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Arbeitslosengeld mit langer Krankheit verlängern

Aktuelles Gesundheit

Sie stehen kurz vor der Rente und können noch ein oder zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen? Doch das reicht nicht, um dann nahtlos in die Rente zu wechseln?

Vielleicht ist es in Ihrem Fall möglich, mit einer längeren Krankschreibung die Bezugsdauer zu verlängern.

Arbeitslosengeld mit langer Krankheit verlängern

Das Wichtigste vorweg: Die Hinweise in diesem Beitrag eignen sich nur für Menschen, die sich in einer ganz bestimmten Situationen befinden. Es geht um ein Szenario, in dem Sie erhebliche gesundheitliche Einschränkungen haben und bereits Arbeitslosengeld (ALG) erhalten. Möglicherweise ist der Beginn der Rente bereits als Silberstreif am Horizont erkennbar.

Es geht also um den Bezug von Arbeitslosengeld und die Frage: Was passiert, wenn Sie in dieser Situation länger krank werden?

Eine längere Erkrankung im Arbeitslosengeld ist nicht viel anders als eine längere Krankheit mit einem Arbeitsverhältnis: Nach sechs Wochen zahlt die Arbeitsagentur kein Geld mehr. Stattdessen muss die Krankenkasse ran – und überweist Krankengeld.

Normalerweise richtet sich die Höhe des Krankengeldes nach Ihrem Gehalt. Doch ohne Job ist es noch einfacher: Das Krankengeld ist dann genauso hoch wie das ALG, das Sie zuletzt erhalten haben.

Und jetzt die wichtige Frage: Was macht das mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld? Verringert der sich weiter, wenn Sie nun Krankengeld beziehen?

Könnte man durchaus denken. Denn zumindest beim Krankengeld ist es so: Wenn Sie da zwischendurch zum Beispiel eine Reha absolvieren und Übergangsgeld beziehen, geht der Anspruch auf Krankengeld weiter runter. Das Übergangsgeld wird quasi vom Krankengeld abgezogen.

Beispiel: Sie haben noch sechs Monate Anspruch auf Krankengeld und begeben sich jetzt zwei Monate lang auf eine Kur. Nach dem Ende dieser Reha-Maßnahme bleiben noch vier Monate Krankengeld. Obwohl die Krankenkasse in den letzten Wochen gar nicht zahlen musste.

Wenn das jetzt bei einer langen Krankheit im ALG auch so wäre, wäre das natürlich blöd. So ist es aber nicht. Denn das Arbeitslosengeld ruht in dieser Situation.

Wieder ein Beispiel:

Sie haben noch ein Jahr Anspruch auf ALG und fallen nach drei Monaten ins Krankengeld. Der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt also noch neun Monate. Jetzt beziehen Sie ein halbes Jahr lang Krankengeld, anschließend endet die Krankmeldung. Sie sind wieder gesund. Es bleiben – neun Monate Anspruch auf ALG.

“Wer direkt im Arbeitslosengeld erkrankt und auf Krankengeld angewiesen ist, behält den restlichen Anspruch auf ALG. Während Sie Krankengeld erhalten, verringert sich der Anspruch auf ALG nicht.”

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Diese Besonderheit kann Ihnen in einer schwierigen Situation in die Rente helfen. Oder führt beim Renteneintritt zu weniger Abschlägen.


Kommentare (16)

  • user
    Christine
    am 15.08.2025

    Hallo, ich bin arbeitslos und das Geld läuft in 1 Monat aus.

    Bin wegen Bandscheibenvorfall 2 Monate krank.

    Bekomme ich danach wieder Arbeitslosengeld für 1 Monat?

    Vielen Dank! Viele Grüße Yvonne

    • user
      Christian Schultz
      am 18.08.2025

      Hallo Christine, wenn Sie nun nach sechs Wochen Krankschreibung ins Krankengeld rutschen, bleibt der restliche Anspruch auf ALG bestehen. Das würden Sie dann bekommen, sobald Sie nicht mehr krankgeschrieben sind.

  • user
    Bernd Schrade
    am 02.08.2025

    Guten Tag, ich bin 62 Jahre alt und seit 2 Monaten im Al1. In 2 Jahren und 8 Monaten kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, da ich jetzt schon im 47 Beitragsjahr bin. Aufgrund schwerer Arthrose in beide Knien droht mir eine längere Arbeitsunfähigkeit (Op Gelenkersatz) in der Al1 Bezugszeit. Würde sich mein Anspruch auf Al1 um diese Zeit in der ich Krankengeld bekomme verlängern?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2025

      Hallo Bernd, nein - der ALG-Anspruch verlängert sich nicht. Aber in der Zeit, in der Sie Krankengeld erhalten, ruht das Arbeitslosengeld. Unter dem Strich gewinnen Sie also trotzdem Zeit.

  • user
    Kazimiera Tennort
    am 18.07.2025

    Hallo, ich habe 61 Jahre. Nach Krankengeld ich bin ausgesteuert zum Arbeitsamt und seid März 2025 Arbeitslosengeld 1 beziehe. Gleichzeitig ich bin mit bisherigen Arbeitsgeber mit Arbeitsvertrag verbunden. Im maj 2025 habe ein Kündigungsfrist (6 Monaten) bekommt.

