Verschlimmerungsantrag: Darauf müssen Sie VORHER achten
Rente Behinderung Armut Gesundheit
Michael P. hat seit sechs Jahren eine amtlich festgestellte Behinderung. Er ist gerade 60 geworden, in wenigen Jahren möchte er in Altersrente gehen. Sein gesundheitlicher Zustand ist mit der Zeit nicht besser geworden. Deswegen spielt er mit dem Gedanken, einen Änderungsantrag zu stellen.
Verschlimmerungsantrag = Änderungsantrag
Gemeinhin spricht man in diesem Fall von einem „Verschlimmerungsantrag“. Der korrekte Begriff lautet jedoch „Änderungsantrag“, denn das Landesamt für soziale Dienste soll nun prüfen, ob eine Änderung beim Grad der Behinderung (GdB) und möglicherweise den Merkzeichen vorgenommen werden muss. „Ich sage unseren Mitgliedern in einem solchen Fall aber immer: Jeder Änderungsantrag birgt auch das Risiko einer Herabstufung“, warnt Helga Menzel, Rechtsschutzsekretärin beim Sozialverband Schleswig-Holstein.
Grundsätzlich kann ein Änderungsantrag zwei verschiedene Gründe haben. Im ersten Fall ist eine neue Krankheit bzw. Behinderung dazu gekommen. Alternativ kann sich die bestehende Behinderung verschlechtert haben. Helga Menzel: „Maßgeblich für die Festlegung des GdB sind aber die tatsächlichen Funktionseinschränkungen, nicht die Diagnose einer Erkrankung.“
Diese drei Fragen sollten Sie sich unbedingt vor einem Änderungsantrag selbst stellen
Wenn Sie einen Verschlimmerungs- oder Änderungsantrag einreichen, ist das Landesamt für soziale Dienste verpflichtet, Ihren Gesundheitszustand zu prüfen.. Deswegen sollten Sie sich vor dem Antrag über drei Punkte im Klaren sein:
Frage 1: Was genau würde mir eine Heraufsetzung konkret bringen?
Ein Antrag auf Neufeststellung macht nur Sinn, wenn er die persönliche Lage des Antragstellers verbessern kann. Rechtsschutzsekretärin Helga Menzel spricht aus Erfahrung: „Es kommt immer wieder vor, dass Mitglieder, für die wir einen höheren GdB oder ein Merkzeichen durchsetzen konnten, später bei mir anrufen. Die fragen dann, was sie mit dem neuen GdB anfangen können. Dies sollte man vorher erfragen. In vielen Fällen macht ein Antrag nämlich überhaupt keinen Sinn.“
Frage 2: Gibt es aktuelle Befundberichte von Ihren Ärzten?
„Das A und O sind die Befundberichte“, weiß Helga Menzel aus der Kieler Rechtsberatung des SoVD. „Denn die alten Gutachten kennt das Landesamt für soziale Dienste bereits. Die Frage ist, was im aktuellen Fall neu von Ihren Ärzten dokumentiert werden kann.“
Wenn Sie letztlich einen Änderungsantrag stellen, sollten Sie Ihre Ärzte darauf hinweisen, dass die Befundberichte möglichst konkret ausgefüllt werden. Sämtliche Funktionseinschränkungen und Behinderungen im Alltag müssen dokumentiert werden. Andernfalls wird die Behörde nicht in der Lage sein, Ihren Antrag in Ihrem Sinne zu bearbeiten. „In den meisten Fällen untersucht das Landesamt für soziale Dienste die Antragsteller nicht persönlich", so Helga Menzel. „Darum sind die Berichte Ihrer Ärzte auch so wichtig. Hier muss genau beschrieben werden, was Ihnen fehlt und welche Auswirkungen das im Alltag hat.“
Frage 3: Haben Sie sich vor dem Verschlimmerungsantrag durch eine Beratung abgesichert?
