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Zuzahlung für Medikamente bei Grundsicherung

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Bei der Zuzahlung für Medikamente gelten jährliche Obergrenzen. Wer im Jahr mehr Geld für seine medizinische Behandlung berappen muss, zahlt über einen bestimmten Betrag hinaus keinen Eigenanteil. Was viele Menschen nicht wissen: Falls Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, fallen diese Belastungsgrenzen niedriger aus.

Zuzahlung für Medikamente bei Grundsicherung

Sie kennen das sicherlich auch: Nach dem Besuch beim Arzt geht's mit dem Rezept in die Apotheke. Schnell das Medikament einlösen, aber vorher ist noch eine Zuzahlung fällig. Diese ist auf zehn Prozent des Verkaufspreises festgesetzt - allerdings bei mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Im Alltag wird man in der Apotheke also sehr häufig einen Fünfer los.

Unterschiedliche Belastungsgrenzen

Wer häufiger zum Arzt muss und regelmäßig Medikamente nimmt, weiß: Das geht ganz schön ins Geld. Aus diesem Grund gelten in Deutschland sogenannte Belastungsgrenzen bei der Zuzahlung für Arzneien und andere medizinische Leistungen - zum Beispiel Physiotherapie.

Diese Belastungsgrenzen orientieren sich an Ihrem Einkommen. Im Normalfall wird die Grenze erst erreicht, wenn Sie mehr als zwei Prozent Ihres Brutto-Jahreseinkommens für Medikamente & Co. ausgeben. Wer chronisch krank ist - für den gilt eine Belastungsgrenze in Höhe von einem Prozent.

Um nachweisen zu können, dass Sie als chronisch krank gelten, müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen. Diese erhalten Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt.

Ein Beispiel:

Dieter F. lebt allein und verdient 38.000 Euro im Jahr. Seine persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt 2 Prozent - also 760 Euro. Hätte Dieter eine chronische Erkrankung, würde sich dieser Eigenanteil halbieren, auf dann 380 Euro.

Grundsicherung, "Hartz IV" und Hilfe zur Pflege

Wenn Sie jedoch auf Sozialleistungen angewiesen sind, geht die Rechnung etwas anders. Bisher haben wir uns immer angeschaut, wie viel Sie pro Jahr verdienen. Wer jedoch ALG II oder Grundsicherung bezieht, muss mit einer anderen Bezugsgröße arbeiten.

Wir betrachten jetzt nicht mehr das Jahreseinkommen, sondern den geltenden Regelsatz.

Der Regelsatz ist ein bundesweiter Geldbetrag, der jedes Jahr neu angepasst wird. Für Alleinstehende gilt zurzeit ein Regelsatz in Höhe von 446 Euro pro Monat, sowohl bei "Hart IV" als auch in der Grundsicherung.

Was bedeutet das nun für die Zuzahlungsgrenze für Medikamente?

Ein nennenswertes Einkommen, an dem man die Belastungsgrenze festmachen kann, liegt in den meisten Fällen nicht vor. Aus diesem Grund orientiert sich die Zwei-Prozent-Regel (oder Ein-Prozent-Regel bei chronisch Kranken) am Regelsatz. Auf das Jahr betrachtet beträgt dieser 5352 Euro (446 Euro x 12). Die Zuzahlungsgrenze beläuft sich also für Bezieher von Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege auf 107, 04 Euro. Für chronisch Kranke sind es nur 53 Euro und 52 Cent.

Das gilt auch, wenn neben der Grundsicherung andere Einkünfte vorhanden sind. Also zum Beispiel ein Teilzeitjob bei "Hartz IV" oder eine kleine Rente bei der Grundsicherung. Maßgeblich ist der Regelsatz - und damit auch eine kleinere Belastungsgrenze.

Weniger Eigenanteil für Medikamente bei Grundsicherung und "Hartz IV"

Kommen wir noch einmal zu unserem Beispiel zurück.

Dieter F. ist nun in Rente gegangen. Da er lange Jahre arbeitslos war, ist seine Rente klein - nur 700 Euro pro Monat.  Deswegen bezieht er zusätzlich Grundsicherung im Alter. Sein Bedarf orientiert sich am Regelsatz in Höhe von 446 Euro.

Um die Belastungsgrenze zu ermitteln, müssen wir nun nicht auf die Rente schauen, sondern auf den Regelsatz: 446 Euro pro Monat, das macht im Jahr 5352 Euro. Dieter muss also pro Jahr höchstens 107,04 Euro für Medikamente und andere Behandlungen aus eigener Tasche zahlen. Mit chronischer Erkrankung nur die Hälfte, also 53,52 Euro.