    Jetz meine Arbeitsunfähigkeit ist beendet. Was kann und soll ich weitermachen?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.07.2025

      Hallo Kazimiera, bitte persönlich beraten lassen. Solche Fragen können wir nicht hier im Forum klären.

  • user
    Susanne
    am 17.07.2025

    Ich bin 59 Jahre und seit März arbeitslos. Ich hatte eine Knie OP und war 4 Wochen krankgeschrieben. Anschließend hat man mich wegen Panikattacken noch einmal 2 Wochen krankgeschrieben. Es waren genau 6 Wochen und 1 Tag. Das Arbeitslosengeld hat man mir nun gestrichen und meine Krankenkasse (bin privat versichert) möchte nicht zahlen weil es sich um 2 verschiedene Krankheiten handelt. Ich bin aber auf das Geld angewiesen. Was für Möglichkeiten habe ich?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2025

      Das muss man sich im Detail anschauen, ohne weitere Infos kann man das nicht beantworten. Der SoVD kann zudem nicht bei privaten Krankenversicherungen helfen, da wir nur im Sozialrecht unterstützen dürfen. Fragen Sie am besten mal bei der Verbraucherzentrale nach. Oder bei einem Fachanwalt.

  • user
    Erich Gosten
    am 10.07.2025

    Hallo,

    bin 63 Jahre alt und bekomme seit 1.1.2025 Arbeitslosengeld! Ich bin jetzt durch eine Handverletzung schon 6 Wochen krank geschrieben! Würde also jetzt ins Krankengeld kommen! Jetzt muss ich mich einer Rücken Op unterziehen, und werde dann auf diese Krankheit erneut krank geschrieben.Warscheinlich mehr als 10 Wochen!Jetzt meine Frage! Läuft das Krankengeld weiter oder ist das so wie bei einem Arbeitgeber,da ich für den Rücken eine Ernstbescheinigung bekomme ,da es eine neue "Krankheit" ist.Bekomme ich denn wieder für 6 Wochen Arbeitslosengeld oder zahlt die Krankenkasse weiter?

    LG Erich Gosten

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2025

      Hallo Erich, in der Regel macht es keinen Unterschied, wenn die Diagnose wechselt. Falls Sie dauerhaft krankgeschrieben sind, bleiben Sie im Krankengeld.

  • user
    Bert Bathke
    am 11.03.2025

    Hallo

    Wenn ich mit 56 Jahren und 8 Monaten mit Abfindung in eine Transfergesellschaft gehe, komme ich ja mit 57 Jahren und 8 Monaten da raus. Unter 58 habe ich ja Anspruch auf 1 1/2 Jahre Arbeitslosengeld. Wenn ich jetzt in der Transfergesellschaft nach 10 Monaten krank werde kriege ich dann 80% vom Transferlohn?

    Ich bin Schwerbehindert und könnte ja so 1 Jahr krank sein wenn es gesundheitlich nicht besser wird. Wenn ich nach der Krankschreibung erst Arbeitslosengeld kriege bin ich ja schon 58 Jahre und hätte 2 Jahre Anspruch. Oder zählt das Alter nach der Transfergesellschaft weil ich mich dann ja beim Jobcenter melden muss.

    Bei 2 Jahren Arbeitslos muss ich ja ein halbes Jahr weniger mit der Abfindung auskommen.

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2025

      Hallo Bert, das ALG bezieht sich auf Ihr letztes Einkommen aus dem Job, im Normalfall 60 Prozent vom letzten Gehalt. Das wäre dann das Einkommen aus der Transfergesellschaft.

      Wie lange Sie ALG beziehen, hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit ab. Also ab Bezug des ALG.

  • user
    Valentina Ricker
    am 14.02.2025

    Ich bin 65 Jahren, wollte Antrag auf Arbeitslosengeld stellen mir würde abgesagt. Momentan bin ich krank geschrieben, muss aber eine OP unternehmen. Auf rente kann ich nicht, weil ich habe 35 Jahren in Rentenkassen nicht einbezahlt. Was muss ich tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.02.2025

      Hier im Forum können wir das nicht lösen. Bitte kommen Sie mit Ihren Unterlagen in unsere Sozialrechtsberatung, den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

      • user
        Ewald Schuster
        am 01.09.2025

        Wenn ich während der Arbeitslosigkeit einen schlechter bezahlten Job annehme und z.B. nach 3 Monaten wieder arbeitslos bin, bekomme ich ja Arbeitslosengeld in der Höhe wie vor der erneuten Arbeitslosigkeit, welches ja höher ist, als wenn das Arbeitslosengeld von der neuen Beschäftigung berechnet werden würde.

        Trifft das auch bei dem Krankengeld zu, wenn ich nach der erneuten Arbeitslosigkeit krank werde. Ist das Krankengeld dann auch so hoch, wie das Arbeitslosengeld vor dem schlechter bezahlten Job?

        Danke für die Antwort!

        • user
          Christian Schultz
          am 01.09.2025

          Wenn Sie direkt aus dem ALG ins Krankengeld rutschen, ist das Krankengeld ja genauso hoch wie das ALG.

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