Beim wem sollte ich auf jeden Fall ein Exemplar meiner Patientenverfügung aufbewahren?
Zunächst einmal benötigen Sie Ihre Patientenverfügung zu Hause. Jeder Haushalt in Deutschland verfügt über einen Ort, an dem wichtige Dokumente hinterlegt werden: Arbeits- und Mietverträge, Rentenbescheide, Versicherungsunterlagen oder private Korrespondenz. Das ist der Platz bei Ihnen zu Hause, an dem Sie auch Ihre Patientenverfügung zu den Akten nehmen sollten.
Darüber hinaus hat es sich bewährt, dass auch bei zumindest einem Ihrer Kinder eine Patientenverfügung hinterlegt wird. Sollte etwas geschehen, muss sichergestellt sein, dass Ihre Verfügung so schnell wie möglich im Krankenhaus oder Pflegeheim ankommt. Durch die Einbeziehung eines engen Verwandten erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass dies im Ernstfall auch wirklich passiert. Achtung: Falls Sie Ihre Patientenverfügung über die Jahre aktualisieren, müssen diese Änderungen unbedingt in allen Versionen Ihres Vorsorge-Dokuments vorgenommen werden.
Kann ich meine Patientenverfügung auch Freunden oder Bekannten zur Aufbewahrung geben?
Selbstverständlich. Sie allein bestimmen, wer Einsicht in Ihre Vorsorge-Dokumente erhält. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Vorsorgevollmacht. Viele Menschen in Deutschland vertrauen ihre Patientenverfügung tatsächlich jemandem an, mit dem man nur in sehr seltenen Fällen blutsverwandt ist. Dem Hausarzt. Es spricht viel dafür, dieses wichtige Dokument auch bei Ihrem Doktor zu hinterlegen. So kann im Notfall bei diesem nachgefragt werden, ob die Verfügung ins Krankenhaus gebracht wird. Im besten Fall kann Ihr Hausarzt während der Vorbereitung zur Patientenverfügung offene Fragen mit Ihnen klären.
Kommentare (1)
Michael Stegmann
am 30.04.2020