Fazit

Wer auf Grundsicherung, ALG II oder die Hilfe zur Pflege angewiesen ist, muss weniger Geld für Medikamente zahlen. Damit das auch so kommt, müssen Sie jedoch selbst aktiv werden. Denn die Krankenkasse kümmert sich nicht automatisch um die Umstellung der Bezugsgröße. Falls Sie also auf Sozialhilfe angewiesen sind, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenversicherung.


Kommentare (27)

  • user
    Hamide
    am 24.03.2024

    Guten Tag,

    Ich bekomme 800€ Erwerbsunfähigkrits Rente und Grundsicherung. Ich bin kronisch krank,Asthma, Allergie, Lws und HWS Wirbel Arthrose Osteoporose und muss Nahrungsmittel einnähmen so wie Calcium und Vitamin D3.

    Das alles und Allergie Tabletten und noch paar andere auf privat Rezept. Das kostet per Rezept schon mal circa 100€.

    Könnte ich das nicht bei der Amt geltende machen? Es wird immer mehr, auch Augen Probleme haben ich.

    Ich kann das alles nicht mehr zahlen. Ist einfach zu viel. Ich bin auch ganz alleine.

    Würde mich freuen Wenn mir geantwortet wird.

    Bedanke mich im Voraus und wünsche einen schönen Sonntag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hamide

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2024

      Hallo Hamide, wenn die Krankenkasse eine chronische Erkrankung anerkannt hat, müssen sie aktuell pro Jahr nur 67,56 Euro zahlen. Das müssen Sie aber bei der Krankenkasse beantragen.

  • user
    Jutta Balsüzen
    am 15.08.2023

    Bekomme zur Rente noch Grundsicherung dazu. Habe jetzt zum zweiten Mal die Gürtelrose die Tinktur zum auftupfen muss ich privat bezahlen, kann ich das Geld beim Sozialamt geltend machen oder bei meiner Krankenkasse. Bin von Zuzahlungen befreit gilt aber nicht für grüne Rezepte. Danke für eine schnelle Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2023

      Solch ein "grünes Rezept" muss selbst bezahlt werden. Meines Wissens bekommen Sie da weder etwas von der Krankenkasse noch vom Amt für Grundsicherung zurück.

  • user
    Katja Kitzler
    am 10.03.2023

    Liebes SVD Team

    Hierzu habe ich eine Anregung:

    Wer Bürgergeld bezieht ist automatisch von der Rundfunkgebühr GEZ befreit. Das entsprechende Formular für die GEZ liegt dem Bescheid bei, und kann direkt an die GEZ in Köln geschickt werden...

    WARUM MACHT M;AN DAS NICHT AUCH FÜR DIE BEFREIUNG ZUR ZUZAHLUNG?

    Das würde den Krankenversicherungen und auch den Bezieher:Innen von Bürgergeld Arbeit und Zeit ersparen. Viele Bezieher:Innen wissen auch nicht das Zuzahlungen für Orthopädische Hilfsmittel, Zahnersatz, etc.. ebenfalls dazu Zählen.

    Müssten die Jobcenter nicht darauf bei der Bewilligung / im Leistungsbescheid darauf hinweisen?

    Viele Grüße, Katja

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2023

      Hallo Katja, vielen Dank für den Hinweis. Die Jobcenter müssen darauf nicht explizit hinweisen. Aber es wäre natürlich schön, wenn man automatisch informiert würde.

    • user
      Snjezana Buhin
      am 04.12.2023

      Ich bin kronisch krank,Asthma bronchiale, Lws und HWS Wirbel gleiten Arthrose u.Osteophorose khronisch,liporedium, neuropathie,chronische depression, pflegegrad 3,schwerbehinderten 90% mit" G"und

      " B" Zeichnung.Die Rente ist 1.254, brutto wieviel soll ich Befreiung bei AOK bezahlen? Dankeschön und freundliche Grüße. Buhin Snjezana 21.12.1955 geb.

      • user
        Christian Schultz
        am 05.12.2023

        Bekommen Sie denn Grundsicherung? Man müsste auch wissen, wie hoch Ihre Zuzahlung im Jahr im Vergleich zu Ihrem Einkommen ausmacht. So kann man das leider nicht beantworten - bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

  • user
    Oma Grandma
    am 29.12.2022

    Lieber Christian, vielen Dank für Ihre wunderbaren Erklär-videos. Liegt die Befreiung von Zuzahlung für chronisch Kranke im Jahre 2022 wie zuvor in 2021 bei über einem Eigenanteil von 53,20 € oder hat sich etwas verändert?

