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Arbeitslosengeld mit langer Krankheit verlängern

Aktuelles Gesundheit

Sie stehen kurz vor der Rente und können noch ein oder zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen? Doch das reicht nicht, um dann nahtlos in die Rente zu wechseln?

Vielleicht ist es in Ihrem Fall möglich, mit einer längeren Krankschreibung die Bezugsdauer zu verlängern.

Arbeitslosengeld mit langer Krankheit verlängern

Das Wichtigste vorweg: Die Hinweise in diesem Beitrag eignen sich nur für Menschen, die sich in einer ganz bestimmten Situationen befinden. Es geht um ein Szenario, in dem Sie erhebliche gesundheitliche Einschränkungen haben und bereits Arbeitslosengeld (ALG) erhalten. Möglicherweise ist der Beginn der Rente bereits als Silberstreif am Horizont erkennbar.

Es geht also um den Bezug von Arbeitslosengeld und die Frage: Was passiert, wenn Sie in dieser Situation länger krank werden?

Eine längere Erkrankung im Arbeitslosengeld ist nicht viel anders als eine längere Krankheit mit einem Arbeitsverhältnis: Nach sechs Wochen zahlt die Arbeitsagentur kein Geld mehr. Stattdessen muss die Krankenkasse ran – und überweist Krankengeld.

Normalerweise richtet sich die Höhe des Krankengeldes nach Ihrem Gehalt. Doch ohne Job ist es noch einfacher: Das Krankengeld ist dann genauso hoch wie das ALG, das Sie zuletzt erhalten haben.

Und jetzt die wichtige Frage: Was macht das mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Verringert der sich weiter, wenn Sie nun Krankengeld beziehen?

Könnte man durchaus denken. Denn zumindest beim Krankengeld ist es so: Wenn Sie da zwischendurch zum Beispiel eine Reha absolvieren und Übergangsgeld beziehen, geht der Anspruch auf Krankengeld weiter runter. Das Übergangsgeld wird quasi vom Krankengeld abgezogen.

Beispiel: Sie haben noch sechs Monate Anspruch auf Krankengeld und begeben sich jetzt zwei Monate lang auf eine Kur. Nach dem Ende dieser Reha-Maßnahme bleiben noch vier Monate Krankengeld. Obwohl die Krankenkasse in den letzten Wochen gar nicht zahlen musste.

Wenn das jetzt bei einer langen Krankheit im ALG auch so wäre, wäre das natürlich blöd. So ist es aber nicht. Denn das Arbeitslosengeld ruht in dieser Situation.

Wieder ein Beispiel:

Sie haben noch ein Jahr Anspruch auf ALG und fallen nach drei Monaten ins Krankengeld. Der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt also noch neun Monate. Jetzt beziehen Sie ein halbes Jahr lang Krankengeld, anschließend endet die Krankmeldung. Sie sind wieder gesund. Es bleiben – neun Monate Anspruch auf ALG.

“Wer direkt im Arbeitslosengeld erkrankt und auf Krankengeld angewiesen ist, behält den restlichen Anspruch auf ALG. Während Sie Krankengeld erhalten, verringert sich der Anspruch auf ALG nicht.”

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Diese Besonderheit kann Ihnen in einer schwierigen Situation in die Rente helfen. Oder führt beim Renteneintritt zu weniger Abschlägen.


Kommentare (36)

  • user
    Eveline Eberle
    am 07.12.2025

    zum Thema Krankengeld und Verlängerung ALG 1 bzw. wird dies hinten angehängt?

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Sie schreiben im oben stehenden Vorwort als Beispiel und auf die Anfrage von " Gerd", dass die Zeit des Krankengeldbezugs von der Krankenkasse nicht auf die Ruhezeit des ALG 1 angerechnet wird und quasi hinten angehängt wird.

    Wenn ich im Internet suche steht eigentlich immer, dass die Zeit des Krankengeldbezugs von der Krankenkasse den Zeitraum des ALG 1 nicht verlängert; was gilt nun ?

    Ich bin seit 01.07.2025 arbeitslos und habe einen ALG 1 Bezugszeitraum von 2 Jahren, also bis 30.06.2027.

    Mitte Oktober 2025 habe ich mir bei einem Sturz eine Schulterfraktur zugezogen. Nach 6 Wochen bin ich jetzt im Krankengeld meiner Krankenkasse. Die Gesundung wird sich nach Auskunft meines Arztes sicher noch mal 4-6 Wochen hinziehen.

