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Arbeiten neben der Rente: Muss ich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen?

Aktuelles Rente

Auch als Rentner können Sie arbeiten. Entweder bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber oder in einer neuen Firma. Das ist kein Problem - und wird vom Gesetzgeber sogar sehr gern gesehen. Aber wie steht es in dieser Konstellation mit den Beiträgen zur Sozialversicherung? Müssen Sie trotzdem Beiträge ans Arbeitsamt abführen?

Arbeiten neben der Rente: Muss ich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen?

Das Wichtigste vorab: Ob Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, hängt davon ab, was für eine Rentenart Sie gerade beziehen. Das klingt kompliziert - ist es aber nicht.

Aber von vorn: Ganz generell müssen Sie im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge berappen. Und darunter fällt nicht nur das Arbeitsamt, sondern außerdem weitere wichtige Institutionen. Allen voran die Krankenkasse. Aber natürlich auch Renten- und Pflegeversicherung.

Eine Wahl haben Sie nicht. Denn Ihr Arbeitgeber überweist das Geld von sich aus an die jeweiligen Behörden. Sie selbst merken davon erstmal gar nichts. Aber auf Ihrer Gehaltsabrechnung können Sie die Geldabgänge von Ihrem Bruttolohn nachverfolgen.

Auch arbeitende Rentner sind sozialversicherungspflichtig

Das hat alles seine Richtigkeit. Natürlich ist es auf den ersten Blick unschön, hilflos die hohen Abzüge für Krankenkasse & Co. zu beobachten. Aber: Sie haben ja auch etwas davon. Im Krankheitsfall werden Ihre Ausgaben für Arztbesuche und Medikamente bezahlt. Zumindest anteilig. Ihre Beiträge an die Rentenkasse erhöhen Ihre Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung. Auch dann, wenn Sie bereits eine Rente beziehen.

Und wenn Sie als Rentner Ihren Job verlieren? Bekommen Sie dann Arbeitslosengeld?

Nein, leider nicht. Es ist nicht möglich, gleichzeitig eine Altersrente und Arbeitslosengeld zu beziehen.

Aber Beiträge an die Arbeitsagentur werden durch Ihren Chef trotzdem abgeführt. Jeden Monat.

Allerdings nur, wenn eine wichtige Voraussetzung erfüllt ist.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur bis Regelaltersgrenze

Sobald Sie die sogenannte Regelaltersgrenze passieren, sind Sie von den Beiträgen befreit. Abzüge zur Arbeitslosenversicherung fallen also nur an, falls Sie eine sogenannte vorgezogene Altersrente beziehen. Und sobald Sie das offizielle Rentenalter erreicht haben, bekommen Sie netto mehr ausgezahlt.

Wann genau Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreichen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Wir können also festhalten: Auch als Rentner müssen Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job ausüben. Selbst wenn daraus kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht.

Aber: Die Versicherungspflicht beim Arbeitsamt endet mit der Regelaltersgrenze. Ab diesem Zeitpunkt sieht die Arbeitsagentur keinen Cent mehr von Ihnen. Nur Ihr Arbeitgeber - der muss seinen Teil weiter bezahlen.


Kommentare (12)

  • user
    Schmidt
    am 24.04.2024

    Hallo,

    1959 geb., ungekürzte Rente wegen Schwerbehinderung seit Januar 24. Mein Arbeitsvertrag läuft weiter. Sind weiterhin Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fällig und bestehen auch Ansprüche bei Arbeitslosigkeit?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2024

      Hallo, sobald Sie 66 Jahre und 2 Monate alt sind (Regelaltersgrenze), zahlen Sie selbst keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung. Ihre Firma schon. Aber Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

  • user
    Kartoffelpferd
    am 18.04.2024

    Hallo :-)

    Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber die Googlesuche führte mich nun mal hier hin. Leider finde ich nirgends im Netz eine Antwort auf die Frage, ob man als älterer SV-pflichtiger Beschäftigter überhaupt noch ALG 1 bekommen würde, wenn beispielsweise das Unternehmen insolvent und man dadurch arbeitslos würde bzw. bis zu welchem Höchstalter man ALG 1 bekäme im Notfall, bis man einen neuen Job gefunden hätte. Oder wird man dann womöglich zwangsverrentet? Schrecklich dieser Gedanke, wenn man sich eigentlich noch wie 28 fühlt und leistungsfähig ist. Alle gehen davon aus, dass man ab einem bestimmten Alter in Rente gehen möchte. Nur weil so viele Menschen des Geldes wegen einen 40-Std.-Job durchknallen, den sie eigentlich gar nicht mögen.

    Vielen Dank im Voraus für eine eventuelle Antwort.

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2024

      Hallo, Arbeitslosengeld bekommen Sie maximal bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Wann genau das bei Ihnen ist, hängt vom Geburtsjahr ab, die Tabelle dazu finden Sie oben im Beitrag.

      Wenn Sie schon vorher eine Altersrente beziehen - das geht ja in vielen Fällen - haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

  • user
    Bettina Dathe
    am 12.04.2024

    Ich bekomme seid Oktober meine Rente (Teilrente ) und gehe noch dazu Versicherungsflichtig arbeiten. Wie ist das jetzt mit den Steuern ? Ich zahle auf meine Rente Steuern und auf mein Entgelt. Ist das richtig so oder wird die irgendwie eventuell beim Arbeitgeber geringer ? Was sollte ich tun oder kann ich nichts tun ? LG Bettina

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2024

      Beim SoVD können und dürfen wir keine Auskünfte zum Thema Steuern geben. Ich empfehle Ihnen da den Lohnsteuer e.V. - gibt es in jeder größeren Stadt.

  • user
    Horst Böge
    am 29.01.2024

    Hallo ich beziehe seit 2010 eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente und habe eine Tätigkeit auf 520 bzw 538 € Basis,ich bin Inhaber eines Schwerbehindenausweises von 80% bin November 1959 geboren.meine Frage nun,ab wann kann ich Abschlagsfrei in Altersrente gehen? Mfg Horst Böge

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2024

      Hallo Horst, wegen des Bestandsschutzes beim Wechsel von der EM- in die Altersrente können Sie mir Ihrem Jahrgang bereits mit 61 und zwei Monaten gehen. Die Frage ist, wie sinnvoll das ist. Da sollten Sie sich aber persönlich beraten lassen, das können wir hier im Forum nicht aufklären.

  • user
    Kurt Radke
    am 25.01.2024

    Hallo, ich bin Geburtsjahr 1951, beziehe dementsprechend Altersrente. Ich gehe noch eine Beschäftigung nach, neben den Bezug meiner Rente. Meine Rente ist minimal. Durch meine Tätigkeit neben der Rente habe ich die Möglichkeit dass sich meine Rente noch erhöht?

    Danke für Ihre Mühe

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2024

      Hallo Kurt, falls Sie und Ihr Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlen, erhöht sich Ihre Rente jedes Jahr zum Juli.

  • user
    Carmen Staar
    am 25.01.2024

    Ich hätte eine Frage: Ich bekomme eine Teilrente und gehe weiter arbeiten. Nun meine Frage habe ich noch Anspruch auf eine Reha von der Rentenversicherung?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2024

      Das kann man nicht allgemein beantworten, weil es hier auf Ihre persönliche Situation ankommt. Wenden Sie sich gern mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

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