Direkt zu den Inhalten springen

SoVD Schleswig-Holstein: "Kosten der Eingliederungshilfe sind kein Luxusproblem, sondern ein Ausdruck unserer gesellschaftlichen Verpflichtung"

Pressemeldung

Nach dem Brandbrief von Sozialstaatssekretär Johannes Albig zu den drastischen Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe mahnt der Sozialverband Deutschland (SoVD) Schleswig-Holstein zu Besonnenheit – und zu einem sehr sensiblen Umgang mit der Thematik.

„Dass die Landesregierung trotz der angespannten Haushaltslage nicht sofort mit der Keule der Leistungskürzungen droht, begrüßen wir ausdrücklich“, betont Alfred Bornhalm, Landesvorsitzender des SoVD Schleswig-Holstein. „Denn wer die Eingliederungshilfe infrage stellt, stellt die Inklusion infrage – und das wäre mit den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.“

Laut einem Schreiben von Staatssekretär Albig an den Finanzausschuss des Landtags muss das Land wahrscheinlich bis zu 130,7 Millionen Euro mehr für die Eingliederungshilfe aufbringen als zuletzt geplant – ein Anstieg von mehr als zehn Prozent. Gründe sind gestiegene Personal- und Energiekosten sowie eine höhere Zahl an Leistungsberechtigten, insbesondere seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes.

Der SoVD fordert, bei der nun geplanten externen Analyse der sogenannten „Kostentreiber“ den Fokus klar auf die Perspektive der betroffenen Menschen zu richten. „Eine reine betriebswirtschaftliche Bewertung nach Schema F darf es nicht geben“, so Bornhalm. „Menschen mit Behinderung benötigen individuell abgestimmte Unterstützungsleistungen. Ihre Lebensrealität lässt sich nicht am grünen Tisch verwalten.“

Der Verband warnt zudem vor einer verengten Debatte um vermeintliche Effizienzreserven. Die Vorschläge des Landesrechnungshofs, etwa zur stärkeren Förderung ambulanter Angebote, seien an sich sinnvoll – dürften aber nicht dazu führen, dass Menschen in stationären Einrichtungen unter Druck geraten. „Ambulant vor stationär ist gut – aber nicht um jeden Preis“, so Bornhalm. „Wichtig ist, dass die Wahlfreiheit der Betroffenen gewahrt bleibt.“

Die Kostensteigerungen kommen aus Sicht des SoVD keinesfalls überraschend. Sie seien vielmehr die Folge eines strukturellen Nachholbedarfs in der Umsetzung der Inklusion. Der zweite und dritte Staatenbericht Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention habe dem Land deutlich aufgezeigt, dass noch erheblicher Handlungsbedarf bestehe.

„Wir haben nicht zu viel Inklusion, sondern noch zu wenig“, stellt Bornhalm klar. „Die gestiegenen Ausgaben sind kein Zeichen von Verschwendung, sondern der Versuch, endlich Versäumtes nachzuholen. Die Eingliederungshilfe ist keine Wohltätigkeit – sie ist ein Menschenrecht.“