    Wenn diese Zeit des Krankengeldes an meinen ALG1 Anspruch angehängt wird müsste dieser dann bis 31.07.2027 bzw. ca. 15.08.2027 laufen.

    Ist das richtig ?

    Wo finde ich das ggf. in der "Literatur" bzw. den Ausführungen der Agentur für Arbeit.

    Vielen Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Auskunft.

    Eveline Eberle

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2025

      Hallo Eveline, ich selbst mache beim SoVD keine Beratung und kann Ihnen daher auch keine Gesetzestexte oder Arbeitsanweisungen als Quellen nennen. Aber von meinen Kollegen weiß ich, dass das so läuft. Das ALG ruht in der Zeit des KG-Bezugs. Lassen Sie sich auf jeden Fall persönlich beraten, wenn Sie unsicher sind.

      • user
        Eveline
        am 08.12.2025

        vielen Dank für Ihre Antwort.

        Mir ist schon bekannt, dass das ALG1 während des KG ruht.

        Meine Frage war, ob die Zeit des KG an die ursprüngliche Laufzeit des ALG1 angehängt wird, also der Bezug sich auf Folgemonate ausdehnt.

        Herzlichen Dank

  • user
    Siiri
    am 05.12.2025

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    da ich über 58 Jahre bin, würden mir normalerweise 24 Monate ALG1 zustehen. Nun hat man mir nach Kündigung ab 02/2025 ALG1 allerdings nur für 19 Monate bewilligt.

    Liegt das vielleicht daran, dass ich mir 08/2021 eine langwierige Tibiakopffraktur mit 6 Monate Krankengeldbezug zugezogen und 05/2022 den Knöchel auf der anderen Seite gebrochen habe (5 Monate Krankengeldbezug)? Anschließend Reha und Übergangsgeld. Also sehr lange Ausfallzeiten, in denen ich nicht arbeiten konnte... Werden diese Zeiten für die Voraussetzung (48 Monate in 5 Jahren) abgezogen?

    Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2025

      Hallo Siiri, das ist möglich. Insbesondere mit Blick auf das Übergangsgeld. Aber um das wirklich beantworten zu können, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

  • user
    Lennard
    am 04.12.2025

    Hallo,

    vorab herzlichen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

    Ich habe eine kurze Frage zum Thema ALG1 nach Krankengeld.

    Ich habe im Februar 2026 meinen Krankengeldanspruch erschöpft, im vergangenen Jahr ging ich Mitte April in die Lohnfortzahlung, ab ende Mai dann ins Krankengeld bis ende Mörz 2025. Angestellt war ich dann vom 01.04. bis 31.10., war jedoch ab dem 04.08. AU und ab dem 15.09. wieder im Krankengeld.

    Wie und worauf berechnet sich das ALG1 ab ende des Krankengeldbezuges ende Februar 2026? Gilt hier die 12-Monatsklausel mit den 150 Tagen oder wird auf die Zeit vor der Langzeitwrkrankung geschaut?

    Vielen Dank für weitere Informationen und beste Grüße

    Len

    • user
      Christian Schultz
      am 05.12.2025

      Hallo Lennard, wenn in den letzten 12 Monaten keine 150 Tage Arbeitsentgelt zusammen kommen, wird der Bemessungszeitraum auf 24 Monate ausgeweitet. Und auf dieser Basis wird dann das ALG berechnet.

  • user
    Gerd
    am 01.12.2025

    Guten Morgen,

    bin zur Zeit arbeitssuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit seit 1.3.2025.

    Ich beziehe ab diesem Zeitpunkt ALG.

    Nun bin ich seit dem 31.10. bis 12.12.2025 von meiner Hausärztin krankgeschrieben.

    Bis zum 12.12. bekomme ich weiter ALG von der Agentur.

    Sollte ich dann weiterhin nicht arbeitsfähig sein gibt es ja Krankengeld von meiner gesetzl. Krankenkasse.

    Meine Frage wäre:

    Sollte ich z.B. 3 Monate Krankengeld beziehen - verlängert das die Dauer des Anspruchs auf ALG ?

    Konkret gefragt - Bezug ALG würde bei mir ja nach 24 Monaten Februar 2027 enden - Würde in dem Fall dann März, April, Mai 2027 weiter ALG bezahlt werden ?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.12.2025

      Hallo Gerd, ja - die Bezugsdauer des restlichen ALG wird dann nach dem Krankengeld angehängt. In der Zeit, in der Sie Krankengeld erhalten, "ruht" das Arbeitslosengeld und wartet sozusagen auf Sie.