Zunächst sollten Sie einen Antrag mit Ihren Ärzten besprechen. Hat sich Ihre Erkrankung wirklich so stark verschlimmert, dass ein Änderungsantrag sinnvoll ist? Ist die neu hinzugekommene Behinderung so erheblich, dass der GdB möglicherweise erhöht wird. Helga Menzel rät dazu, die eigene Situation im Verhältnis zu sehen: „Ein GdB von 100 bedeutet die schlimmste Form einer Erkrankung. Wie schlimm ist es im Verhältnis dazu bei Ihnen? Hier kann ein offenes Gespräch mit dem Arzt helfen.“
Wenn Sie sich in diesem Punkt Klarheit verschafft haben, sollten Sie noch eine andere Frage klären lassen: Das Landesamt für soziale Dienste legt den Grad der Behinderung anhand der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ fest. Hierin wird genau beschrieben, welche Krankheit welchen GdB nach sich zieht. Die Versorgungsmedizin-Verordnung ist ständig im Fluss und wird laufend aktualisiert. Mit anderen Worten: Eine Behinderung, die vor fünf Jahren begutachtet wurde, wird heute vielleicht ganz anders bewertet. Ein Bespiel hierfür ist die Diabetes, weiß Helga Menzel: „Früher gab es bei Diabetes immer einen GdB von 50, wenn Insulin gespritzt werden musste. Im Jahr 2010 wurden die versorgungsmedizinischen Grundsätze geändert – seitdem kommt kaum noch jemand mit Diabetes allein auf einen GdB von 50.“
Wird ein Änderungsantrag gestellt, muss das Landesamt für soziale Dienste aber erneut prüfen. Mit dem Risiko, dass der aktuelle Grad der Behinderung herabgestuft wird. Für die Mitglieder des Sozialverbands hat Helga Menzel daher einen Tipp: „Wenn Sie einen GdB von mindestens 50 haben und demnächst vorhaben, in Rente zu gehen – lassen Sie die Finger von einem Änderungsantrag! Er birgt die Gefahr, dass Sie den Status der Schwerbehinderung verlieren. Möglicherweise fällt dann Ihre Planung, vorzeitig in Altersrente zu gehen, ins Wasser. Wenn Sie in Rente sind, können Sie den Verschlimmerungsantrag immer noch stellen.“
- Wie Sie dazu beitragen können, die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen
- Worauf beim Antrag vor allem zu achten ist
- Auf welche Merkzeichen Sie sich beim Antrag konzentrieren sollten
Diese und weitere wertvolle Tipps finden Sie in meinem Ratgeber „Die 10 Gebote zum Schwerbehindertenausweis: Was Menschen mit Behinderung jetzt wissen sollten". Damit Sie nach dem Antrag zum Behindertenausweis keine böse Überraschung erleben.
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Kommentare (111)
Erdmanski, Horst
am 27.03.2018genau so ist es.
Ein Änderungsantrag sollt sehr bebacht sein. Ein Punkt ist aber, daß die angegebenen Ärzte nicht die Behinderung (Auswirkung) richtig schildern.
Viele Grüße aus Dortmund
1. Vorsitzender SoVD OV Mengede-Nord
Horst Erdmanski
Michael Wegner
am 21.01.2021Können Sie mir da weis zu sagen ? Ich bin bei der Geschäftsstelle in Dortmund gemeldet und bin von Herne nach Hagen gezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wegner
Christian Schultz
am 21.01.2021Aber da hilft alles nichts: Wenn Sie Klarheit benötigen, können wir das nur im Rahmen unser Sozialberatung machen.
PATRICIA Bussmann
am 27.03.2018Christian Schultz
am 28.03.2018Dirk Scholte
am 28.03.2018Insofern halte diesen Artikel für nicht sehr hilfreich.
Nennen sie doch bitte ein paar Alternativortschläge bevor sie mit der Keule zuschlagen.
Nicht alle sind Diabetiker und könnten nun abgeschreckt sein ihre Beratung in Anspruch zu nehmen sowie ihre berechtigten Ansprüche anzumelden.
Volker Sajak
am 30.07.2018Christian Schultz
am 30.07.2018Zimmer
am 25.09.2018Christian Schultz
am 26.09.2018Bärbel Kohn-Thieme
am 03.10.2018Christian Schultz
am 04.10.2018Conny
am 08.10.2018Christian Schultz
am 09.10.2018Birgit Messlin
am 11.10.2018Ich habe seit 9 Jahren COPD nach Gold 3. In der Selbsthilfegruppe war ein Vortrag vom Niedersächsischen Landesamt in dem gesagt wurde das ein COPD Patient auch das Merkzeichen G bekommen kann. Bei mir wurde es abgelehnt. Welche Kriterien muss man erfüllen?
