Direkt zu den Inhalten springen

Arbeitslosengeld mit 65?

Aktuelles Rente Armut

Wer im Alter arbeitslos wird, hat nicht immer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ob die Arbeitsagentur zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren an. Unter anderem vom Geburtsjahr.

Arbeitslosengeld mit 65?

Die Ruhestandsplanung von Uwe sah anders aus. Eigentlich wollte er bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten und dann abschlagsfrei in die Rente gehen. Mit Jahrgang 1960 hätte das bedeutet, bis 66 und vier Monaten weiter zu malochen. Doch es kam anders.

Mit 65 und sechs Monaten wurde sein Handwerksbetrieb aus Altersgründen des Inhabers geschlossen. Und Uwe musste zum ersten Mal in seinem Leben Arbeitslosengeld beantragen. Aber würde er das überhaupt bekommen? Mit über 65?

ALG im Rentenalter

Ob jemand Arbeitslosengeld I erhält und wie lange, hängt von grundsätzlich drei Fragen ab:

  1. Wie lange haben Sie vor der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet?
  2. Wie alt sind Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit?
  3. In welchem Jahr sind Sie geboren?

Als erstes müssen wir klären, ob Sie lange genug eingezahlt haben. Als Faustregel können Sie sich merken: Für den Anspruch auf ALG I benötigen Sie mindestens zwölf Monate Vorversicherungszeit.

Falls Sie dieses Kriterium erfüllen, widmen wir uns der zweiten wichtigen Frage: Wie alt sind Sie?

Dauer des ALG-Bezugs hängt auch vom Alter ab

Denn ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Sie bis zu 15 Monate ALG I erhalten. Vorher maximal ein Jahr. Ab 58 sind sogar bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld drin. Allerdings nur, wenn Sie vorher 48 Monate Beiträge eingezahlt haben.

Kommen wir zurück zu Uwe aus unserem Beispiel.

Beim Beginn der Arbeitslosigkeit ist er bereits deutlich über 58. Zuvor hat er ununterbrochen über 20 Jahre in der Firma gearbeitet - demnach besteht ein Anspruch von zwei Jahren ALG I.

Oder doch nicht? Schließlich befindet sich Uwe mit über 65 bereits im Rentenalter ...

Und damit sind wir beim dritten Kriterium zum Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dem Renteneintrittsalter.

ALG bei Rente?

Das Wichtigste zuerst: Sobald Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben, können Sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten. Egal, wie lange und wie viel Sie zuvor zusammen mit Ihrem Arbeitgeber eingezahlt haben.

Aber das eine Rentenalter gibt es nicht. Deshalb kommt es auf Ihr Geburtsdatum an. Werfen wir einen Blick auf die sogenannte Regelaltersgrenze.

Wie wir wissen, wurde Uwe im Jahr 1960 geboren. Hier liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Das bedeutet: Erst ab diesem Zeitpunkt würde Uwes Regelaltersrente beginnen. Vorher könnte er allenfalls eine vorgezogene Altersrente beziehen - zum Beispiel die mit Schwerbehindertenausweis.

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld heißt das: Solange Uwe noch keine 66 Jahre und vier Monate auf dem Buckel hat, kann er ALG I beziehen. Vorausgesetzt, er hat zuvor lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Fazit

Kann man im Rentenalter Arbeitslosengeld beziehen? Jein. Bis zum Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze ist das möglich. In dieser Phase könnten Sie zwar eine Rente erhalten - aber eben nur eine vorgezogene Altersrente. Erst ab der Regelaltersgrenze ist der Bezug von ALG I ausgeschlossen. Da diese vom Geburtsjahr abhängig ist, orientieren Sie sich am besten an der oben abgebildeten Tabelle.


Kommentare (4)

  • user
    Elisabeth Pfeiffer
    am 28.07.2023

    Sehr interessant, dass würde meinem Verständnis nach bedeuten, wenn ich, geb. 01.63 meine Rente mit 66 und 10 Monaten, 12/2029 beziehen könnte, aber in 08.2026 mein 45 Jahre Wartezeit erfüllt habe, dann in 12/2027 anschlagsfrei in Rente gehen könnte. Wenn ich dies nun nicht mache und mich arbeitslos melde(Aufhebungsvertrag oder halt kündige), könnte ich noch 2 Jahre Beiträge erhalten. Würde dies das Arbeitsamt auch bewilligen?

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Natürlich. Wenn ein Anspruch besteht, erhalten Sie auch ALG I. Aber wie im Beitrag erwähnt - Sie müssen sich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Auch mit 65.

  • user
    Anne F.
    am 08.07.2023

    Interessanter Artikel. Leider ist bei dem Alter oder Jahrgang des Herren etwas nicht ganz richtig. Wenn er Jahrgang 1960 ist, dann ist er jetzt 63 und nicht 65.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2023

      Danke für den Hinweis. Den Jahrgang haben wir genommen, weil die Rechnung damit besonders einfach ist. Und wir möchten den Beitrag auch nicht jährlich aktualisieren - daher bitte nicht von aktuellen Jahr ausgehen, sondern nur auf die grundsätzlichen Zahlen achten.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.