    Inzwischen hab ich - auch dank Ihrer Tipps - zu § 30 Abs. 5 Satz 2 SGB XII einen unanfechtbar Beschluss des LSG aus August 2022, wonach mir ab April 2022 Antragsdatum Eilverfahren Grundsicherung gezahlt werden soll, über rückwirkende Ansprüche würde im Hauptverfahren entschieden. Indessen die Sozialbehörden weigern sich zu zahlen. Der mich in anderen Verfahren vertretende Rechtsanwalt will die Zwangsvollstreckung gegen den Kreis betreiben.

    Ich werde nun der Krankenkasse den Beschluss des LSG vorlegen mit meinem Antrag auf Reduzierung des anrechenbaren Einkommens. Gilt der o.g. Beschluss des LSG für das Jahr 2022 oder nur ab April 2022? Ich gehe aber eh davon aus, dass die Krankenkasse das nicht akzeptieren wird, denn das Sozialamt verweigert mir ja nicht nur die Zahlung sondern auch den Bescheid.

    Die "GEZ" verlangt eine Bescheinigung des Sozialamtes zu meiner Befreiung. Die verweigert das Sozialamt mir ebenso, obwohl sie es im Rahmen einer Klage wegen Untätigkeit dem Gericht zusicherten. MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo, ich gehe davon aus, dass die Zuzahlungsgrenze auf 60,24 Euro für chronisch kranke Menschen steigt - denn diese orientiert sich ja am Regelsatz. Der liegt seit Januar 2023 bei 502 Euro. Im Jahr sind das also 6024 Euro.

      • user
        Schwarz Balu Peter
        am 14.10.2023

        Zuzahlung 24 1% steigt auf 67,57 Euro, DAK gerade bekommen.

        Bei immer steigenden Preisen , sind 67,57, ein ganzer Wocheneinkauf, bei Grundsicherung, finde ich könnte die Krankenkasse, diesen Betrag, auch begleichen, zahlten ja auch ein , der Kasse tut das weniger weh, wie uns einem.

        Lieber den Eingewanderten , die Medikamente auch zahlen, obwoh, die nie einen Cent eingezahlt haben, Notversorgung ok, aber nicht alle zipperlein kurieren und wer keinen Aufenthaltsstatus hat, auch keine Krankenversicherung mehr.

  • user
    Michael Ulrich
    am 24.09.2022

    Ich erhalte seit Jahren Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung, bis zum Eintritt in die Altersrente.

    Nun muss ich "nichtverschreibungspflichtige" Medikamente einnehmen und beantragte diese Kosten bei dem Grundsicherungsamt.

    Die beantragten Kosten pro Monat liegen bei ca. 180,-Euro, davon wurden 76,-Euro bewilligt. Interessant ist jedoch wie man auf diese Summe kam,

    ermittelte man doch Tagesangebote und Packungsgrößen für 2-3 Monate, statt den tatsächlichen monatlichen Bedarf und die Angebote von Ortsansässigen Apotheken. Ich ging in den Widerspruch und erhielt nach einem Beschluss, der Feststellung der Untätigkeit, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid.

    Nach dem Ursprungsbescheid, der für eine Dauer von 12 Monaten beschieden war, wurde die Zahlung nach 6 Monaten eingestellt.

    Jetzt wird darauf abgestellt, dass der Bescheid für die Kosten der Unterkunft und des Regelbedarfs nur 6 Monate galt.

    Für die nichtverordnungspflichtigen Medikamente erhielt ich jedoch einen gesonderten Bescheid für 12 Monate. Was ist nun richtig? Ich klage bereits weiter auf die volle Leistung. Der Grundsicherungsbescheid darf nur in Ausnahmefällen auf 6 Monate befristet und entsprechend begründet werden, beides lag jedoch nicht vor.

    Nach dem ursprünglichen Bescheid müsste ich zudem für 2-3 Monate in Vorleistung gehen, wobei das Amt von nichtgenannten Online Apotheken die Preise ermittelte. Diese Preise ändern sich auch ständig und ich muss doch nicht in Vorleistung gehen, wenn die Grundsicherung auch nur monatlich gezahlt wird.

    Ist meine Ansicht richtig?

