Arbeitslosengeld mit langer Krankheit verlängern
Aktuelles Gesundheit
Sie stehen kurz vor der Rente und können noch ein oder zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen? Doch das reicht nicht, um dann nahtlos in die Rente zu wechseln?
Vielleicht ist es in Ihrem Fall möglich, mit einer längeren Krankschreibung die Bezugsdauer zu verlängern.
Das Wichtigste vorweg: Die Hinweise in diesem Beitrag eignen sich nur für Menschen, die sich in einer ganz bestimmten Situationen befinden. Es geht um ein Szenario, in dem Sie erhebliche gesundheitliche Einschränkungen haben und bereits Arbeitslosengeld (ALG) erhalten. Möglicherweise ist der Beginn der Rente bereits als Silberstreif am Horizont erkennbar.
Es geht also um den Bezug von Arbeitslosengeld und die Frage: Was passiert, wenn Sie in dieser Situation länger krank werden?
Eine längere Erkrankung im Arbeitslosengeld ist nicht viel anders als eine längere Krankheit mit einem Arbeitsverhältnis: Nach sechs Wochen zahlt die Arbeitsagentur kein Geld mehr. Stattdessen muss die Krankenkasse ran – und überweist Krankengeld.
Normalerweise richtet sich die Höhe des Krankengeldes nach Ihrem Gehalt. Doch ohne Job ist es noch einfacher: Das Krankengeld ist dann genauso hoch wie das ALG, das Sie zuletzt erhalten haben.
Und jetzt die wichtige Frage: Was macht das mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Verringert der sich weiter, wenn Sie nun Krankengeld beziehen?
Könnte man durchaus denken. Denn zumindest beim Krankengeld ist es so: Wenn Sie da zwischendurch zum Beispiel eine Reha absolvieren und Übergangsgeld beziehen, geht der Anspruch auf Krankengeld weiter runter. Das Übergangsgeld wird quasi vom Krankengeld abgezogen.
Beispiel: Sie haben noch sechs Monate Anspruch auf Krankengeld und begeben sich jetzt zwei Monate lang auf eine Kur. Nach dem Ende dieser Reha-Maßnahme bleiben noch vier Monate Krankengeld. Obwohl die Krankenkasse in den letzten Wochen gar nicht zahlen musste.
Wenn das jetzt bei einer langen Krankheit im ALG auch so wäre, wäre das natürlich blöd. So ist es aber nicht. Denn das Arbeitslosengeld ruht in dieser Situation.
Wieder ein Beispiel:
Sie haben noch ein Jahr Anspruch auf ALG und fallen nach drei Monaten ins Krankengeld. Der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt also noch neun Monate. Jetzt beziehen Sie ein halbes Jahr lang Krankengeld, anschließend endet die Krankmeldung. Sie sind wieder gesund. Es bleiben – neun Monate Anspruch auf ALG.

“Wer direkt im Arbeitslosengeld erkrankt und auf Krankengeld angewiesen ist, behält den restlichen Anspruch auf ALG. Während Sie Krankengeld erhalten, verringert sich der Anspruch auf ALG nicht.”
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Diese Besonderheit kann Ihnen in einer schwierigen Situation in die Rente helfen. Oder führt beim Renteneintritt zu weniger Abschlägen.
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Kommentare (8)
Susanne
am 17.07.2025Ich bin 59 Jahre und seit März arbeitslos. Ich hatte eine Knie OP und war 4 Wochen krankgeschrieben. Anschließend hat man mich wegen Panikattacken noch einmal 2 Wochen krankgeschrieben. Es waren genau 6 Wochen und 1 Tag. Das Arbeitslosengeld hat man mir nun gestrichen und meine Krankenkasse (bin privat versichert) möchte nicht zahlen weil es sich um 2 verschiedene Krankheiten handelt. Ich bin aber auf das Geld angewiesen. Was für Möglichkeiten habe ich?
Christian Schultz
am 17.07.2025Das muss man sich im Detail anschauen, ohne weitere Infos kann man das nicht beantworten. Der SoVD kann zudem nicht bei privaten Krankenversicherungen helfen, da wir nur im Sozialrecht unterstützen dürfen. Fragen Sie am besten mal bei der Verbraucherzentrale nach. Oder bei einem Fachanwalt.
Erich Gosten
am 10.07.2025Hallo,
bin 63 Jahre alt und bekomme seit 1.1.2025 Arbeitslosengeld! Ich bin jetzt durch eine Handverletzung schon 6 Wochen krank geschrieben! Würde also jetzt ins Krankengeld kommen! Jetzt muss ich mich einer Rücken Op unterziehen, und werde dann auf diese Krankheit erneut krank geschrieben.Warscheinlich mehr als 10 Wochen!Jetzt meine Frage! Läuft das Krankengeld weiter oder ist das so wie bei einem Arbeitgeber,da ich für den Rücken eine Ernstbescheinigung bekomme ,da es eine neue "Krankheit" ist.Bekomme ich denn wieder für 6 Wochen Arbeitslosengeld oder zahlt die Krankenkasse weiter?
LG Erich Gosten
Christian Schultz
am 10.07.2025Hallo Erich, in der Regel macht es keinen Unterschied, wenn die Diagnose wechselt. Falls Sie dauerhaft krankgeschrieben sind, bleiben Sie im Krankengeld.
Bert Bathke
am 11.03.2025Hallo
Wenn ich mit 56 Jahren und 8 Monaten mit Abfindung in eine Transfergesellschaft gehe, komme ich ja mit 57 Jahren und 8 Monaten da raus. Unter 58 habe ich ja Anspruch auf 1 1/2 Jahre Arbeitslosengeld. Wenn ich jetzt in der Transfergesellschaft nach 10 Monaten krank werde kriege ich dann 80% vom Transferlohn?
Ich bin Schwerbehindert und könnte ja so 1 Jahr krank sein wenn es gesundheitlich nicht besser wird. Wenn ich nach der Krankschreibung erst Arbeitslosengeld kriege bin ich ja schon 58 Jahre und hätte 2 Jahre Anspruch. Oder zählt das Alter nach der Transfergesellschaft weil ich mich dann ja beim Jobcenter melden muss.
Bei 2 Jahren Arbeitslos muss ich ja ein halbes Jahr weniger mit der Abfindung auskommen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 11.03.2025Hallo Bert, das ALG bezieht sich auf Ihr letztes Einkommen aus dem Job, im Normalfall 60 Prozent vom letzten Gehalt. Das wäre dann das Einkommen aus der Transfergesellschaft.
Wie lange Sie ALG beziehen, hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit ab. Also ab Bezug des ALG.
Valentina Ricker
am 14.02.2025Ich bin 65 Jahren, wollte Antrag auf Arbeitslosengeld stellen mir würde abgesagt. Momentan bin ich krank geschrieben, muss aber eine OP unternehmen. Auf rente kann ich nicht, weil ich habe 35 Jahren in Rentenkassen nicht einbezahlt. Was muss ich tun?
Christian Schultz
am 14.02.2025Hier im Forum können wir das nicht lösen. Bitte kommen Sie mit Ihren Unterlagen in unsere Sozialrechtsberatung, den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
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