  • user
    Ursula Abler
    am 27.11.2025

    Hallo,

    ich wurde wegen Tod meines Arbeitgebers zum 1. 4.25 gekündigt, erhielt dann AlG 1 und musste mich einer Hand OP unterziehen. Die ging etwas schief und darum bin ich seit 5.5.25 krank geschrieben und erhalte im Moment Krankengeld.

    Meine Frage: Kann ich zum Krankengeld einem Minijob ausüben?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.11.2025

      Hallo Ursula, theoretisch geht das. Wenn es sich um eine ganz andere Tätigkeit handelt, in dem Minijob brauchen Sie die Hand dann wohl nicht. Fragen Sie am besten mal direkt bei der Krankenkasse nach.

  • user
    Bernd Mühlenberger
    am 23.10.2025

    Hallo,

    auch von mir ein Frage: Ich habe fast 12 von 12 Monaten ALG1 bezogen (2 Wochen Restzeit) und mir jetzt das Bein (mit komplizierter OP) gebrochen. Die 2 Wochen bekomme ich ja noch Krankengeld von der Arbeitsagentur...dann wäre ich normalerweise ins Hartz4 gerutscht...Wie ist es jetzt mit dem Beinbruch...man schätzt die "Arbeitsunfähigkeit" auf bis zu 12 Wochen...keine Reha geplant...??? Vielen Dank für Ihre Mühen.

    Mit freundlichen Grüßen

    B. Mühlenberger

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2025

      Hallo Bernd, Sie bekommen nach dem Auslaufen des ALG Krankengeld. Damit es schneller geht, schicken Sie der Krankenkasse am besten schon jetzt den Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur. Wenn Sie dazu nichts haben, den Bewilligungsbescheid: Darin steht ja, dass das ALG demnächst ausläuft.

  • user
    Rainer K
    am 25.09.2025

    Moin,

    ich habe mich nach zunächst 1 1/2 Jahren ALG 1 und 10 Monaten Krankengeld wieder arbeitslos gemeldet. Erst auf tel. Nachfrage erfuhr ich, dass nur die Arbeitslosmeldung nicht automatisch zur Wiederaufnahme der ALG-Zahlung reicht, sondern dass auch ein neuer Antrag auf ALG 1 gestellt werden muss, der aber etl. etwas kürzer ausfällt. Diese Anforderung findet sich weder in Suchergebnisse im Netz und vor allem nicht auf de Seiten der BA.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.10.2025

      Hallo Rainer, leider ist die Beratung und Informationsweitergabe bei diesem schwierigen Thema ziemlich schlecht von den Behörden. Ich kann Dir da nur empfehlen, dass Du Dich persönlich bei einer unabhängigen Stelle beraten lässt - zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    christina
    am 22.09.2025

    Guten Abend, ich habe eine sehr spezielle Frage: Ich bin seit dem 08.03.22 fortlaufend krankgeschrieben, primär wegen Depressionen. Seit dem 07.10.23 erhalten ich Arbeitslosengeld I. Zwischenzeitlich ist mein Arbeitgeber in Rente gegangen. Mein ALG I läuft am 08.10.25 ab. Beim Sozialgericht laufen zwei Verfahren: Erwerbsminderungsrente gegen die DRV und eine Klage gegen das Landesamt für Soziales, welches mir nach Widerspruch einen GdB 40 ausgesprochen hat (zu den Depressionen kommen noch Wirbelsäulenschäden, Bandscheibenvorfälle, Morbus Scheuermann, Osteochondrien, KHK, Fibromyalgie, rheumatoide Arthritis, Psoriasis), mit dem ich nicht einverstanden bin. Das vom Sozialgericht in Auftrag gegebene Gutachten steht noch aus. Da ich seit 9 Jahren verwitwet bin (ich werde im November 62, berufstätig seit 1979, habe zwei Kinder alleine groß gezogen) beziehe ich eine Witwenrente von 1000 Euro. Somit wird mir Bürgergeld verweigert. Gibt es eine Möglichkeit für mich, das ALG I hinauszuzögern, bis wenigstens ein Gerichtsurteil bezüglich einer Erwerbsminderung gefallen ist, damit ich irgendwie überbrücken kann? Ich bin total verzweifelt, da ich mit der Witwenrente mit allen Abzügen und Verbindlichkeiten kaum über die Runden kommen werde. Vielen lieben Dank für eine Rückmeldung!

