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Inklusion geht anders: Eltern von Kindern mit Behinderung müssen jetzt Kita-Beiträge zahlen

Pressemeldung

Mit der Kita-Reform haben nun auch Eltern von Kindern mit Behinderung ein Teilhaberecht. Nämlich das Recht, auch an der Zahlung von Beiträgen mitwirken zu können. Was zynisch klingt, ist für zahlreiche Familien im Land seit Anfang des Jahres bittere Realität geworden. Denn diese müssen nun – anders als noch 2019 – ebenfalls Kita-Beiträge zahlen.

„Aus unserer Sicht sind hier zwei entscheidende Fehler gemacht worden“, so Alfred Bornhalm, Landesvorsitzender des Sozialverbands Schleswig-Holstein. „Erstens hätte man mit den Familien schon vorher viel stärker kommunizieren müssen. Seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) weisen wir immer wieder darauf hin, dass es an diesem Punkt bei der Eingliederungshilfe extrem hapert.“

Außerdem vermisst der SoVD die Bereitschaft zur Flexibilität. Dazu Alfred Bornhalm: „Wir als Sozialverband hätten uns zumindest eine Übergangszeit gewünscht, so dass die Familien nicht mit voller Wucht aus heiterem Himmel von den Beiträgen getroffen werden.“

Insgesamt wünscht sich der SoVD von der Landesregierung deutlich mehr Aktivität bei den Kitas. „Andere Bundesländer sind hier Vorreiter und haben die Beiträge ganz abgeschafft. Das sollte auch in Schleswig-Holstein möglich sein, schließlich wird die vorschulische Erziehung immer wichtiger. Aus unserer Sicht sollten die Beiträge daher zeitnah der Vergangenheit angehören“, fordert Alfred Bornhalm.