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Mehr Geld für pflegende Angehörige!

Pflege

Rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Über 75 Prozent von ihnen werden zu Hause gepflegt, entweder ausschließlich oder zumindest teilweise durch die eigenen Angehörigen. Die Belastung für Familien, die mit dieser Aufgabe einhergeht, kann man als Außenstehender nur erahnen. Zwar gefällt sich die Politik darin, diesen außerordentlichen Einsatz bei jeder Gelegenheit lobend hervorzuheben. Doch insbesondere finanziell werden die Betroffenen allein gelassen.

Natürlich, es gibt diverse Gesetze, die es Familien möglich machen sollen, ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Die wichtigsten Stichworte sind hier die Pflegezeit sowie die Familienpflegezeit. Mittels dieser Verfahren können pflegende Angehörige bis zu sechs Monate ihren Job auf Eis legen. Und über die Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit tatsächlich bis zu 24 Monate drastisch heruntergefahren werden. Solche Gesetze sind das Ergebnis einer Findung von schwierigen Kompromissen. Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern versuchen, das Bestmögliche für ihr jeweiliges Klientel herauszuholen.

Aus diesem Grund stellt sich die Situation für Angehörige von Pflegebedürftigen nicht wirklich optimal dar. Denn die oben geschilderten Arbeitszeitverkürzungen müssen Betroffene selbst finanzieren. Wer sechs Monate Pflegezeit nimmt, bekommt in dieser Phase kein Geld (mit Ausnahme des Pflegegeldes). Selbst wenn Sie sich das leisten können, bleibt ein weiterer Haken: Mitarbeiter von kleineren Betrieben können die Gesetze nur nutzen, wenn der Chef sein Okay gibt. Einen Rechtsanspruch gibt es bei der Pflegezeit ab 16, für die Familienpflegezeit erst ab 26 Beschäftigten.

Die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen, steigt in Deutschland seit Jahren an. Wir alle wissen, dass es bereits jetzt Tausende Stellen in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten gibt, die aufgrund fehlender Bewerber nicht besetzt werden können. Diese Herausforderung kann Politik nicht allein bewältigen. Unsere Volksvertreter haben aber die Möglichkeit, pflegende Angehörige deutlich besser zu stellen. Seit Jahren ziehen wir dazu mit unserem Vorschlag durchs Land.

Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Wer in Deutschland ein Kind zur Welt bringt und im Anschluss für eine Zeit lang aus dem Beruf aussteigt, erhält das sogenannte Elterngeld. Diese 2007 eingeführte Geldleistung ist ein unumstrittenes Erfolgsmodell. Niemand bezweifelt die Sinnhaftigkeit des Elterngeldes. Warum auch? Kindererziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur durch das Hinzukommen neuer Generationen ist sichergestellt, dass auch in Zukunft Steuern gezahlt werden, die wir zur Finanzierung unseres Staates benötigen.

Aber ist die Pflege von Angehörigen keine gesamtgesellschaftliche Aufgabe? Leistet derjenige – oder sagen wir lieber diejenige, denn in der Regel sind es Frauen, die ihre Familienangehörigen zu Hause pflegen – der (oder die) sich um seine (oder ihre) kranke Mutter kümmert, weniger für unsere Gesellschaft?

Wie lang sollten pflegende Angehörige eine solche Ersatzleistung erhalten?

Bis zu drei Jahre. Im ersten halben Jahr sollte die Möglichkeit bestehen, sich ganz auf die Pflege zu konzentrieren. So ist es auch heute über die Pflegezeit machbar. Anschließend kann die Arbeitszeit reduziert werden – auf wenigstens 15 Wochenstunden. Das ist ein guter Kompromiss, der auch den Arbeitgebern entgegen kommt.

Wie hoch sollte die Lohnersatzleistung für Angehörige sein?

Wir streben eine Regelung analog zum Elterngeld an. Hier bekommt man zwischen 65 und 100 Prozent seines letzten Netto-Gehalts ausgezahlt. Mindestens 300 Euro im Monat gibt es für alle, die vor der Geburt ihres Kindes nicht versicherungspflichtig gearbeitet haben. Gedeckelt ist das Elterngeld bei 1800 Euro. Diese Regelung ließe sich auch gut auf die neue Ersatzleistung für pflegende Angehörige anwenden.

Woher soll das Geld kommen?

Auf keinen Fall aus der Pflegeversicherung. Diese ist bereits jetzt unterfinanziert und benötigt für eine ausreichende Versorgung einen satten Steuerzuschuss. Wie das Elterngeld sollte die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige über Steuermittel finanziert werden.

Was sagt die Politik dazu?

Die Grünen haben diesen Vorschlag bereits vor mehreren Jahren aufgegriffen. Von anderen Parteien haben wir bisher wenig bis überhaupt keine Unterstützung erfahren.

Die Einführung einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige ist überfällig. Vertreter des Sozialverbands reden sich im Gespräch mit Politikern seit Jahren den Mund fusselig. Wenn Sie die Idee befürworten, freuen wir uns über Ihre Unterstützung. Sprechen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten gern darauf an, wenn Sie ihm im nächsten Wahlkampf begegnen. In der Politik dauert es in der Regel einige Zeit, bis Veränderungen durchgesetzt werden.

Sie benötigen eine individuelle Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung? Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, auch bei Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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Kommentare (1)

  • user
    HendrikChristen
    am 19.11.2019

    Sehrgeehrte Damen und Herren wir können da ein Lied von singen..... die Pflege der Schwiegermutter hat uns in den finanziellen Ruin getrieben. Meine Frau wurde nach 3 1/2 Jahren Pflege schwer krank zwischenzeitlich musste Sie wegen Mehrbelastung der Pflege ihr kleingewerbe aufgeben. Rentenbeiträge wurde von der Pflegekasse bezahlt. Aber das war's .... nun stehen wir vor dem scherbenhaufen. Kein Job ... krank.... keine Zahlungen von der PflegeKasse in die Arbeitslosenversicherung. Das war's.... ein Dank an alle Politiker für diese Gesetzgebung und eine Warnung an alle kleinunternehmer.

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