Birgit
Uwe
am 31.12.2020Christian Schultz
am 11.10.2018Benno
am 31.10.2018wenn ich einen Verschlimmerungsantrag stelle - neue Beschwerden habe -muss ich dann alle alten Krankheiten im Antrag angeben?
Christian Schultz
am 01.11.2018Petra Kuester
am 14.11.2018Christian Schultz
am 15.11.2018Berack Christian
am 13.12.2018Lohnt sich da ein Verschlimmerungsantrag um auf einen Gdb von 50% zu kommen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Christian Schultz
am 13.12.2018Christa
am 13.12.2018Bin im Oktober am Sprunggelenk operiert worden, seit dem krank geschrieben und noch nicht arbeitsfähig. Kann ich jetzt einen Änderungsantrag stellen?
Elsbeth Knauff
am 17.12.2018Christian Schultz
am 18.12.2018Barbara Krämer
am 10.02.2019Christian Schultz
am 11.02.2019Stephanie
am 03.03.2019Christian Schultz
am 04.03.2019Nani
am 22.03.2019ich habe GdB 50 wegen verschiedener Krankheiten. Nun plagen mich seit zwei Jahren massive Rückenschmerzen. Befund MRT ergab Spinalkanal Stenose. Der Neurochirurg meint es gäbe auch einen alten Bandscheibenvorfall und Verschleiß. LWS
Habe nun epidurale Injektion bekommen. Hat etwas gelindert aber Schmerz en bleiben. Habe ich die Chance auf Merkzeichen G ?freundliche Grüße Nani
Christian Schultz
am 25.03.2019Marina Schulz
am 03.04.2019Christian Schultz
am 03.04.2019Stefan
am 07.04.2019Ich habe seit 2010 eine Knieprothese und 30 % bekommen, seit 2017 habe ich nun noch Diabetes Typ 2 bekomme insulin.
Macht es Sinn einen Veränderungsantrag zu stellen oder eher nicht?
Regina H.
am 08.04.2019Christian Schultz
am 08.04.2019Ralf Glaus
am 26.04.2019Klaus - Peter Ditscheid
am 28.06.2019ich habe seit dem 15.09.2016 eine anerkannte unbefristete Schwerbehinderung Grad 60, nun hatte ich aber in 2018 bei 4 Krankenhaus Aufenthalten 3 OP's, die letzte und schwierigste nach einem 3fachen Bandscheibenvorfall der LWS wurden 2 Vorfälle operiert. Seitdem bin ich aber auf Hilfe unterhalb der Knie angewiesen (waschen, anziehen usw.) und kann aus diversen Gründen kaum noch laufen (Gehstock oder Rollator). In 2019 habe ich Pflegegrad 1 erhalten. Ich überlege nun eine Änderungsantrag zu stellen. Macht das Sinn? Für eine Antwort wäre ich dankbar. VG Klaus
Christian Schultz
am 02.07.2019Klaus - Peter Ditscheid
am 02.07.2019Günter Gassmann
am 15.08.2019und eine Gallenentfernung sowie Ein Pflgegrad 2 seid Juli 2019.Darin ist aufgeführt das ich ohne Hilfe nicht zurecht komme.ist ein Erhöhungsantrag sinnvoll?
Christian Schultz
am 15.08.2019Ida Herzog
am 30.08.2019Christian Schultz
am 30.08.2019Sara
am 02.09.2019Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 03.09.2019Britt
am 16.09.2019Schlafausetzer
Bluthochdruck
Banfscheobenvorfall
Adrose in den Händen und Rücken
Antrag wurde abgelehnt.
Habe Einspruch einlegen weiß nicht ob es sich lohnt
Man hört ja immer wieder das alles abgelehnt wird
Bis jetzt habe ich alles alleine gemacht soll ich es der VDK übergeben
Wie kann man nach 10 Jahren behaupten das mein allgemein Zustand sich nicht verschlimmert hat ohne mich zu untersucht gehabt zu haben .
Christian Schultz
am 17.09.2019Gabriele Jäger
am 25.09.2019ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis, Grad 70, Merkzeichen G, unbegrenzt, wegen einiger Beeinträchtigungen. Hauptsächlich aber wegen COPD, Stufe II, Lungenemphysem und Asthma. Seit Mitte des Jahres wurde meine COPD-Erkrankung auf Stufe III erhöht und ein Sauerstoffgerät mit mobiler Einheit verordnet. Macht es Sinn einen Verschlimmerungsantrag z. B. auf aG zu stellen?
Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 26.09.2019Christine Gödde
am 14.10.2019Christian Schultz
am 14.10.2019Carmela
am 19.10.2019Christian Schultz
am 21.10.2019Gerd Kaubisch
am 09.11.2019symptomatischen Restless legs festgestellt.Im Rahmen der Erkrankung besteht eine ausgeprägte
Gangstörung mit Gangunsicherheit und Fallneigung sowie rezidivierend auftretenden Stürzen.
Weiterhin bestehen erhebliche Einschränkungen der Gefühlswahrnehmung an den Füssen bzw.
an den Fußsohlen.In diesen Rahmen findet sich eine depressive Stimmungslage,Antriebsminderung
und Minderung der affektiven Schwingungsfähigkeit.Frage:Wie hoch wäre der Schwerbehinderten
Grad . mit freundlichen Gruß Kaubisch
Christian Schultz
am 11.11.2019Ute Grönheim
am 06.12.2019Karin Rivet
am 15.12.2019Christian Schultz
am 03.01.2020Gabriele Unger
am 06.01.2020Habe inzwischen mehrBehinderungen.
Gabriele Unger
am 06.01.2020da gabs noch Schnee unde Eisglätte.
schnee und Eisglätte.
och schmerzhafter
Margret
am 15.01.2020Schiefstellung der Hüfte und auf dem linkn Auge eine angeboren Sehschwäsche wo man nichts dran machen kann. Jetzt würde festgestellt das ich Facettenarthrose l4/5- ich habe schmerzen im linken Bein (gehen+sitzen) Bandscheiben Vorfall HWS, 2 Venen Op's hatte ich in den letzten 10 Jahren. Hat es Sinn einen Verschlimmerungsantrag zu stellen? (62 Jahre)
Mfg
Christian Schultz
am 15.01.2020Michael Eckhardt
am 22.01.2020da du ja einen GDB von 40 hast und auf Dauer rate ich dir kläre mit deinem Facharzt genau ab was an neu dazukommende bleibende Schäden durch den Unfall hinzugekommen sind und gehe genau in dich : kann ich seit dem Unfall nicht richtig laufen oder fällt dir dies oder das auf Dauer schwer dann macht es Sinn einen Veränderungsantrag zu stellen. Bitte vor Antrag Stellung gehe genau in Dich fühle ob es nur momentan nicht gut geht oder ob es auf Dauer ist.
Gruß Michael
Kai Kirschnick
am 08.03.2020Habe seit 2009 einen Schwerbehintertenausweis mit einem GdB von 50 mit Merkzeichen G unbefristet.
Seitdem wurde ich bis heute nochmals 8 mal Operiert und zudem Ein Neurostimulator eingesetzt. Dennoch werden meine Beschwerden und das Laufen immer schlimmer. Wollte jetzt das Merkzeichen AG beantragen. Wäre das eine Option für mich ? Danke schon einmal im Voraus für eine Antwort.
Christian Schultz
am 09.03.2020Eveline Windecker
am 09.03.2020Herbert Augustin
am 17.04.2020Christian Schultz
am 20.04.2020Ronja Oden
am 19.05.2020Sabine Hinrichsen
am 24.05.2020Würde einen Verschlimmerungsantrag stellen wollen, um zumindest auf 50% zu kommen, habe die da wohl Erfolg mit ?
Christian Schultz
am 25.05.2020Melanie
am 28.05.2020Melanie
am 28.05.2020Christian Schultz
am 29.05.2020Daniela Schmauder
am 29.05.2020Ich bin nach 2 Jahren immer noch relativ schlapp und bin dadurch eingeschränkter als vorher!
Lohnt es sich da ein Änderungsantrag jetzt schon zu stellen oder sollte ich warten bis meiner ausläuft ?
