Direkt zu den Inhalten springen

Vom Bürgergeld in die EM-Rente

Aktuelles Behinderung Armut Gesundheit

Sie beziehen "Hartz IV" beziehungsweise Bürgergeld und sind chronisch krank? Dann ist es gut möglich, dass Ihr Sachbearbeiter im Jobcenter einen Termin beim Ärztlichen Dienst für Sie veranlasst. Dort soll dann geprüft werden, ob Sie besser in der Erwerbsminderungsrente aufgehoben wären.

Vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente

Viele unserer Mitglieder schildern uns Probleme, wenn die Krankheit länger dauert. Wenn bereits Krankengeld bezogen wird, der Patient vielleicht schon ausgesteuert wurde und das Thema Erwerbsminderungsrente im Raum steht. In den meisten Fällen betrifft das Menschen, die aus einem sicheren Job in die schwere Krankheit rutschen.

Jobcenter prüft Erwerbsminderung

Aber natürlich kann die chronische Krankheit oder Behinderung auch auftreten, wenn Sie schon längere Zeit arbeitslos sind. Vielleicht beziehen Sie auch gerade aufgrund Ihrer angeschlagenen Gesundheit Bürgergeld (ehemals "Hartz IV"). Weil eine regelmäßige berufliche Tätigkeit einfach nicht mehr möglich ist.

Falls Sie im Jobcenter häufig krankheitsbedingt Termine absagen oder Maßnahmen abbrechen müssen, wird irgendwann die Erwerbsfähigkeit zum Thema gemacht.

Was bedeutet Erwerbsfähigkeit?

Im Sozialrecht sind Sie erwerbsfähig, wenn Sie länger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Egal in welchem Beruf. Im Umkehrschluss gelten Sie als erwerbsgemindert (häufig wird auch von "erwerbsunfähig" gesprochen), wenn Sie dauerhaft - also länger als sechs Monate - weniger als drei Stunden täglich einem Beruf nachgehen können.

Denn auch im Jobcenter sind Sie nur richtig, wenn Sie zumindest dem Grunde nach einer Arbeit nachgehen können. So steht es im Gesetz (§7 (1) Absatz 2 SGB II). Falls Ihr Arbeitsvermittler also an Ihrer Erwerbsfähigkeit zweifelt, hat er folgendes Instrument an der Hand: Er kann den sogenannten "Ärztlichen Dienst" der Agentur für Arbeit einschalten. Das ist ein Amtsarzt, der nun untersuchen soll, wie schwer Ihre Erkrankung ist und ob Sie überhaupt erwerbsfähig sind. Falls Sie das nicht sind, haben Sie keinen Anspruch auf "Hartz IV" bzw. Bürgergeld nach dem SGB II.

Darf das Jobcenter über mich bestimmen?

Doch ist das überhaupt rechtens? Darf der Arbeitsvermittler ohne Ihr Einverständnis darüber entscheiden, dass Sie einem Amtsarzt vorgestellt werden? Nun, streng betrachtet müssen Sie beide die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Nach unserer Erfahrung beim Sozialverband sind viele Bezieher von "Hartz IV" sogar froh und hoffen regelrecht darauf, vom Jobcenter zur Rentenversicherung zu wechseln. Oder zum Sozialamt, wenn die EM-Rente nicht zum Leben reicht. Denn dann kann diese mit Grundsicherung aufgestockt werden.

Ganz verweigern können Sie sich einer Prüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit allerdings nicht. Denn selbst wenn Sie nicht mitwirken - und zum Beispiel die Unterschrift auf der entsprechenden Eingliederungsvereinbarung verweigern - kann Ihr Sachbearbeiter einen Termin beim Ärztlichen Dienst ansetzen. Ist eine persönliche Untersuchung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, wäre eine Entscheidung auch per Aktenlage machbar.

Fazit

Wer aufgrund von schweren gesundheitlichen Einschränkungen häufig Termine im Jobcenter versäumt oder Maßnahmen absagen oder abbrechen muss, muss sich früher oder später einer Prüfung durch den Ärztlichen Dienst stellen. Diese kann persönlich durch einen Termin erfolgen - aber auch eine Entscheidung per Aktenlage ist möglich. Hier werden dann die Berichte Ihrer Ärzte eine große Rolle spielen.