    • user
      Christian Schultz
      am 23.09.2025

      Hallo Christina, leider geht das nicht. ALG gibt es maximal zwei Jahre lang, je nachdem, wie lange man vorher eingezahlt hat. Wenn Bürgergeld nicht greifbar ist, wäre das Wohngeld vielleicht noch eine Alternative.

      • user
        christina
        am 29.09.2025

        ... herzlichen Dank für die Rückmeldung!

  • user
    Sabine Fränkler
    am 09.09.2025

    Hallo,

    ich bin seit einiger Zeit im Krankgeld und habe nun die Kündigung bekommen. Mein Anwalt meint, ich solle mich, obwohl noch weiterhin krank, trotzdem nicht weiter krankschreiben lassen, weil das besser für die Gerichtsverhandlung ist. Danach könnte ich mich ja wieder krankschreiben lassen. Mein Problem: Ich bin schon 62 Jahre alt und kann ab dem 01.10.28 abschlagsfrei in Rente gehen. Einen Job werde ich wohl nicht wieder finden und muss diese Zeit bestmöglich überbrücken. Was ist der beste Weg? Weiter krankschreiben lassen oder unterbrechen?

    Danke für die Hilfe!

    • user
      Christian Schultz
      am 10.09.2025

      Hallo Sabine, solange Sie nicht krankgeschrieben sind, gibt es auch kein Krankengeld. Das ALG wäre niedriger. Daher sehe ich hier keinen Sinn. Aber ohne Einsicht in die Unterlagen kann man hier keine echte Empfehlung aussprechen. Wenn Sie sich mit Ihrem Anwalt nicht sicher sind, lassen Sie sich gern nochmal beim SoVD beraten. Uns gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Christine
    am 15.08.2025

    Hallo, ich bin arbeitslos und das Geld läuft in 1 Monat aus.

    Bin wegen Bandscheibenvorfall 2 Monate krank.

    Bekomme ich danach wieder Arbeitslosengeld für 1 Monat?

    Vielen Dank! Viele Grüße Yvonne

    • user
      Christian Schultz
      am 18.08.2025

      Hallo Christine, wenn Sie nun nach sechs Wochen Krankschreibung ins Krankengeld rutschen, bleibt der restliche Anspruch auf ALG bestehen. Das würden Sie dann bekommen, sobald Sie nicht mehr krankgeschrieben sind.

  • user
    Bernd Schrade
    am 02.08.2025

    Guten Tag, ich bin 62 Jahre alt und seit 2 Monaten im Al1. In 2 Jahren und 8 Monaten kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, da ich jetzt schon im 47 Beitragsjahr bin. Aufgrund schwerer Arthrose in beide Knien droht mir eine längere Arbeitsunfähigkeit (Op Gelenkersatz) in der Al1 Bezugszeit. Würde sich mein Anspruch auf Al1 um diese Zeit in der ich Krankengeld bekomme verlängern?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2025

      Hallo Bernd, nein - der ALG-Anspruch verlängert sich nicht. Aber in der Zeit, in der Sie Krankengeld erhalten, ruht das Arbeitslosengeld. Unter dem Strich gewinnen Sie also trotzdem Zeit.

  • user
    Kazimiera Tennort
    am 18.07.2025

    Hallo, ich habe 61 Jahre. Nach Krankengeld ich bin ausgesteuert zum Arbeitsamt und seid März 2025 Arbeitslosengeld 1 beziehe. Gleichzeitig ich bin mit bisherigen Arbeitsgeber mit Arbeitsvertrag verbunden. Im maj 2025 habe ein Kündigungsfrist (6 Monaten) bekommt.

    Jetz meine Arbeitsunfähigkeit ist beendet. Was kann und soll ich weitermachen?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.07.2025

      Hallo Kazimiera, bitte persönlich beraten lassen. Solche Fragen können wir nicht hier im Forum klären.

