Direkt zu den Inhalten springen

Rentenerhöhung bei Hinzuverdienst: Wann kommt das Geld?

Aktuelles Rente

Wer neben dem Bezug einer gesetzlichen Rente arbeitet, sammelt weiter fleißig Rentenpunkte. Das führt selbstverständlich dazu, dass der eigene Rentenanspruch steigt. Es gibt also mehr Geld. Aber - wann genau können Sie mit einer höheren Rente rechnen?

Rentenerhöhung bei Hinzuverdienst: Wann kommt das Geld?

Ein großer Teil aller Menschen in Deutschland arbeitet nicht bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Viele gehen bereits mit 63 oder noch früher in die vorgezogene Altersrente. Es ist jedoch möglich, auch als Rentner weiterzuarbeiten. Versicherungspflichtig.

Neben der Rente arbeiten: Wann werden die Punkte gutgeschrieben?

Wenn Sie diesen Weg gehen, hat das mindestens zwei wichtige Folgen: Erstens haben Sie deutlich mehr Geld zur Verfügung. Denn seit Anfang 2023 gibt es auch bei einer vorgezogenen Altersrente keinen Hinzuverdienstdeckel mehr. Das bedeutet: Auch unterhalb der sogenannten Regelaltersgrenze können Sie als Rentner so viel hinzuverdienen, wie Sie mögen. Ihre Rente wird nicht gekürzt.

Außerdem sammeln Sie bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung weiter Rentenpunkte. Wie alle anderen Angestellten auch. Durch diese Entgeltpunkte wächt Ihr Anspruch gegenüber der Rentenkasse weiter an.

Nur: Wann werden diese neuen Rentenpunkte in bare Münze umgewandelt?

Rentenerhöhung erst zum Juli

Nicht sofort. Alle Rentenpunkte, die Sie als Rentner neu hinzugewinnen, landen auf Ihrem Konto bei der DRV. Doch in eine höhere Rente verwandeln sich diese erst zum nächsten Juli . Zu dem Zeitpunkt also, an dem auch die generellen Rentenpassungen erfolgen. Achtung: Die erste Rentenerhöhung durch Ihren Hinzuverdienst gibt es erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze, also Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Und ab dann erhöht sich die Rente immer im Juli.

Ein Beispiel:

Siegrid aus Elmshorn bezieht seit ihrem 63. Geburtstag die Altersrente für langjährig Versicherte. Da diese mit hohen Abschlägen einhergeht, arbeitet sie "nebenbei" in Teilzeit in einer Buchhandlung. 20 Stunden in der Woche.

Diese Tätigkeit hat sie am 01.09.2022 aufgenommen, seitdem zahlen sie und ihr Arbeitgeber mit jedem Monatsgehalt in die Rentenkasse ein. Die neu hinzugekommenen Entgeltpunkte wirken sich jedoch erst ab ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter erhöhend aus. Noch nicht vorher.

Da Siegrid 1959 geboren wurde, liegt ihre Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten. Die neu hinzugewonnenen Rentenpunkte bringen erst ab diesem Datum mehr Rente.

Fazit

Es kann sich finanziell lohnen, neben der Altersrente weiterzuarbeiten. Sie erhalten weitere Rentenpunkte, die ihrem persönlichen Konto bei der DRV gutgeschrieben werden. Ihre eigentliche Rente wächst allerdings erst wieder zum nächsten Juli an. Aber nur dann, wenn Sie bereits das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben.


Kommentare (15)

  • user
    Marina
    am 02.01.2024

    Bei Bezug einer teilweisen EM-Rente seit 2005 bzw. 2006 wurden Zurechnungszeiten nur bis zum 60. Lebensjahr berechnet und Abschläge werden seit Beginn dieser teilweisen EM-Rente in Höhe von 10,8 % bis zum Lebensende vorgenommen.

    Bei Umwandlung in eine vorzeitig in Anspruch genommene SB-Rente ergab sich für die andere Rentenhälfte kein anderer Betrag, trotz weiterem Hinzuverdienst, somit kein Renten steigernder Betrag. Zudem wurde der Hinzuverdienst in allen Jahren entsprechend begrenzt.

    Neurentner werden bei Zurechnungszeiten besser gestellt und deshalb sollen Bestandsrentner ab Juli 2024 Erhöhungen erhalten. Können diese Erhöhungen die vielen Abschläge (durch Hinzuverdienstgrenzen in der Vergangenheit und 10,8 % Abzüge von jedem Rentenpunkt) ausgleichen?

    Hinzu kommt, dass bei Berechnung der teilweisen EM-Rente der Bruttoverdienst der letzten 3 Arbeitsjahre davor zugrunde gelegt wurde, ein Zeitraum, in welchem wegen gesundheitlichen Gründen schon weniger Einkommen erzielt wurde.