Beiden Methoden gemein ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit geklärt werden muss. Damit entscheidet sich, ob Sie weiterhin Geld vom Jobcenter erhalten. Falls nicht, muss die Rentenversicherung möglicherweise eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlen. Und das Jobcenter wäre raus.


Kommentare (5)

  • user
    Luisa
    am 27.04.2023

    Das Jobcenter hat per Sozialmedizinischen Dienst meine Erwerbsfähigkeit Gestellen lassen. Der Gutachter beschloss per Aktenlage, ich sei lediglich unter 3Std. am Tag und länger als 6 Monate erwerbsunfähig, und schlug zudem eine Reha vor.

    Mein Arzt hat wohl diesbezüglich einen Befund eingereicht, aus dem zu entnehmen sei, ich stände dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Die Sachbearbeiterin kleisterte mich mich Schweigepflichtentbindungen für Rentenversicherungsträger und Sozialamt zu, ich solle dort Anträge auf Leistungen stellen.

    Der Arzt hatte von mir nur eine Schweigepflichtsentbindung hinsichtlich der Einschätzung, wie weit ich leistungsfähig bin, Und befristet auf 2 Wochen.

    Es wurde aber offensichtlich mehr Informationen zu meinem Gesundheitszustand heraus gegeben, als von mir erlaubt

    Zudem könnte die Sachbearbeiterin einsehen, auf welches Leiden sich das Sozialmedizinische Gutachten stützt.

    Ich bin entsetzt! Ich möchte keine Erwerbsminderungsrente/Sozialhilfe, da ich mich selber sehr wohl als Erwerbsfähigkeit für mehr als 15 Std. die Woche betrachte, und den Arzt auch nicht nachvollziehen kann. Der jetzt mein Vertrauen missbraucht hat, und den ich nicht mehr aufsuchen möchte.

    Mein Gesundheitszustand hat sich aktuell auch verändert, und ich werde in absehbarer Zeit eine Reha beantragen.

    Meine Frage ist nun, wie bleibe ich im ALG2 Bezug, und wie kann ich die "Zwangsverrengung" abwenden, bzw. vermeiden, das ich letztendlich ohne Geld dar stehe, und ohne Krankenversicherung? Das macht mir Angst die Hin und Her Schieberei , das man nicht weiß, woher wann das Geld kommt, das man um die Existenz fürchten muss.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2023

      Wenn festgestellt wird, dass Sie unter drei Stunden täglich arbeiten können, ist das im Regelfall die "Eintrittskarte" in die EM-Rente. Da kann man nicht viel machen. Anschauen müsste man sich natürlich, ob das Verfahren dorthin in Ihrem Fall korrekt abgelaufen ist. Aber das kann man nur im Rahmen einer individuellen Beratung.

  • user
    NormaSchröder
    am 26.01.2023

    Ich hab trotz noch fehlender Unterlagen ALGII vom 1.8.-Ende Dezemer bezogen.

    Eine EM -Rente und Schwerbehindertenausweis wird gestellt, sobald die nötige Kraft und Zeit da ist.

    Ich wurde unrechtmäßig ausgesteuert, da neue Krankheit und 6 Monate gearbeiet, Klage mit VDK geht vir das Sozialgericht, hier muss ich nocj eine Stellungnahme schreiben.

    Bin aufgrund von Mobbing u.ä. chronisch physisch und psychisch krank.

    Wieviele Jahre zurück kann ich Zuviel an gezahlten Zuzahlungen bei der Krankenjasse geltend machen?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 27.01.2023

      Hallo Norma, das weiß ich leider nicht. Aber wenn Sie mit der Klage durchkommen, wird man Ihnen den kompletten Betrag erstatten.

    • user
      Marion
      am 22.03.2023

      Hallo!

      Das sollte bis zu 4 Jahren zurück machbar sein.

      LgvMarion

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.