  • user
    Susanne S.
    am 17.08.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    besteht eine Chance, dass meine CBD Tropfen bezahlt werden? Wenn man an die Krankenkasse die Jährliche Pauschale zahlt, damit man im folgenden Jahr keine Zuzahlung mehr machen müssen wird das auch vom HartzV erstattet?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2022

      Hallo Susanne,

      grundsätzlich gelten die Befreiungen aus der Grundsicherung auch für das SGB II - also für "Hartz IV". Ob aber CBD-Tropfen darunter fallen, kann ich leider nicht beantworten.

  • user
    Gabriele Zwirner
    am 20.06.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich (Sozialhilfeempfängerin und chronisch krank) bin gerade dabei, nicht nur meine teilweise Befreiung zu beantragen, sondern darüber hinaus auch eine entsprechende Rückzahlung für die überzahlten Rezept- und Praxisgebühren der vergangenen 4 Jahre, was ich laut Auskunft meiner KK kann. Wenn ich dieses Geld, daß für mich nicht unerheblich ist, auf mein eigenes Konto überweisen lasse, kann das Sozialzentrum mir das dann wieder von meiner Hilfe zum Lebensunterhalt abziehen?

    Ich kann mir vorstellen, daß diese Frage viele beschäftigt, die in solcher Lage sind. Danke für Ihre Antwort im voraus und herzliche Grüße!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.06.2022

      Hallo Gabriele, ich bin mir nicht ganz sicher - da empfehle ich Ihnen, entweder direkt beim Amt für Grundsicherung nachzufragen oder in der Sozialberatung des SoVD: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      • user
        Gabriele
        am 21.06.2022

        Habe ich soeben getan, bei meinem Sachbearbeiter im SZ für die Leistungsberechnung. Er schreibt, diese Erstattung bzw. Einnahme wäre zweckgebunden und würde dadurch nicht mit zum Einkommen angerechnet werden. Ich hoffe, diese Auskunft ist auch für andere hilfreich.

        • user
          Christian Schultz
          am 21.06.2022

          Super, vielen Dank, dass Sie das hier geteilt haben.

  • user
    Ursula
    am 23.05.2022

    Guten Tag,

    bezüglich der Kostenübernahme für Medikamente in Verbindung mit bestehender Grundsicherung stellt sich mir die Frage, wie sich dies mit pflege-/gesundheitsrelelvanten rezeptfreien Medikamenten verhält?

    Besteht eine Möglichkeit, diese Kosten über entsprechende Atteste zu verringern oder gar gänzlich zu tilgen?

    Vielen Dank für Ihre Mühen!

    • user
      Christian Schultz
      am 23.05.2022

      Hallo Ursula, da arbeiten wir gerade an neuen Beiträgen. Ich denke, dass wir im Juni/Juli Inhalte zu solchen Fragen veröffentlichen werden.

  • user
    Karin
    am 25.03.2022

    Guten Tag,

    wie verhält es sich, wenn sich der Status im Laufe des Kalenderjahres ändert (2 Monate Gehalt, dann Krankengeld, ab September Grundsicherung im Alter). Kann ich trotzdem die Zuzahlungsbefreiung jetzt schon beantragen? Mit welchem Bruttoeinkommen? Bis Ende des Jahres zu warten und die Zuzahlungen erstmal auszulegen, kann ich mir nicht leisten.

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2022

      Hallo Karin, da bin ich mir nicht ganz sicher. Beantragen Sie die Befreiung am besten jetzt schon. Teilen Sie uns gern mit, was die Krankenkasse in Ihrem Fall gesagt hat. Dann haben auch die anderen Leser hier im Forum etwas davon.

  • user
    Mary
    am 11.03.2022

    Wie verhält es sich nach Auslandsaufenthalt mit Einkommen und anschließender Krankheit mit AlG 2 Bezug im Laufe des Jahres?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2022

      Wie das Einkommen aus dem Ausland angerechnet wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Zum ALG II finden Sie die Ausführungen oben. Ich empfehle Ihnen, wegen der Auslandsgelder direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.

  • user
    Peter Ude
    am 04.02.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Laut ihrer Informatio muss ich also tatsächlich bei einer chronischen Erkrankung und

    Bezug der Grunsicherug einen Betrag von ca. 50 Euro (im Jahr bei mir) selber tragen?

    Ist das so richtig oder kann man die Kostenübernahme beantragen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2022

      Hallo Peter, das ist so korrekt. Dafür gibt es extra die Belastungsgrenze in der Grundsicherung.

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