  • user
    Susanne
    am 17.07.2025

    Ich bin 59 Jahre und seit März arbeitslos. Ich hatte eine Knie OP und war 4 Wochen krankgeschrieben. Anschließend hat man mich wegen Panikattacken noch einmal 2 Wochen krankgeschrieben. Es waren genau 6 Wochen und 1 Tag. Das Arbeitslosengeld hat man mir nun gestrichen und meine Krankenkasse (bin privat versichert) möchte nicht zahlen weil es sich um 2 verschiedene Krankheiten handelt. Ich bin aber auf das Geld angewiesen. Was für Möglichkeiten habe ich?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2025

      Das muss man sich im Detail anschauen, ohne weitere Infos kann man das nicht beantworten. Der SoVD kann zudem nicht bei privaten Krankenversicherungen helfen, da wir nur im Sozialrecht unterstützen dürfen. Fragen Sie am besten mal bei der Verbraucherzentrale nach. Oder bei einem Fachanwalt.

  • user
    Erich Gosten
    am 10.07.2025

    Hallo,

    bin 63 Jahre alt und bekomme seit 1.1.2025 Arbeitslosengeld! Ich bin jetzt durch eine Handverletzung schon 6 Wochen krank geschrieben! Würde also jetzt ins Krankengeld kommen! Jetzt muss ich mich einer Rücken Op unterziehen, und werde dann auf diese Krankheit erneut krank geschrieben.Warscheinlich mehr als 10 Wochen!Jetzt meine Frage! Läuft das Krankengeld weiter oder ist das so wie bei einem Arbeitgeber,da ich für den Rücken eine Ernstbescheinigung bekomme ,da es eine neue "Krankheit" ist.Bekomme ich denn wieder für 6 Wochen Arbeitslosengeld oder zahlt die Krankenkasse weiter?

    LG Erich Gosten

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2025

      Hallo Erich, in der Regel macht es keinen Unterschied, wenn die Diagnose wechselt. Falls Sie dauerhaft krankgeschrieben sind, bleiben Sie im Krankengeld.

  • user
    Bert Bathke
    am 11.03.2025

    Hallo

    Wenn ich mit 56 Jahren und 8 Monaten mit Abfindung in eine Transfergesellschaft gehe, komme ich ja mit 57 Jahren und 8 Monaten da raus. Unter 58 habe ich ja Anspruch auf 1 1/2 Jahre Arbeitslosengeld. Wenn ich jetzt in der Transfergesellschaft nach 10 Monaten krank werde kriege ich dann 80% vom Transferlohn?

    Ich bin Schwerbehindert und könnte ja so 1 Jahr krank sein wenn es gesundheitlich nicht besser wird. Wenn ich nach der Krankschreibung erst Arbeitslosengeld kriege bin ich ja schon 58 Jahre und hätte 2 Jahre Anspruch. Oder zählt das Alter nach der Transfergesellschaft weil ich mich dann ja beim Jobcenter melden muss.

    Bei 2 Jahren Arbeitslos muss ich ja ein halbes Jahr weniger mit der Abfindung auskommen.

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2025

      Hallo Bert, das ALG bezieht sich auf Ihr letztes Einkommen aus dem Job, im Normalfall 60 Prozent vom letzten Gehalt. Das wäre dann das Einkommen aus der Transfergesellschaft.

      Wie lange Sie ALG beziehen, hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit ab. Also ab Bezug des ALG.

  • user
    Valentina Ricker
    am 14.02.2025

    Ich bin 65 Jahren, wollte Antrag auf Arbeitslosengeld stellen mir würde abgesagt. Momentan bin ich krank geschrieben, muss aber eine OP unternehmen. Auf rente kann ich nicht, weil ich habe 35 Jahren in Rentenkassen nicht einbezahlt. Was muss ich tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.02.2025

      Hier im Forum können wir das nicht lösen. Bitte kommen Sie mit Ihren Unterlagen in unsere Sozialrechtsberatung, den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

      • user
        Ewald Schuster
        am 01.09.2025

        Wenn ich während der Arbeitslosigkeit einen schlechter bezahlten Job annehme und z.B. nach 3 Monaten wieder arbeitslos bin, bekomme ich ja Arbeitslosengeld in der Höhe wie vor der erneuten Arbeitslosigkeit, welches ja höher ist, als wenn das Arbeitslosengeld von der neuen Beschäftigung berechnet werden würde.

        Trifft das auch bei dem Krankengeld zu, wenn ich nach der erneuten Arbeitslosigkeit krank werde. Ist das Krankengeld dann auch so hoch, wie das Arbeitslosengeld vor dem schlechter bezahlten Job?

        Danke für die Antwort!

        • user
          Christian Schultz
          am 01.09.2025

          Wenn Sie direkt aus dem ALG ins Krankengeld rutschen, ist das Krankengeld ja genauso hoch wie das ALG.

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