Christian Schultz
am 02.06.2020Anke Steffen
am 06.06.2020Christian Schultz
am 08.06.2020Kleine-Weber
am 16.06.2020ich habe mit 18 Jahren schon eine Grad der Behinderung von damals 75% bekommen, als die Wende kam und ich geprüft wurde, hat man mich auf 50% herab gestuft auf Grund dessen das meine Unterlagen für meine Wachstumsstörung nicht mehr erbracht werden konnten. Ich habe auch eine Nierentransplantation (die 2.) und ich habe eine Hepatits C ausserdem wurde ein leichter Herzfehler diagnstiziert, darauf hin habe ich beim hießigen Versorgungsamt eine Änderung beantragt, da wurde ich auf 60% hoch gestuft. Meine Hüfte welche durch die Wachstumsstörung geschädigt wurde ( Behandlngsfehler) macht sich jetzt mit 50 Jahren bemerkbar. Ausserdem sind Knieprobleme dazu gekommen. Jetzt wollte ich erneut den Grad der Behinderung ändern lassen. Ist das ratsam? Ich denke das ich mit der orthopädichen Angelegenheit genug Einschränkung habe, das sich eine Erhöhung des GdB rechtfertigt.
Christian Schultz
am 16.06.2020Ibrahim Girgin
am 29.07.2020Rainer Klös
am 31.07.2020Christian Schultz
am 03.08.2020Rauch
am 11.08.2020Habe auch alles alleine gemacht weil mein Arzt immer nur sagte, das wird schon wieder. Bekam nur 20 GDB auf meine COPD 2. Sofort Widerspruch erhoben und dann Dauerhaft 30 GDB bekommen. Nur nichts gefallen lassen von denen, verlieren kannst nur du, sie müssen ja nicht für die Kosten dafür aufkommen, du allerdings ja auch nicht.
Mit COPD 3 musst du 50 GBD bekommen.
Chris Gödde
am 18.08.2020Allein noch Wirbelsyndrom. Ich bin Multiallergiker und jetzt wurden Neuropathische Schmerzen, Polyneurographie festgestellt. Aufgrund der Gangschwierigkeiten bin ich gestürzt und habe einen Kniescheibenbruch erlitten. Ich habe einen OBERSCHENKELHALSBRUCH. SCHWERE Kyphose BWS, Vertikal, Spondylose, Osteochondrose, Osteoporose, Rheuma Arthritis, Artrose, ständige Stürze. Schuppenpflechte, Bluthochdruck, Asthma. Alles geerbt. Hatte Brustkrebs. Schlaganfall, bin stšndig Herz,,- und Schlaganfall gefährdet. Meine Hörfähigkeit hat sich sehr verschlechtert.Arzt wollte Implantate einsetzten. Kann am öffentlichen Leben nicht teilnehmen.
Als Mieterin habe ich über mir Schwierigkeiten mit Fernseher, der mein Lebenspartner ist für die Außenwelt. Habe schon eine Abmahnung. Es ist schon so jede Sendung eine Ratesendung. Den Ärger kann ich nicht mehr vertragen. Denke mir stehen 10o% mit G zu. Bin von Grundsicherung abhängig, warte seit dem ,1.2.20 auf Mehrbefarf. Alles Pervers. Ich bin 80 und habe alles verloren. Sozialamt haben mich mehrfach betrogen.
Bärbel Bublitz
am 01.09.2020Lothar Ziemke
am 03.09.20201. Endarmerkrankung in Heilungsbewährung ( Darmop. 25.4.2018)
2.. LWS-Op. 2002, Halswirbelsäulensyndrom.
3. Durchblutungsstörung des Gehirns.
4. Neigung zu Herzrhytmusstörungen, Bluthochdruck mit kombiniertem Herzklappenfehler.
5. Schwerhörigkeit und Ohrgeräusche.
6. Prostatavergrösserung.
Ich habe z.Z. einen GdB von 60%.
Berlin Mir wurde am 21.8.2020 in der Martiniklinik in Hamburg-Eppendorf.
die Prostata mit Lymphknoten entfernt.
Ist es sinnvoll eine Änderung mittels eines Verschlimmerungsantrages zu stellen?Lothar Ziemke
Christian Schultz
am 03.09.2020Mehmet
am 05.09.2020ich bin von beiden Knie operiert ( Meniskus Op) , eine vor 2 Jahren andere vor 2 Monaten. Weis jeder unter viel Belastung Schmerzen bleibt immer.. und ein Schulter hat auch immer schmerzen...
wollte wissen kann ich auch Verschlimmerungsantrag stellen.. ?
