlossenen Räumen steige das Risiko, sich anzustecken, so der Arzt. „Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine Alternative zum Praxisbesuch“, so Hecken weiter und ergänzt, dass die Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung aus dem Frühjahr gezeigt haben, wie umsichtig Versicherte damit umgingen.
Die Regelung ist vom 19. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2020 befristet. Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen können sich telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die niedergelassenen Ärzt*innen müssen sich am Telefon persönlich vom Zustand des*der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Kalendertage ist möglich.
Regel galt schon von März bis Mai
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzt*innen, Krankenhäuser und Krankenkassen. Der SoVD entsendet zwei Patientenvertrer*innen in den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Der Verband begrüßt die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. Gerade für Patient*innen aus der Risikogruppe birgt der Arztbesuch derzeit Gefahren. Weniger Andrang im Wartezimmer verringert das Ansteckungsrisiko. Eine ähnliche Regelung galt bereits vom Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland im März bis Ende Mai 2020.
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