  • user
    Regina Wellings
    am 07.10.2023

    Ich habe die Alterserwerbsrente Ende Juni 2023 erreicht, arbeite aber noch ein Jahr länger. Den Antrag auf Auszahlung der Rente werde ich somit für Juli 2024 stellen. Verliere ich dadurch Ansprüche auf evtl Rentenerhöhungen? Mit freundlichen Grüßen R. W.

  • user
    Dirk R. Schuchardt
    am 22.08.2023

    Super, dass der Hinzuverdienst nun nicht mehr auf die Altersrente angerechnet wird und sogar zum nächsten 1. Juli die Altersrente noch erhöht. Aber was ist mit den Steuern? Fressen die (zusätzlichen) Steuern nicht den Verdienst auf? - Und erhöht sich die Altersrente auch dann noch, wenn ich meine Regelaltersgrenze überschritten habe?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.08.2023

      Zu den Steuern können - und dürfen - wir leider nichts sagen. Aber wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, erhöht das auch Ihre Entgeltpunkte.

  • user
    Franz
    am 14.08.2023

    Ich hatte eine lange Erkrankung und war erst 1 Monat und jetzt 3 Monate im Krankenhaus. Jetzt hat sich ein GdB 50 % ergeben. Ich könnte zum 01.05.2024 wegen dem GdB in vorzeitige Rente gehen. Kann die Rentenversicherung meine vorzeitige Rente ablehnen, da auf dem Bescheid zum GdB steht "Es wird im März 2025 eine Nachprüfung gefordert." Damit soll geprüft werden, ob sich die Erkrankung bessert und dann der GdB neu festgelegt werden muss bzw entfällt. Danke für ihre Hilfe.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.08.2023

      Wenn die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn noch aktuell ist oder maximal vor drei Monaten ausgelaufen ist, kommen Sie problemlos in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Und 35 Versicherungsjahre in der DRV brauchen Sie. Ob Sie die erfüllen, steht in der Rentenauskunft.

  • user
    Volker
    am 06.08.2023

    Hallo zusammen,

    ich könnte nach 45 Jhren abschlagsfrei in Rente gehen, dies wäre Ende Januar 2024.

    Wäre es sinnvoller erst nach einer Rentenerhöhung, also im August diese Rente in Anspruch zunehmen?

    Freundlichen Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Hallo Volker, die Rentenerhöhung steht Ihnen sowieso zu. Auch wenn Sie heute schon in Rente gehen würden.

  • user
    Klaus Klicker
    am 10.03.2023

    Hallo Herr Schultz, gerne sehe ich ihre Videos auf YouTube. Trotzdem hätte ich noch eine Frage. Auf Grund der Situation in der jetzigen Firma, möchte ich gerne zum 01.07.2023 in Rente gehen. Ich bin 1960 geboren, habe die 45 Jahre voll und könnte also zum 1.August 2024 ohne Abschläge in Rente.

    Nun "muss" ich also früher gehen und habe mir ausrechnen lassen was ich als Rente bekomme. Da fehlt natürlich einiges, als wenn ich am 1 August 2023 eintreten würde.

    Wenn ich jetzt noch eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen würde, würde auch meine Rente jedes Jahr steigen?

    Also könnte ich dann mit 66 Jahren wieder das erreichen was mir jetzt fehlt, oder?

    Danke für Ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Klaus, das müsste man sich genau ausrechnen Fakt ist: Wenn Sie vor August 2024 in die Altersrente gehen, nützen Ihnen die 45 Jahre gar nichts. Dann müssen Sie relativ hohe Abschläge in Kauf nehmen, weil es dann auf die Altersrente für langjährig Versicherte hinausläuft. Also die nach 35 Versicherungsjahren.

      Natürlich können Sie in der vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Dadurch fallen auch Rentenpunkte an. Aber ob Sie damit die Abschläge ausgleichen können, müsste man sich genau ausrechnen.

  • user
    Frank
    am 09.02.2023

    Lieber Christian Schultz, ich bin 56 Jahre alt und beziehe volle Erwerbsminderungsrente (befristet für 1 3/4 Jahre). Ab kommender Woche arbeite ich 7,9 Stunden pro Woche (verteilt auf 3 Arbeitstage) und entrichte Beiträge zur Rentenversicherung. Erhöht sich durch diese Beiträge meine Altersrente, obwohl ich derzeit Erwerbsminderungsrente beziehe? Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung.

  • user
    Wilfried Weitkowitz
    am 04.02.2023

    Ich 46 Jahre gearbeitet und bin jetzt wegen einer schweren Erkrankung auf Dauer Krankgeschrieben. Jetzt würde ich gerne wissen ob ich ob die Rente für langjährig Versicherte für mich auch angewendet werden kann.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2023

      Wenn Sie 35 Versicherungsjahre voll haben, können Sie ab dem 63. Geburtstag in diese Rentenform wechseln. Die Höhe der Abschläge kommt auf Ihr Geburtsdatum an. Ohne Abschlag wäre es die Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte. Mehr Infos hierzu in diesem Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.