Christian Schultz
am 08.09.2020Margret Wagner
am 09.09.2020Mehmet Gözübüyük
am 10.09.2020mfg Mehmet
Christian Schultz
am 10.09.2020Kirsten Lindner
am 16.09.2020"Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche, § 208 Absatz 1 SGB IX). ... Bei einer Gleichstellung besteht demgegenüber kein Anspruch auf Zusatzurlaub (§ 151 Absatz 3 SGB IX)."
Marcella Koch
am 21.10.2020Obwohl meine Mutter COPD 4 hat , zwei neue Herzklappen und eine 90%ige asymptomatische A. carotis interna Stenose , welches der VdK nicht mit aufgeführt hatte.
Ich bin mir nicht sicher, ob der VdK wirklich so gut ist.
Alles Gute trotzdem!
schneider
am 27.11.2020Marion Sicking
am 03.12.2020Martin Roth
am 25.12.2020ich erlitt letztes Jahr im November vermutlich einen Kontrastmittelallergieschock mit Herzstillstand und anschließendem Multiorganversagen. Ich hatte schon davor einen dauerhaften SBG von 70% wegen Diabetes mell. 1, Bandscheibenvorfall, zwei Schulterbrüchen.. Letztes Jahr stellte ich einen Verschlechterungsantrag, da ich zunächst pflegebdürftig war und am Rollator ging. Dieser wurde damals abgelehnt, da vermerkt wurde, dass dies kein Dauerzustand sei. Dies war auch richtig, da ich seit April auch wieder voll arbeite. Es haben sich auch alle Organe wieder erholt bis auf die Leber. Meine Leberwerte steigen sogar unaufhörlich an. Daher ist mein Zucker ständig viel zu hoch und bin ständig müde und benötige auch viel mehr Insulin als davor. Sollte ich daher nochmals einen Verschlechterungsantrag stellen oder ist dies aussichtslos?
Viele Grüße
Martin
Christian Schultz
am 04.01.2021Daher ist es fraglich, ob ein Verschlechterungsantrag sinnvoll wäre. Wenn Sie zweifeln, sollten Sie sich individuell beraten lassen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Katrin Lüdecke
am 19.01.2021Wenn ich einen Antrag auf Verschlimmerung stelle und ich den Erstantrag in einem anderen Bundesland gestellt habe, muss ich dann alle Unterlagen vom Erstantrag wieder einreichen?
Christian Schultz
am 19.01.2021Regina Hoffmann
vor 3 WochenChristian Schultz
vor 3 WochenOb ein Widerspruch Sinn macht, kann man also ohne Einblick in die Unterlagen nicht sagen.
Fero
vor 3 WochenUnd wäre das ratsam.
Und bekommt man das G bei Morbus Bechterew.
Christian Schultz
vor 3 WochenDas mit dem Merkzeichen "G" müsste man sich ebenfalls im Detail anschauen. Ich halte es aber für unwahrscheinlich.
Jürgen Warnecke
vor 6 Tagenhabe wegen verschiedener Krankheiten, unter anderem 4 Herzinfakte und einen Schlaganfall, einer GdB von 40 mit Gleichstellung. Im Januar hatte ich meinen 5 Herzinfakt . Ausserdem habe ich eine Hörbehinderung bei beiden Ohren ( rechts total, links höre ich nur tiefe Töne) . der HNO empfiehlt ein Implatat da Hörgeräte nicht wirken. Ist ein Verschlimmerungsantrag zu empfehlen? was bedeutet die Gleichstellung?
Christian Schultz
vor 6 TagenOb an dieser Stelle ein Verschlechterungsantrag angebracht wäre, muss man sich immer im Einzelfall anschauen, das kann ich ohne weitere Infos nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich an die Kollegen aus der Beratung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Vanessa Gericke
vor 5 Tagenwenn ich einen Änderungsantrag stelle, um feststellen zu lassen, ob mir ein weiteres Merkzeichen (aG) zusteht, muss ich dann die bereits vorhandenen Merkzeichen (G, H, B) erneut mit ankreuzen?
Und können mir die Merkzeichen weggenommen werden, wenn sich meine Situation nicht verändert hat?
Liebe Grüße
Christian Schultz
vor 5 TagenBeim Antrag auf Neufeststellung besteht immer das Risiko, dass der Gesamt-GdB herabgesetzt oder ein Merkzeichen gestrichen wird. Daher sollte man sich vorher immer persönlich beraten lassen.